Fahrradweg Sophienstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM
1498 entstanden aus
Vorlage: OF 222/2 vom
31.01.2017 Betreff: Fahrradweg Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu
prüfen und zu berichten: 1. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der
Benutzungspflicht werden die Fahrradwege in der Sophienstraße zukünftig
ausschließlich auf der Straße geführt. 2. Hierzu werden beidseitig entsprechende
Markierungen (wo noch nicht erfolgt) auf die Fahrbahn aufgebracht. 3. Die Markierungen auf den
Gehwegen, die noch aus den Zeiten der Doppelnutzung (Rad/Fußgänger) herrühren,
werden entfernt. 4. Der
Straßenbereich vor dem Jüdischen Friedhof/Max-Beckmann-Schule bildet die
einzige Engstelle im gesamten Straßenverlauf, daher soll hier der Radweg nur
gestrichelt markiert werden, um die Mehrfachnutzung des Straßenabschnitts zu
verdeutlichen. Der Ortsbeirat zeigt sich hierbei aber auch offen für kreative
Lösungsansätze seitens der zuständigen Fachämter. 5. Im Bereich der (sehr) breiten Gehwege zwischen
Ginnheimer Straße und Juliusstraße erfolgt eine möglichst lückenlose und
durchgängige Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und dergleichen, wie dies in
ähnlicher Form auf der gegenüberliegenden Straßenseite
bereits seit Jahrzehnten verwirklicht ist. Dabei sollen keine Parkplätze
wegfallen. Begründung: Die Sophienstraße gehört zu den breitesten Straßen
im Ortsbezirk, wenn nicht in ganz Frankfurt. Daher können Spuren für den
Fahrradverkehr bestens auf der Fahrbahn geführt werden. Dadurch gehören die
Gehsteige wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern alleine, was
Konfliktsituationen verhindert. Nicht nur eine Verbesserung des Mikroklimas und
der Klimawandel ermahnen zu einer Begrünung der teilweise sehr breiten
Bürgersteige, sondern auch eine deutliche optische Aufwertung der Straße wird
dadurch erzielt. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1704
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 480
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2