Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Blanchardstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze

27.06.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 32/2 vom 08.06.2016 Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen. Im weiteren Verlauf des Weges sollen zumindest an den Bänken Abfallkörbe aufgestellt werden , um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie Personen mit Kinderwagen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1478 Antrag vom 03.04.2017, OF 264/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen

27.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird aufgefordert, an den Fußgängerüberwegen 1. vor der Kreuzung Leipziger Straße/Marburger Straße (Höhe Leipziger Straße 81) eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann; 2. an der Kreuzung Am Weingarten/Sophienstraße eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: zu 1.: Bei der Erneuerung der Fahrbahndecke der Leipziger Straße wurde die Bordsteinabsenkung versäumt und muss nun nachgeholt werden. zu. 2.: Altbestand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1174 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee

27.06.2016 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße

27.06.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 43/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die sogenannten Gehwegnasen im Bereich der Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße mit geeigneten Maßnahmen gegen verbotswidriges Parken zu schützen. Hierbei setzt der Ortsbeirat auf die Kreativität des zuständigen Amtes jenseits von Stahlabweisern. An dieser Stelle können sehr gerne Sitzbank, Federwippe, Fahrradanlehnbügel, Pflanzkübel et cetera zum Einsatz kommen. Begründung: Bei der Sanierung der Georg-Speyer-Straße wurden an dieser Kreuzung Gehwegnasen angebracht, um besonders alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kindern das Überqueren der Straßen barrierefrei und gut einsehbar zu ermöglichen. Das regelmäßige Zuparken der Gehwegnasen durch Kraftfahrzeuge verhindert dies leider allzu oft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1328 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer

05.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 45/2 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Leipziger Straße / Landgrafenstraße / Wildunger Straße durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder des Straßenverkehrszeichens 205 "Halt! Vorfahrt gewähren" jeweils für die Landgrafenstraße / Wildunger Straße zu kennzeichnen und somit zu ändern; sowie die Leipziger Straße entsprechend an dieser Stelle mit dem Straßenverkehrszeichens 306 "Vorfahrtsstraße" und im weiteren Verlauf mit dem Straßenverkehrszeichens 307 "Ende der Vorfahrtstraße" zu kennzeichnen. Begründung: Es kommt immer wieder an dieser Kreuzung zu gefährlichen Situationen zwischen Auto- und Fahrradfahrern. Insbesondere Autofahrer, die aus der Landgrafenstraße kommend auf die Leipziger Straße einbiegen haben, rechnen häufig nicht mit denen aus Ihrer Sicht von links kommenden Fahrradfahrer auf der Leipziger und schneiden den Radfahrern so den Weg. Dies selbst dann, wenn die Radfahrer, die die Leipziger Straße in Richtung Bockenheimer Warte befahren, die Vorfahrt der Autofahrer an dieser Kreuzung beachten. Es besteht häufig akute Unfallgefahr. Durch eine Änderung der Vorfahrtsregel soll an dieser Stelle die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten

18.01.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4878 entstanden aus Vorlage: OF 838/2 vom 04.01.2016 Betreff: Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten umzugestalten. Es soll ein städtischer Platz entstehen. Hierzu sollen beispielsweise 1. die frei stehenden Auskunftstafeln und der Fahrkartenautomat, die derzeit eine "Wand" bilden, an den Seiten des U-Bahn-Aufzuges aufgestellt werden; 2. der Glascontainer im Bereich des Grünstreifens an der angrenzenden Straßeneinmündung der Rohmerstraße aufgestellt werden; 3. Fahrradständer aufgestellt werden, um die Platzfläche zu entlasten; 4. die Telefonzellen auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft und ggf. demontiert werden; 5. die zum Teil defekten Schutzgeländer um die Bäume demontiert werden, da diese als Fahrradständer missbraucht werden, oder, soweit notwendig, wieder hergestellt werden; 6. sämtliche weitere Gegenstände der Stadtmöblierung überprüft werden, ob sie dem Oberziel nach Art und Standort dienen. Die Umgestaltung soll unabhängig von anderen Bemühungen, die etwa die ganze Leipziger Straße betreffen, vorgenommen werden. Begründung: Der o. g. Bereich bildet quasi das "Herzstück Bockenheims". Es ist eine verbreiterte Fläche mitten auf der ansonsten schmalen Leipziger Straße, der Baumbestand ist geglückt, die Fläche hat das Potenzial, ein Platz für das Stadtteilzentrum zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677 Anregung vom 13.02.2017, OA 124 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee

28.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem .Wichtelhaus. aufnehmen

11.06.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2015, OF 703/2 Betreff: Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem "Wichtelhaus" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der privaten Kindertagesstätte "Wichtelhaus", Sophienstraße 45, die nachfolgenden Punkte zu klären. Die Gespräche sind unabhängig davon zu führen, ob eine Nutzung der Immobilie, die derzeit vom Stadtschulamt für eine ESB-Nutzung geprüft wird, zustande kommt oder nicht. Die in der Einrichtung vorhandenen freien Räumlichkeiten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie ggfs. für eine Erweiterte Schulische Betreuung der Franckeschule genutzt werden können. Es sind in diesem Zusammenhang zwei mögliche Optionen zu prüfen: a) der jetzige Träger der ESB, die Kinderwerkstatt Bockenheim, kann im Rahmen eines Untermietvertrages die ca. 150 qm freie Fläche, die unter Umständen noch erweitert werden könnte, nutzen. b) die Betreiber des "Wichtelhauses" werden in ihrem Bestreben beraten, eine Betriebserlaubnis zu erhalten, die eine eigene ESB-Trägerschaft ermöglicht. Begründung: Hinweise auf die großzügigen Räumlichkeiten des "Wichtelhauses" und die Bereitschaft der Betreiber, sich für ein ESB-Angebot zu engagieren, kommen von der Bockenheimer Hortplatzmangelinitiative und der Bockenheimer Kinderbeauftragten. Demnach hat es bereits im vergangenen Jahr zwischen Stadtschulamt und der Einrichtung Kontakte gegeben, an die man jetzt anknüpfen könnte. Nach eigenen Angaben wäre der Betreiber aktuell bereit, die ca. 150 qm an den jetzigen ESB-Träger Kinderwerkstatt unterzuvermieten. Man kann sich aber auch vorstellen, nach sechs Jahren als Betreiber einer privaten Einrichtung selber anerkannter Träger zu werden. Die Räume erscheinen durchaus geeignet für die Aufnahme einer ESB. Die Einrichtung liegt nahe der Franckeschule. Dem Vernehmen nach könnte sich auch der Vermieter eine erweiterte Nutzung vorstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee

05.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen

19.01.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3773 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 28.12.2014 Betreff: Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen 1. Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße zu entfernen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bei entsprechendem Bedarf ein neuer Standort für die Container infrage kommt, beispie lsweise der Platz um die nahestehende Litfaßsäule. Begründung: Die Container wirken direkt neben diesem Ort des Gedenkens befremdlich und unangemessen. In der Nähe befinden sich zudem weitere Glascontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 523 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer

29.12.2014 · Aktualisiert: 20.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße

12.09.2014 · Aktualisiert: 08.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 559/2 Betreff: Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Juliusstraße in die Sophienstraße einzurichten. Es dient der Kenntnis: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt liegen seitens des Amtes keine Bedenken vor, vielmehr sind Ampel und Ampelschaltungen auf diese Linksabbiegemöglichkeit vorgerüstet - es bedarf des Entfernens einer Folie in der Ampel, sowie der Ergänzung der Bodenmarkierung. Begründung: schon seit vielen Jahren ist erkennbar, dass hier ein Fahrbedarf besteht. Derzeit belastet der Linksabbieger verkehr entweder die Bernus- und Georg-Speyer-Straße (in Folge der Fahrroute: Franz-Rücker-Allee/ Georg-Speyer-Str/zurück über die Bernus-Straße in die Sophien-Sraße. Hierbei werden Wohnstraßen unnötig belastet. Oder: der entsprechende Verkehr biegt - und das ist fast Regelfall - ordnungswidrig ab, da man erkannt hat, dass die Ampelschaltungen ein gefahrloses Abbiegen ermöglichen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 559/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee

16.04.2014 · Aktualisiert: 15.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2014, OF 506/2 Betreff: Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand der angedachten Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee ist. Begründung: Nach einer ersten Antragstellung in 2012 und einem Ortstermin auf der Anlage wurde seitens des Magistrats mit ersten Vorplanungen begonnen. Seitdem wurde kein neuer Zwischenstand kommuniziert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2014 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in .Gabriel-Riesser-Allee"

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 471/2 Betreff: Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in "Gabriel-Riesser-Allee" Vorgang: F 37/06 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu veranlassen, die bisher unbenannte Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" zu benennen. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts des Kulturcampus soll die zukünftige Wegeverbindung zwischen Gräfstraße und Sophienstraße in "Gabriel-Riesser-Allee" benannt werden. Dr. Gabriel Riesser (* 2. April 1806 in Hamburg; f 22. April 1863 in Hamburg) - Jurist, Politiker, Vorkämpfer der Emanzipation der Juden in Deutschland, Vizepräsident der Nationalversammlung von 1848 - verfasste ab 1836 an seinem damaligen Wohnsitz in Bockenheim die beiden Ausgaben der Jüdischen Briefe. Abbildung: Gabriel Riesser, um 1848 [Wikimedia Commons; Lizenz: CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 43 2014 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, CDU und fraktionslos

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 479/2 Betreff: Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu unten gestellen Fragen Auskunft zu erteilen. Vorab sei festgestellt: die Nutzung öffentlicher Flächen für gastronomische Nutzungen (Sommergärten, Bestuhlungen) und Verkauf sind aus Sicht des Ortsbeirates im Regelfall im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und sollen mit dieser Anfrage nicht eingeschränkt werden. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat um Auskunft - auf welcher Grundlage die Genehmigungen erfolgen bzw. nicht erfolgen, - welcher Grundlage Befreiungen vorgenommen werden bzw. nicht vorgenommen werden, - welches diese Befreiungen in der Regel sind, bzw. wo Grenzen liegen, - ob in allen Fällen Plangrundlagen seitens der Betriebe eingereicht wurden, bzw. welche Art von Nutzungen dies voraussetzt, welche ggf. nicht (Auslage von Geschäften). - ob alle Nutzungen entgeldpflichtig sind, - wie die Bemessungsgrundlage hierfür ist, - und ob diese regelmäßig kontrolliert werden. - was die Gründe dafür sind, einzelnen Gastronomiebetrieben, die z.B. die Nutzung Straßenraum über einen gewissen Zeitraum erwirkt hatten, diese Nutzung nicht mehr fortzusetzen, - was die Gründe dafür sind, bauliche Begrenzungen (z.B. durch Glaswände) dieser Flächen ggf. über viele Jahre zu dulden, sie aber dann ggf. zu untersagen zu müssen. - warum an anderen Stellen ähnliche bauliche Begrenzungen geduldet werden/können, - ob es bekannt ist, dass einige Gastronomie erhebliche Flächen nutzen, bzw. diese nach Nachfrage ausgestalten. Begründung: Einzelnen Betrieben wurden kurzfristig die Nutzung von Straßenraum nicht weiter genehmigt (obschon hierfür Investitionen getätigt waren), dies in der Straße "Am Weingarten" am "Kirchplatz" mussten Begrenzungen zurückgebaut werden, die das Ortsbild nicht wirklich störten, aber nützlich waren, im Bereich Kurfürstenstraße/Leipzigerstraße hingegen sind flächige Blumenkübel mit Rankhilfen geduldet, einige Gastronomien weiten sich - sicherlich zumeist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - sehr aus Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2014 Die Vorlage OF 479/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz

29.11.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 744/5 vom 13.11.2013 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung aufgrund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichem Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36

06.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 414/2 Betreff: Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebiet der geplanten Erhaltungssatzung, d.h. für das Kerngebiet Bockenheims ( Grenze: Varrentappstraße bis Emserstraße, Bahnlinie über Westbahnhof bis Verlängerung der Sophienstraße, Sophienstraße bis Gräfstraße, Gräfstraße bis Adornoplatz, Adornoplatz bis Varrentrappstraße ), wird ein Bebauungsplan erlassen, in dem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros verboten sind. Begründung: Kurz nach dem Inkrafttreten der Änderung der Bebauungspläne für Rödelheim am 2.07.2013, in denen Vergnügungsstätten verboten sind , wie in vielen anderen Stadtteilen Frankfurts z.B. Höchst und anderen Stadtteilen, wurde in Bockenheim am Schönhof, keine 300 Meter entfernt von der Spielhalle in der Ginnheimer Straße eine neue Spielhalle eröffnet. Außerdem gibt es jetzt im Hinterhof der Leipziger Straße 36, Gaumer Areal, neben einem Casino noch eine sogenannte Sportsbar, welche im 23 Stunden Betrieb geöffnet hat, wo man endlich rund um die Uhr seiner Spielsucht nachgehen kann, mitten im Wohngebiet. Dies ist der Beweis. dafür dass die Spielhallenverordnung der hessischen Landesregierung nicht greift. Soll Bockenheim nun alle in anderen Stadtteilen Frankfurts nicht mehr zulässigen Spielhallen und Wettbüros aufnehmen? Bockenheim braucht den gleichen Schutz vor Vergnügungsstätten durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan wie Rödelheim, Höchst und andere Stadtteile. Oder soll Bockenheim zukünftig umbenannt werden in SPIELHALLENHEIM? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 414/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE. (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung des Abschnittes Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten

16.08.2013 · Aktualisiert: 03.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 352/2 Betreff: Umgestaltung des Abschnittes Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu prüfen und darüber zu berichten bzw. unmittelbar machbare Maßnahmen um zusetzen, die dem Ziel dienen, den Abschnitt Leipzigerstraße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten sowie den unmittelbaren Anschluss der Rohmerstraße umzugestalten, das Ausmaß an Stadtmöbelierung zurückzunehmen und die zuzsammenhängend nutzbare Freifläche verbessern. Hierzu sollen: - die Auskunftstafeln des RMV z.B. an den Seiten des U-Bahnaufzuges zu stehen kommen - die Fahrkartenautomaten z.B. an den Seiten des U-Bahnaufzuges zu stehen kommen - der nicht gepflegte Grünstreifen in der anschließenden Rohmerstraße mit herangezogen werden - die Glascontainer auf diesem aufgestellt werden, soweit diese überhaupt zwingend in dem Straßen abschnitt Leipzigerstraße stehen. - Zusätzliche Fahrradaufstellflächen - auch die zu Gunsten von Verleihgesellschaften- in diesem Bereich aufgestellt werden. - die Telefonzellen auf Notwendigkeit geprüft und ggf. demontiert werden - die wenigen Schutzgeländer um die Bäume demontiert werden sowie sämtliche weitere Gegenstände der Stadtmöbelierung überprüft werden, ob Sie dem Ziel einen städtischen Platz zu gestalten an sich bzw. an ihrem Standort dienen. Begründung: Der o.g. Bereich bildet quasi das Herzstück Bockenheims, es sollte mehr ein städtischer Platz sein, denn ein "Abstellplatz" für zeitlich sich nacheinander vollzogene einzelne Stadtmöbelierungen mit jeweils ganz eigenständigen Absichten und Zielen. Es muss vor allem "Platz sein für" z.B. für Aktivitäten von Bürgern oder Vereinen etwa im Rahmen des Leipzigerstraßenfestes, aber auch und gerade Anwohnern, Anliegern und Gastronomen die Möglichkeit geben, auch in übrigen Zeiten den Bereich als städtischen Platz wahrzunehmen und zu nutzen. So nehmen U-Bahn-Abgang, Informationstafeln und Fahrkartenautomaten eine große Fläche ein, Telefon-Automaten, die nur mit Karten bedienbar sind und damit kaum genutzt werden und Glascontainer versperren Flächen, aber auch Wechseln der Straßenseiten. Einige Bäume haben Schutzgeländer (an denen gerne Fahrräder angeschlossen werden), andere keine, sodass diese wohl nicht zwingend sind. Neben der notwendigen Zahl an Fahrradabstellflächen drängen Fahrrad-Vermieter (Bahn und andere) auf die Fläche. Diese Aufstellflächen können besser auf der umgestaltbaren Fläche im Bereich der Rohmerstraße aufgenommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 23.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang

20.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2013, OF 260/12 Betreff: Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Baugebiet "Niederurseler Hang" bereits begonnen Straßenbenennung nach Architektinnen und Architekten fortzuführen und die noch unbenannten Straßen Nr. 8478, 8485, 8487 und 8489 wie folgt zu benennen: 1. Die unbenannte Straße Nr. 8478 wird nach der Architektin Lucy Hillebrand in "Lucy-Hillebrand-Straße" benannt. Lucy Hillebrand (geboren am 06.03.1906 in Mainz, gestorben am 14.09.1997 in Göttingen) sammelte nach dem Studium der Architektur von 1925 bis 1928 zunächst Erfahrungen im Handwerk und der Innenraumgestaltung. 1928 eröffnete sie in Frankfurt am Main ihr eigenes Architekturatelier im avantgardistisch geprägten Neuen Frankfurt, wo sie auf Ernst May traf. 1929 realisierte sie erste Bauten, u. a. die Dapolin-Tankstelle in Frankfurt am Main und ein Einfamilienhaus mit Praxis in Sprendlingen. 1992 wurde sie in das Lexikon der Weltarchitektur aufgenommen. 2. Die unbenannte Straße Nr. 8485 wird nach dem Architekten Prof. Dr. Walter Gropius in "Walter-Gropius-Straße" benannt. Prof. Dr. Walter Gropius (geboren am 18.05.1883 in Berlin, gestorben am 05.07.1969 in Boston) war Architekt und Gründer des Bauhauses. 1908 trat Gropius in das Büro von Peter Behrens ein. Gropius machte sich 1910 als Industriedesigner und Architekt selbstständig. Seine Art zu bauen war richtungsweisend für die später sogenannte "Moderne Architektur", die in den 1920er-Jahren unter der Bezeichnung "Neues Bauen" bekannt wurde. 1929 bis 1930 entwarf er die Siedlung "Am Lindenbaum" in Frankfurt am Main. 1934 emigrierte Gropius nach Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus als der "Kirche des Marxismus" nach England. 1961 bekam er den Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main. 3. Die unbenannte Straße Nr. 8487 wird nach dem Architekten Hans Herkommer (1887-1956) in "Hans-Herkommer-Ring" benannt. Hans-Herkommer (geboren am 24.05.1887 in Schwäbisch Gmünd, gestorben am 15.11.1956 in Stuttgart) war nach Abschluss seines Architekturstudiums beim Hochbauamt der Stadt Dresden beschäftigt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er in Stuttgart ein Architekturbüro. Er baute Repräsentativ- und Sakralbauten. Herkommer zählt zu den bekanntesten Architekten des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1925 und 1926 arbeitete er zusammen mit Ernst May für das Bauprogramm des "Neuen Frankfurt". Er baute u. a. die katholische Frauenfriedenskirche in der Zeppelinallee in Frankfurt am Main. 4. Die unbenannte Straße Nr. 8489 wird nach dem Architekten Hermann Mäckler in "Hermann-Mäckler-Ring" benannt. Hermann Mäckler (geboren am 06.04.1910 in Vallendar/Koblenz, gestorben am 24.10.1985 in Frankfurt am Main) war nach Abschluss seines Architekturstudiums zunächst Mitarbeiter des Frankfurter Architekten Martin Weber. 1946 machte er sich im Architekturbüro Giefer und Mäckler selbständig. Ab 1948 leitete er den Wiederaufbau des ausgebrannten Frankfurter Kaiserdoms. In den 1950er und 1960er Jahren zählte das Büro zu den prominenten Entwerfern für katholische Kirchenbauten. So baute Mäcker in Frankfurt am Main u. a. die Kirchen Maria Hilf, St. Elisabeth, Christ König, St. Anna, St. Mattias und die Allerheiligenkirche. Überregionale Bekanntheit erreichte er auch durch Bauten für die Internationale Bauausstellung im Berliner Hansa-Viertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 34 2013 Die Vorlage OF 260/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in der Zeppelinallee

14.05.2012 · Aktualisiert: 02.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 26.04.2012 Betreff: Bewohnerparken in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Zeppelinallee (abschnittsweise) Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Begründung: Bewohner der Zeppelinallee haben sich beklagt, dass trotz der (vorübergehenden) Auslagerung des türkischen Konsulats der Parkdruck in der Zeppelinallee unvermindert hoch sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1224 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rollschuhbahn Zeppelinallee

09.05.2012 · Aktualisiert: 23.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 176/2 Betreff: Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob das heute als Rollschuhbahn genutzte ehemalige Wasserbecken aus Sicht des Magistrats auch langfristig für die derzeitige Nutzung zur Verfügung steht oder eine Reaktivierung des Wasserbeckens geplant ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtanlage sowie insbesondere den Bodenbelag unter Beachtung der unterschiedlichen Nutzergruppen aus Sicht des Magistrats geeignet sind; 3. für den Fall, dass im Zuge der Prüfung der o.g. Ziffern 1 und 2 keine Sachverhalte auftreten, die einer Umsetzung entgegenstehen, den bestehenden Bodenbelag der Rollschuhbahn Zeppelinallee kurzfristig zu erneuern. Für die Maßnahme stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 7.500,- zu Verfügung. Begründung: Der Bodenbelag der derzeitigen Rollschuhbahn ist sanierungsbedürftig. Evtl. kurzfristige Sanierungsmaßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept für die Anlage eingebunden werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Revision des Mietspiegels für Bockenheim

12.03.2012 · Aktualisiert: 21.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität bereichsweise als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberg lagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, dass im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, dass Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, dass der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße

12.03.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 956 entstanden aus Vorlage: OF 148/2 vom 22.02.2012 Betreff: Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße kommend auf der rechten Seite Schrägparkplätze eingerichten werden können. Begründung: Die baulichen Gegebenheiten am rechten Straßenrand stellen kein unüberwindbares Hindernis dar, das wilde Parken in der zweiten Reihe würde unterbunden, zusätzliche Stellplätze würden gewonnen und der Publikumsverkehr auf dem Gehweg nicht wesentlich beeinflusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 875 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße

06.02.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße

20.01.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße

09.01.2012 · Aktualisiert: 06.03.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 110/2 vom 15.12.2011 Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die im Betreff angeführte Kreuzung zu sichern: 1. Die Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) ist so auszustatten, dass sie den Überweg sicherer macht. Rechtsabbieger aus der Sophienstraße müssen noch deutlicher gewarnt werden (beispielsweise durch ein größeres rotes Ampelsignal und ein größeres gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Grünphase der Fußgänger). Die recht kurze Grünphase für Fußgänger soll zudem verlängert werden. 2. Die Haltestelle des Busses 34 in Richtung Dornbusch ist so zu sichern, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Hierzu war bereits eine Verlängerung der Mittelinsel angedacht (entweder Beton oder Poller), die realisiert werden sollte. 3. Es ist zu berichten, inwieweit Tempo 30 in diesem Bereich (Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße) eingehalten und kontrolliert wird. Begründung: An der im Betreff angeführten Kreuzung entstehen aufgrund der Gegebenheiten sowohl für Fußgänger, besonders für Kinder und Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer - trotz einer Vielzahl von Schildern - gefahrvolle Situationen. So übersehen an der Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) Rechtsabbieger häufig das Rotlicht und überfahren den Fußgängerüberweg während der Grünphase der Fußgänger. Die Grünphase der Ampel ist zudem für eine Überquerung gerade mit kleinen Kindern, die oft noch einen Roller, ein Laufrad o. ä. dabei haben, zu kurz geschaltet. Darüber hinaus gibt es zwar für den die Kreuzung querenden Bus 34 in Richtung Kirchplatz eine Mittelinsel, die gegenüberliegende Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Dornbusch ist jedoch ungesichert. An dieser Stelle wird der haltende Bus regelmäßig von Autos überholt - obwohl die unterbrochene Linie lediglich den Anliegern die Zufahrt in ihre Einfahrten ermöglichen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Antrag vom 02.04.2015, OF 667/2 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung!

11.11.2011 · Aktualisiert: 21.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Jordanstraße und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem südlichen Bockenheim zwischen Jordanstraße und Hamburger Allee (der mit mittleren Westendlagen vergleichbar ist) und dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberglagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, daß im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, daß Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. Im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, daß der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Leipziger Straße Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369

24.10.2011 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2011, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 82/2 vom 21.10.2011 Betreff: Umgestaltung der Leipziger Straße Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.05.2012 und 28.09.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Der Magistratsbericht B 369 wird zurückgewiesen. b) Der Magistrat wird aufgefordert, ein planerisches Konzept für die Neu- und Umgestaltung der Leipziger Straße vorzulegen, das folgende Punkte enthalten soll: 1. Ebenengleiches Anlegen der verschiedenen Verkehrsflächen, die sich aber durch farbliche Verschiedenheit und unterschiedliche Beläge optisch voneinander unterscheiden (z. B. Fahrbahn geteert, Parkplätze dunkel gepflastert, Gehbereiche hell gepflastert). 2. Die lineare Führung der Leipziger Straße wird aufgegeben. Stattdessen wird sie mäandrierend geführt. Auf diese Weise werden die Parkplätze im Wechsel auf der linken und auf der rechten Straßenseite angeordnet. Dies führt nicht nur zur Auflockerung der Straßensituation, sondern vor allem zu einer deutlichen Bremswirkung für den Kraftverkehr. 3. Der Bereich zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße wird zunächst probeweise für den Kraftverkehr gesperrt. Hierdurch entsteht etwa in der Mitte der Leipziger Straße ein Platz, der die Attraktivität zusätzlich steigern soll und als ein Ort der Erholung und Entspannung zu sehen ist. Der Kraftverkehr wird durch die Straße Am Weingarten, die Wurmbachstraße und die Markgrafenstraße zur Leipziger Straße zurückgeführt. In der Rohmerstraße wird die Einbahnstraßenregelung umgekehrt, sodass sie als Sackgasse an der Leipziger Straße endet. Mit diesen Änderungen entsteht nicht nur ein Platz auf der Leipziger Straße, sondern sie verliert gleichzeitig ihren Anreiz als Durchfahrtsstraße. Auf diesem Platz wird auch zukünftig der Bücherschrank stehen. Durch das Anbringen sogenannter Stadtmöbel wird im Zusammenwirken mit den bereits vorhandenen Gastronomiebetrieben und Bäckereien eine gemütliche Atmosphäre geschaffen, die zum Verweilen und Erholen einlädt. Der verbreiterte Bürgersteig entlang der Leipziger Straße zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße wird dahin gehend bereinigt, dass Gegenstände der Platzmöblierung (Telefonzellen, Hinweisschilder, Glascontainer etc.) soweit entfernt oder ersetzt werden, dass eine zusammenhängend nutzbare Fläche entsteht. Soweit hierzu Handlungen Anderer (z. B. Telekom) notwendig sind, soll mit diesen eine Einigung herbeigeführt werden. 4. Die Leipziger Straße wird nach ihrer Umgestaltung, wie in Punkt 1. bis 3. beschrieben, zu einer Tempo-20-Zone. 5. Als Sofortmaßnahmen werden im bereits sanierten Teil der Leipziger Straße folgende Punkte umgesetzt: a) Um der Rechts-vor-Links-Regelung einen deutlichen optischen Nachdruck zu verleihen, werden an den entsprechenden Kreuzungsbereichen sogenannte "Haifischzähne" als Haltelinien auf dem Asphalt aufgebracht. b) Ebenso werden geschwindigkeitsreduzierende Matten in den Kreuzungsbereichen angebracht. c) In regelmäßigen Abständen wird eine schwarze 30 auf weißem Grund mit roter Umrandung als Erinnerung an die Tempo-30-Zone auf den Asphalt gezeichnet. d) Die Fahrbahn wird mit Piktogrammen versehen, um auf entgegenkommende Fahrradfahrer hinzuweisen. Nach Abschluss der noch ausstehenden Sanierungsarbeiten werden obige Punkte auch auf den dann sanierten Teil der Leipziger Straße angewendet. Begründung: Der Magistratsbericht B 369 besteht im Wesentlichen aus der Kopie eines vorangegangen Berichtes und stellt daher eine Missachtung eines parlamentarischen Gremiums dar. Inhaltlich dokumentiert er den Unwillen, sich mit der Leipziger Straße konkret zu befassen. Die Ausführungen zur Schaffung eines Platzes auf der Leipziger Straße sind im Umkehrschluss dazu geeignet, die Sperrung der Hauptwache wieder aufzuheben. Dies will ganz sicher niemand mehr. Die teilweise abgeschlossene und teilweise bevorstehende Sanierung der Leipziger Straße stellt nur einen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit dar. Eine grundlegende zukünftige Umgestaltung zu einer attraktiven Einkaufsstraße ist überfällig. Sie ist eng im Zusammenhang mit der Bebauung des Campus Bockenheim zu sehen und ist spätestens parallel dazu zu realisieren. Die im Antrag aufgeführten Sofortmaßnahmen sind schnell und kostengünstig umsetzbar. Eine nichtlineare Straßenführung wurde bereits von unzähligen anderen Kommunen verwirklicht. Sie stellt eine Attraktivitätssteigerung dar, was der im Magistratsbericht B 369 dargestellten gegensätzlichen (theoretischen) Meinung widerspricht. Die beantragten Maßnahmen stellen nicht nur eine optische Weiterentwicklung der Leipziger Straße dar, sondern es wird ein völlig neues Raumgefühl erschlossen. Die Einkaufsstraße wird barrierefrei und ist somit in vollem Umfang für Menschen mit körperlicher Einschränkung (Rollstuhl, Rollator) oder zum Befahren mit Kinderwagen nutzbar. Die völlige Umgestaltung bildet eine deutliche Attraktivitätssteigerung und führt zur Anziehung neuer Geschäfte, die eine Bereicherung der Einkaufsstraße darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.11.2012, B 470 Bericht des Magistrats vom 03.02.2014, B 22 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage OA 86 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Annahme) NPD (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Ablehnung) 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Der Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstabe b) Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Der Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 86 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 86 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1331, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 § 1824, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Areal Eingangsbereich .Buga-Gelände.

24.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 18.07.2011 Betreff: Areal Eingangsbereich "Buga-Gelände" Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des ehemaligen Bundesgartenschaugeländes (Zugang: Ginnheimer Straße/Sophienstraße, an der "Sportfabrik FTG Frankfurt" vorbei, nach der Brücke über den Ochsengraben) einer klareren Nutzung zuzuführen: 1. Hierzu ist der Fahrrad- und Fußgängerweg um den Platz herum deutlich zu kennzeichnen. 2. Darüber hinaus ist bei einem gemeinsamen Termin mit dem Ortsbeirat zu erörtern, wie das Areal durch geeignete Maßnahmen künftig besser zu nutzen ist. Begründung: Die bezeichnete städtische Freifläche bildet den Eingang zum Buga-Gelände. Ein veraltetes Schild weist noch auf die Nutzung als Sportplatz hin. Daneben hat sich der Wunsch der Fahrradfahrer nach einer Abkürzung des Weges in einem Trampelpfad manifestiert, der quer über den Platz und direkt an einem der beiden Tore vorbeiführt. Das Tor wird jedoch auch von Fußball spielenden Kleinkindern mit ihren Eltern genutzt. Hier kommt es immer wieder zu gefahrvollen Situationen. Gerade als Eingangsbereich verdient das Areal eine bessere Integration in das im weiteren Verlauf vielfältig genutzte und von der Bevölkerung geschätzte Naherholungsgebiet GrünGürtel. So ist beispielsweise eine Nutzung gerade für kleinere Kinder (unter 12 Jahren) denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 222 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie

12.09.2011 · Aktualisiert: 15.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 49/2 vom 23.08.2011 Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine, zugeführt werden kann; 2. zu veranlassen, dass die illegale Mülldeponie im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im vorderen Bereich der Leipziger Straße 32 befinden sich zwei Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen, wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie, dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1224 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee

29.11.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 552/2 vom 12.11.2010 Betreff: Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rücknahme einer der beiden Linksabbiegerspuren im Bereich von der Zeppelinallee in die Sophienstraße sowie die Umwidmung und Zuschlagung des Bereiches zu dem begrünten Mittelstreifen, mit dem Ziel, den begrünten Mittelstreifen der Senckenberganlage bis zur Kreuzung Zeppelinallee/Sophienstraße fortzusetzen, möglich ist. Begründung: Regelmäßige Beobachtungen zu unterschiedlichen Verkehrszeiten und unterschiedlichem Verkehrsaufkommen führen zu der Erkenntnis, dass zwei Abbiegespuren aus der Zeppelinallee in die Sophienstraße nicht benötigt werden. Hier entstehen im Gegenteil Gefährdungen durch Fahrzeuge, die die linke Abbiegespur, die eigentlich nur in die Gräfstraße führt, gewählt haben, sich dann doch in die rechte Spur "einfädeln", um die Fahrtrichtung Sophienstraße nach Norden fortsetzen zu können. Für die jetzige Auslegung der Spuren wurde der Grünstreifen, der in der Senckenberganlage durchgängig vorhanden ist, auf einen sehr schmalen kleinen und den Abbiegespuren gehörenden Streifen reduziert. Dies ist stadtplanerisch unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 654 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße

25.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 08.10.2010 Betreff: Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer auf der Leipziger Straße zwischen der Markgrafenstraße und der Straße Am Weingarten ersatzlos zu beseitigen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist der einzige der Leipziger Straße, in der diese Platzcharakter hat. Deshalb ist er weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind Altglascontainer in diesem Bereich ungeeignet. Der Standort stimmt nicht mit den Anliegerinteressen überein. Darüber hinaus gibt es in nächster Nähe (Sophienstraße, Juliusstraße/Ecke Markgrafenstraße, Rohmerstraße, Kurfürstenplatz etc.) eine ausreichende Anzahl an Altglascontainern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 226 Aktenzeichen: 66 5

Ideen

Keine Ideen gefunden.