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Meine Nachbarschaft: August-Siebert-Straße

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze Holzhausenpark

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1007/3 vom 16.11.2020 Betreff: Fahrradparkplätze Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Fürstenbergerstraße/Hammanstraße vor dem Eingangsbereich zum Holzhausenpark Fahrradständer zu installieren. Im Bereich der Kreuzung Hammanstraße/Vogtstraße sollten Fahrradständer nur im Bereich der schraffierten Fläche angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 626 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg

26.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg/Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 456 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben

04.09.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

24.06.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg

24.06.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1084/2 vom 04.06.2020 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbissstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, sodass Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbissstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, dass eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an eventuell noch verbliebenen Essensresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1624 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg Fürstenberger Straße

05.06.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1090/2 Betreff: Radweg Fürstenberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Fürstenberger Straße zwischen Bremer Straße und Grüneburgweg so in Stand zu setzen, dass der Weg trotz der nahen Bäume möglichst eben ist. An den Bushaltestellen soll durch geeignete Maßnahmen eine bessere Trennung der wartenden Fußgänger vom Radverkehr hergestellt werden. Es geht hier vor allem um die nördliche, dem Uni-Gebäude zugewandte, Straßenseite. Begründung: Der Radweg ist an der Stelle relativ schmal, aber sehr stark befahren. Der Belag ist uneinheitlich und weist Beschädigungen auf. An den Bushaltestellen ist für Radfahrer wie für Fußgänger nur schwer ersichtlich, wo gemeinsame, wo getrennte Bereiche sind. Da die Bushaltestellen zur Universität gehören und bei Vorlesungsbetrieb dort viel Fußgängerverkehr ist, müssten im Sinne der Verkehrssicherheit dort Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1771 2020 Die Vorlage OF 1090/2 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden

08.05.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungs- und Prüfstand zur konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids, d.h. der M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 -insbesondere die Planung für den Grüneburgweg-, zu prüfen und sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. 2. ) Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit jeweils die Anwohner*innen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden. Begründung: Bislang zieht nur eine Kolonne von Stadtplanern durch den Grüneburgweg, um neue Fahrradwege anzulegen. Anwohner berichten, dass sie ganz andere Sorgen haben: In den Rush Hour Zeiten presst sich z.B. der aus Norden kommende Berufsverkehr durch die enge Straße. Dann geht hier nichts mehr. Generell sind die Anwohner*innen z.B. des Grüneburgwegs unzufrieden, da sie bei Umsetzung des Fahrradentscheids bislang nicht beteiligt wurden. Das muss sich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1632 2020 Die Vorlage OF 1067/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg

28.10.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 933/2 vom 25.09.2019 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstraße mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf illegale Autorennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße

16.09.2019 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5117 entstanden aus Vorlage: OF 862/2 vom 10.07.2019 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite der Feldbergstraße Teile der Parkbuchten zu Parkflächen für Fahrräder mit zwei Fahrradbügeln umgewidmet werden können, und dies gegebenenfalls umzusetzen; 2. an folgenden Stellen in der Feldbergstraße die Aufstellung von je zwei bis fünf Fahrradbügeln zu prüfen und möglichst zu installieren: Vor den Hausnummern 5, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 23, 25, 27 und 29 sowie vor der Hausnummer 21 auf der Sperrfläche an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Hausnummer 35 an der Ecke zur Wiesenau und vor der Hausnummer 49, gegebenenfalls hinter der Bushaltestelle. Begründung: Die Feldbergstraße verfügt zwar über einige vereinzelte Fahrradbügel, aber wie die Bilder zeigen, ist der Bedarf größer. Da auf der nördlichen Seite ganze Parkbuchten für Gastronomie genutzt werden, sollte auch noch Platz für Fahrradbügel sein. Bilder: Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 74 Antrag vom 28.03.2022, OF 334/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2094 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

19.08.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 09.07.2019 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: "Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere ‚Die Kunst des Liebens' aus dem Jahre 1956 sowie ‚Haben oder Sein' von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Antrag vom 17.08.2020, OF 1146/2 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße

13.05.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 811/2 vom 06.05.2019 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstraße bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1657 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark

06.05.2019 · Aktualisiert: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße

25.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 07.03.2019 Betreff: West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Fürstenbergerstraße in West-Ost-Richtung zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße für Radfahrende gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Neben einer entsprechenden Beschilderung sollen Piktogramme auf der Fahrbahn die Kfz-Führenden darauf hinweisen, dass Radfahrende entgegenkommen können. Des Weiteren soll eine Ampel für Radfahrende eingerichtet werden, um die Eschersheimer Landstraße nach Durchqueren der Fürstenbergerstraße sicher überqueren zu können. Sollte die Fahrbahn für diese Maßnahme als zu schmal angesehen werden, so könnte z. B. durch entsprechende Markierungen und Beschilderungen den auf der Südseite parkenden Kfz die Möglichkeit gegeben werden, mit den Vorderrädern auf den Gehweg zu fahren und so etwa 1,50 Meter zusätzlichen Platz auf der Fahrbahn zu schaffen. Begründung: Die oben genannte Verkehrsbeziehung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um von Westen kommend über die Eschersheimer Landstraße in den schon für Radfahrende gegen die Einbahnstraße geöffneten Abschnitt der Fürstenbergerstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Hammanstraße und weiter durch den Holzhausenpark zu kommen. Die Fahrbahn ist mit etwa 4,20 Meter zwischen der südlichen Parkbucht und den an der nördlichen Seite geparkten Kfz breit genug für diese Maßnahme (zum Vergleich: In der ebenfalls für Radfahrende gegen die Einbahnstraße geöffneten Straße Auf der Körnerwiese ist zwischen den beidseitig parkenden Kfz nur etwa 3,80 Meter Platz). Die Parkbuchten auf der südlichen Seite sind mit etwa 5,50 Meter auch lang genug, sodass normale Pkw nicht nach hinten überstehen und so den Platz verengen könnten. Sollte die Fahrbahnbreite dennoch als zu gering angesehen werden, so könnte den parkenden Kfz in den Parkbuchten auf der Südseite etwas Platz auf dem mit über vier Meter sehr breiten Gehweg geschaffen werden, indem sie mit den Vorderrädern auf dem Gehweg abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1374 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schließfächer für Obdachlose

07.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße

14.12.2018 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße verbessern

14.12.2018 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 750/2 Betreff: Die West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrradwegebeziehung auf der Fürstenbergerstr. zwischen der Hansalllee und der Eschersheimer Landstraße in west-östlicher Richtung zu verbessern. Da die Straßenbreite durch parkende Fahrzeuge für einen Fahrradstreifen zu gering ist, den ursprünglichen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entsprechend farblich zu kennzeichnen und die Auffahrt dahin, von der Hansaallee kommend, für Fahrradfahrer optisch erkennbar zu machen und die Bürgersteigkante Fahrradgerecht abzusenken. Begründung: Die oben genannte Fahrradwegbeziehung ist eine wichtige und viel genutzte Verbindung zwischen Westend und Nordend. Allerdings ist diese Verbindung durch die beengten Verhältnisse durch den genutzten Parkraum in dieser Richtung, bei hohem Verkehrsaufkommen für Radfahrer höchst gefährlich, zumal hier keine Schilder vorhanden sind, um gegen die Einbahnstraße zu fahren. Abhilfe kann die angeregte verbesserte Kennzeichnung und Benutzung des ursprünglichen Fahrradweges bieten, auch wenn die Breite u.U. nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist sie allemal besser und sicherer als sich gegen die SUV's und andere entgegenkommenden Fahrzeuge durchzusetzen. . Situation "Fahrradweg" Hansaallee/Fürstenbergerstr. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 750/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50

29.11.2018 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle für Reisebusse am Campus Westend

29.10.2018 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 651/2 vom 10.10.2018 Betreff: Haltestelle für Reisebusse am Campus Westend Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Goethe-Universität dafür zu sorgen, dass Reisebusse mit Besuchergruppen für den Westend-Campus nicht an bzw. vor der Bushaltestelle (ÖPNV) Fürstenbergerstraße/Ecke Parkstraße halten, sondern z. B. den bestehenden Parkplatz auf dem Uni-Gelände im Fritz-Neumark-Weg nutzen. Begründung: Beschwerde von Anwohnern, dass Busse mit Besuchern des Westend-Campus oftmals lange mit laufendem Motor vor der o. g. Bushaltestelle stehen und den Verkehr dadurch behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 316 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1654 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

29.10.2018 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 649/2 vom 08.10.2018 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstraße (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrerinnen und Autofahrer, die diesen Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag OM 3857) sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg 12

10.09.2018 · Aktualisiert: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 24.08.2018 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen des Auskunftsersuchens V 614 aus dem Jahr 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die Vorlage OM 256 aus dem Jahr 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereits über zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2

29.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 526/3 Betreff: Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie sich der Baufortschritt an der Liegenschaft Fürstenbergerstraße 2 (Ecke Oeder Weg, Paul-Hindemith-Anlage) darstellt. Seit Monaten ist an der begonnen Baustelle keine Aktivität mehr zu beobachten. Gibt es Auflagen das Gebäude zu erhalten? Können wenigstens die für die Baustelle abgesperrten Parkplätze wieder frei gegeben werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2018 Die Vorlage OF 526/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelleneinrichtung Leerbach Palais

16.04.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 527/2 vom 12.03.2018 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Die Baustelleneinrichtung des Leerbach Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen, sind mehrere Maßnahmen möglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. den Bauzaun im Kreuzungsbereich teilweise zu entfernen oder niedriger zu gestalten; 2. Stoppschilder und Haltelinien für den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich einzurichten; 3. an der Kreuzung einen Spiegel anzubringen, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge, die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße fahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mitscherlich-Platz

15.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses

04.12.2017 · Aktualisiert: 27.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2504 entstanden aus Vorlage: OF 455/2 vom 14.11.2017 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden festen Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch umklappbare Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 414

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

04.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg 12

23.10.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt

28.07.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung: Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?

16.06.2017 · Aktualisiert: 06.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

22.05.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist

24.04.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Vorgartensatzung

24.04.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren

13.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 02.01.2017 Betreff: Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren Vorgang: OM 5004/16 OBR 2; ST 848/16 Der Magistrat wird beauftragt, die seinem Namensgeber angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes weiterhin zielstrebig zu verfolgen. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sollen folgende Maßnahmen zur besseren Platzgestaltung und erweiterter Nutzung erfolgen: 1. Die Parkbucht am südlichen Rand des Platzes zum Grüneburgweg hin wird dem ruhenden Verkehr entzogen, der Bürgersteig ohne Versatz fortgeführt und damit die Gesamtfläche des Platzes im Sinne einer lebendigen Nutzung vergrößert. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Fußweg- und Grünverbindung von der Bushaltestelle zum Mitscherlichplatz zu gewährleisten. 2. Der vom Kioskbetreiber gewünschte abschließbare Schrank für Müll und Geräte wird nicht frei platziert, sondern in moderater, der Gesamtgestaltung angepassten Form direkt an den Kiosk beziehungsweise die Erdgasregelanlage angelehnt. 3. Die Initiative Mitscherlichplatz wird beteiligt, wenn es um die Entwicklung und Platzierung von Stelen und/oder Gedenktafeln geht, die an das Ehepaar Mitscherlich erinnern sollen. 4. Die im Gespräch mit dem Investor deutlich gewordenen Veränderungen die Platzgestaltung hinsichtlich Wegeverläufe, Anpflanzungen und Aufstellung von Bänken betreffend, werden adäquat an die Bedürfnisse der Platznutzer angepasst. Dabei ist besonders auf Barrierefreiheit zu achten. Begründung: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Grünfläche am Hochhaus und zur weiteren Platzgestaltung zu einem punktuell zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Nach dem Gespräch mit Stadt, Investor und Initiative erscheinen nun noch die oben angegebenen Anregungen für eine weitere Optimierung sowohl angemessen als auch notwendig. Im Zusammenhang mit der Stilllegung der Parkbuchten wird darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um Bewohnerparken handelt. Offenbar kommen zumeist über die Hälfte der parkenden Autos nicht aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1098 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Altkönigstraße

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße

08.12.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin- und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte, in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 631 Aktenzeichen: 92 31

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