Meine Nachbarschaft: Arnsteiner Straße
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Vorlagen
Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Nachfrage zur OM 4693
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2
Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2
Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0
Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 648/3 vom 11.03.2019 Betreff: Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bodenschwelle auf der Martin-Luther-Straße an der Kreuzung zur Rohrbachstraße vor der Hans-Böckler-Schule zu erneuern. Begründung: Die Bodenschwelle weist gravierende Abnutzungsmerkmale auf. So sind einige Platten brüchig oder wackeln. Was für Autofahrer keine Probleme darstellt, kann für Fahrradfahrer gefährlich werden. Zusätzlich ist auch der optische Eindruck der Stelle mangelhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1230 Aktenzeichen: 66 0
Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des „The Secret“ zur Rohrbachstraße hin
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 662/3 vom 25.03.2019 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin Der Magistrat wird gebeten, zur Verhinderung des ständigen Befahrens und Beparkens des Bürgersteigs folgende Maßnahmen an der Friedberger Landstraße/Ecke Rohrbachstraße vor der Seitenfront der Bar und Lounge "The Secret" zur Rohrbachstraße hin (neben der Rohrbachstraße 68) durchzuführen: 1. Abgrenzung der dortigen Parkplätze zum Bürgersteig hin durch Poller oder Gitter; 2. Anordnung dieser Parkplätze durch Verkehrszeichen oder Markierung als Schräg- oder Längsparkplätze; 3. Absichern der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße hin gegen Befahren des Bürgersteigs durch Poller; 4. Absichern des Bürgersteigs gegen Befahren über die Garageneinfahrt der Rohrbachstraße 68 durch Poller; 5. Aufstellung von Fahrradbügeln auf der freien Fläche hinter dem Stromkasten an der Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2
Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0
Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 546/3 vom 07.10.2018 Betreff: Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark den Lückenschluss zwischen Weidenbornstraße und Hallgartenstraße mit Hilfe einer langfristig haltbaren wasserdurchlässigen Decke herzustellen. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen Hallgartenstraße und Weidenbornstraße ist eine der wichtigsten Radwegeverbindungen zwischen Nordend und Bornheim. Gleichzeitig ist der Weg aktuell in einem beklagenswerten, im Bereich des Gefälles auf der Westseite des Parks sogar in einem gefährlichen Zustand. Eine wasserdurchlässige Decke würde hier effizient Abhilfe schaffen. Das Radfahrbüro könnte eine Befestigung des Weges aus dem Programm "Lückenschluss Radverkehr" komplett finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 697 Aktenzeichen: 67 0
Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 512/3 vom 02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff In der Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2018, OF 529/3 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße ein Längsparkplatz durch Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Die wenigen Fahrradbügel an der Ecke reichen bei weitem nicht aus für die vielen Fahrräder, die dort täglich abgestellt werden. Mangels Möglichkeit werden die Räder an den Verkehrsschildern angekettet oder eng gedrängt auf dem Bürgersteig abgestellt, der ohnehin sehr schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenErhaltung von Wegen im Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 03.05.2018 Betreff: Erhaltung von Wegen im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erhaltungsaufwendungen im laufenden Jahr für die Wege im Günthersburgpark geplant sind und gegebenenfalls noch veranlasst werden. Es ist erkennbar, dass sich nicht nur die Verbindung von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße in einem höchst beklagenswerten Zustand befindet, sondern auch weitere Wege im Park in der Nutzung eingeschränkt sind; 2. mit welcher Zeitspanne der Magistrat rechnet, bis nach einer Sanierung eines Weges erneute Maßnahmen erforderlich werden; 3. welche möglicherweise höherwertigen Materialien für den Weg von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße verwendet werden können, damit nicht nicht nach wenigen Jahren der Zustand erneut desolat ist. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die maroden Wege im Günthersburgpark umgehend zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1625 Antrag vom 11.10.2018, OF 564/3 Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1029 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3058 entstanden aus Vorlage: OF 353/3 vom 23.11.2017 Betreff: Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Saalburgstraße in Richtung Günthersburgpark eine farblich markierte Fahrradspur mit Verbindung zur Fahrradspur in der Burgstraße Richtung Alleenring einzurichten. Außerdem soll eine Führungsmarkierung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Richtung Hartmann-Ibach-Straße (IGS) eingerichtet werden. Begründung: Die Linksabbiegesituation aus der Saalburgstraße ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht ganz ungefährlich und unübersichtlich. Auch die Autofahrer haben oft nicht den rechten Überblick, wenn sie Richtung Hartmann-Ibach-Straße weiterfahren wollen. Eine deutlich farblich abgesetzte Markierung einer Fahrradspur, wie sie in der Burgstraße schon existiert, kann hier sehr hilfreich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1273 Aktenzeichen: 66 2
Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2907 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 22.11.2017 Betreff: Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Möglichkeit für Fahrradfahrer umgesetzt werden kann, von der Günthersburgallee auf der rechten Straßenseite nach Norden in Richtung Hartmann-Ibach-Straße kommend, nach links in Richtung Rohrbachstraße abzubiegen, um die Fußgängerampel zur Überquerung zu nutzen. Begründung: Fahrradfahrer werden derzeit auf der nach Norden führenden Günthersburgallee (rechte Straßenseite) in Richtung Hartmann-Ibach-Straße in eine Fahrradspur geleitet, die nach rechts in die Hartmann-Ibach-Straße in Richtung IGS führt. Viele Radfahrer möchten aber z. B. in den Park oder zur ausgelagerten Merianschule am Park fahren, also nach links abbiegen. Hier besteht eine Gefahrensituation, da an der Kreuzung Autofahrer von der Rohrbachstraße kommend nach rechts in die rechte Günthersburgallee einbiegen. Für Radfahrer ist eine Überquerung der Straße aufgrund des hohen Verkehrs und der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs nur mit hohem Risiko möglich. Bisher ist es nur praktikabel, 30 Meter vorher mit dem Fahrrad auf die mittlere Grünanlage zu fahren, soweit man die Situation schon vorher kennt. Hier kann dann die Fußgängerampel genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1123 Aktenzeichen: 32 1
Untere Friedberger Landstraße: Bahn und Bus auf einer Spur!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 351/3 vom 24.11.2017 Betreff: Untere Friedberger Landstraße: Bahn und Bus auf einer Spur! Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung zu erstellen und zeitnah umzusetzen, die auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Rohrbachstraße für die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie für die Buslinie 30 eine gemeinsame Spur jeweils in Nord- und Südrichtung in der Mitte der Straße vorsieht. Die beiden separaten Bushaltestellen am Hessendenkmal können damit entfallen und werden mit den Straßenbahnhaltestellen vereinigt. Der kurze Streifen nördlich der Straßenbahnhaltestelle "Hessendenkmal" wird auch für den Bus befahrbar hergerichtet. Parallel dazu wird die Haltestelle "Friedberger Platz" in beiden Richtungen analog der Haltestelle "Rohrbachstraße" umgebaut. Gegebenenfalls müssen die beiden Haltebereiche stadteinwärts und stadtauswärts etwas nach Norden beziehungsweise Süden verschoben werden. Begründung: Die Haltestelle "Konstablerwache" macht vor, wie auch die Haltestelle "Hessendenkmal" für alle Verkehrsteilnehmer organisiert werden könnte, die Haltestelle "Rohrbachstraße" ist analog Vorbild für die Haltestelle "Friedberger Platz". Durch Einsparen von Spurwechseln des Busses und zwischengeschalteten Ampelphasen werden Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.03.2018, OF 439/3 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2905 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1620 Aktenzeichen: 92 11
Kreuzung Rotlintstraße/Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2818 entstanden aus Vorlage: OF 409/3 vom 08.02.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Kreuzung Rotlintstraße/ Hallgartenstraße noch weiter gegliedert und übersichtlicher gestaltet werden kann. Insbesondere das Parken an den Eckpunkten und an den Gehwegnasen stellt ein Problem dar, weil Verbindungswege zugestellt werden. Gegebenenfalls könnten eine oder mehrere Verkehrsinseln mit großen Bäumen im Straßenraum den unnötig großen Kreuzungsbereich günstiger aufteilen. Auch die Möglichkeit eines Kreisverkehrs sollte geprüft werden. Begründung: Bereits im Jahr 2011 wurden Maßnahmen (Gehwegnase) umgesetzt, die aber nun noch verbessert werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 962 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 397/3 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 102 2018 Die Vorlage OF 397/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenStandort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2558 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 16.10.2017 Betreff: Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sonntags für drei Stunden am Vormittag im Bereich Rohrbachstraße/Hans-Böckler-Schule im öffentlichen Straßenraum ein Verkaufswagen für eine Bäckerei genehmigt werden kann. Begründung: In diesem Gebiet fehlt eine Sonntagsversorgung mit frischen Brötchen, nachdem eine Bäckerei in der Rohrbachstraße ihre sonntäglichen Öffnungszeiten im Jahr 2015 gestrichen hat. Es gibt eine Frankfurter Bäckerei in der Friedberger Anlage, die nach traditioneller Rezeptur backt und einen solchen Verkaufswagen anbieten würde. Im Sinne der Förderung des Mittelstandes, speziell des schrumpfenden Bäckerhandwerkes, und der Nahversorgung sollte die Stadt positiv prüfen, für einen solchen mobilen Verkaufsstandort eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 443
Schutz der Gedenkstele vor der Rohrbachstraße 38
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2017, OF 344/3 Betreff: Schutz der Gedenkstele vor der Rohrbachstraße 38 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinen Mitteln bis zu XXXX Euro (in der Sitzung des Ortsbeirates festzulegen) zum Schutz der Gedenkstele vor der Rohrbachstraße 38, wie es in der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 21.09.2017 von Vertreterinnen des Kulturamtes und des Frankfurter Stadtarchivs vorgestellt wurde, zur Verfügung Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der zurzeit bestehende Zaun ist gemäß dem Bericht aus dem Kulturamt und dem Frankfurter Stadtarchiv nicht mehr ausreichend, um die Gedenkstele vor Beschädigungen zu schützen Eine Stiftung hat sich bereit erklärt, einen Großteil der Kosten von 3.000 Euro zu übernehmen, dennoch wird auch davon ausgegangen, dass sich der Ortsbeirat an den Kosten beteiligt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 344/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 177 2018 Die Vorlage OF 344/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Ortsbeirat 1.000 Euro, bei Gesamtkosten von 3.080 Euro, zur Verfügung stellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorstellung der Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Günthersburgallee“ und der signalisierten Fußgängerquerungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 350/3 Betreff: Vorstellung der Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle "Günthersburgallee" und der signalisierten Fußgängerquerungen Vorgang: V 508/17 OBR 3; ST 2211/17 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten das Verkehrsdezernat einzuladen frühzeitig vor Umsetzung die o.g. Planungen im OBR 3 vorzustellen und damit eventuelle Ergänzungen/Veränderungen seitens des Ortsbeirates möglich zu machen! Begründung: Der Ortsbeirat 3 hat sich in der Vergangenheit schon häufiger mit dem Übergang Alleenring/Günthersburgallee beschäftigt. In Antragsform und auf diversen Ortsterminen. Vor diesem Hintergrund fordert der OBR eine frühzeitige Einbindung in die Planung. Eine Übersendung der Pläne einen Tag vor der Ortsbeiratssitzung wie leider in der Vergangenheit keine Seltenheit möchte der OBR mit diesem Antrag verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 508 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2211 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 350/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 350/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 350/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 350/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 318/3 vom 11.09.2017 Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich umzusetzen: 1. Als Basis für die Einrichtung eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die Variante Radweg aus der Anlage 2 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve bleibt erhalten. 4. Über die in den Varianten in den obigen Punkten 1. und 2. vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus soll intensiv geprüft werden, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können, sodass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden Straßen entsteht. 5. Bei dieser Reduzierung von zwei Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig. c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen den Pulks, das heißt zwei Drittel der Zeit, fährt kaum ein Auto stadtauswärts. d) Der analoge Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße nördlich des Alleenrings existiert seit Längerem problemlos eine überbreite Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 442 Antrag vom 04.05.2018, OF 478/3 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3357 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnhaltestellen „Friedberger Platz“ und „Rohrbachstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2307 entstanden aus Vorlage: OF 313/3 vom 07.09.2017 Betreff: Straßenbahnhaltestellen "Friedberger Platz" und "Rohrbachstraße" Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenbahnhaltestellen am Friedberger Platz und in der Rohrbachstraße die Ampelschaltungen zur Sicherung des Haltestellenbereichs derart anzupassen, dass im Ausstiegsbereich der Straßenbahn keine Autos zum Stehen kommen. Das häufige absichtliche Ignorieren der roten Ampel soll durch Kontrollen unterbunden werden. Generell sollen alle Vorschaltampeln zur Sicherung von Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk in diesem Sinne überprüft und angepasst werden. Begründung: Die Haltestellenampeln schalten genau bei der Durchfahrt der Straßenbahn zunächst auf Gelb und nach kurzer Umschaltzeit dann auf Rot. Dies führt dazu, dass regelmäßig Fahrzeuge noch die gelbe Ampel passieren, dann aber im Haltestellenbereich stehen, oft auch unmittelbar vor den Straßenbahntüren. Leider wird oft auch die rote Ampel ignoriert und während des Aussteigens von Fahrgästen rechts an der Straßenbahn vorbeigefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 13
Fahrradbügel Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2224 entstanden aus Vorlage: OF 296/3 vom 09.08.2017 Betreff: Fahrradbügel Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im oberen Teil der Martin-Luther-Straße weitere Fahrradbügel aufzustellen, am besten im Bereich des alten Durchbruchs der Böttgerstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass Fahrräder in diesem Abschnitt der Straße immer wieder an den Schildern, Laternen und Hauswänden abgestellt werden. Die Fahrradständer in der Nähe des Eissalons sowie an der Ecke zur Hallgartenstraße reichen offensichtlich nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 05.06.2017 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleibenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer nicht aus. Begründung: Die Rotlintstraße ist an ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch kein Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2524
Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2227 entstanden aus Vorlage: OF 316/3 vom 06.09.2017 Betreff: Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Installation und Schaltung der Verkehrsampeln in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße geändert werden kann, insbesondere welche technischen und rechtlichen Optionen bestehen; 2. ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann. Begründung: Die dichte Abfolge mehrerer und verschiedener Ampeltypen im Bereich der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße ist irritierend, wenn nicht gefährlich, wie von Verkehrsteilnehmern immer wieder moniert wird. Diese Situation wird seit 2016 durch die Auslagerung der Merianschule an den oberen Günthersburgpark verstärkt, da der Hauptschulweg der Merianschule über die Hartmann-Ibach-Straße führt. Die Verkehrsgefährdung von Schulkindern in diesem Abschnitt erscheint erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
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