Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet:
- Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern.
- Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde.
- Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese.
- Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund.
- Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte.
- Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten.
- Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3
Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen
Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die
Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum
Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen.
Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des
Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für
diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier
nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert
werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele
Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig
mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen
Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden
Hundehaltern. 2. Auch
Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert
über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den
letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv
zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des
Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem
Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese
Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht
ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen
sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass
die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen
versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der
Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile
Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren
trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks
ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern,
Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und
diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich
wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände
gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach
die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher
eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark,
wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs
bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz
vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und
ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte
Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort
laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun
sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und
Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf
befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine
morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der
Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw.
verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen
mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag.
Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt:
der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen
Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle
gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3
am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion
stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten,
an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum
Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet.
Beschluss: 1. Der
Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei
Stimmengleichheit abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1
GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3
GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)