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Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 512/3 vom 02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff In der Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

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