Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM
4193 entstanden aus Vorlage:
OF 512/3 vom
02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
In der
Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der
Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen
Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben
Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit
Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so
gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung
offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten
Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf
den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es
keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit
Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt
zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus
Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem
Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 869
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1