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Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 895/3 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Vorgang: V 265/21 OBR 3; ST 2215/22 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, sind die in der ST 2215 aus 2022 erwähnten Maßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile abgeschlossen? a) Gibt es für die Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße mittlerweile einen Sanierungsplan und eine für die Komplettsanierung erforderliche Auslagerungsmöglichkeit? b) Sind neue Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen dazu gekommen? Wenn ja, welche? c) Wie erfolgt die Überwachung der städtischen Gebäude der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Blick auf erforderliche Sanierungen, Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen? Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kinderbetreuungseinrichtung Rote Eule eine jahrzehntelanger Sanierungsstau entstanden ist und die Rote Eule nicht auf der Liste der o.g. Stellungnahmen aus 2022 erscheint, veranlasst den Ortsbeirat hierzu eine Anfrage zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 895/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2025 Die Vorlage OF 895/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrößere Müllbehälter für die Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6823 entstanden aus Vorlage: OF 860/3 vom 08.04.2025 Betreff: Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße, im Bereich der Bänke vor dem "Radschlag" sowie bei der Bank vor der Wartburggemeinde, jeweils einen größeren Müllbehälter (Müllgarage) aufzustellen. Begründung: Der Bereich der jeweiligen Bänke ist ein beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. Dabei verzehren viele fertig verpackte Speisen und Getränke aus dem nahe gelegene REWE-Markt. Die Plastikbehältnisse für Salat, Sandwiches und Sonstiges sind so sperrig, dass sie den kleinen Abfallbehälter vor Ort völlig zum Überlaufen bringen; der Müll sammelt sich um die Bänke. Besonders gravierend ist das Problem im Bereich der Rotlintstraße, wo das Grünflächenamt erst vor Kurzem eine Rattenplage einzudämmen versuchte. Die Problematik zeigt zudem deutlich, dass der Magistrat dringend über einen weiterführenden Weg zum Umgang mit Verpackungsmüll nachdenken sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1062
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 839/3 vom 03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 3
„Oilette“ für den Spielplatz auf der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6833 entstanden aus Vorlage: OF 876/3 vom 07.04.2025 Betreff: "Oilette" für den Spielplatz auf der Günthersburgallee Fehlende Toiletten sind auch für Spielplätze ein echtes Ärgernis. Mittlerweile gibt es ein neues Modell, die Oilette, erfunden von zwei Frankfurterinnen. Die ersten Kommunen testen das System bereits, u. a. in Sailauf in Unterfranken (www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/bundesweit-zweite-oilette-in- sailauf-art-8486359). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine "Oilette" mit Sichtschutz auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee (oder einem anderen Spielplatz im Nordend) installiert werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 3
MiniBasketballkorb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6834 entstanden aus Vorlage: OF 877/3 vom 07.04.2025 Betreff: Mini-Basketballkorb Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee am bestehenden Basketballkorb ein sogenannter Mini-Basketballkorb installiert werden kann. Begründung: Sport und insbesondere Ballspiele sind für die frühkindliche Entwicklung sehr wichtig. Der Spielplatz in der Günthersburgallee wird von vielen Kindergartengruppen und Eltern mit kleineren Kindern besucht. Das Angebot des Spielplatzes würde durch den Mini-Basketballkorb für diese Nutzergruppe sinnvoll ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1804 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 844/3 vom 06.03.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der in der Vorlage M 174 beschlossenen Maßnahmen im Ortsbezirk 3 bislang umgesetzt wurden: a) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist." Zu welchem Ergebnis ist der Magistrat bez. des Ortsbezirkes 3 gekommen? Welche der stark frequentierten Spielplätze (z. B. Günthersburgallee, Nordendspielplatz, Glauburgplatz) wurden ausgesucht? Wann erfolgt die Aufstellung? b) Zitat M 174: "Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft." Wurden Toilettenanlagen in Liegenschaften im Ortsbezirk 3 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? c) Zitat M 174: "Geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen." Welche Kioske im Ortsbezirk 3 (z. B. Mathias-Beltz-Platz, Friedberger Platz) wurden bislang geprüft und welche wurden bzw. werden umgesetzt? d) Zitat M 174: "Das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen." Wie viele Verträge wurden dazu im Ortsbezirk 3 bisher geschlossen? e) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt." Wie sind die Erfahrungen des Pilotprojektes mit Komposttoiletten? f) Zitat M 174: "Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte ausreihend sind und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist." Welche aktuelle Auswertung liegt vor und wie werden dort die vorhandenen Kapazitäten im Ortsbezirk 3 bewertet? Wird in der Auswertung auch berücksichtigt, ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten auch in Betrieb sind? g) Welche Vorgaben gibt es in der Stadt Frankfurt für die Reinigung öffentlicher Toiletten, z. B. für die Häufigkeit der Reinigungen? Wer ist für die Reinigung welcher Toiletten zuständig und gelten diese Vorgaben für alle öffentlichen Toiletten? Begründung: Das Angebot an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 3 ist absolut unbefriedigend. Bestehende Angebote, wie die Toilettenanlage im Von-Bethmann-Park und Günthersburgpark, stehen nicht ganztägig zur Verfügung. Andere waren oder sind bereits seit Monaten nicht mehr zugänglich, wie z. B. die Toiletten am Merianplatz und im Adolph-von-Holzhausen-Park. Seit Jahren werden zusätzliche öffentliche Toiletten versprochen, aber es tut sich nichts. Eine zusätzliche Toilette im Günthersburgpark finanziert der Ortsbeirat 3 seit Jahren bereits aus eigenen Mitteln, sonst gäbe es die auch nicht. Die Situation stinkt im wahrsten Sinne des Wortes gerade auch in den Sommermonaten zum Himmel! Dazu kommt, dass die bestehenden Anlagen häufig auch nicht ausreichend gereinigt werden. Bereits 2022 wurde ein Toilettenkonzept mit einem ganzen Maßnahmenbündel vorgelegt. Gefühlt ist davon im Ortsbezirk 3 wenig bis nichts angekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1611 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 06.02.2025 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg über die Rothschildallee auf Höhe der Günthersburgallee einschließlich der Grünfläche auf dem Alleenring neu zu gestalten. Im Einzelnen wünscht der Ortsbeirat - eine zielorientierte Wegeführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen; - eine Neueinsaat der Rasenfläche bzw. Einsaat einer Wildblumenwiese. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist derzeit in einem Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Die Grünflächen der Allee werden am bezeichneten Überweg immer spärlicher, weil sie aufgrund einer Zickzack-Führung des befestigten Weges durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei der Überquerung der Grünfläche mitbenutzt werden. Die Folge ist eine stetige Verringerung der begrünten Rasenfläche. Abhilfe kann eine Wegeführung bringen, die den Bedürfnissen des Verkehrs entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 858
Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 09.01.2025 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die zwei in der Vergangenheit bereits vorhandenen, jetzt aber nicht mehr bestehenden Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach-Straße 54 (auf Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten. Begründung: An vorbenannter Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits zwei Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einen Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich, dort kurz zu parken, um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der zweiten Reihe ist ebenfalls nicht möglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und man damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nicht nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791
Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 entstanden aus Vorlage: OF 806/3 vom 07.11.2024 Betreff: Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3798/23 OBR 3; ST 1485/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 10.07.2023, ST 1485, für das vierte Quartal 2023 anvisierte Umsetzung der Fahrradbügel und Poller an der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße zügig umzusetzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich wiederholt darüber, dass die Kreuzung unübersichtlich und daher unsicher bei der Überquerung sei, da die Autofahrer die Ecken zuparken. Durch die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen würden die Sichtachsen für eine gefahrlose Überquerung frei werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 629 Aktenzeichen: 66-0
Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 823/3 Betreff: Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern Die Butzbacher Straße ist eine enge aber gerade Straße, die gerne dazu genutzt wird, mit unangemessen hoher Geschwindigkeit hier entlang zu fahren. Ein einfaches Mittel, dies zu verhindern, ist es, die Parkordnung von einseitig auf der nördlichen Seite zu ändern in abwechselnd beidseitiges Parken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die einseitige Parkordnung in der Butzbacher Straße wird aufgebrochen. Es werden abwechseln auf der südlichen und der nördlichen Straßenseite Parkmarkierungen eingezeichnet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 823/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenBewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 23.10.2024 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße durch einen klappernden Deckel (eventuell Abdeckung des Weichenstellers) im Bereich der Straßenbahnschiene beim Überfahren durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unterbunden wird. Begründung: Die Geräusche, insbesondere in den Nachtstunden, bringen Anwohnende teilweise um den Schlaf. An dieser Stelle könnte sicherlich mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 3
Fehlende Glascontainer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5170 entstanden aus Vorlage: OF 651/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fehlende Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Glascontainer in den letzten Monaten im Nordend versetzt oder entfernt wurden. Hierzu zwei aktuelle Beispiele: Glascontainer im Bereich der Bushaltestelle auf der Rothschildallee, Höhe Günthersburgallee; Glascontainer am Sandweg, Höhe Mousonstraße; b) wie die Information der Anwohnerschaft/Nutzer sowie des Ortsbeirats über alternative Glascontainerstandorte erfolgt. Begründung: In den beiden genannten Fällen wurden die Glascontainer ohne jede Information entfernt. Es ist schwer verständlich, dass die Kapazitäten reduziert werden, wo es doch in den letzten Jahren immer wieder zu massiven Beschwerden wegen überfüllter Glascontainer gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 919 Aktenzeichen: 79-0
Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5171 entstanden aus Vorlage: OF 642/3 vom 08.02.2024 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung durch die geplante "Wildnis" bis zur Friedberger Landstraße und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße bis zur Wetteraustraße vor. Zudem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, welche der Maßnahmen mit den in der Presse genannten 13 Millionen Euro umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 923 Aktenzeichen: 67-0
Benennung eines Platzes im Nordend in Jina-Mahsa-Amini-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 650/3 Betreff: Benennung eines Platzes im Nordend in Jina-Mahsa-Amini-Platz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den unbenannten Platz vor dem Eingang zum Günthersburgpark an der Rohrbachstraße in Jina-Mahsa-Amini-Platz zu benennen. Begründung: Damit möchte der Ortsbeirat 3 die Iranische Bewegung "Frauen, Leben, Freiheit" würdigen. Die bei einer Demonstration im Iran getötet, Jina Mahsa Amini steht stellvertretend für die vielen im Iran bei Demonstrationen getöteten und erhängten Frauen, Männer und Kinder. Deshalb hält es der Ortsbeirat für vertretbar von der normalen Praxis der Namensbenennung in diesem Fall abzuweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 50 2024 Die Vorlage OF 650/3 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung folgenden Wortlaut erhält: "Die vorgeschlagene Benennung des Platzes dient dazu, das Andenken an Jina Mahsa Amini zu ehren. Es ist wichtig, anzuerkennen, dass ihr tragischer Tod nicht nur eine individuelle Tragödie darstellt, sondern auch symbolisch für die Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" steht. Die Verhaftung von Jina Mahsa Amini durch die Sittenpolizei und ihr späterer Tod verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, auf die massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam zu machen und sich für Freiheit und Gerechtigkeit einzusetzen. Die Benennung würde nicht nur das Gedenken an Jina Mahsa Amini bewahren, sondern auch die Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" würdigen. Diese Bewegung tritt für die Rechte und Freiheiten von Frauen im Iran ein und macht auf die vielen Verhaftungen aufmerksam. Die Benennung würde ein starkes Signal der Solidarität mit der Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" senden. Deshalb hält es der Ortsbeirat für vertretbar, von der normalen Praxis der Namensbenennung in diesem Fall abzuweichen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Regenpfütze nach Umgestaltung der Bushaltestelle in der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5042 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 09.01.2024 Betreff: Regenpfütze nach Umgestaltung der Bushaltestelle in der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, die offensichtlich bei den Baumaßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle an der Günthersburgallee entstandene Fahrbahnsenke vor der Fußgängerampel zu beseitigen. Bei Regen entsteht hier regelmäßig eine extrem große Pfütze direkt vor der Fußgängerampel. Begründung: Das Phänomen besteht erst seit der Umgestaltung der Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 668 Aktenzeichen: 66-2
Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung RichardWagnerStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 615/3 vom 21.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung Richard-Wagner-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem ostwärts führenden Radweg an der Einmündung der Richard-Wagner-Straße auf die Nibelungenallee einen Zebrastreifen an der dortigen Fußgängerampel über den Radweg anzubringen. Begründung: Immer wieder ist zu beobachten, dass Radfahrende das Rot-Signal für die Nibelungenallee nicht beachten und so in Konflikt mit den Fußgängerinnen und Fußgängern kommen, welche die Nibelungenallee bei grün überqueren wollen. Ein schmaler Zebrastreifen stellt den Vorrang des Fußgängerverkehrs sicher und ist laut amtlicher Auskunft die kostengünstigste Lösung des Problems. Beispielhaft hierfür ist der Übergang Günthersburgallee/Rothschildallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Lisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenLücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0
Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4140 entstanden aus Vorlage: OF 511/3 vom 20.04.2023 Betreff: Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98 einen Fahrradbügel auf dem Gehweg anzubringen, sodass der Grundstückszugang nicht mehr versperrt werden kann. Begründung: Den Hausbewohnern ist es oftmals nicht möglich, ihr Lastenrad auf das Grundstück zu bringen, da der Zugang eng zugeparkt ist. Darüber hinaus wird durch ein solches Parken auch die sich unmittelbar anschließende Zufahrt zum Nachbarhaus behindert. Ein einzelner Fahrradbügel auf dem Gehweg würde diese Probleme lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1803 Aktenzeichen: 66-2
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Fahrradweg in der Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 533/3 Betreff: Fahrradweg in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf dem Bürgersteig in der Rohrbachstraße vom Alleenring Richtung Friedberger Landstraße breiter zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob der Bürgersteig breit genug ist, um einen zweispurigen Radweg in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: An den Pfosten, die die Kfz-Parkplätze abgrenzen, werden viele Fahrräder auf der Seite des Radweges angekettet, was den Platz für die Fahrradfahrer wegnimmt und diese daher auf den für die Fußgänger ausgelegten Teil des Bürgersteigs ausweichen müssen. Der Bürgersteig scheint jedoch breit genug zu sein, um diesen Radweg breiter zu gestalten und eventuell eine Doppelspur einzurichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenMehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 504/3 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, aus o.g. Haushaltsstelle werden Mittel für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Anlage auf der oberen Günthersburgallee eingestellt, damit der ursprüngliche Charakter der Allee wiederhergestellt wird. Begründung: Das Nordend hat mit der Günthersburgallee eine der wenigen denkmalgeschützten Grünflächen in Frankfurt zusammen mit dem denkmalgeschütztem Häuserbestand, die den letzten Krieg größtenteils überstanden haben. Sie ist eine der wenigen in ihrem Gründerzeitcharakter erhalten gebliebenen Orte in der sonst weitgehend zerstörten erweiterten Frankfurter Innenstadt und sollte deshalb in ihrem Charakter erhalten werden. Eigentlich für eine Denkmal in städtischer Verantwortung eine Selbstverständlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 504/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 entstanden aus Vorlage: OF 458/3 vom 09.01.2023 Betreff: Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3121/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung von Fahrradbügeln auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße gemäß der folgenden Planung des Radfahrbüros umzusetzen. . Quelle: Straßenverkehrsamt/Stadtvermessungsamt/Geoportal Begründung: Auf der Grundlage der Anregung OM 3121, in der der Ortsbeirat 3 den Magistrat bittet, auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Fahrradbügel installieren zu lassen, entwickelte das Radfahrbüro des Straßenverkehrsamtes den oben aufgeführten Vorschlag. Der Ortsbeirat ist mit dem Vorschlag einverstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 Beratung im Ortsbeirat: 3
Wie ist der Sachstand zur oberen Günthersburgallee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 entstanden aus Vorlage: OF 486/3 vom 09.03.2023 Betreff: Wie ist der Sachstand zur oberen Günthersburgallee? Vorgang: OM 1473/22 OBR 3; ST 2268/22 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den neuen Sachstand zur Instandsetzung der oberen Günthersburgallee (Anregung vom 21.01.2022, OM 1473) vorzulegen. Begründung: Die Anwohner der oberen Günthersburgallee weisen auf einen Stillstand der Maßnahmen seit dem Sommer 2022 hin. Laut der Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2022, ST 2268, soll die Sanierung der Rasenflächen nach der Einrichtung der eingezäunten Hundeauslauffläche am Alleenring erfolgen. Diese wird in den kommenden Wochen aufgestellt, sodass mit der Sanierung der Rasenflächen an der oberen Günthersburgallee begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden noch keine Ausfälle bei den bestehenden Heckeneinfassungen ersetzt, sowie auch die beiden Rasenflächen der nördlichen und südlichen Einfassungen wiederhergestellt oder krähensichere Müllbehälter aufgestellt. Insgesamt muss die Instandsetzung der oberen Günthersburgallee nach der Anregung OM 1473 weiterhin durchgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1399 Aktenzeichen: 66-0
Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3807 entstanden aus Vorlage: OF 492/3 vom 22.03.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung Vorgang: B 75/23 Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Bewerbung für die Organisation einer temporären Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (vorgeschlagen ist Sonntag, der 4. Juni) und schlägt diese dem Magistrat zur Prüfung und Unterstützung vor. Begründung: Der Magistrat hatte die Ortsbeiräte in seinem Bericht vom 10.02.2023, B 75, dazu aufgerufen, "Nachbarschaftsstraßen" vorzuschlagen, die von Initiativen bzw. Anwohnerinnen und Anwohner organisiert werden und für die sie sich beim Ortsbeirat bewerben können. Dabei geht es darum, einen Straßenabschnitt an einem oder mehreren Sonntagen im Mai und Juni abzusperren und bespielbar zu machen. Frist für die Vorschläge ist Ende März 2023. Der hier vorgeschlagene Straßenabschnitt erscheint geeignet und das Vorhaben sehr gut umsetzbar. So will die Bewerberin zwischen Rohrbachstraße und Böttgerstraße einen Abschnitt sperren und dort unter anderem freies Spielen ermöglichen sowie mit Erstklässler-Börsen, moderierten Eltern-Kinder-Wettbewerben (z. B. Sackhüpfen) etc. für ein schönes Beisammensein sorgen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 80 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1264 Aktenzeichen: 66-0
Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 487/3 Betreff: Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, Warum wurde ein sog. "Wesselmann" als Wahlwerbung im Rahmen des OB-Wahlkampfes in/auf der neu angelegten Blühwiese in der oberen denkmalgeschützten Günthersburgallee genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 487/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und Volt (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFitnessbänke für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0
Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 461/3 Betreff: Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Zwangsräumung von Emma aus der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 26 verhindern. Begründung: Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist laut ihrer Satzung eine von der Stadt Frankfurt verwaltete unselbstständige Stiftung. Sie verfolgt "ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (...). Zweck der Stiftung ist die Unterstützung allein stehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die befürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung." (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung) Des Weiteren ist die Stiftung selbstlos tätig und "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke" (§ 2 der Satzung). Emma soll am 7.2.23 um 10h30 wegen "Störung des Hausfriedens" zwangsgeräumt werden. Die Unterbringung in einer Notunterkunft oder Wohnungslosigkeit und somit der Verlust der Lebensgrundlage drohen. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamtes und dem Stiftungsziel, dass Emma mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden soll. Es muss eine andere sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis bei der Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen verhindert werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und 1 CDU gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 CDU, FDP und Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenErrichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 26.10.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zwischen Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagenübergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die geparkten Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance der Passierbarkeit. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 891 Aktenzeichen: 66-2
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 582 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Aktenzeichen: 66 2
Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2975 entstanden aus Vorlage: OF 384/3 vom 26.09.2022 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit Langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Wasserdruck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Wasserdrucks offensichtlich damit zu tun hat, woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Wasserdruck als die östlich e Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Ursache für die Tatsache ist, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht; 2. wie der Wasserdruck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden kann, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen; 3. ob bereits die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen auf Lecks geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32
Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1
Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Endlich Umzäunung der Hundewiese Wetteraustraße
Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen. Tatsächlich ist es so, dass viele Leute trotz der Beschilderung noch nicht einmal wissen, dass es sich hier eigentlich um eine Hundewiese handelt und werden ausfällig gegenüber den Hundebesitzern! Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, weichen manche Hunderhalter*innen auf den nahegelegenen Fußballplatz des Abenteuerspielplatzes oder den Günthersburgpark aus. Das führt völlig zurecht zu noch mehr Ärger, weil es verboten ist. Die Hundewiese auf der Nibelungenallee hat gezeigt, dass ein solcher Ort gut angenommen wird. Allerdings ist es vielen Menschen zu weit, um dorthin zu laufen oder sie finden die Umgebung der verkehrsreichen Allee nicht sehr attraktiv. Mit der Einzäunung des Grünstreifens auf der oberen Günthersburgallee, wo jetzt eine Bienenwiese entsteht, sollte vermutlich auch erreicht werden, dass er nicht mehr so stark von Hundebesitzer*innen frequentiert wird. Da hiermit aber auch ein sozialer Treffpunkt eingedämmt wurde, spricht es erstrecht dafür, eine bereits bestehende Fläche so auszustatten, dass sie zweckgemäß und sorgenfrei genutzt werden kann. Wird ein Zaun nicht auch Einfriedung genannt? Dem allgemeinen Frieden wäre die Umzäunung der Hundewiese gewiss sehr zuträglich! Und übrigens: Viele Menschen erfreuen sich sehr am Anblick spielender Hunde! Ich bitte daher um Unterstützung der Initiative. Vielen Dank!
Endlich Umzäunung der Hundewiese Wetteraustraße
Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen. Tatsächlich ist es so, dass viele Leute trotz der Beschilderung noch nicht einmal wissen, dass es sich hier eigentlich um eine Hundewiese handelt und werden ausfällig gegenüber den Hundebesitzern! Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, weichen manche Hunderhalter*innen auf den nahegelegenen Fußballplatz des Abenteuerspielplatzes oder den Günthersburgpark aus. Das führt völlig zurecht zu noch mehr Ärger, weil es verboten ist. Die Hundewiese auf der Nibelungenallee hat gezeigt, dass ein solcher Ort gut angenommen wird. Allerdings ist es vielen Menschen zu weit, um dorthin zu laufen oder sie finden die Umgebung der verkehrsreichen Allee nicht sehr attraktiv. Mit der Einzäunung des Grünstreifens auf der oberen Günthersburgallee, wo jetzt eine Bienenwiese entsteht, sollte vermutlich auch erreicht werden, dass er nicht mehr so stark von Hundebesitzer*innen frequentiert wird. Da hiermit aber auch ein sozialer Treffpunkt eingedämmt wurde, spricht es erstrecht dafür, eine bereits bestehende Fläche so auszustatten, dass sie zweckgemäß und sorgenfrei genutzt werden kann. Wird ein Zaun nicht auch Einfriedung genannt? Dem allgemeinen Frieden wäre die Umzäunung der Hundewiese gewiss sehr zuträglich! Und übrigens: Viele Menschen erfreuen sich sehr am Anblick spielender Hunde! Ich bitte daher um Unterstützung der Initiative. Vielen Dank!
Aufstellung von Fahrradbügeln
Durch die Hans-Böcklerschule gibt es in der Rohrbachstraße Bedarf an Fahrradbügeln. Bisher werden diese häufig wild anZäunen oder auf Grünflächen / Baumscheiben abgestellt. Direkt vor dem Eingang der HBS an der Kreuzung zur Martin-Luther-Straße befindet sich eine freie Fläche, wo bereits einige wenige Fahrradbügel stehen und noch Raum für weitere Bügel ist.
Sicherer Überweg Straßenbahn Wittelsbacher Allee
Der Übergang zwischen Dahlmannstraße über die Straßenbahn und Wittelsbacher Allee zur Scheidswaldstraße ist heute vor allem für Kinder sehr unsicher - dabei sind durch die nahe Kita Scheidswaldstraße dort täglich sehr viele Kinder unterwegs. Sinnvoll wären 1) eine eigene Ampel für den Übergang der Straßenbahnschienen 2) kinderfreundliche Grünphasen an der Fußgängerampel über die Wittelsbacher Allee (heute ist die Mini-Grünphase für Kleinkinder auch bei zügigem Überqueren nicht zu schaffen) 3) Grün-Anforderung per Induktion auch für Radfahrer:innen (wie zum Teil heute schon zB an der Günthersburallee/Rothschildallee umgesetzt). Heute müssen auch Eltern mit Lastenrädern mit viel akrobatischem Geschick die Bedarfsknöpfe für Fußgänger drücken. 4) gerne dürfte das Teilstück der Wittelsbacher Allee auch zur Tempo-30-Zone gemacht werden.
Erweiterung Fußgängerampel Alleenring
die Fußgänger Ampelanlage in Höhe der Günthersburgallee könnte um eine zweite, parallel geschaltete Ampel in Höhe der Einmündung der Egenolffstraße erweitert werden. Täglich überqueren zahllose Fußgänger und Radfahrer den Alleenring an dieser Stelle, was leicht an den freigetrampelten Wegen auf dem Mittelstreifen zu erkennen ist. Durch eine zusätzliche Fußgänger Ampel in dieser Höhe würde der Verkehr nicht beeinträchtigt, den Fußgängern und Radfahren aber eine deutlich komfortabler Alternative zum überqueren des viel befahrenen Alleenrings geboten.
Friedberger Platz
Unser schönes Nachbarschaftsfest auf dem Friedberger Platz verkommt in den letzten Wochen leider zu einem teils asozialen Miteinander in den Nebenstraßen. Die Kontrolle durch die Stadt Polizei während des Friedberger Marktes bis um 22:00 Uhr ist hervorragend. Wenn sich die Massen dann in das restliche Nordend verteilen, gleichen die Straßen rund um den Friedberger Platz (Bornheimer Landstraße, Günthersburgallee) leider einem großen öffentlichen Pissoir und einer Müllhalde. Inzwischen wird bis morgens um eins laut gegrölt und gekrischen. Das ehemals sehr friedliche Miteinander weicht mehr und mehr einem Krawall ähnlich den Begebenheiten zuletzt auf dem Opernplatz. Das ist sehr schade! Unser Hauseingang und die Fenster im Erdgeschoss sind beispielsweise regelmäßig mit leeren Flaschen und Essensresten zugemüllt. Warum kann die Stadtpolizei, die grundsätzlich sehr gute Arbeit leistet, nicht nach 22:00 Uhr noch 2 Stunden lang regelmäßig die umliegenden Straßen kontrollieren und die lautstarken und rücksichtslosen Krawallmacher entsprechend verwarnen? Leider sehe ich die Herrschaften immer bis um circa 10:30 Uhr am Friedberger Platz stehen und dann Richtung Innenstadt fortfahren.
Verbesserung der Ampelschaltung Kreuzung Rothschildallee/Rohrbachstraße
Die Kreuzung Rohrbachstraße/Rothschildallee tut sich immer wieder als gefährlicher Verkehrsknotenpunkt hervor und das obwohl zahlreiche Schul-Hort-Wege die Kreuzung umfassen. Die Idee: Die Ampelschaltung der Kreuzung nochmals kritisch überprüfen (vor allem Fußgänger auf der linken Straßenseite Richtung Günthersburgpark, hier stimmen Fußgänger und Rechtsabbieger nicht überein!), Radfahrer bewusst in die Neuplanung mit einbeziehen (in der Rohrbachstraße gibt es links Richtung Günthersburgpark einen Fahrradweg). Befragung von nahe gelegenen Horten zu ihrer Einschätzung der Kreuzung.
Fußgängerweg über die Günthersburgallee
letzter Fußgängerüberweg über die Günthersburgallee ist eine einzige Pfützen- und Schlammstrecke imm wenn es regnet, besonders von Herbst bis Frühjahr. Mit Kies abgedeckt, so daß Regenwasser durchsickern kann und dennoch alle Fußgänger nicht durch dicken Schlamm waten müssen, besonders für alle Anwohner, die z.B. von der Haltestelle Günthersburgalle der Linie 12 in Richtung Erlenbacher Straße, Gabelsberger Straße gehen müssen. Im Namen aller Anwohner, das sind mit Sicherheit mehr als 200 Personen! Wäre schön und kein großer Aufwand. Danke schon jetzt für die Umsetzung. Anwohnerin Sybille Wödy
Fahrradweg auf Rohrbachstraße
Die Errichtung eines Fahrradwegs in der Rohrbachstraße (auf der rechten Seite Rothschildallee in Richtung Günthersburgpark) wäre sehr sinnvoll. Im Moment fahren Fahrräder zu Beginn der Straße knapp zwischen Straßenbahnschienen und parkenden Autos. Die Gefahr eines Unfalls ist einfach zu hoch (Reifen können in die Fahrspur der Schienen gelangen; Autotüren können plötzlich geöffnet werden. Der Abschnitt gehört zu einer vielbefahrenen Pendlerroute zwischen Innenstadt und Bornheim.
Grüne Welle auf Miquelallee verbessern
Die grüne Welle auf dem Weg von der A66 zur Rohrbachstraße ist nach unseren Beobachtungen auf eine Geschwindigkeit von ca. 65 km/h - zumindest nachts- eingestellt. Das ist sehr kontraproduktiv für Verkehrsteilnehmer, die sich an die Geschwindigkeit halten möchten, das Wiederanfahren an der Ampel laut und umweltschädigend. Das Einstellen auf Tempo 50 wäre umwelt- und bürgerfreundlicher.
Kopfsteinpflastersegmente in Wohnstrassen entfernen
Im gesamten Stadtgebiet gibt es große Probleme mit Verkehrslärm. Also sollte man zusätzliche Lärmquellen vermeiden bzw. beseitigen. In diesem Zusammenhang sind kurze Kopfsteinplaster-Segmente in stark befahrenen Wohnstraßen ein echter Schildbürgerstreich. Beispiel: Bornheimer Landstr., Ecke Bäckerweg bzw. Günthersburgallee. Die Bornheimer LS ist eine der Haupterschließungsstrassen für das dahinter liegende Wohngebiet und daher auch nachts stark frequentiert. Auf ca. 20m wird der Asphalt von Kopfsteinpflaster unterbrochen. Das sollte mal der "Verschönerung" des Friedberger Platzes dienen. In Richtung Friedberger Landstr. fließender Verkehr sieht schon von Weitem die noch grüne Ampel und gibt natürlich Gas, um die Grünphase zu erwischen. Konsequenz ist entsprechender Lärm (gemessene 90-95 dB(A)) beim "Durchrasen" des Kopfsteinpflastersegments. Insbesondere nachts ist das für die direkten Anwohner unerträglich. An die dort eigentlich geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h hält sich kaum jemand. Das Kopfsteinpflaster soll daher entfernt und durch glatten Asphalt ersetzt werden. Das würde den Lärm drastisch reduzieren. Um die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung "durchzusetzen" soll auch über eine entsprechend markante Bodenwelle nachgedacht werden. Aus Lärmschutzgründen soll im Stadtbereich auf Kopfsteinpflaster ohne begleitende, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen verzichtet werden. Bestehende Segmente sollen ersetzt oder mit Bodenwellen versehen werden.
Lärmreduzierung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
Die Lärmbelastung für Anwohner der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen ist immens. Eigentlich sehr schöne Wohnhäuser sind durch ihre Lage an großen Verkehrsadern kaum mehr lebenswert. Als gutes Beispiel kann die Rothschildallee zwischen Günthersburgallee und Rohrbachstraße gelten. Andere Städte machen vor, welche phantasievollen und ausgeklügelten Lösungsmöglichkeiten es hier gibt. So hat zum Beispiel München mit dem Petueltunnel und Petuelpark ein Paradebeispiel geschaffen. Am Mittleren Ring, einer hochbelasteten Stadtstraße in München, wurde 2005 nach der Tieferlegung der Straße in einen Tunnel auf dessen Decke mit dem Petuelpark eine der wertvollsten neuen Grünanlagen in München eröffnet. Warum sollte das in Frankfurt nicht auch möglich sein?!? Was für ein wundervoller Platz würde zum Beispiel entstehen, wenn die Günthersburgallee nicht von der vierspurigen Rothschildallee durchtrennt würde, sondern wenn hier ein Verkehrstunnel für Lärmreduzierung und mehr Lebensqualität sorgen würde...
Lärmreduzierung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
Die Lärmbelastung für Anwohner der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen ist immens. Eigentlich sehr schöne Wohnhäuser sind durch ihre Lage an großen Verkehrsadern kaum mehr lebenswert. Als gutes Beispiel kann die Rothschildallee zwischen Günthersburgallee und Rohrbachstraße gelten. Andere Städte machen vor, welche phantasievollen und ausgeklügelten Lösungsmöglichkeiten es hier gibt. So hat zum Beispiel München mit dem Petueltunnel und Petuelpark ein Paradebeispiel geschaffen. Am Mittleren Ring, einer hochbelasteten Stadtstraße in München, wurde 2005 nach der Tieferlegung der Straße in einen Tunnel auf dessen Decke mit dem Petuelpark eine der wertvollsten neuen Grünanlagen in München eröffnet. Warum sollte das in Frankfurt nicht auch möglich sein?!? Was für ein wundervoller Platz würde zum Beispiel entstehen, wenn die Günthersburgallee nicht von der vierspurigen Rothschildallee durchtrennt würde, sondern wenn hier ein Verkehrstunnel für Lärmreduzierung und mehr Lebensqualität sorgen würde...