Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM
4693 entstanden aus Vorlage:
OF 672/3 vom
29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das
gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der
Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In
diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit
z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als
Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat
um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur
Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert
werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil
der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird
zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an
Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit
besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese
Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g.
Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu
begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den
verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der
o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die
nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein,
sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der
Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752
Antrag vom
03.01.2020, OF
791/3
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2020, ST 592
Anregung an den
Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281
Aktenzeichen: 66 0