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Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 318/3 vom 11.09.2017 Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich umzusetzen: 1. Als Basis für die Einrichtung eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die Variante Radweg aus der Anlage 2 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve bleibt erhalten. 4. Über die in den Varianten in den obigen Punkten 1. und 2. vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus soll intensiv geprüft werden, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können, sodass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden Straßen entsteht. 5. Bei dieser Reduzierung von zwei Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig. c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen den Pulks, das heißt zwei Drittel der Zeit, fährt kaum ein Auto stadtauswärts. d) Der analoge Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße nördlich des Alleenrings existiert seit Längerem problemlos eine überbreite Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 442 Antrag vom 04.05.2018, OF 478/3 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3357 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1