Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM
2309 entstanden aus
Vorlage: OF 318/3 vom
11.09.2017 Betreff: Radfahren auf der
Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die
Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich
umzusetzen: 1. Als Basis für die Einrichtung
eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der
Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die
Variante Radweg aus der Anlage 2 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines
Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße
zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante
Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der Vorlage ST 1179
herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel
eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der
Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und
bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve
bleibt erhalten.
4. Über die in den Varianten in
den obigen Punkten 1. und 2. vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus soll
intensiv geprüft werden, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von
derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können,
sodass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden
Straßen entsteht.
5. Bei dieser Reduzierung von zwei
Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte
einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung
stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der
Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der
Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie
stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig. c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur
als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen
den Pulks, das heißt zwei Drittel der Zeit, fährt kaum ein Auto
stadtauswärts. d) Der analoge
Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße
ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen
mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und
es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße
nördlich des Alleenrings existiert seit Längerem problemlos eine überbreite
Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der
Fall. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.11.2016, OM 915
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 442
Antrag vom
04.05.2018, OF
478/3
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3357
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1