Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM
4736 entstanden aus Vorlage:
OF 629/3 vom
21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare
Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße
auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung
Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller
inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der
Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll
geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch
hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der
Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf
der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das
Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der
Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn
ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große
aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine
anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links
daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder
Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und
demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden,
bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell
umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche
weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten
die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das
Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die
Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr
dienen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819
Aktenzeichen: 66 2