Meine Nachbarschaft: Anspacher Straße
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„Sperrmüllecke“ Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 entstanden aus Vorlage: OF 81/1 vom 06.06.2021 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Schloßborner Straße /Idsteiner Straße das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff zu bekommen. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: 1. Die Litfaßsäule soll entfernt werden. 2. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. 3. Auf dem entstehenden freien Platz sollen ein bis zwei Picknickbänke (Tisch und je zwei Bänke im Verbund) aufgestellt werden. Begründung: Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z. B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 199 entstanden aus Vorlage: OF 40/1 vom 08.05.2021 Betreff: Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen Der Übergang vom Spielplatz Schloßborner Straße an den beiden Kreuzungen mit der Frankenallee muss für Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator, Rollstuhl etc. jederzeit passierbar sein. Zu diesem Zweck wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee sollen Maßnahmen getroffen werden, damit dort nicht geparkt werden kann, z. B. Fahrradständer, Hochbeete oder Poller. 2. Auf der Straße im westlichen Kreuzungsbereich sollen Markierungen angebracht werden, die klarmachen, an welchen Stellen legal geparkt werden darf bzw. wo nicht. 3. Die Poller auf der "Insel" der Mitte der Frankenallee sollen weiter an den Rand verlegt werden. Begründung: An der genannten Stelle parken immer wieder Autos so, dass eine sichere Querung der Frankenallee entlang der Schloßborner Straße nicht möglich ist (siehe Fotos). Daher müssen durch Markierungen und Poller klare Verhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass dort weiterhin verkehrswidrig geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1536 Aktenzeichen: 66 2
Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 203 entstanden aus Vorlage: OF 45/1 vom 15.05.2021 Betreff: Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Kameruner Rosengärtchen von der Schneidhainer Straße aus durch Poller für Autos zu sperren. Die Poller sollen entfernt werden können, sodass Fahrzeuge für Pflegetätigkeiten an den Grünanlagen weiterhin Zufahrt haben. Begründung: Das Kameruner Rosengärtchen ist ein Fußweg, der Idsteiner Straße und Schneidhainer Straße verbindet. Entlang des Fußwegs und im Mündungsbereich liegen mehrere Kindertagesstätten und ein Hort. Durch die parkenden Autos wird teilweise der Weg versperrt und die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2049 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 12/1 vom 12.04.2021 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten Vorgang: OM 2039/17 OBR 1; ST 2348/17 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2348 genannten Maßnahmen endlich umzusetzen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, auch in der Einmündung der Wörsdorfer Straße "Warteblöcke" einzurichten. Vor den Einmündungen an der Mammolshainer Straße und an der Wörsdorfer Straße soll darüber hinaus jeweils ein Verkehrsschild "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" angebracht werden. Begründung: Die Verkehrssituation in der Eppenhainer Straße ist unverändert gefährlich. Einbiegenden Fahrzeugführern und Radfahrenden wird regelmäßig die Vorfahrt genommen. Lärmbelästigende Hupkonzerte und gefährliche Unfälle sind nicht selten die Folge. Es ist vor allem für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss des Magistrats aus dem Jahre 2017 bis heute nicht umgesetzt wurde und die Gefahrenstellen nicht markiert wurden. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1410 Aktenzeichen: 66 5
Lärmschutz Homburger Damm
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1565/1 Betreff: Lärmschutz Homburger Damm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1959 2021 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6919 entstanden aus Vorlage: OF 1497/1 vom 29.10.2020 Betreff: Anspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken - Parken auf dem Gehweg, Parken in der Grünfläche und Parken im Kurvenbereich - in der Anspacher Straße und Wallauer Straße zu verhindern. Dazu sollen in den folgenden Bereichen Poller gesetzt werden: - Am östlichen Ende der Wallauer Straße auf der nördlichen Seite von der Höhe Kronthaler Straße bis zur Mündung in die Anspacher Straße. - Im Kurvenbereich (südlich) Wallauer Straße/Anspacher Straße. Zur besseren Erklärung wurden die benötigten Poller auf dem Luftbild mit einem schwarzen Kreis markiert. Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kurvenbereich auf der Sperrfläche Radbügel statt Poller angebracht werden können. Begründung: Im oben erwähnten Bereich ergeben sich durch das Falschparken mehrere Problemlagen. Zum einen wird die Kurve Wallauer Straße/Anspacher Straße auf südlicher Seite sehr oft zugeparkt, wie das erste Bild zeigt. Dadurch können Autofahrer, die durch die Anspacher Straße fahren und dem von rechts kommenden Verkehr aus der Wallauer Straße Vorfahrt gewähren müssen, diesen nicht oder viel zu spät sehen. Dies ist insbesondere für Radfahrer eine große Gefahr. Der gesamte Kurvenbereich muss deshalb, wie auch schon im nördlichen Bereich geschehen, abgepollert werden. Der Gehweg auf der nördlichen Seite der Wallauer Straße wird immer wieder komplett zugeparkt, sodass Fußgänger diesen gar nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot herrscht, parken Autos, wie auf den Bildern zu sehen, auf dem Gehweg und zum Teil sogar in der Grünfläche. Quelle:https://www.google.com/maps/ @50.1055493,8.6217525,63m/data=!3m1!1e3 Bilder: Michael Melzer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 701 Aktenzeichen: 32 1
Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6906 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 05.11.2020 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten , härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, vor allem im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr-) Müll abladen verboten" o. Ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung/Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert/abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (siehe Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22.08.2020 und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de-App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 530 Aktenzeichen: 32 0
Aufwertung Endhaltestelle „Schloßborner Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6013 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 30.04.2020 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Vorgang: OIB 410/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (OIB 410) einen Betrag in Höhe von höchstens 1.500 Euro zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert wird. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.05.2020, OIB 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1442 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 19.02.2020 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner Straße für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw freigehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u. Ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder bleiben Fahrzeuge "stecken", und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner Straße und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende wie folgt zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass circa fünf Meter zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (circa am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können, dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. Zu 1.: Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge. Zu 2.: Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner Straße geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner Straße/Frankenallee abgestellt ist. Zu 2.: Nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt. Zu 3.: Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert. Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1201 Aktenzeichen: 66 0
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 1213/1 vom 09.02.2020 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34a haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen, und der Ortsbeirat bezweifelt, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1003 Aktenzeichen: 32 4
Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0
Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5465 entstanden aus Vorlage: OF 1131/1 vom 10.11.2019 Betreff: Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mammolshainer Straße auf einer Straßenseite eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Der Parkdruck im alten Gallus ist in der Vergangenheit immer weiter angestiegen. Durch das Europaviertel und durch viele Baustellen parken Autos und Transporter in den Bereichen, die sonst den Anwohnern zur Verfügung gestanden haben. Um das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung wieder möglich zu machen, muss in der Mammolshainer Straße zumindest einseitig eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 442 Aktenzeichen: 32 1
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10
Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 1067/1 vom 11.10.2019 Betreff: Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße zwei Verkehrsspiegel in der Idsteiner Straße (Süd- und Nordseite) aufzustellen beziehungsweise anzubringen, um bei der Ausfahrt aus der Hattersheimer Straße aus südlicher Richtung und aus nördlicher Richtung in die Idsteiner Straße Einsicht in den Verkehr der Idsteiner Straße zu geben, der aus westlicher Richtung kommt. Begründung: Die Verkehrsspiegel sind erforderlich, um dem Verkehr (Fahrräder/Autos, sonstige Verkehrsmittel) eine gefahrlose Einfahrt in die Idsteiner Straße zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 286 Aktenzeichen: 66 7
Enteignung der Vonovia
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 1039/1 Betreff: Enteignung der Vonovia Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Vonovia betreffend der Liegenschaft Knorrstraße zu enteignen und diese unter städtische Verwaltung zu stellen. Begründung: Seit Ewigkeiten befasst sich der Ortsbeirat ausführlich mit o.g. Liegenschaft und den immer wieder vorgetragenen nachvollziehbaren Anliegen der BewohnerX. Über Jahre hinweg wurde seitens der Vonovia nicht auf die berechtigten Beschwerden der Mieter*innen eingegangen und kaum Entgegenkommen bzw. überhaupt die Bereitschaft gezeigt, sich mit den Anliegen zu befassen. Damit der Ortsbeirat sich irgendwann auch mal wieder mit anderen Dingen befassen kann und nicht weiter sinnlos seine Zeit dafür verschwendet, auf eine Baugesellschaft einzuwirken, die offenbar kein Interesse an einer Einigung hat, muss der Magistrat aktiv werden und hier im Sinne des Allgemeinwohls eine Enteignung der Vonovia vornehmen. Dass Enteignungen möglich sind, zeigt das Beispiel Tagebau: Für RWE und andere Unternehmen wurden in Deutschland bislang 125.000 Menschen auch mit Enteignungen zwangsumgesiedelt. Dabei sind 370 Gemeinden ausgelöscht worden. Im Vergleich dazu wirkt eine Enteignung eines einzelnen Wohnblocks angemessen im Sinne des Gemeinwohls. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 48 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1039/1 dahin gehend ab, dass diese um die Wallauer Straße ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1039/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenBaumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 850/1 vom 03.02.2019 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern bei folgenden Belangen behilflich sein kann: 1. Die Baumaßnahmen finden nun seit vier Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort Wohnenden ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr oder Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu sorgen? 2. Schon vor Beendigung der Bauarbeiten und den damit einhergehenden Modernisierungen wurden Mieten unter Verweis auf ebendiese Maßnahmen angehoben. Liegen dem Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den Mieterhöhungen abgleichen zu können? 3. Welche Beschwerden sind beim Magistrat im Zusammenhang mit den lange andauernden Baumaßnahmen eingegangen und in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? 4. Welche Konsequenzen in Bezug auf künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen, während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten können. 5. In welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen insbesondere nach dem Erhalt von Beschwerden durch das Wohnungsamt begleitet? 6. In welcher Weise stellte der Magistrat sicher und wird der Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die aufg rund geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte und Pflichten nicht vollumfänglich und nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote kennen, zu ihrem Recht gelangen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 0
Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 850/1 vom 03.02.2019 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern bei folgenden Belangen behilflich sein kann: 1. Die Baumaßnahmen finden nun seit vier Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort Wohnenden ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr oder Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu sorgen? 2. Schon vor Beendigung der Bauarbeiten und den damit einhergehenden Modernisierungen wurden Mieten unter Verweis auf ebendiese Maßnahmen angehoben. Liegen dem Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den Mieterhöhungen abgleichen zu können? 3. Welche Beschwerden sind beim Magistrat im Zusammenhang mit den lange andauernden Baumaßnahmen eingegangen und in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? 4. Welche Konsequenzen in Bezug auf künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen, während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten können. 5. In welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen insbesondere nach dem Erhalt von Beschwerden durch das Wohnungsamt begleitet? 6. In welcher Weise stellte der Magistrat sicher und wird der Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die aufg rund geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte und Pflichten nicht vollumfänglich und nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote kennen, zu ihrem Recht gelangen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 0
Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162 entstanden aus Vorlage: OF 806/1 vom 01.01.2019 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund um die Litfaßsäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser Schloßborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner Straße sich zu einem Dreieck verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich über den Gehweg aus, macht diesen unpassierbar und wird über die Straße verteilt. Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat werden hier von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die Müllhalde. Nach Abholung durch die FES dauert es in der Regel weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus dem näheren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Straße Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden: 1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für ihre Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild abgestellt wird. 2. Zudem wird die ABG aufgefordert, auf ihrem Grundstück für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und den Müll dann regelmäßig abholen zu lassen. 3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert wird. 4. Es wird geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, sodass die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen integriert wird. Eventuell kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden. Begründung: Nur Abholen genügt nicht, es muss dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfaßsäule schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis - der Platz wird inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 696 Aktenzeichen: 79 4
Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 31.08.2018 Betreff: Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkanten an dem Fußgängerüberweg in der Idsteiner Straße/Ecke Hufnagelstraße abzusenken und somit barrierefrei zu gestalten. Begründung: Der genannte Fußgängerüberweg erschwert durch die zu hohe Bordsteinkante das Queren der Straße für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen. Die Straße liegt in der unmittelbaren Nähe der S-Bahn-Station "Galluswarte" und ist Teil der Wegverbindung zwischen "altem" und "neuem" Gallus (Europaviertel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2
Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1
„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 566/1 vom 20.03.2018 Betreff: "Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an neuralgischen Stellen, vor allem im Bereich der Bushaltestelle "Schneidhainer Straße" auf der Idsteiner Straße, die vorhandenen Zebrastreifen als 3D-Zebrastreifen zu gestalten sowie eventuell neu geplante Zebrastreifen in diesem Bereich als 3D-Zebrastreifen auszuführen, damit diese die Aufmerksamkeit von (zu schnell fahrenden) Autofahrern auf sich ziehen, diese das Tempo verlangsamen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem Kinder, geschützt werden. Begründung: Viele Menschen im Gallus ärgern sich darüber, wie rücksichtslos Autofahrer, trotz Tempo 30 und eines Zebrastreifens auf der Idsteiner Straße, sind. Die geschilderten Probleme zeigten sich auch bei einer Ortsbegehung zusammen mit dem Verkehrsdezernenten. Es wurde zugesagt, für mehr Sicherheit zu sorgen. Da dies jedoch nicht über erhöhte Bodenschwellen (Lärmbelästigung für Anwohner) geschehen soll, wurde auch um gute Ideen seitens der Ortskundigen gebeten. In Braunschweig und Linz gibt es bereits solche dreidimensionalen Zebrastreifen, welche für mehr Aufmerksamkeit und damit langsameres Fahren sorgen, daher wäre dies auch eine Idee für diesen schwierigen Verkehrspunkt im Gallus. Auch der ADAC bestätigt, dass alles, was die Aufmerksamkeit erhöhe, gut für die Verkehrssicherheit sei. Eventuell kann Frankfurt das Modell aus Linz und Braunschweig noch weiter entwickeln, denn dieses ist bei Nässe schwer sichtbar. So kann Frankfurt wieder verkehrstechnisch zum Vorreiter werden und gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner des Gallus erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1276 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 23.03.2018 Betreff: Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnerparken in den folgenden Straßen einzurichten: - Eppenhainer Straße, auf der westlichen Seite von der Josbacher Straße bis zur Idsteiner Straße; - Ruppertshainer Straße, auf der nördlichen Seite; - Rebstöckerstraße, auf der östlichen Seite zwischen Josbacher Straße und Ruppertshainer Straße. Begründung: Die schwierige Parkplatzsituation in vielen Teilen Frankfurts, so auch im Gallus, ist bekannt. Anwohner fordern deshalb in der Hellerhofsiedlung Anwohnerparken in bestimmten Bereichen. Viele Autos, die dort parken, sind nicht aus Frankfurt und es liegt der Verdacht nahe, dass die Parkplätze von Leuten genutzt werden, die nicht dort wohnen. Um es den Anwohnern möglich zu machen, auch einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden, sollte an den aufgeführten Straßen Anwohnerparken installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1283 Aktenzeichen: 61 1
Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 25.02.2018 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die zum Teil noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, vor allem auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg ist an besagter Stelle sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 994 Aktenzeichen: 66 0
Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2
Tempo-30-Zonen: Zonen „gemäßigter“ Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 03.01.2018 Betreff: Tempo-30-Zonen: Zonen "gemäßigter" Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien Vorgang: OM 1789/17 OBR 1; ST 1985/17 Auch in Tempo-30-Zonen wird nachweislich oft so gefahren, dass zu Fuß Gehende Straßen nicht sicher überqueren können. In vielen Fällen hat der Ortsbeirat dann den Magistrat aufgefordert, Zebrastreifen als Querungshilfen aufbringen zu lassen. Zuletzt wurde dies im Juni 2017 für den Kreuzungsbereich Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße gefordert. Mit der Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1985, wird diese Anregung - wie üblich - mit folgendem Hinweis abgelehnt: "In den ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen' (R-FGÜ 2001) heißt es: ‚Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich'. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit ‚mäßiger Geschwindigkeit' - also Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelun g des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig ist." Die Einschätzung der Situation, wie sie der Magistrat hier zitiert, hat mit der Realität auf den Straßen des Ortsbezirks - auch in Tempo-30-Zonen - nichts gemein. Auch in Tempo-30-Zonen ist es oft notwendig, an kritischen Punkten Querungshilfen anzubringen und/oder sonstige (bauliche) Maßnahmen zu veranlassen, die Autofahrerinnen und Autofahrer anregen oder zwingen, die Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auch in Tempo-30-Zonen und auf Straßen, für die Tempo 30 gilt, Zebrastreifen oder vergleichbare Querungshilfen zu ermöglichen. Begründung: Das Argument, mit dem der Magistrat die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf Straßen mit Tempo 30 ablehnt, stimmt mit der Realität nicht überein. Solange sich die Realität nicht an das Verwaltungshandeln anpasst, muss sich das Verwaltungshandeln an der Realität orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 800 Aktenzeichen: 32 1
Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 372/1 vom 06.08.2017 Betreff: Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, der Katharina-die Große-Schule, Idsteiner Straße 91, als mehrsprachige Ganztagesschule bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten im Gallus oder in unmittelbarer Nachbarschaft behilflich zu sein und gegebenenfalls eigene Liegenschaften anzubieten. Begründung: Die momentan genutzten Räume werden vom Mehrgenerationenhaus benötigt. Die Schule sollte im Gallus oder zumindest in der Nähe erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2343 Aktenzeichen: 4031
Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 entstanden aus Vorlage: OF 375/1 vom 06.08.2017 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine deutlichere Beschilderung und zusätzliche Markierungen auf die bestehende Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) innerhalb der Eppenhainer Straße hinzuweisen. Da in der Eppenhainer Straße zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, zusätzliche Markierungen für Tempo 30 anzubringen. Begründung: Im Juni ereignete sich im Bereich der Idsteiner Straße ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Bereits im Mai wies eine Bewohnerin in einer Zuschrift an ein Mitglied des Ortsbeirates auf den Missstand hin: "Hallo Andreas, wie bereits befürchtet - gibt es in der Verbindung Europa-Allee/Eppenhainer Straße nicht nur mehr Verkehr als den vom Straßenbauamt bei einer Sitzung prophezeiten Quell- und Zielverkehr, sondern diese Durchfahrt wird auch von vielen Nichtfrankfurtern als Schleichweg genutzt. Es gibt aber außerdem eine Gefahrenstelle!! Von der Europa-Allee Richtung Gallus gibt es zwar am Anfang der Eppenhainer Straße ein Tempo-30-Schild, das von den Durchfahrern nicht wirklich beachtet wird. Ein Problem im Besonderen ist die Kreuzung Eppenhainer Straße/Mammolshainer Straße Richtung Idsteiner Straße. Hier rauschen die Fahrzeuge aus dem Europaviertel durch, ohne auf die Regelung rechts vor links zu achten. Ich selbst achte auf die ankommenden Fahrzeuge und es hat den Anschein, als gäbe es hier eine neue Regelung links vor rechts bzw. Europaviertel vor Gallus. Zweimal wurde mir bereits gefährlich die Vorfahrt genommen. Es könnte hier zumindest ein weißer Streifen an dieser Kreuzung aufgemalt werden, wie es ihn in der Frankenallee häufig gibt. Denkenswert wäre auch die Zahl "30" (Tempo 30) auf der Straße. Vielleicht hast Du bessere Vorschläge. Bitte hilf den Anwohnern an der Gefahrenstelle, Karambolagen zu vermeiden. Herzlich..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 Aktenzeichen: 66 5
Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 28.05.2017 Betreff: Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an beiden Seiten der Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen ) anbringen zu lassen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um eine wichtige fußläufige Verbindung vom Europaviertel ins Gallus. Da der Abschnitt stark befahren ist und die vorgeschriebene Geschwindigkeit kaum eingehalten wird, ist die geforderte Maßnahme zum Schutz der zu Fuß Gehenden notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 Aktenzeichen: 32 1
Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1790 entstanden aus Vorlage: OF 346/1 vom 28.05.2017 Betreff: Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie dem ständigen Schnellfahren in der Idsteiner Straße Einhalt geboten und die Straße wirksam verkehrsberu higt werden kann. Dieses Konzept soll auch Maßnahmen enthalten, die den unerwünschten Schleichverkehr durch das Gallus in das Europaviertel und zur Messe eindämmen. Begründung: Seit Jahren beklagen sich Anwohner, Eltern von Lernenden an den Schulen der Straße sowie Besucher der zahllosen Einrichtungen über das zu schnelle Fahren in der Idsteiner Straße. Hinzu kommen Klagen über Lärm in dieser Wohnstraße. Trotz zahlreicher Maßnahmen hat sich die Situation verschärft und keinesfalls gebessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1986
Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 313/1 vom 02.05.2017 Betreff: Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern Im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten werden inzwischen Tag und Nacht die Kreuzungsbereiche zugeparkt. Für Autofahrer - und noch mehr für zu Fuß Gehende - sind die Kreuzungen nicht einsehbar. Die Situation ist gefährlich, zumal in diesem Bereich mit den Grünverbindungen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen auch viele Kinder mit Lauf- und Fahrrädern, Rollern und Skatern unterwegs sind. Die Kreuzungsbereiche sind zum Teil in zwei Reihen beparkt (Schwalbacher Straße/Ecke Niedernhausener Straße auf beiden Seiten), da Fahrzeuge zum einen auf der Straße, zum anderen (illegal) auf den Gehweg geparkt werden. Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße wird der Fußweg entlang des Lotte-Specht-Parks ebenfalls als Parkplatz genutzt. Seit dem Abbau der Baueinrichtungen im Kreuzungsbereich Hattersheimer Straße/Idsteiner Straße werden nun auch die nicht abgepollerten Gehwege im Kreuzungsbereich dauerhaft als Parkplatz genutzt. Insbesondere da sich hier die Kita befindet, besteht dringend Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Bereiche so zu sichern, dass der Kreuzungsbereich nicht mehr beparkt werden kann und dass es nicht mehr möglich ist, den Gehweg bzw. Parkwege als Parkplatz zu nutzen: 1. Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße - beide Straßenseiten, 2. Niedernhausener Straße/Schneidhainer Straße, 3. Niedernhausener Straße/Hattersheimer Straße, 4. Hatterheimer Straße/Idsteiner Straße. Beispiel: Dieses Bild zeigt die Kreuzung Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße mit beparktem Gehweg sowie dem Gehweg des Lotte-Specht-Parks. Ebenfalls zu sehen ist, dass auch am anderen Ende des Lotte-Specht-Parks der Gehweg im Kreuzungsbereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße zugeparkt ist. Da zur Pflege des Parks Fahrzeuge der Gartenbaufirma sporadisch in den Park einfahren müssen, ist die Abpollerung im Bereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße so vorzunehmen, dass sich ein Poller durch einen Spezialschlüssel für Berechtigte umlegen und der Parkweg so von den Berechtigten befahren lässt. Begründung: Nicht nur die zunehmende Wohnbebauung oder die Nähe zur Innenstadt und Messe, auch der Bezug der Gewerbeimmobilien auf der östlichen Europa-Allee sowie die inzwischen fertiggestellten Verbindungen ins Gallus führen wohl dazu, dass der ohnehin schon sehr unter Parkdruck leidende Stadtteil unter den Blechlawinen ächzt. Wege, Kreuzungen und sogar Grünflächen bzw. Beete werden (wo irgend möglich) gnadenlos beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1547 entstanden aus Vorlage: OF 282/1 vom 09.04.2017 Betreff: Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird Der Magistrat wird gebeten, zwei auf der Idsteiner Straße in Höhe der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" abgestellte Imbisswagen zu entfernen. Begründung: Ein Imbisswagen steht schon seit Jahren an dieser Stelle und inzwischen ist ein weiterer Imbisswagen dazugekommen. Beide Fahrzeuge sind mit einem gültigen Kennzeichen versehen, jedoch werden diese Fahrzeuge nicht bewegt bzw. kommen nicht zum Einsatz. Der Halter nutzt den öffentlichen Straßenraum als billigen Parkplatz (siehe Foto). Nachdem in der Eppenhainer Straße umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten durch die ABG Frankfurt Holding GmbH geplant sind, wird es zu noch stärkerem Parkdruck für die Anlieger kommen. Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, dass die Halter beide Imbisswagen auf dem Parkplatz an der Mönchhofstraße (ehemalige Wendeschleife der Linie 21) abstellen, sofern der Magistrat dies zulässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 262/1 vom 02.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen Lärm macht nachweislich krank. Menschen leiden unter Lärm. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie Verkehrslärm verringert werden kann; zum Teil werden (teure) Maßnahmen wie das Aufbringen von sogenanntem Flüsterasphalt oder Ähnliches gefordert oder in Erwägung gezogen. Städte und Privatpersonen investieren Milliarden in Schallschutzmaßnahmen von Fensterverglasungen bis hin zu Lärmschutzplänen, um sich vor Lärm - vor allem vor Verkehrslärm - zu schützen. Gleichzeitig ist das sogenannte "Tuning" auch nach Meinung von Fachkreisen in den letzten Jahren vom Nischensport zu einem Massenphänomen geworden. Die Veränderungen am Fahrzeug bringen für diese Fans "mehr Spaß am Fahren, mit dem schnittigeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs ändert sich das Fahrverhalten, es wird sportlicher" - und vor allem lauter. Einige Fahrzeugveränderungen an Pkw und Motorrädern zielen direkt auf den gewünschten "vollen Motorklang". Und nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen insbesondere im Sommer ihre Umwelt mit hämmernden Beats und wummernden Bässen zu allen Tages- und Nachtzeiten unterhalten. Sogenannte "Poser" findet man nicht nur in der Innenstadt - auch in reinen Wohnbezirken beschweren sich die Menschen, so zum Beispiel an der Idsteiner Straße, der Rebstöcker Straße, der Frankenallee, der Pariser Straße, der Europa-Allee usw. Mit dieser "Lärmvermüllung" kämpfen alle Städte. Wo Rücksichtnahme nicht selbstverständlich erwartet werden kann, müssen auf Bundes- oder Europaebene Maßnahmen ergriffen werden. Hier kann es nicht um Bußgelder oder sonstige Strafen gehen. Es ist absurd, Fahrzeugeigenschaften zu genehmigen, die es erforderlich machen, die Einhaltung von Regeln aufwendig zu überwachen. Das ist nicht leistbar und noch weniger im gewünschten Umfang finanzierbar. Beispielhaft sei hier nur daran erinnert, dass auch die derzeitige Gesetzeslage es nicht gestattet, Musikanlagen in Fahrzeugen so aufzudrehen, dass sie kilometerweit zu hören sind. Die Praxis kennt man. Sinnvoll ist es hier wohl eher, Anpassungen oder Veränderungen an Fahrzeugen, die die Lautstärke des Fahrzeugs beim Fahren erhöhen, nicht zu genehmigen, oder Vorrichtungen, die Lärm unnötig steigern (z. B. sogenannte Auspuffklappen) zu verbieten. Auch an eine Begrenzung der Leistung von Musikanlagen in Fahrzeugen könnte gedacht werden (zumal hier auch Gefährdungspotenzial vorhanden ist, da Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge nicht gehört werden können). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Überlegungen und Konzepte es im zuständigen Dezernat dafür gibt, auf die Poser- und Tuning-Szene im Ortsbezirk/Stadtgebiet mit den derzeit zur Verfügung stehenden gesetzlichen und personellen Mitteln einzuwirken; 2. ob bzw. wie die Stadt bei den auf landes-, bundes- oder europäischer Ebene zuständigen Gremien angeregt hat bzw. welche Möglichkeiten bestehen, hier im Sinne einer praktikablen Änderung/Ergänzung/Konkretisierung bestehender Gesetze tätig zu werden; 3. ob diese neuen Erscheinungen der "Spaßgesellschaft" und die mit ihr verbundenen Probleme Thema bei Treffen des Deutschen Städtetags sind bzw. ob die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt planen, dies zu einem Thema zu machen; 4. wie sichergestellt wird, dass Fahrzeuganpassungen, Lautstärke von Motoren (aller Fahrzeugtypen) normgerecht sind und/oder die Zulässigkeit durch eine TÜV-Abnahme nachgewiesen ist. Begründung: Im Sinne einer Reduzierung des Lärms und einer Erhöhung der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer ist der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten und anzupassen. Nach Gesetzeslage darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann. ". . Lautes Hupen, laute Autoradios, unnützes Hin- und Herfahren, Laufenlassen von Motoren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Geräusche infolge technischer Manipulationen am Fahrzeug (z. B. an Auspuffanlagen) sind kein Straßenverkehrslärm. Hier handelt es sich möglicherweise um Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten." (http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrlaerm/verkehrslaerm/ strassenverkehrslaerm) In einem Artikel in der Zeit aus dem Jahr 2014 bzw. in einem Artikel auf der vom Arbeitskreis (AK) Motorradlärm des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und den Vereinigten Arbeitskreisen gegen Motorradlärm (VAGM) betriebenen Website www.motorradlaerm.de wird auch für Nicht-Fachleute gut beschrieben, wie durch technische Tricksereien Gesetze umgangen oder ausgehebelt werden. "Die Soundmaschine kommt fertig vom Hersteller: ein Auspuff mit Klappe. Ist sie zu, ist der Motor sanft. Ist sie offen, wird er zum Tier. Ganz legal. Die Klappe erkennt nämlich den Drehzahlbereich, in dem die amtliche Lärmprüfung stattfindet - und bleibt zu! Nur dann. Danach aber sind Lärmaktionspläne, Flüsterasphalt, Bitte-leise!-Schilder Geschichte. Und wem das noch nicht reicht: Es gibt für Autos und Motorräder illegale, lautere Anlagen, deren Klappe aufgeht, wenn der Fahrer einen versteckten Knopf drückt. Den zu finden sind nur wenige Polizisten in der Lage, und um überlaute Fahrgeräusche nachzuweisen, fehlt das Gerät." (http://www.zeit.de/2014/22/motorrad-auto-laerm-serie-warum-funktioniert-das-nic ht) "... Unter einem kleinen Spoiler ragen zwei riesige ovale Auspuffrohre heraus, die es mit der Abgasanlage jedes Supersportwagens aufnehmen können. Sie sorgen dafür, dass der Audi TT RS bereits beim ersten Anlassen eine ordentliche Soundkulisse liefert. In der Tiefgarage klingt das ein kleines bisschen nach Formel 1." "Interessant wird es, sobald man einen unscheinbaren Knopf in der Mittelkonsole drückt. Der öffnet die Auspuffklappen und liefert den Sound, den Sportwagenfahrer erwarten. Der TT RS wird merklich lauter, er grollt dunkel. Wer sich nach einer Weile an die irritierten Blicke auf der Straße gewöhnt hat, geht einen Schritt weiter und wechselt in ‚Dynamik', den Sportmodus des Audis. Dann brüllt und heult das Coupé, der Auspuff knallt beim Gas geben und gibt laut schmatzende Geräusche von sich, wenn die perfekt arbeitende Siebengang-Automatik herunterschaltet. Herrlich." Und man kann immer noch einen draufsetzen: "Wenn allerdings die Scham davor gewichen ist, ein akustisches Ärgernis im Stadtverkehr zu sein, stellt man fest, wie toll der TT RS klingt. Besser sogar als der weitaus teurere R8.'" (http://www.motorradlaerm.de/wenn-im-audi-die-scham-gewichen-ist-ein-akustisches -aergernis-zu-sein/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nachverdichtung in Westhausen - Westring
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 139/7 Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring In der vergangenen Woche haben im Westring Vermessungen stattgefunden und es wurden Bodenproben genommen. Anwohner berichteten, dass die Wohnungsbau-gesellschaft Vonovia hier eine Nachverdichtung plant. In der Vergangenheit hat es in Frankfurt immer wieder Ärger mit Bauvorhaben der Firma Vonovia gegeben (u.a. Knorrstraße und Wallauer Straße). Ein Teil der Probleme entstand durch die mangelnde Informationspolitik gegenüber den eigenen Mietern. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Magistrat bereits Kenntnis über das Bauvorhaben oder liegt ggf. schon eine Bauantrag vor? Ist bekannt, ob mit der Nachverdichtung auch eine Sanierung der bestehenden Wohnungen einhergeht? Wird ich die Baumaßnahme im Rahmen der gültigen Bebauungspläne 43cNr.1 und 44dNr.1 bewegen, oder sind Befreiungen von diesen Bebauungsplänen geplant, die neben max. 4 Vollgeschossen auch eine sehr geringe Grundflächenzahl von 0,3 festlegen? Beabsichtigt der Magistrat eine mögliche Befreiung vom Bebauungsplan an Auflagen wie z.B. die Errichtung geförderter Wohnungen zu knüpfen? Sollten mit der Baumaßnahme auch Modernisierungen einhergehen: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat die bisherigen BewohnerInnen vor unangemessenen Mieterhöhungen durch nicht notwendige Modernisierungen zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 395 2017 Die Vorlage OF 139/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 224/1 vom 29.01.2017 Betreff: Aufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sperrung im genannten Bereich noch nicht aufgehoben worden ist. Seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung wurde am 23.12.2016 mitgeteilt, dass die Öffnung der Durchbindung der Eppenhainer Straße zur Europa-Allee erst Anfang 2017 erfolgen wird. Weiterhin befindet sich in diesem Straßenabschnitt ein Hydrant mit einem Rohr (siehe Fotos), der Wasser in das Erdreich einer Baumanpflanzung leitet. Das Wasserrohr ist undicht und Wasser läuft auf die Straße, wo es zurzeit gefriert. Der Magistrat wird daher gebeten, dieses Rohr abzubauen oder zumindest umgehend abzudichten. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates werden ständig von Anwohnern nach der Aufhebung der Sperrung befragt. Außerdem müssen Besucher des ABG Service-Center West in der Eppenhainer Straße weite Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 966 Aktenzeichen: 66 0
Farbige Markierung des Kreisels Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße mit Lernenden der PaulHindemithSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 229/1 Betreff: Farbige Markierung des Kreisels Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße mit Lernenden der Paul-Hindemith-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, den zu umfahrenden Bereich des Kreisels Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße farbig gestalten zu lassen. Die Markierung soll von Lernenden der Paul-Hin-demith-Schule angebracht werden. Begründung: Der Verkehr der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ist derzeit durch einen Kreisverkehr geregelt. An der West- und der Südseite des Kreisverkehrs erleichtern Fußgängerüberwege das Überqueren der Kreuzung. 20 Meter westlich der Kreuzung befindet sich die Haltestelle Paul-Hindemith-Schule der VGF. Die Kreuzung wird während der Schulzeit täglich von den Lernenden der anliegenden Paul-Hindemith-Schule, einer IGS und der Hellerhofschule, einer Grundschule, genutzt. Der Kreisverkehr ist viel befahren auch von großen Fahrzeugen, wie den Bussen der VGF. Da der Kreisverkehr klein ist, ist der Mittelteil nicht durch einen Fahrbahnerhöhung oder Bepflanzung abgegrenzt, um u.A. die Zufahrtswege von Rettungswagen und Feuerwehr nicht zu behindern. Dadurch ist der Kreisel als solcher nicht gut zu erkennen und wird häufig ohne Reduzierung der Geschwindigkeit und ohne Beachtung der Vorfahrtsregeln durchfahren. Mit einer farbigen Markierung könnte der Kreisel sichtbarer gemacht werden. Diese Markierung könnte von den Lernenden der Paul-Hindemith-Schule auf die Straße aufgebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (1/2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 211/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (1/2) Die Parkplatzsituation in Frankfurt ist seit Jahren prekär. Die Stadt wächst weiter und freie Flächen im öffentlichen Raum sind rar. Drastische und konsequente Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des motorisierten Individualverkehrs den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 764 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Autoverkehr zugänglich zu machen. Da diese minder wichtigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) flexibler und mobiler sind und im Falle von Hindernissen auf Geh- und Radwegen gegebenenfalls auf die Fahrbahn ausweichen können, besteht kein stichhaltiger Grund, Flächen im großen Stil exklusiv für sie zu reservieren und dem Verkehr zu entziehen. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, im gesamten Bereich des Ortsbezirkes 1 - insbesondere jedoch in der Idsteiner Straße zwischen Rebstöcker und Eppenhainer Straße - das Parken und Halten auf Fuß- und Radwegen generell zu erlauben oder alternativ diese Flächen in Parkplätze umzuwandeln. Weiterhin möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Zeil (zw. Hausnummer 116 und 53) für den Autoverkehr geöffnet werden kann. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen PARTEI (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenInformationsveranstaltung „Neue Grundschule im Europaviertel“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2016, OF 190/1 Betreff: Informationsveranstaltung "Neue Grundschule im Europaviertel" Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats (Stadtschulamt) einzuladen, mit der Bitte, im Rahmen der Bürgerfragestunde eine Informationsveranstaltung zum Thema "Neue Grundschule im Europaviertel" durch zu führen. Dies sollte erfolgen, wenn der Ortsbeirat in räumlicher Nähe zum Europaviertel tagt. Folgende Inhalte sollten generell angesprochen werden: - Zuschnitt des Schulbezirks. - Wird an einer wirklichen bzw. umfassenderen Neuordnung der Bezirke für eine Durchmischung im Gallus/Europaviertel gearbeitet? - Einerseits gibt es eine Zusage für die neue Schule, allen Kindern eine Nachmittagsbetreuung zu garantieren, andererseits hohe Planungsunsicherheit im Stadtteil (wenig Hort-/ ESB-Plätze, Zusagen erst im letzten Moment, usw.) - Was kann für den ganzen Stadtteil geändert werden und gibt es eine "echte" Ganztagsschule oder mindestens eine ESB-Betreuung (bis wie viel Uhr)? Folgende Inhalte sollten für die Containerzeit angesprochen werden: - Ganztag: welches Profil? - Wie wird die ESB umgesetzt: in den Containern oder woanders? Träger? Seite 2 von 2 am 27. November 2016 - Ausstattung? Steht Betreuung ab dem ersten Tag auch für alle Kinder? - Eigenständige Schulleitung? - voraussichtliche Dauer der Schule in den Containern? - Welcher Pausenhof wird genutzt, welche Außenflächen/Freiflächen? - Welche Turnhalle wird genutzt? - Schulweg? Zebrastreifen über die Stephensonstraße? Folgende Inhalte sollten für die Zeit im Neubau angesprochen werden: - Baubeginn und Fertigstellung - Welche Räume sind für die Ganztagsbetreuung/ESB? vorgesehen? - Wie viele Züge sind geplant, ursprünglich 4 angedacht und nun langfristig 5? - Ist die Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Neubau gesichert, auch bei mehr als ursprünglich geplanten Zügen? Begründung: Bekanntermaßen entsteht neben dem Gleisfeldpark/Tel-Aviv-Platz eine Neue Grundschule im Europaviertel, die im kommenden Schuljahr in Containern an der Idsteiner Straße vorläufig entstehen wird. Betroffene Eltern und die Elterninitiative KIND IM GALLUS haben sich daher in Absprache mit mir als Kinderbeauftragten sowohl an das staatliche Schulamt und das Stadtschulamt gewandt, um die vielen offenen Fragen konzeptioneller und baulicher Art (bzgl. Neubau und Containersituation) zu klären, Besorgnisse zu nehmen und eine frühzeitige Elternbeteiligung und -information zu ermöglichen. Nach einem ersten Gespräch mit dem staatlichen Schulamt gab es seitens der Eltern auch einen Kontakt mit dem Stadtschulamt, mit Herrn Matthias Weber-Vögle. Dieser ist sehr gerne bereit, sich für eine Informationsrunde zur Verfügung zu stellen, allerdings nur im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, um größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bildungslandschaft Gallus dürfte das konzeptionelle und bauliche Interesse an der Neuen Grundschule im Gallus allgemein sehr groß sein. Auf dieser Sitzung sollte daher auch der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs der Neuen Grundschule vorgestellt werden, wie es Herr Weber-Vögle vorgeschlagen hat. Ziel des Informationsvortrages sollte es sein, die Öffentlichkeit, sowie interessierte Akteure und betroffene Eltern im Stadtteil zu informieren, nicht zuletzt, um ihnen die Unsicherheiten zu nehmen. Zudem kann mit einer öffentlichen Information für die Schule geworben werden, damit verunsicherte/uninformierte Eltern in Ängsten z.B. wegen der temporären Container und fehlender Nachmittagsbetreuung sich nicht für Privatschulen entscheiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 190/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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