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Meine Nachbarschaft: An der Welle

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer neben den Glascontainern im Kalbacher Stadtpfad

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5101 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 29.08.2019 Betreff: Mülleimer neben den Glascontainern im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der Glascontainer im Kalbacher Stadtpfad (am westlichen Ende des Parkplatzes) Mülleimer aufzustellen. Begründung: Die Glascontainer an der oben genannten Stelle werden sehr regelmäßig genutzt und sind bisweilen auch überfüllt. Naturgemäß fällt bei der Entsorgung des Altglases auch Restmüll an, wie z. B. Deckel oder Tüten. Dieser wird teilweise auf dem Boden entsorgt. Hier kann ein Mülleimer Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2229 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf

10.05.2019 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 432/12 vom 23.04.2019 Betreff: Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ausgewiesene Fläche für Gemeinbedarf innerhalb des Bebauungsplans Nr. 688 - Kalbach-Süd vom 25.03.1997 am Kalbacher Stadtpfad 8 für eine Erweiterung der Kita Krambambuli durch Pavillons geeignet ist. Begründung: Auch in Kalbach werden weitere Hortplätze benötigt. Daher sind bestehende Flächen für Gemeinbedarf zu prüfen. Der o. g. Vorschlag greift mit Rücksprache der Kita Krambambuli eine Anregung auf, die sich die freie Fläche angrenzend an die bestehende Außenfläche der Kita als Pavillonfläche vorstellen kann. Darüber hinaus ist eine Versorgung mit Essen, Bewegungsräumen, Bibliothek etc. vom Bestandsgebäude der Kita gewährleistet. Weiterhin muss nicht im laufenden Betrieb der Kita ein Umbau erfolgen, der zu Einschränkungen in der Nutzung und des Tagesablaufes führen kann. Somit könnten zeitnah und kostenbewusst weitere Hortplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1881 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 951 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauvorhaben Opernplatz 2

07.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2019, OF 960/1 Betreff: Bauvorhaben Opernplatz 2 Der Mgistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand des Bauvorhabens Opernplatz 2 ("Allianz-Areal") zu informieren. Insbesondere wird gebeten mitzuteilen, 1. ob die Bauherrin bereits einen Bauantrag eingereicht hat; 2. ob bereits eine Baugenehmigung erteilt worden ist; 3. warum sich das Bauvorhaben offenbar im Zeitverzug befindet. Erforderlichenfalls ist zur Beantwortung der Frage 3 Kontakt mit der Bauherrin aufzunehmen. Begründung: Das Areal stellt leider derzeit einen Schandfleck in bester Innenstadtlage dar. Gemäß den ursprünglich verlautbarten Planungen der Bauherrin sollte im Jahr 2017 der Bauantrag eingereicht und 2018 mit den Abbrucharbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung des Bauvorhabens war für das Frühjahr 2021 in Aussicht gestellt worden. Nun scheint jedoch auf der Baustelle nichts zu passieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1346 2019 Die Vorlage OF 960/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli

29.03.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4515 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 07.03.2019 Betreff: Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli Vorgang: OM 3838/18 OBR 12; ST 174/19 Mit Stellungnahme vom 25.01.2019, ST 174, teilt der Magistrat mit, "die Problematik der erhöhten Temperaturen im Obergeschoss der Kindertagesstätte Krambambuli ist dem Magistrat bekannt. Das Amt für Bau und Immobilien als verantwortlicher Betreiber wird in den Wintermonaten die Funktionalität der angebrachten Ventilatoren von Fachpersonal prüfen lassen. Darüber hinaus wird die Problematik genau analysiert und Lösungen entwickelt". Da nun die Wintermonate vergangen sind, ohne dass eine der oben genannten Aktivitäten erfolgt ist , wird der Magistrat aufgefordert, in die Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad eine Belüftungs- und/oder Klimaanlage einzubauen, damit im kommenden Sommer 2019 sämtliche Räume im oberen Stockwerk uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird inhaltlich auf die einstimmig beschlossene Vorlage OM 3838 vom 26.10.2018 verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3838 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1410 Auskunftsersuchen vom 13.03.2020, V 1603 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend

20.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schließfächer für Obdachlose

07.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Bürgersteigs in der Straße Kalbacher Stadtpfad im Verlauf des Grundstücks der Kita Krambambuli

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 409/12 vom 27.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs in der Straße Kalbacher Stadtpfad im Verlauf des Grundstücks der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig entlang des Grundstücks der Kita Krambambuli im Kalbacher Stadtpfad Nr. 8 instand setzen zu lassen. Begründung: Für Bürgerinnen und Bürger besteht auf dem Gehweg entlang des Grundstücks der Kita Krambambuli Unfallgefahr, da an einigen Stellen der Verbundstein durch Wurzelwerk hochgedrückt ist. Hier bittet der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1038 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad

30.11.2018 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2018, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 373/12 vom 19.11.2018 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 und OM 3833) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.09.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbacher und Riedberger Vereinen die städtische Alte Turnhalle (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, dass diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: - Oldie Night des FS Kalbach - Osterparty der Kerbeburschen - Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins - Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen - Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. sechsmal jährlich) - Sportkurse und -veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein - Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/ Turnhallenraum: - Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 Quadratmetern - Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sportausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische - Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht sportliche Nutzungen umrüstbar - ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote - Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle) - separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung - ggf. Möglichkeit einer Bühne - ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte - für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die Alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702, OM 3465, OM 3832, OM 3833), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3549, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle neben der Alten Oper

27.11.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3999 entstanden aus Vorlage: OF 776/1 vom 11.11.2018 Betreff: Baustelle neben der Alten Oper Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die Baustelle im Gebäude Opernplatz 14 seit vielen Monaten stillsteht und wann diese fertiggestellt wird. Der Magistrat sollte beim Bauherrn darauf hinwirken, dass die Bauarbeiten zügig beendet werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Bäume auf dem Opernplatz vor dem Gebäude nachpflanzen zu lassen. Begründung: Bereits vor zwei Jahren wurde das neu gebaute Hotel Sofitel fertiggestellt und eröffnet. Im selben Gebäude, nur in einem anderen Bauabschnitt, direkt gegenüber der Alten Oper, befindet sich jedoch noch immer eine Baustelle mit Gerüst und Bauzaun. Seit vielen Monaten passiert auf dieser Baustelle nichts mehr. Nun stellt sich die Frage, wie lange diese unschöne Baustelle an der wunderschönen Alten Oper noch verbleibt. Das sollte geklärt und die Bauarbeiten möglichst schnell beendet werden. Zudem sind die im Zuge der Baumaßnahmen entfernten Bäume wieder anzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 609 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6

26.10.2018 · Aktualisiert: 12.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 12.10.2018 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Vorgang: OM 3198/18 OBR 12 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind essenziell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z. B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, der Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der Anregung OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten, diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss so lange erfolgen, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Turnhalle präsentiert. Es wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 327

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli

26.10.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3838 entstanden aus Vorlage: OF 366/12 vom 26.10.2018 Betreff: Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli Der Magistrat wird aufgefordert, in die Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad eine Belüftungs- und/oder Klimaanlage einzubauen, damit im nächsten Sommer sämtliche Räume im oberen Stockwerk uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Aus einem Schreiben des Elternbeirates der Kita Krambambuli vom 23.10.2018 ergibt sich, dass die Nutzung des Obergeschosses in den Sommermonaten nur eingeschränkt möglich und auch gesundheitlich beeinträchtigend ist. Offensichtlich scheint vonseiten des entsprechenden Amtes keine wirklich nachhaltige Lösung gegen die hohen Temperaturen eingebaut worden zu sein. Die Ventilatoren haben keine Verbesserung erbracht. Daher unterstützt nun der Ortsbeirat dieses berechtigte Anliegen gerne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 174 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4515

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 634/2 vom 23.08.2018 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung; 2. Herstellung eines verkehrssicheren Übergangs insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönlichen Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Leider hatten die in der Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

10.08.2018 · Aktualisiert: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 entstanden aus Vorlage: OF 328/12 vom 27.07.2018 Betreff: Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen. Durch herabfallende Dachziegel geht eine konkrete Gefahr für die Anwohner und Kinder der nahe gelegenen Kindertagesstätte n aus. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf hingewiesen, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Da mittlerweile anscheinend die Dachziegel (siehe Foto) herabfallen, ist diese nun gegeben. Garageneinfahrt Kalbacher Stadtpfad 17, farbig online, Quelle privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Glascontainer in Kalbach

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3389 entstanden aus Vorlage: OF 318/12 vom 01.06.2018 Betreff: Weitere Glascontainer in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die FES GmbH sowie deren Vertragspartner zu bitten, an den nachfolgenden drei Standorten 1. Am Weißkirchner Berg gegenüber der Endhaltestelle der ehemaligen Linie 28 "Am Hopfenbrunnen"; 2. Kalbacher Stadtpfad gegenüber der ev. Kindertagesstätte Krambambuli und 3. auf dem Park-and-ride-Platz der U-Bahn-Station "Kalbach" jeweils einen weiteren Glascontainer zusätzlich aufzustellen. Begründung: Mitte Mai diesen Jahres kam es stadtweit und insbesondere im Stadtteil Kalbach zum Überquellen der Glascontainer mit wilden Ablagerungen, die eine Gefährdung darstellen. Angesichts dieser Tatsache sind weitere Glascontainer notwendig. Allein mindestens 23 Glascontainer stehen auf dem Riedberg, das zeigt die Unterversorgung Kalbachs. Für den dritten Standort ist der Ortsbeirat 10 zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OM 3389 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage

05.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad

18.05.2018 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelleneinrichtung Leerbach Palais

16.04.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 527/2 vom 12.03.2018 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Die Baustelleneinrichtung des Leerbach Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen, sind mehrere Maßnahmen möglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. den Bauzaun im Kreuzungsbereich teilweise zu entfernen oder niedriger zu gestalten; 2. Stoppschilder und Haltelinien für den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich einzurichten; 3. an der Kreuzung einen Spiegel anzubringen, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge, die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße fahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauvorhaben Leerbachstraße 58

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen

16.03.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 266/12 vom 04.03.2018 Betreff: Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit der Planung und dem Bau von dauerhaften Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung zu beginnen. Begründung: In einer Pressemitteilung vom 1. März 2018 berichtet die Bildungsdezernentin Sylvia Weber, dass eine weitere provisorische Einrichtung eröffnen wird. Da der Bedarf nach Kinderbetreuung in den kommenden Jahrzehnten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ansteigen wird, gilt es hier nicht nur an Provisorien, sondern an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Das oben genannte Grundstück wurde im Zuge der Anregung OA 193 vom 03.11.2017 und den daraus folgenden Beschlüssen dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke gesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken

16.03.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2935 entstanden aus Vorlage: OF 267/12 vom 02.03.2018 Betreff: Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet seiner positiven Entscheidung zur Eröffnung eines weiteren Kindergartens am Kalbacher Stadtpfad, dies nicht abschließend zum Nachweis der Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach anzusehen, sondern für die noch fehlenden Plätze und insbesondere im Hinblick auf die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze und dem geplanten Rechtsanspruch ganztägiger Betreuungsplätze, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Kalbach für Kinder von ein bis zehn Jahren vorzubereiten. Das städtische Grundstück am Grubweg 6 bietet auf der Freifläche neben der alten Turnhalle noch ausreichend Platz für die Errichtung einer temporären Kindertagesstätte. Begründung: Die Bemühungen des Magistrats, weitere Kindergartenplätze für den Stadtteil Kalbach-Riedberg durch die Aktivierung der bestehenden Pavillons am Kalbacher Stadtpfad zu schaffen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Damit wird den Beschwerden von Eltern und den Bedenken des Ortsbeirats an den zweifelhaften Zahlen und Deckungsgraden der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung Rechnung getragen. Es ist zu bedenken, dass die vorgesehene Einführung der kostenfreien Kitaplätze und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weitere Engpässe bei den Platzangeboten schaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1723 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher

10.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rohrleitungen in der Innenstadt

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2515 entstanden aus Vorlage: OF 430/1 vom 10.10.2017 Betreff: Rohrleitungen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit dem Abbau des oberirdisch angelegten Rohrsystems gerechnet werden kann, das offenbar der Ableitung von G rundwasser von der Baustelle Stiftstraße/Große Eschenheimer Straße ("Flare of Frankfurt") dient. Begründung: Das vorbezeichnete Rohrleitungssystem verschandelt seit über einem Jahr die Innenstadt, insbesondere den Opernplatz. Die Bauarbeiten dürften aber mittlerweile so weit fortgeschritten sein, dass eine Grundwasserableitung nicht mehr erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 159 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen!

13.06.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 351/1 vom 05.05.2017 Betreff: Zufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Magistrat wird aufgefordert, zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel/Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (siehe Ziffer 1. der Skizze), zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (in Höhe der Hausnummer 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h angebracht werden (siehe Ziffer 2. der Skizze) . Begründung: Zahlreiche Taxifahrerinnen und Taxifahrer nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche vom Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo von 50 km/h deutlich reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzerinnen und Nutzer des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1830 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

22.05.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen

19.05.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1664 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 09.04.2017 Betreff: Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob geeignete Maßnahmen getroffen werden können, um Gefahren auf dem Fußweg zu verhindern. In der Straße Am Hasensprung, vor der Garageneinfahrt von Haus Nr.10, ist das Ge fälle des Bürgersteigs so stark, dass besonders Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen und ältere Menschen gefährdet sind. Durch die starke Neigung können Rollstühle und/oder Kinderwagen aus dem Gleichgewicht kommen und schlimmstenfalls umkippen. Begründung: Die Stadt hat eine Sicherungspflicht für öffentliche Wege. Im oben aufgeführten Bereich besteht Handlungsbedarf. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1914 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2447 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken auf dem Opernplatz

05.05.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 301/1 Betreff: Parken auf dem Opernplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist das Parken auf dem Opernplatz zu besonderen Anlässen erlaubt? 2. Wenn ja, wie häufig wird diese Genehmigung erteilt und zu welchem Zweck? 3. Wenn nein, wie häufig finden dort Kontrollen statt, um das rechtswidrige Parken zu unterbinden? Werden weitere Maßnahmen durchgeführt, um das Parken dort zu reduzieren? Abbildung 1: Parken auf dem Opernplatz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 301/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 475 2017 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, GRÜNE, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gebäude Opernplatz 2 einzäunen und mit einem schönen Sichtschutz verkleiden

25.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1534 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 09.04.2017 Betreff: Gebäude Opernplatz 2 einzäunen und mit einem schönen Sichtschutz verkleiden Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer des Gebäudes Opernplatz 2 in Verbindung zu treten, mit dem Ziel, das Erscheinungsbild durch einen Sichtschutz aufzuwerten, zum Beispiel mit einer schönen, bedruckten Folie, sodass sich von allen S eiten ein schönes Bild ergibt und die "Bauruine" für Passanten nicht mehr sichtbar ist. Begründung: Das Gebäude Opernplatz 2 steht seit einigen Monaten leer und wird nicht mehr genutzt. Es wird allerdings erst nächstes Jahr (2018) abgerissen und dann neu gebaut, wie der Presse zu entnehmen war. In der Mitte des Gebäudes gibt es einen Durchgang, der zurzeit von Obdachlosen zur Übernachtung genutzt wird und außerdem zur Müllablagerung und als Toilette dient. Es bietet sich dort ein hässliches Bild (siehe Bild 1). Auch die Außenfassade des Gebäudes ist mit Graffiti beschmiert und es sammelt sich Müll an. Das Gebäude ist somit derzeit ein hässlicher Schandfleck und das unmittelbar an einem der schönsten Plätze Frankfurts, dem Opernplatz. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn das Gebäude umzäunt würde und dieser Zaun mit einer dekorativen, bedruckten Folie verkleidet werden könnte, damit der Opernplatz auch im Sommer einen schönen Anblick bietet. Auch im Hinblick auf die Kindersommerspiele und das Opernplatzfest wäre diese Maßnahme sehr sinnvoll. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1226 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig

18.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgarten als SUV-Parkplatz

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

17.01.2017 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung

09.12.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 132/2 vom 14.10.2016 Betreff: Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2. Sicheres, vorgabegerechtes Linksabbiegen der Fahrradfahrer in die Taunusanlage vom Opernplatz kommend. 3. Klare und eindeutige Markierungen der Fahrradwege. Der Magistrat wird gebeten, mögliche Verbesserungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren

24.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung

20.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 91/12 Betreff: Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt und der Stadtpolizei zu veranlassen, um vor Ort zu erörtern mit welchen Maßnahmen eine sichere Querung der Straße Im Hasensprung im Bereich der Fußwegeverlängerung An der Wellenburg und Freizeitpark Kalbach ermöglicht werden kann. Begründung: Die beiden Hauptfußwegeachsen die vom Ortskern in Richtung der Feldgemarkung führen, werden sowohl von spazierengehenden Personen wie auch von Schulkindern genutzt. Durch beidseits parkende Autos in der Straße Im Hasensprung wird die Straßenquerung erschwert, da das Sichtfeld sowohl für Passanten wie auch aus fahrenden Autos eingeschränkt ist. In einem Ortstermin sollen Möglichkeiten erörtert werden, mit denen die Straßenquerung für Personen sicherer gestaltet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 91/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kalbach" die Straßenbezeichnung "/Am Schlittenberg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

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