Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM
3198 entstanden aus
Vorlage: OF 308/12 vom
03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden
Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden
Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine
Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß
dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser
sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den
Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie
vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine
solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil
perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften
Raumangebots sein.
Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei
öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende
Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte
Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei
diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit
der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu
integrieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
03.11.2017, OA 193
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973
Anregung an den
Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833
Antrag vom
19.11.2018, OF
373/12
Anregung vom 30.11.2018, OA 343
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR
12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0