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Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 432/12 vom 23.04.2019 Betreff: Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ausgewiesene Fläche für Gemeinbedarf innerhalb des Bebauungsplans Nr. 688 - Kalbach-Süd vom 25.03.1997 am Kalbacher Stadtpfad 8 für eine Erweiterung der Kita Krambambuli durch Pavillons geeignet ist. Begründung: Auch in Kalbach werden weitere Hortplätze benötigt. Daher sind bestehende Flächen für Gemeinbedarf zu prüfen. Der o. g. Vorschlag greift mit Rücksprache der Kita Krambambuli eine Anregung auf, die sich die freie Fläche angrenzend an die bestehende Außenfläche der Kita als Pavillonfläche vorstellen kann. Darüber hinaus ist eine Versorgung mit Essen, Bewegungsräumen, Bibliothek etc. vom Bestandsgebäude der Kita gewährleistet. Weiterhin muss nicht im laufenden Betrieb der Kita ein Umbau erfolgen, der zu Einschränkungen in der Nutzung und des Tagesablaufes führen kann. Somit könnten zeitnah und kostenbewusst weitere Hortplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1881 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 951 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4