Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM
4634 entstanden aus Vorlage:
OF 432/12 vom
23.04.2019 Betreff: Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb
der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ausgewiesene Fläche für
Gemeinbedarf innerhalb des Bebauungsplans Nr. 688 - Kalbach-Süd vom
25.03.1997 am Kalbacher Stadtpfad 8 für eine Erweiterung der Kita Krambambuli
durch Pavillons geeignet ist. Begründung: Auch in Kalbach werden weitere Hortplätze benötigt.
Daher sind bestehende Flächen für Gemeinbedarf zu prüfen. Der o. g. Vorschlag greift mit Rücksprache der
Kita Krambambuli eine Anregung auf, die sich die freie Fläche angrenzend an die
bestehende Außenfläche der Kita als Pavillonfläche vorstellen kann. Darüber hinaus ist eine Versorgung mit Essen,
Bewegungsräumen, Bibliothek etc. vom Bestandsgebäude der Kita gewährleistet.
Weiterhin muss nicht im laufenden
Betrieb der Kita ein Umbau erfolgen, der zu Einschränkungen in der Nutzung und
des Tagesablaufes führen kann. Somit könnten zeitnah und kostenbewusst weitere
Hortplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2019, ST 1881
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.05.2020, ST 951
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4