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Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2