Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM
4337 entstanden aus
Vorlage: OF 402/12 vom
10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen
Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die
Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße
besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte
Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft
dargestellt.
Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt
hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch
einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier
andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den
Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern
zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums.
Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel
Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher
Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung
hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg
sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise
umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine
Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren
in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem
Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch
verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws
und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 164
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036
Aktenzeichen: 66 2