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Meine Nachbarschaft: An der Welle

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1087 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen

12.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Im Zuge der Baumaßnahme Opernplatz 14 entfernte Bäume

31.01.2016 · Aktualisiert: 01.03.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2016, OF 725/1 Betreff: Im Zuge der Baumaßnahme Opernplatz 14 entfernte Bäume Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der Baumaßnahme Opernplatz 14 entfernt werden mussten, und welche Ersatzpflanzungen wann und wo vorgenommen werden/wurden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 1 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1590 2016 Die Vorlage OF 725/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.12.2015 Betreff: Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus Der Magistrat wird gebeten, das bestehende absolute Halteverbot in der Bockenheimer Anlage zwischen Im Trutz und Mozartplatz zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie 12:30 Uhr und 15:30 Uhr einzuschränken, sodass Eltern ihre Kinder bringen und abholen können. Begründung: Familienfreundliche Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 562 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei

19.12.2015 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

11.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 28.11.2015 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1233 aus 2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, wird der Magistrat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen gebeten. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Park Carre" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig mit der Folge zugeparkt wird, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der Pkw ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, was zu unnötigen Rangiermanövern führt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren

13.11.2015 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 30.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die Ausbausituation des Kalbacher Stadtpfads im Kreuzungsbereich der fußläufigen Wegeverbindung zwischen Freizeitpark und dem Gebiet Kalbach-Süd geringfügig umzugestalten. Entsprechend der vom Ordnungsamt und der Polizeistation nach einem Ortstermin am 25.09.2006 veranlassten Lösung, vor dem Haus mit der Hausnummer 11 eine Einengung mittels Markierung einer Sperrfläche und Aufstellung einer Leitbake vorzunehmen, ist diese Maßnahme auch nach Erneuerung der Straßenoberfläche wieder zu installieren. Begründung: Die Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer sollen durch die Sperrfläche und Einengung zu einer verhaltenen Fahrweise aufgefordert werden. Sie hätten eine verbesserte Sicht in Richtung Freizeitpark, könnten kreuzenden Kindern mehr Beachtung schenken und, soweit notwendig, frühzeitiger bremsen. Nach Beseitigung der Sperrfläche und der Leitbake ist festzustellen, dass fast alle Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer die rechte Einmündung nicht beachten und ungebremst in Richtung Parkplatz weiterfahren. Durch das Abknicken der Fahrbahn ist diese Einmündung auch nicht rechtzeitig sichtbar. Die nach einem Unfall und Verletzung eines Kindes im Jahr 2006 angebrachte Sperrfläche mit Leitbake sollte deshalb kurzfristig wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 139 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumbestand Opernplatz

10.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 818/2 Betreff: Baumbestand Opernplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der Baumaßnahme Opernplatz 14 entfernt werden mussten, und welche Ersatzpflanzungen wann und wo vorgenommen werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 818/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen

11.09.2015 · Aktualisiert: 19.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 27.08.2015 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach und auf dem Riedberg zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach und auf dem Riedberg einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg sowie auf dem Riedberg der kleine Platz hinter dem Lidl-Markt genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg

07.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4407 entstanden aus Vorlage: OF 754/2 vom 14.08.2015 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses im Gärtnerweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die "faktische" Straßenbreite des Gärtnerwegs ab der Ecke Im Sachsenlager vergrößert werden kann, indem das erlaubte Parken auf dem Gehweg auf der linken Straßenseite (von der Ecke Im Sachsenlager kommend) von den Pkw-Haltern auch genutzt wird. Darauf könnte z. B. durch Ausweisung der Parkfläche auf dem Gehweg in Form einer entsprechenden Bodenmarkierung hingewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass der Gehweg breit genug ist, um auch nach Einrichtung der Parkfläche barrierefrei genutzt zu werden. Begründung: Die Pkw parken aktuell vollumfänglich auf der Straße, was die Straßenbreite insbesondere für den Andienungsverkehr mittels Lkw problematisch verkleinert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1648

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen

29.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen

29.05.2015 · Aktualisiert: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 17.05.2015 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1264 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung

04.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg

09.03.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 22.01.2015 Betreff: Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Taxiparkplätze im Reuterweg 73-75 in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: Am Taxistand gibt es Plätze für circa fünf bis sechs Taxis. Jedoch stehen dort zu keiner Tages- oder Nachtzeit mehr als zwei Taxis, meistens sogar nur ein Taxi oder gar kein Taxi. Wenn überhaupt Taxis in der Gegend warten, dann sind sie in der Regel vor dem in der Nähe gelegenen Restaurant "Vai Vai" zu finden. Die Umwandlung eines Teils der Taxiparkplätze in reguläre Parkplätze böte neben offensichtlichen Vorteilen, wie der dringend benötigten Linderung des Parkplatzdruckes für Anwohner, auch tagsüber Besuchern und Kunden der Einzelhändler und des Supermarkts die Möglichkeit, sich in Ruhe dem Sortiment zu widmen, statt gehetzt durch das Geschäft zu laufen oder ganz auf das Einkaufen in den örtlichen Geschäften zu verzichten. Darüber hinaus würden weniger Besucher der örtlichen Bäckereien, Geschäfte und der Sparkasse gezwungen, ordnungswidrig im Halteverbot zu parken, wenn die wenigen verfügbaren Parkplätze in diesem Abschnitt des Grüneburgweges und Reuterweges einmal wieder komplett besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 613 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd

16.01.2015 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 19.12.2014 Betreff: Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten (Bank, Stamm, Stein et cetera) entlang des Ortsrandes von Kalbach-Süd an den Wegen An der Bergstraße, An der Wellenburg und Am Schlittenberg einzurichten. Begründung: Viele Bürger nutzen diese Wege am Feldrand sowie deren Verlängerungen, um fußläufig den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Darüber hinaus dienen diese Wege nebst Verbindungen vielen zur Naherholung. Um den Aufenthaltscharakter in der Ortsrandlage Kalbach-Süd zu verbessern und nicht nur, aber gerade älteren Mitbürgern das Ausruhen zu ermöglichen, sind Sitzgelegenheiten auf den öffentlichen Grünflächen an den Wegen an der Bebauungsgrenze Kalbachs mit Blick auf den Grünzug angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 551 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die

30.11.2014 · Aktualisiert: 03.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2014, OF 599/2 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2014 Die Vorlage OF 599/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125

10.10.2014 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661

28.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 382/12 Betreff: Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden an dem Feldweg in Verlängerung des Kalbacher Stadtpfades ab der Alten Riedbergstraße / Kätcheslachmulde, die durch die Bauarbeiten für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg bis zu dem Bereich der BAB 661 verursacht wurden, beseitigt werden. Begründung: Zunächst wurde durch schwere Baufahrzeuge neben diesem Feldweg auf der Seite zum Riedberg eine Gasleitung als Ringleitung verlegt. Weiterhin wurde Bauverkehr aus dem Bereich der neuen U-Bahn-Linie dort abgewickelt. Zuletzt ist der Weg mit schweren Lkw' s über die Alte Riedbergallee kommend für Erdaushub vom Riedberg in eine Erddeponie neben der U-Bahn unterhalb des Kautenhofes genutzt worden, um später wieder über die gleichen Wege abgefahren zu werden. Der Wirtschaftsweg war für diesen Schwerverkehr nicht errichtet, so dass die Betonplatten beschädigt sind. Da nunmehr das Baugebiet Riedberg in den Richtung Kalbach liegenden Flächen entwickelt ist, sind vom Verursacher die Schäden zu beseitigen. An dieser Stelle ist daraufhin zu weisen, dass bei der Wiederherstellung der Alten Riedbergstraße, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegt, ebenfalls das Verursacher Prinzip anerkannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim

12.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126

09.09.2014 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige

08.09.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 06.07.2014 Betreff: Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei auch auf die ausreichende Gehwegbreite von Bürgersteigen geachtet wird, wenn diese von Motorrädern oder Motorrollern versperrt wird; 2. dauerhafte Abhilfe durch die Anlage von Zweirad-Parkplätzen am Straßenrand geschaffen wird. Begründung: Seit einiger Zeit nimmt die Zahl der motorisierten Zweiräder immer mehr zu, die auf Bürgersteigen an der Hauswand oder am Vorgartenzaun abgestellt werden. Als Beispiele mögen hier die Emil-Claar-Straße vor den Hausnummern 24-28 und der Reuterweg vor den Hausnummern 60-64 dienen. Dadurch bleibt häufig weniger Gehwegbreite übrig, als für Kinderwagen und Rollstühle benötigt wird. Auch Fußgänger mit gut gefüllten Einkaufstaschen müssen aufpassen, um nicht versehentlich eines dieser Fahrzeuge umzureißen. Verläuft neben dem Gehweg ein Radweg, dann werden die Fußgänger teilweise gezwungen, auf diesen auszuweichen, was zur Gefährdung durch schnelle Radfahrer führt. Ein Beispiel ist die genannte Problemstelle im Reuterweg, wo ein Motorrad täglich den größten Teil der Gehwegbreite blockiert. Das fleißig Verwarnungszettel für falsch parkende Autos verteilende Personal lehnt es trotz Hinweis ab, sich des Problems anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1484 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen

11.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 361/12 vom 26.06.2014 Betreff: Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad/Freizeitpark Kalbach vollständig instand zu setzen (Kleinkinderrutsche), die bei einer Inspektion am 17. Juni außer Betrieb genommen und nur teilweise wiederhergestellt wurde. Sollten für diese Maßnahme Hinderungsgründe bestehen, wird um direkte Information gebeten, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Begründung: Dieser Spielplatz ist mit Hilfe von Eltern geplant und gebaut worden, demzufolge bei den Kindern sehr beliebt, zumal er im direkten Umfeld der dort wohnenden Familien liegt. Er ist für Kinder einfach und sicher erreichbar, wird von Kindergärten gern genutzt und bietet mit dem angrenzenden Bachlauf des Kalbachs zusätzliche Aufenthalts- und Spielqualität. "Derzeit wird in unserem Hause geprüft, inwieweit eine Instandsetzung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist." Diese Nachricht des Grünflächenamtes haben in Frankfurt Anfang des Jahres viele Kinderbeauftragte und Ortsbeiräte schriftlich erhalten. Nun, zu Beginn des Sommers, ist auch Kalbach dabei. Im Ortsteil Riedberg werden großzügige Spielplätze und Spielgeräte gebaut, und das ist auch gut so, obwohl man heute schon weiß, dass die Pflege- und Instandhaltungskosten dem Grünflächenamt in Zukunft Schwierigkeiten bereiten werden. Der Spielplatz und die Spielgeräte im direkten Wohnumfeld der Familien im Ortsteil Kalbach müssen selbstverständlich genauso für die Kinder bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1276 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3197 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg

07.07.2014 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli

29.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2014, OF 365/12 Betreff: Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie die Büsche und Hecken entlang des Grundstückes der gerade im Erweiterungsbau befindlichen Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad so zurückzuschneiden, dass der Bürgersteig wieder voll begehbar ist. Aus dem beigefügten Bild ist ersichtlich, dass damit auch der Schulweg für die Schulkinder betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Das städtische Grundstück wird regelmäßig von Seiten des Grünflächenamtes über eine Fremdfirma gepflegt. Da sich größere Baumaßnahmen seit geraumer Zeit dort befinden, ist sicherlich der Weg entlang des Bürgersteiges aus dem Blickfeld geraten und kann durch einen einfachen Rückschnitt wieder uneingeschränkt nutzbar gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 365/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten

13.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 30.05.2014 Betreff: Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad, gegenüber der Kita Krambambuli, für die Kalbacher Kerb (16. bis 18.08.2014) vollständig zur Verfügung steht. Begründung: Wie in den vergangenen Jahren auch, sollen auf dem besagten Parkplatz Fahrgeschäfte, Verkaufs- und Vergnügungsstände im Zusammenhang mit der Kalbacher Kerb errichtet werden. Zurzeit wird der Parkplatz als Lagerplatz für Baumaterialien für den Umbau der Kita Krambambuli genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1113 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Skaterrampe am Kalbacher Stadtpark

27.04.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 347/12 Betreff: Skaterrampe am Kalbacher Stadtpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die abmontierte Skaterrampe auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad wieder in dem eingezäunten Bereich gegenüber der evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli aufzustellen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist diese kleine Skaterrampe für die im Zuge des Umbaus der Kindertagesstätte zwischengelagerten Baumaterialien demontiert. Da bereits ein Teil der Bauarbeiten beendet ist, die Kinder gerne diese Skaterrampe nutzten, sollte diese zurzeit von Bauzäunen umstellte Rampe wieder zum Spielen freigegeben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 347/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 347/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 344/12 Betreff: Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die fehlende Wegeverbindung des Fußweges Am Schlittenberg kurz vor dem Feldrand für die Häuser Am Hasensprung herzustellen, um nach den bereits vorhandenen Treppen vor den Häusern Am Hasensprung sowie vor dem Mehrfamilienhaus über die kleinen Wiesestücke eine Verbindung zu dem Weg Am Schlittenberg herzustellen. Begründung: Die Baugebiete sind seit geraumer Zeit hergestellt, doch bisher fehlt der Anschluss zu dem öffentlichen Wegenetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 344/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 466/2 Betreff: Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, allen gewerblichen Nutzern, die mit mindestens einer wöchentlichen Belieferung rechnen müssen, die Ausweisung von Andienungsflächen zur Bedingung zu machen. Bei sämtlichen Neugenehmigungen und Genehmigungsänderungen zu prüfen, dass die gewerblichen Nutzer ihrem Zulieferverkehr auf eigene Kosten geeignete Andienungsflächen bereit stellen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die Verkehrskontrollen zu verschärfen, um das missbräuchliche Parken auf der Fahrbahn zu verhindern. Begründung: Im Westend und in Bockenheim werden täglich viele Geschäfte, Büros und Restaurants mit Kfz beliefert. Die meisten gewerblichen Nutzer haben keine Andienungsflächen und finden für ihren Zulieferverkehr in den Straßen, die zum Teil auch überörtliche Verbindungsstraßen wie die Bockenheimer Landstraße, die Mainzer Landstraße, der Reuterweg und die Eschersheimer Landstraße sind, keine geeigneten Parkflächen und blockieren eine Fahrspur. In den schmalen Erschließungsstraßen hinwiederum führen derart verkehrswidrig auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge durch ihre mehrminütige Entladung auf der Straße zur sofortigen Staus mit viel Lärm und Emissionsbelastungen. Was für die Anwohner auf Dauer unzumutbar ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen fraktionslos (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd

12.01.2014 · Aktualisiert: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs

29.12.2013 · Aktualisiert: 12.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern

29.11.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße

25.11.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 447 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 22.11.2013 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, was der Grund dafür ist, dass entlang der Bockenheimer Landstraße oberirdisch schon wieder blaue Abwasserleitungen verlegt werden und wann mit der Entfernung dieser Leitungen gerechnet werden kann; 2. falls die blauen Abwasserleitungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich sind, weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die blauen Abwasserleitungen im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt bis zu dessen Fertigstellung zu einer dauerhaften Einrichtung werden; 3. die Frage zu beantworten, ob der Magistrat die blauen Abwasserleitungen vielleicht als Kunst im öffentlichen Raum und Bestandteil des Kulturcampus Frankfurt ansieht. Wenn der Magistrat dies so sieht, wird er um Kenntnisnahme gebeten, dass die Bürger des Westends die blauen Abwasserleitungen nicht als Kunstwerk ansehen bzw. solche Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht wünschen; 4. zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass der Abraum von dem Hotelbau an der Alten Oper nicht den anliegenden öffentlichen Raum (Reuterweg, Opernplatz, aber auch die Bockenheimer Landstraße) verdreckt; 5. zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums, welche auf bestimmte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, von den Bauherren der verursachenden Baumaßnahmen entschädigt werden. Begründung: Der Zustand der Bockenheimer Landstraße ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 447 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4081, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.

15.11.2013 · Aktualisiert: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Videoüberwachung Alte Oper

10.11.2013 · Aktualisiert: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 376/1 Betreff: Videoüberwachung Alte Oper Der Magistrat, sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind am Gebäude der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH Kameras angebracht, die neben dem Treppen- und Eingangsbereich - auch den Platz vor der Alten Oper, also Teile des Opernplatzes erfassen? 2. Wenn ja, zu welchem Zweck wurden die Kameras unterschiedlicher Bauart installiert? Hier interessiert insbesondere der Grund für die Installation der 3 Dome-Cams an der Frontseite der Alten Oper. Dome-Cams sind meist frei und unsichtbar schwenkbar und zoomfähig. Inwieweit werden und wurden diese beiden Techniken auf dem Opernplatz verwendet? 3. Offen ersichtlich sind 2 auf den Platz gerichtete konventionelle Kameras. Warum wird ein (Teil-)Bereich des Opernplatzes überwacht? 4. Werden die Aufnahmen (oder Teile davon) aller oder einiger Kameras gespeichert, wenn ja: Wo und wie lange? 5. Wer hat Zugang zu den Aufnahmen und Überwachungsmonitoren? 6. Hat die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt vor und während der Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen Zugriff insbesondere auf die 5 Kameras an der Frontseite der Alten Oper oder nach Veranstaltungen dieser Art auf die mit Hilfe dieser Kameras gespeicherten Daten? Wenn ja, durch Standleitungen, Internetzugriff oder nur auf Abruf / Anforderung? 7. Zu welchen Anlässen in 2012 und 2013 wird/wurde der Platz bzw. Teile davon überwacht und zu welchen Anlässen wurden in diesem Zeitraum Aufnahmen angefertigt? 8. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? 9. Warum wurde auf dem Platz kein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf Videoüberwachung angebracht? 10. Liegt eine Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu Errichtung und Betrieb der Anlage vor? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 898 2013 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8

18.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 295/12 Betreff: Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8 Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Baumaßnahmen an der Kita Krambambuli entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan verlaufen und der Fertigstellungstermin eingehalten werden kann, oder ob die Bauarbeiten länger unterbrochen wurden und weiterhin Schwierigkeiten bestehen den Bauablauf wie geplant zu verwirklichen. Begründung: Mit Nachricht vom 28.8.2013 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen Mitte September wieder aufgenommen werden. Zur Zeit sind jedoch nur zeitweise geringe Aktivitäten feststellbar. Die Bürger des Stadtteils und der Ortsbeirat befürchten, in Erinnerung an die fast um ein Jahr verzögerte Fertigstellung des Schulhofs der Grundschule Kalbach, dass evtl. auch bei dem Bau der Kita mit längeren Verzögerungen zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2013 Die Vorlage OF 295/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg

11.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung

27.09.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0

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