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Meine Nachbarschaft: Zum Laurenburger Hof

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5

25.02.2020 · Aktualisiert: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Gerbermühlstraße

17.01.2020 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 02.01.2020 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

22.11.2019 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

22.11.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 29.10.2019 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord, Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße

27.10.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unklare Baustellenausschilderung

29.07.2019 · Aktualisiert: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße

29.07.2019 · Aktualisiert: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern

10.05.2019 · Aktualisiert: 12.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4603 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 15.02.2019 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zurzeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen war, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule infrage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u. a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1525 Aktenzeichen: 52 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof

22.03.2019 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten

06.03.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof

15.02.2019 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 1151/5 vom 28.01.2019 Betreff: Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof Der Magistrat wird gebeten, vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend unterwegs sind, sehen die rote Ampel hinter der Linkskurve der Gerbermühlstraße und die davor wartenden Autos relativ spät. Dies kann dazu führen, dass abrupte Bremsvorgänge stattfinden müssen. Die Situation kann durch ein gelbes Blinklicht entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 964 Antrag vom 21.08.2024, OF 1185/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben

02.11.2018 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

17.10.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße

08.10.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit in der Wehrstraße

21.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

08.06.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer Walther-von-Cronberg-Platz

08.06.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3302 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 05.05.2018 Betreff: Mülleimer Walther-von-Cronberg-Platz Der Magistrat wird gebeten, den Walther-von-Cronberg-Platz häufiger zu reinigen und die vorhandenen Mülleimer durch größere Mülleimer zu ersetzen. Begründung: Der Walther-von-Cronberg-Platz wird insbesondere in den Sommermonaten von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Bürger haben sich jedoch darüber beschwert, dass die Müllereimer auf dem Walther-von-Cronberg-Platz viel zu klein für das dort anfallende Müllaufkommen sind. Außerdem wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1795 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)

04.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 859/5 vom 17.04.2018 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1468 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 30.12.2017 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden; 2. Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet; 3. Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht; 4. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm mit mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad

06.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschließbare Poller im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2333 entstanden aus Vorlage: OF 606/5 vom 17.10.2017 Betreff: Abschließbare Poller im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, die abschließbaren Poller 1. am Eiserner Steg zwischen Radweg und Gehweg an der Fußgängerampel und 2. am Walther-von-Cronberg-Platz 12 zwischen der Tiefgarageneinfahrt und dem Supermarkt wieder aufzustellen und mit Sicherheitsschlössern zu versehen. Begründung: Seit die Poller fehlen, werden der Tiefkai und der Walter-von-Cronberg-Platz besonders in den Abendstunden illegal beparkt. Daher müssen die Lücken leider wieder gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 246 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wartehäuschen an der Haltestelle „Wasserweg“

03.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2017, OF 603/5 Betreff: Wartehäuschen an der Haltestelle "Wasserweg" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an der Bushaltestelle "Wasserweg" auf dem Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen ein Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Die Haltestelle "Wasserweg" ist eine Umstiegshaltestelle von gleich zwei Linien (45, 46). Vor allem behinderte und ältere Menschen sind dort auf eine Sitzgelegenheit angewiesen. Ein Regenschutz ist für alle Fahrgäste nötig. Ein ordentliches Wartehäuschen würde das Warten für alle Fahrgäste angenehmer machen und zudem für einen reibungsloseren Busverkehr sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 603/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti entfernen

01.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke

25.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)

09.06.2015 · Aktualisiert: 18.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg

03.01.2015 · Aktualisiert: 27.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängergerechte Bodenbeläge

28.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 11.11.2014 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten. Der Belag muss ausreichend eben und rutschsicher sein, um angst- und unfallfreies Zufußgehen auch für Menschen mit Gepäck oder körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglich en. In der Abstimmung mit dem Denkmalamt in Baubereichen mit Denkmalschutz ist ein Kompromiss zwischen dem optischen und dem funktionalen Anspruch zu suchen. Beispiele für gelungene Lösungen sind die sanierten Rampen zum Tiefkai vom Sachsenhäuser Hochufer aus, der Platz vor dem Bürgeramt in Alt-Sachsenhausen, die Gründerzeitgehwege in Berlin-Prenzlauer Berg und der neugestaltete Platz vor der Gare de l'Est in Paris. Begründung: Sehr unebenes Pflaster wie am Walter-von-Cronberg-Platz, grobe, bis zu zwei Zentimeter breite Fugen wie in vielen Straßen Alt-Sachsenhausens oder Basalt, der bei Regen sehr glatt wird, wie an den neugestalteten Zugängen zum Oppenheimer Platz erhöhen die Sturz- und Unfallgefahr selbst für gesunde Menschen. Eine Bürgerin aus Alt-Sachsenhausen berichtet von mehreren Knochenbrüchen in ihrem Bekanntenkreis infolge von Stürzen auf dem unebenen Pflaster. Am Walter-von-Cronberg-Platz weichen regelmäßig zu Fuß gehende Hotelgäste mit Rollkoffern auf den geteerten Radweg aus, was die Gefahr von Kollisionen erhöht. Selbst geringfügige Beeinträchtigungen wie ein Bänderriss oder ein mitgeführter Rollkoffer machen die Passage der genannten Flächen zu Fuß schwierig und mit zunehmender körperlicher Beeinträchtigung wird das Problem größer. Im Interesse aller Frankfurter Fußgänger müssen deshalb kreative, neue Lösungen gefunden werden. Die beiden gelungenen Frankfurter Beispiele werden als bekannt vorausgesetzt, für die Lösungen von außerhalb sind Abbildungen angefügt. Berlin-Prenzlauer Berg: Gründerzeitlicher Gehwegbelag mit fußgängerfreundlichen großen Granitplatten in der Mitte des Weges. Paris-Gare de l'Est: Links der Blumenkübel unebenes Kopfsteinpflaster als Parkplatzzufahrt für Pkws, rechts davon Fußgängerfläche mit gleichgroßen, gleichfarbigen Steinen mit ebener Oberseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße

07.11.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 46 zum Hafenpark

07.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

18.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

18.07.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grunderneuerung Deutschherrnufer

24.01.2014 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 07.01.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umzustellen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung erscheint, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer das Grünsignal nicht abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertiggestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 462 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme)sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4255, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

24.01.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend

01.11.2013 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 64 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3960, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 17.10.2013 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffierungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als beschränktes Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung: Der Kita-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der Kfz vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind beschränkte Halteverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen, ihre Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 147 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel

01.11.2013 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1

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