Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM
2148 entstanden aus
Vorlage: OF 559/5 vom
29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke
(Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST
284/15 Der Magistrat wird gebeten, die
Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der
Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die
Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen
oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel
auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat
vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine
regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In
seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat
gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr
oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen
Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort
ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist
der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro
teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel
enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine
"bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber
bisher vergebens.
Die Stellungnahme des Magistrats
vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die
Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird
zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb
genommen." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.01.2014, OA 462
Stellungnahme
des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727
Anregung vom
18.07.2014, OA 540
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472
Aktenzeichen: 32 1