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Meine Nachbarschaft: Zum Gipelhof

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 317/5 vom 23.01.2017 Betreff: Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen zwecks Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten. Begründung: Im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten sind die Bahngleise gegen unerlaubtes Überqueren mangelhaft oder gar nicht gesichert. Da sich inzwischen Familien mit Kindern dort niedergelassen haben, ist die mangelhafte Sicherung nicht hinnehmbar. Auf Drängen des Ortsbeirates 5 wurden in Höhe der Firma Späth und Knoll seitens der Deutschen Bahn AG Bretterzäune angebracht, die ein Überqueren der Gleise verhindern sollen. Nur wird dort nichts verhindert. Die Bretterzäune sind sehr leicht zu überwinden, wie es in der Vergangenheit zu oft vorgekommen ist. Dort sollte und muss dringend Abhilfe geschaffen werden, da beide Straßen sehr stark von Fußgängern, Familien und Joggern frequentiert werden. Allein schon der Gedanke, ein Kind hält sich in der Nähe der Gleise auf, ist schockierend genug. Ein kompletter durchgehender Metallzaun würde dieses Problem komplett lösen, schon im Sinne der Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 983 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 117/5 vom 26.05.2016 Betreff: Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Länderweg/Strahlenberger Weg - Schulersatzgebäude entlang der Böschung zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG einen Zaun oder eine andere wirksame Absperrung der Gleisanlage errichten zu lassen. Begründung: Der Zaun dient als vorbeugender Schutz, um spielerische und sonstige Aktivitäten auf den Gleisen der dort einquartierten Kinder zu verhindern. Vorfälle dieser Art sind schon bekannt geworden. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wird dies als notwendige vorbeugende Maßnahme angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti entfernen

01.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke

25.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)

09.06.2015 · Aktualisiert: 18.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg

20.03.2015 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2015, OM 4006 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 02.03.2015 Betreff: Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die alte Dienstwegtreppe im Strahlenberger Weg gegenüber der Hausnummer 10 so abzusichern, dass sie nur von Dienstpersonal der Deutschen Bahn AG betreten werden kann. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass unbefugte Personen, hauptsächlich Jugendliche und Kinder, diese Treppe benutzen und dann plötzlich unverhofft und direkt vor den Bahngleisen stehen. Dass dies eine erhebliche Gefahrenquelle für die Personen darstellt, sollte und darf nicht sein. Hier besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1014 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg

03.01.2015 · Aktualisiert: 27.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße

07.11.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 46 zum Hafenpark

07.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

18.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

18.07.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grunderneuerung Deutschherrnufer

24.01.2014 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 07.01.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umzustellen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung erscheint, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer das Grünsignal nicht abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertiggestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 462 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme)sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4255, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

24.01.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel

01.11.2013 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend

01.11.2013 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 64 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3960, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 17.10.2013 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffierungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als beschränktes Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung: Der Kita-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der Kfz vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind beschränkte Halteverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen, ihre Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 147 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch

27.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 entstanden aus Vorlage: OF 681/5 vom 10.09.2013 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch Vorgang: OM 2153/13 OBR 5; ST 1122/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert (s. OM 2153), am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29 - 31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der Pkw-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluss der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der Ortsbeirat hat diese Anregung im März schon einmal verabschiedet, in der Stellungnahme des Magistrates, ST 1122, wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort aufgrund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll, und grundsätzlich befürwortet der Ortsbeirat die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor der Anregung, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1729 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rundbänke im Ahornhain, Strahlenberger Weg

14.08.2013 · Aktualisiert: 09.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2013, OF 654/5 Betreff: Rundbänke im Ahornhain, Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Rundbänke um zwei der Bäume des Ahornhains im Strahlenberger Weg anzubringen Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.200 Euro. Begründung: Der Ahornhain im Strahlenberger Weg lädt ein zum Verweilen und Ausruhen. Gerade für die Beschäftigten der umliegenden Betriebe ist der Hain eine Oase der Ruhe während der Pausen. Momentan befindet sich am Ahornhain nur eine Ruhebank. Mehr Bänke sind wünschenswert. Die Landschaftsarchitektur des Hains bietet es geradezu an, Rundbänke um die Ahornbäume aufzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 183 2013 Die Vorlage OF 654/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße

28.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 632/5 vom 09.06.2013 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen Seehofstraße und Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen; - Einrichtung einer stationären Messanlage; - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder"; - Schaltung der Ampeln auch nachts. Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstraße. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn dort nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen ausgefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1497 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsumfahrung Oberrad ausschildern

19.04.2013 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel am Deutschherrnufer

19.04.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 entstanden aus Vorlage: OF 574/5 vom 02.04.2013 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer Der Magistrat wird aufgefordert, am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser östlich des Frankensteiner Platzes bis zum Beginn der Neugestaltung der Fahrbahn und der Gehwege auf einem der Pkw-Parkplätze drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten ausreichend Fahrradbügel vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Antrag vom 10.09.2013, OF 681/5 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese

01.03.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen

22.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1989 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 05.02.2013 Betreff: Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die derzeit im Bereich des Wasserwegs bestehenden erheblichen Gefährdungen für Fußgänger zu beseitigen. Die Gefahren ergeben sich aufgrund der Ausbausituation und der Straßenführung durch den von der Gerbermühlstraße und Seehofstraße kommenden Pkw-Verkehr: 1. Die Ampelanlage, die die linksabbiegende Zufahrt aus dem westlichen Teil der Seehofstraße in den Wasserweg regelt, wird regelmäßig von Autofahrern übersehen oder ignoriert. Hier soll die Situation durch eine klarere Verkehrsregelung verbessert werden, zum Beispiel indem Geradeaus- und Linksabbiegerampel stets parallel geschaltet werden oder durch eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung für die Linksabbieger. 2. Auf dem Wasserweg kommt es regelmäßig zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ampelschaltung, die die Zufahrt zur Flößerbrücke und zum Deutschherrnufer regelt, wird während der Fußgängergrünphasen überfahren. Hier ist zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials für die querenden Fußgänger eine mobile Verkehrsüberwachung dringend geboten, sowohl für die deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch für die Rotlichtverstöße. Begründung: Zu 1. An der Ecke Seehofstraße/Wasserweg, aus dem westlichen Teil der Seehofstraße kommend Richtung Verkehrsinsel, geschieht es regelmäßig, dass Linksabbieger aus der Seehofstraße die Grünphase für Fußgänger ignorieren und den Fußgängerbereich kreuzen. Hier wird oft die Grünphase für das geradeaus fahrende Fahrzeuge zum Anlass genommen, auch links abzubiegen. Zu 2. Nach Auskunft von Anwohnern passiert in mehr als 50 Prozent der Grünphasen der Fußgängerampel Wasserweg/Deutschherrnufer noch ein Pkw den Fußgängerüberweg. Das führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die Fußgänger. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Unfällen von Pkws, bisher zum Glück ohne Verwicklung von Fußgängern in das Unfallgeschehen. Die Beseitigung dieser Gefährdung ist umso dringender, als sich am Wasserweg/Ecke Deutschherrnufer eine Kindertagesstätte befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

02.11.2012 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 07.10.2012 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, damit diese den Bereich entlang der Bahnschienen im Strahlenberger Weg und Im Bärengarten reinigen lässt. Begründung: Im Strahlenberger Weg und Im Bärgengarten wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat zu nennen. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße

14.10.2012 · Aktualisiert: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.01.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt und 2. an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 927 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters; 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger; 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt und ein Fußgänger-Grün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünlichtruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel Grün anzeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 745 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel

28.10.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 535 entstanden aus Vorlage: OF 129/5 vom 10.10.2011 Betreff: Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel Vorgang: B 352/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls den bzw. die Eigentümer zu verpflichten, die Bretterzäune an der in dem Magistratsbericht B 352 genannten Baulücke zwischen "Zum Brommenhof" und "Zum Gipelhof", aber auch an der daneben liegenden Baulücke zwischen "Zum Gipelhof" und "Zum Gottschalkhof" weiter vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, sodass sich Fußgänger seit Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 166 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt

20.09.2011 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 425 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 20.09.2011 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Im Amtsblatt Nummer 36 vom 6. September 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im Gallusviertel durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionsstelle, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden, obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort Gallus für den Stadtteil verwendet wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1225 Aktenzeichen: 90 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße .Zum Brommenhof.

05.08.2011 · Aktualisiert: 26.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2011, OF 91/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und dort die Einrichtung eines Park-verbotes für sechs Parkplätze rückgängig zu machen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Stadtschulamt gesucht werden, ob nicht auf dessen in der Nähe liegendem Parkplatzgelände zwischen 7:00 und 9:00 Uhr eine ausreichende Anzahl an Kurzzeit-Parkplätzen für Eltern zur Verfügung gestellt werden kann, die ihre Kinder zur Kindereinrichtung bringen. Begründung: Die Straße "Zum Brommenhof" ist ein Wohngebiet, in dem ausreichend freie Parkplätze vorgehalten wurden. Im Frühjahr wurden 6 Plätze als Parkverbotszone eingerichtet - begründet wurde dies mit dem zusätzlichen Bedarf der Kindereinrichtung. In der Folge werden Abschleppaktionen sogar an Feiertagen durchgeführt, an denen die Einrichtung geschlossen ist - z.B. am Pfingstmontag! Für die Kindereinrichtung werden bereits zwei Be- und Entladeplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgehalten. Für den Bedarf an zusätzlichen sechs Parkplätzen sollte besser eine äm-terübergreifende Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Der Parkplatz des Stadtschulamtes in unmittelbarer Nähe sollte entsprechende Freiflächen bieten können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 91/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückschnitt der Hecken und Beseitigung der übermäßigen Rattenpopulationen am Bahndamm entlang des Strahlenberger Weges bis zur Einmündung Länderweg

06.05.2011 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 36 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 18.04.2011 Betreff: Rückschnitt der Hecken und Beseitigung der übermäßigen Rattenpopulationen am Bahndamm entlang des Strahlenberger Weges bis zur Einmündung Länderweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Hecken am Bahndamm entlang des Strahlenberger Weges bis zur Einmündung Länderweg komplett zurückzuschneiden und 2. dafür Sorge zu tragen, dass die Rattenpopulationen an dieser Stelle beseitigt werden. Begründung: Die Hecken am Bahndamm entlang des Strahlenberger Weges bis zur Einmündung Länderweg wuchern mittlerweile wieder sehr stark, und sie wachsen in die Fahrbahn hinein. Dadurch behindern sie den Verkehrsablauf. Außerdem wird das dichte Buschwerk inzwischen als illegale Mülldeponie genutzt. Inzwischen haben auch Ratten ihre Behausung dort gefunden und laufen am Tage schon über die Fahrbahn auf das Gelände der benachbarten Schule, um dort an den Müllcontainern nach Futter zu suchen. Dieser Zustand ist so nicht mehr haltbar. Die Hecken sind komplett zurückzuschneiden, und zwar nicht nur auf "ein angemessenes Maß". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 879 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße .Zum Brommenhof.

21.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2011, OF 15/5 Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und gegebenenfalls die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Parkverbotes rückgängig zu machen. Begründung: Für den Bedarf dieses Wohngebiets in der Straße "Zum Brommenhof sollten ausreichend Parkplätze vorgehalten werden. Weder sind hier Läden oder Geschäfte vorhanden, die angeliefert werden müssten noch sind Zufahrten tagsüber frei zu halten. Mit dieser Maßnahme wurden den Anwohnern der Straße ohne erkennbare Gründe ca. 8 Parkplätze weggenommen - dies trotz des auch in dieser Gegend vorherrschenden Parkdrucks. Sollten keine zwingenden Gründe vorliegen bittet der Ortsbeirat um Rücknahme der Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 15/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße

29.10.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 14.10.2010 Betreff: Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Verlauf der Gerbermühlstraße auf der Nordseite im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Gerbermühle vorhandenen Absperrgitter durch Bordsteinabweiser zu ersetzen. Begründung: Eine Sicherung des Radweges in diesem Abschnitt ist unbedingt notwendig, sollte aber den vorhandenen Raum nicht unnötig einengen. Daher ist der Ersatz der Gitter östlich und westlich der Einfahrt durch Bordsteinabweiser angebracht, da so die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 293 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke

29.10.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 14.10.2010 Betreff: Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, am südlichen Brückenkopf der Ignatz-Bubis-Brücke im Verlauf des Deutschherrnufers eine Ampel (LSA) zu installieren. Falls sich die Sanierung der Uferstraße in diesem Abschnitt nicht noch länger verzögert, kann auch eine provisorische (nicht fest installierte) Ampel eingerichtet werden. Begründung: Dieser Brückenkopf ist im Herzen von Sachsenhausen der einzige, der für Fußgänger nicht bzw. nur erschwert zu passieren ist. Die sichere Querung verläuft über den Frankensteiner Platz mit mehreren Ampelphasen, was aus nachvollziehbaren Gründen von den meisten Fußgängern kaum praktiziert wird. Die direkte Querung ohne Lichtsignalanlage ist aber auf Grund der Gefährdung und des schlechten Vorbilds für Kinder nicht erwünscht. Dem Ortsbeirat 5 ist bekannt, dass das Problem nach der Sanierung und dem Ausbau der Uferstraße beseitigt wird. Bis dahin muss aber eine Zwischenlösung gefunden werden. Es ist dem Magistrat überlassen, ob das durch eine fest installierte oder eine provisorische Ampel (Baustellenampel) geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 326 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

20.08.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten. Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II)

20.08.2010 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 02.08.2010 Betreff: Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße so programmiert wird, dass gegenüberliegende Fußgängerampeln auch gleichzeitig rot bzw. grün werden. Begründung: Bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße ist Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden, nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Um hier einen Unfall zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5, diese Ampelanlage neu zu programmieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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