Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM
535 entstanden aus
Vorlage: OF 129/5 vom
10.10.2011 Betreff: Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel
Vorgang: B 352/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
gegebenenfalls den bzw. die Eigentümer zu verpflichten, die Bretterzäune an der
in dem Magistratsbericht B 352 genannten Baulücke zwischen "Zum
Brommenhof" und "Zum Gipelhof", aber auch an der daneben
liegenden Baulücke zwischen "Zum Gipelhof" und "Zum Gottschalkhof" weiter
vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die
Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, sodass sich Fußgänger seit
Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine
überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein
mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in
nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.01.2012, ST 166
Aktenzeichen: 66 0