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Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 535 entstanden aus Vorlage: OF 129/5 vom 10.10.2011 Betreff: Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel Vorgang: B 352/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls den bzw. die Eigentümer zu verpflichten, die Bretterzäune an der in dem Magistratsbericht B 352 genannten Baulücke zwischen "Zum Brommenhof" und "Zum Gipelhof", aber auch an der daneben liegenden Baulücke zwischen "Zum Gipelhof" und "Zum Gottschalkhof" weiter vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, sodass sich Fußgänger seit Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 166 Aktenzeichen: 66 0