Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße .Zum Brommenhof.
Begründung
in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und dort die Einrichtung eines Park-verbotes für sechs Parkplätze rückgängig zu machen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Stadtschulamt gesucht werden, ob nicht auf dessen in der Nähe liegendem Parkplatzgelände zwischen 7:00 und 9:00 Uhr eine ausreichende Anzahl an Kurzzeit-Parkplätzen für Eltern zur Verfügung gestellt werden kann, die ihre Kinder zur Kindereinrichtung bringen. Begründung: Die Straße "Zum Brommenhof" ist ein Wohngebiet, in dem ausreichend freie Parkplätze vorgehalten wurden. Im Frühjahr wurden 6 Plätze als Parkverbotszone eingerichtet - begründet wurde dies mit dem zusätzlichen Bedarf der Kindereinrichtung. In der Folge werden Abschleppaktionen sogar an Feiertagen durchgeführt, an denen die Einrichtung geschlossen ist - z.B. am Pfingstmontag! Für die Kindereinrichtung werden bereits zwei Be- und Entladeplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgehalten. Für den Bedarf an zusätzlichen sechs Parkplätzen sollte besser eine äm-terübergreifende Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Der Parkplatz des Stadtschulamtes in unmittelbarer Nähe sollte entsprechende Freiflächen bieten können.