Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße .Zum Brommenhof.
Begründung
in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und gegebenenfalls die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Parkverbotes rückgängig zu machen. Begründung: Für den Bedarf dieses Wohngebiets in der Straße "Zum Brommenhof sollten ausreichend Parkplätze vorgehalten werden. Weder sind hier Läden oder Geschäfte vorhanden, die angeliefert werden müssten noch sind Zufahrten tagsüber frei zu halten. Mit dieser Maßnahme wurden den Anwohnern der Straße ohne erkennbare Gründe ca. 8 Parkplätze weggenommen - dies trotz des auch in dieser Gegend vorherrschenden Parkdrucks. Sollten keine zwingenden Gründe vorliegen bittet der Ortsbeirat um Rücknahme der Maßnahme.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2011, OF 15/5
Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und gegebenenfalls die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Parkverbotes rückgängig zu machen. Begründung: Für den Bedarf dieses Wohngebiets in der Straße "Zum Brommenhof sollten ausreichend Parkplätze vorgehalten werden. Weder sind hier Läden oder Geschäfte vorhanden, die angeliefert werden müssten noch sind Zufahrten tagsüber frei zu halten. Mit dieser Maßnahme wurden den Anwohnern der Straße ohne erkennbare Gründe ca. 8 Parkplätze weggenommen - dies trotz des auch in dieser Gegend vorherrschenden Parkdrucks. Sollten keine zwingenden Gründe vorliegen bittet der Ortsbeirat um Rücknahme der Maßnahme.Beratung im Ortsbeirat: 5