Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM
4441 entstanden aus Vorlage:
OF 1121/5 vom
02.08.2010 Betreff: Neuprogrammierung der Ampelanlage an der
Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II) Der Magistrat wird erneut gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung
Gerbermühlstraße/Wehrstraße so programmiert wird, dass gegenüberliegende
Fußgängerampeln auch gleichzeitig rot bzw. grün werden. Begründung: Bei der Ampelanlage an der
Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße ist Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße
kommenden, nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht
zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes
Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf
dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass -
eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die
Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit
auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene
Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während
der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch
nimmt. Durch die unterschiedliche
Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Um hier einen Unfall zu vermeiden, bittet der
Ortsbeirat 5, diese Ampelanlage neu zu programmieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2011, ST 289
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5
am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1