Meine Nachbarschaft: Wiesenhüttenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Reisebusse Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4010 entstanden aus Vorlage: OF 792/1 vom 07.11.2018 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Beparkung der Gutleutstraße durch Reisebusse, insbesondere zwischen Camberger Straße und Erntestraße, konsequent zu ahnden und zu diesem Zweck den vorbezeichneten Bereich häufiger bestreifen zu lassen. Begründung: Die Gutleutstraße wird in dem vorbezeichneten Bereich verstärkt durch Reisebusse beparkt, wobei es häufig zu Rechtsverstößen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 457 Aktenzeichen: 32 4
Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1
Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
Antrag vom 14.10.2018, OF 760/1 Betreff: Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 760/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Annahme)
Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um „Poser“ zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um "Poser" zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen Der Magistrat wird gebeten, vermehrt die künstlich getunten Automobile und Motorräder insbesondere in der Gutleutstraße, der Mainzer Landstraße, der Europa-Allee und der Straße Am Römerhof in dem zum Ortsbezirk 1 gehörenden Teil sowie in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu kontrollieren, um eine unnötige Lärmquelle durch sogenannte "Pos er" im öffentlichen Straßenraum einzudämmen. Begründung: In den letzten Wochen ist es den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich und des Bahnhofsviertels erneut vermehrt unangenehm aufgefallen, dass diese Lärmquellen die Umwelt beeinträchtigen und die Lebensqualität im o. a. Stadtbereich tagsüber und nachts erheblich stören. Wenn eine Minderheit von Menschen keine andere Möglichkeit findet, auf sich aufmerksam zu machen, darf dies kein Anlass sein, die Umwelt einem Lärmterror auszusetzen. Die Stadtpolizei sollte deshalb diese unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer schon bei der ersten akustischen Wahrnehmung verstärkt verfolgen und nicht nur Verwarnungen aussprechen, sondern im Wiederholungsfall auch Bußgeldbescheide erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2300 Aktenzeichen: 32 4
Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 20.07.2018 Betreff: Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass sie beim Umbau der B-Ebene des Hauptbahnhofs die jetzige Fußgängerverbindung im Südwesten der B-Ebene zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 erhält und die dort eingehausten Rolltreppen betriebsfähig macht. Begründung: In einer Sitzung des Ortsbeirats 1 haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bahn die Pläne für die Umgestaltung der B-Ebene vorgestellt. Wie bereits in einer früheren Präsentation der Gestaltungspläne wurde mit Verweis auf eine Erhöhung der Sicherheit dargelegt, dass im südlichen Teil der B-Ebene der östliche, zur Münchner Straße führende Aufgang mit Rolltreppen erhalten werden soll, während der südwestliche, zur Mannheimer Straße und zum Südeingang des Hauptbahnhofs führende Aufgang geschlossen werden soll. Bereits bei der früheren Vorstellung der Pläne war dieser Punkt kritisiert worden. Benutzt wird dieser Auf- und Abgang von Menschen, - welche von den Bussen der Linien 33, 37, 46 und 64 die U-Bahn und S-Bahn erreichen möchten bzw. von S- und U-Bahn die genannten Busse, - hier die B-Ebene queren, um die Straßenbahnlinien 11 und 12 in der Münchner Straße zu erreichen, - in der Münchner Straße einkaufen wollen und - in der B-Ebene einkaufen wollen. Dieser Weg würde von noch viel mehr Menschen genutzt, wenn die Rolltreppen nach jahrelangem Stillstand wieder fahren würden, weil Behinderte, alte Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator die hohe Treppe jetzt nicht nutzen können. Mit einer höheren Benutzerzahl würde auch die Sicherheit in diesem Bereich steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2107 Aktenzeichen: 61 1
Ein Sonnensegel am Bücherschrank Buchgasse
Antrag vom 29.07.2018, OF 689/1 Betreff: Ein Sonnensegel am Bücherschrank Buchgasse Der Bücherschrank Buchgasse wird stark genutzt und lädt zum Verweilen und Lesen ein. Entsprechend stark ist die Nutzung. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein der Bank schattenspendendes Sonnensegel spannen zu lassen und mitzuteilen mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Begründung: In der sich erwärmende Stadt können Sonnensegel dazu beitragen, die Hitze erträglicher zu machen. An einem Bücherschrank ist die Verweildauer der Interessierten höher und deshalb macht ein Sonnensegel genau dort auch Sinn. (Ein schönes Sonnensegel am Wiesenhüttenplatz) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 689/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, BFF, PARTEI und U.B. gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme); 1 SPD und 3 CDU (= Enthaltung)
Fahrradbügel für die Moselstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3232 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradbügel für die Moselstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Maßnahmen einzuleiten, um in der Moselstraße zwischen Münchener Straße und Gutleutstraße Fahrradbügel aufzustellen. Als Aufstellfläche bietet sich der Bereich neben dem Parkscheinautomaten auf Höhe der Hausnummer 4 oder neben dem alten Postgebäude am Altkleidercontainer an. Dort ist jeweils Platz vorhanden, ohne vorhandene Parkflächen zu beschneiden oder den Fußgängerverkehr zu beeinträchtigen. Begründung: Gerade im Sommer übersteigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten in diesem Bereich das Angebot bei Weitem. Radfahrer sind gezwungen, ihre Fahrräder "wild" abzustellen und damit den fließenden Verkehr und/oder zu Fuß Gehende zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1893 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 19.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Aktenzeichen: 32 1
Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 17.05.2018 Betreff: Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82) Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußballplatz auf dem Gelände des Kinderzentrums in der Gutleutstraße 317 trockenzulegen. Begründung: Im Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) werden 40 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Zur besonderen Ausstattung gehört neben einem großen Sandspielbereich, einer Rasenfläche und einer Tischtennisplatte auch ein Fußballfeld. Dieses Fußballfeld verwandelt sich bei stärkerem Regen in einen See und ist dann nicht mehr zu benutzen. Da die meisten Kinder, die in diesem Kinderzentrum betreut werden, zu Hause in beengten Verhältnissen leben, ist das Fußballspielen für sie ein wichtiger Ausgleich. Die Trockenlegung ist daher im Interesse der Gesundheit der Kinder wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1797 Aktenzeichen: 40 4
Container entfernen
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3129 entstanden aus Vorlage: OF 601/1 vom 22.04.2018 Betreff: Container entfernen Der Magistrat wird gebeten, den nicht mehr benutzten Container am Rand des Gehweges zwischen Main-Neckar-Brücke und Gutleutstraße (Westhafen) entfernen zu lassen. Sollte dies in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen, da der Container unterhalb des Gleisbetts steht, wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit der DB aufzunehmen, damit diese den Container entfernen lässt. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, ist der Container kaputt, beschmiert und voller Müll. Er wird seit Jahren nicht mehr genutzt und geleert. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Müll auf oder vor dem Container abgestellt wird. Der dortige Gehweg am Westhafen wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Deshalb sollte diese Müllquelle schnell beseitigt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1619 Antrag vom 11.11.2018, OF 795/1 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4013 Aktenzeichen: 66 5
Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 21.03.2018 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sollte auf die Abendstunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohnern des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbesondere in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert. 3. Die oben genannten Maßnahmen sollten bei einer Realisierung verstärkt durch die Stadtpolizei überwacht werden. Begründung: Auch wenn das Umfeld des Wurzelviertels zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist es doch überwiegend ein Wohngebiet, das auch die Vorteile des Anwohnerparkens in Anspruch nehmen möchte. Außerdem gibt es in Höhe der 320er Hausnummern Bewohner von bewohnten Gebäuden, denen das bezahlte Privileg des Anwohnerparkens bisher versagt blieb. Die oben angegebenen Vorschläge sind selbstverständlich nicht nur durch eine Kennzeichnung, sondern auch durch eine verstärkte Kontrolle der Stadtpolizei wirksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1 Aktenzeichen: 32 1
Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr
Antrag vom 26.03.2018, OF 557/1 Betreff: Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr Der Magistrat wird aufgefordert die Weserstraße für den zweispurigen Verkehr freizugeben. Begründung: Die Verkehrsführung im gesamten Bahnhofsviertel ist sehr unübersichtlich. Dies ist vor allem historisch durch die nicht logisch aufeinander aufgebauten Einbahnstraßen zustande gekommen. Für nicht Ortskundige führt dies zu umständlichen Suchen nach dem richtigen Weg, was zu einer enormen unnötigen Abgas- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr für die Einwohner führt. Ein großes Problem ist, dass es nicht einfach ist in das Bahnhofsviertel rein zu kommen. Autofahrer, die von der südlichen Seite her kommen, haben nur die Möglichkeit über die Wilhelm-Leuschner-Straße und dann die Moselstraße in das Bahnhofsviertel hinein zu fahren. Wenn sie die Linksabbiegung in die Moselstraße verpassen, dann müssen sie sehr große Umwege fahren, was sehr zeit- ressourcen- und nervenaufwändig ist. Durch die Öffnung der Weserstraße für beidseitigen Verkehr könnten Autofahrer sowohl von der Gutleutstraße als auch von der Mainlusstraße in die Weserstraße und damit in das Bahnhofsviertel hinein fahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 557/1 wurde zurückgezogen.
Das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule reparieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 500/1 vom 30.01.2018 Betreff: Das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule reparieren Der Magistrat wird gebeten, das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich reparieren zu lassen und für die Zeit bis zur Fertigstellung einen Ersatz bereitzustellen. Begründung: Seit mindestens vier Jahren gibt es im Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule undichte Stellen, durch die Wasser eindringt. Dies geschieht bei Regen, manchmal auch, wenn ein Regenschauer bereits einige Zeit zurückliegt. Die Nässe auf dem Hallenboden verursacht eine hohe Unfallgefahr, sodass die Turnhalle nicht genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass nicht nur alle Schulklassen von Karmeliterschule und Weißfrauenschule betroffen sind, sondern auch die Kinder der Kita Wiesenhüttenstraße, des Internationalen Kinderhauses, der ESB von Karmeliterschule und Weißfrauenschule sowie sämtliche Sportvereine, die die Halle früher nutzen konnten. Im gesamten Bahnhofsviertel und Gutleut gibt es keinen Ersatz für diese Turnhalle. Dieser Zustand trifft die Kinder und Jugendlichen aus diesen Stadtvierteln besonders hart, weil viele von ihnen mit ihren Familien relativ beengt leben müssen, also für ihre Gesundheit besonders auf eine regelmäßige sportliche Betätigung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere in der kalten und regnerischen Jahreszeit, in der auf dem Schulhof kein ausreichender Ersatz für die notwendige Bewegung geschaffen werden kann. Eine umgehende Sanierung des Daches ist daher dringend erforderlich. Bis zur Fertigstellung sollte ein Ersatz geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1116 Aktenzeichen: 40 2
Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 03.02.2018 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden, die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung beizubehalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1
Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1
Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen
Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegeverbindung Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0
Parkplätze in der Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3
Urban Gardening im Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2201 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 17.09.2017 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein Gude Leut e. V. aus dem Gutleut die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird und den Verein bei der Umsetzung zu unterstützen. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleut. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt im Gutleut umsetzen. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche, die zurzeit brachliegt und von niemandem genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e. V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2496
Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 03.09.2017 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder aufzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertiggestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gutleut während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete, "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereitzustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentables Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insbesondere nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach der Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach der Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden, nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohnerschaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet, eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleut zum Park sowie in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 03.08.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen zu veranlassen, die die schlechte Situation des Fuß- und Radweges (Rampe) von der Main-Neckar-Brücke herunter in Richtung Gutleutstraße nachhaltig verbessern. Dabei ist darauf zu ac hten, dass die Rampe auch für schwächere Radfahrer benutzbar, d. h. nicht zu steil gebaut, ist und die Breite des Weges dem hohen Aufkommen an Radfahrern und Fußgängen angepasst wird. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die vom Westhafen oder der Gutleutstraße kommend auf die Main-Neckar-Brücke gelangen wollen, müssen eine sehr steile und enge Rampe hinauf. Die Breite des Weges ist so eng, dass kaum zwei Radfahrer aneinander vorbeikommen. Für schwächere Radfahrer ist diese Rampe zudem aufgrund der starken Steigung kaum zu bewältigen. Gerade in den Abendstunden begegnen sich an dieser Stelle viele Radfahrer, Fußgänger und Jogger, sodass es beim Begegnungsverkehr teilweise gefährlich wird. Um den Weg zu verbreitern, müssen sicherlich Verhandlungen mit der Deutschen Bahn geführt werden, die die Eigentümerin des Geländes ist. Eventuell ist auch ein Rampenbauwerk wie auf der südlichen Seite der Brücke eine Möglichkeit, um die Situation zu entspannen. In naher Zukunft wird die Unterführung zum Sommerhoffpark geöffnet und es kommen viele Wohnungen am Main hinzu. Der Fußgänger- und Radverkehr wird demnach noch stärker werden, deswegen müssen jetzt die Planungen für eine dauerhafte Lösung beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Antrag vom 02.02.2018, OF 506/1 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 390/1 vom 20.07.2017 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, den verwahrlosten Spielplatz in der Hirtenstraße/Ecke Gutleutstraße wie folgt reinigen und sanieren zu lassen: A. Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz; 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto); 3. Reinigung des Sandkastens (Foto); 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto); 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto); 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um die Spielgeräte. B. Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wird wieder eingebaut (Foto); 2. eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitz en können (Foto); 3. Aufstellung einer Wippe. Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A. 2.: Entfernung von Ästen und Müll A. 3. und B. 2.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrandung des Sandkastens. A. 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A. 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B. 1.: Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet - weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330-332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Antrag vom 10.11.2018, OF 782/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 Aktenzeichen: 67 2
Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2035 entstanden aus Vorlage: OF 371/1 vom 06.08.2017 Betreff: Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, die Signaltechnik für blinde und sehbehinderte Menschen an der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai überprüfen zu lassen. Begründung: Bei der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai gibt es keinen hörbaren Signalunterschied für blinde und sehbehinderte Menschen, selbst wenn das Lichtzeichen für zu Fuß Gehende auf Grün schaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2268
Radweg Baseler Platz/Hauptbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 383/1 vom 03.08.2017 Betreff: Radweg Baseler Platz/Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Radweg, der aus südlicher Richtung von der Friedensbrücke in Richtung Hauptbahnhof führt, bis zur Mainzer Landstraße weiterzuführen. Begründung: Das Radwegenetz in Frankfurt wird ständig ausgebaut und verbessert. Dies begrüßt der Ortsbeirat ausdrücklich, denn der Radverkehr nimmt zu und Radfahrer brauchen einen sicheren Weg zum Fahren. Es gibt jedoch eine eklatante Lücke im Radwegenetz, wenn man von Sachsenhausen (Friedensbrücke) in Richtung Messe fahren will. Dieser Weg wird von sehr vielen Radfahrern, aber auch Autofahrern täglich genutzt. Der Radweg, der von der Friedensbrücke kommt, endet auf Höhe der Wilhelm-Leuschner-Straße. Am Baseler Platz und am Hauptbahnhof vorbei existiert kein Radweg. Dieser beginnt dann erst wieder kurz vor der Mainzer Landstraße. Für Radfahrer ist genau dieser Abschnitt ohne Radweg gerade zur Rushhour sehr gefährlich, da die zweispurige Straße eng ist und für Radfahrer keinen Platz lässt. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, um die Radfahrer an dieser Stelle zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2257 Antrag vom 28.01.2018, OF 502/1 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2774 Aktenzeichen: 66 2
Grünfläche Wilhelm-Leuschner-Straße/Windmühlstraße auf Vordermann bringen
Antrag vom 07.08.2017, OF 396/1 Betreff: Grünfläche Wilhelm-Leuschner-Straße/Windmühlstraße auf Vordermann bringen Der Magistrat wird damit beauftragt die "Grünfläche" an der Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße / Windmühlstraße nachzupflanzen. Die Fläche ist in einem desaströsen Zustand und wird u.a. für Müllablage genutzt. Begründung: Anders als andere Grünflächen in der Straße ist diese Ecke nicht gepflegt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 396/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 396/1 wurde zurückgezogen.
Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 12.06.2017 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im Gutleut im Bereich der Wohnbebauung in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, ein Parkverbot für Reisebusse einzurichten, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Fahrpersonal in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen, die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen. Es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden an den Fahrzeugen Ölwechsel vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988 Aktenzeichen: 32 7
Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen
Antrag vom 12.06.2017, OF 352/1 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Hotel Roomers schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation am Hotel zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird und Hotelgäste nicht weiter gezwungen werden sich teilweise rechtswidrig zu verhalten. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Hotels, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Ein möglicher Vorschlag wird unten skizziert. Begründung: Seit kurzem halten Hotelgäste und Taxifahrer vor dem Hotel Roomers auf dem linken Streifen der Gutleutstraße und blockieren so den fließenden Verkehr. Dies ist seit wenigen Wochen der Fall, da die Stadt Poller vor dem Hotel angebracht hat, um das Parken auf dem Gehweg vor dem Hotel zu verhindern. Das kurzzeitige Halten vor dem Hotel hatte bisher weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Durch das Abpollern sind nun Hotelgäste und Taxis gezwungen auf der Straße zu halten. Die Hotelgäste und der Anlieferverkehr welche aus südlicher Richtung durch die Wiesenhütte fahren und zum Hotel wollen müssen ebenso auf der Fahrbahn oder rechtswidrig auf dem Bürgersteig halten, weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Der Magistrat wird deshalb gebeten eine Lösung zu finden, die es den Gästen und dem Lieferverkehr des Hotels ermöglichen das Hotel anzufahren und dort kurz halten zu können. Gerade zur Rushhour entsteht, seitdem die Poller aufgestellt wurden, regelmäßig Verkehrschaos. Eine Möglichkeit wäre den großen Vorplatz des Hotels als Anfahrt zu nutzen und dementsprechend umzugestalten. Oder den Gehweg zu verkleinern, so dass auf der Straße eine Haltebucht eingerichtet werden kann. Lösungsmöglichkeit: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2017, OF 330/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2017 1. Die Vorlage OF 330/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als Ziffer 7. angefügt wird: "Was sieht die Baugenehmigung zur Andienung vor?" 2. Die Vorlage OF 352/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt „Fusion“ des FlüchtlingsCafés Milena
Antrag vom 02.06.2017, OF 303/2 Betreff: Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt "Fusion" des Flüchtlings-Cafés Milena Vorgang: ST 810/16; E 59/17 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen für das Wohnprojekt "Fusion" des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Vor dem Hintergrund, dass damit eine seit geraumer Zeit gewerblich genutzte Immobilie wieder für Wohnzwecke zur Verfügung steht, ist der hierfür verlangte Mietzins - der zu erwartenden Sozialrendite entsprechend - für geflüchtete Frauen anzupassen. Die Interessen des gegenwärtigen Mieters - der LICHTER-Filmkultur e.V., Gutleutstraße 8-12 - sind zu berücksichtigen: So soll angeboten werden, am Kulturcampus - möglicherweise am Offenen Haus der Kulturen - zu domizilieren bzw. Perspektiven im Zusammenhang mit der E 59/2017 (ehemalige Dondorf-Druckerei?) zu nutzen. Begründung: Einmal mehr zu einer besonders engagierten und motivierenden Einrichtung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen". [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/flu echtlingscafe-milena] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Etatantrag vom 26.04.2017, E 59 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 303/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 SPD und GRÜNE (= Annahme) bei zwei Enthaltungen SPD
Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß Gehende der Baseler Straße in Höhe der Gutleutstraße barrierefrei umzugestalten. Dazu sind die Bordsteine abzusenken . Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1527 Aktenzeichen: 66 2
Lagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1711 entstanden aus Vorlage: OF 305/1 vom 08.05.2017 Betreff: Lagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37 Der Magistrat wird aufgefordert, sich zu bemühen, die im Bereich der Kolonnaden vor der Liegenschaft Baseler Straße 37 regelmäßig lagernden Obdachlosen durch eine geeignete Ansprache und Angebote von angemessenen alternativen Unterkünften dazu zu bewegen, das Lagern und Nächtigen dort aufzugeben. Begründung: Den Ortsbeirat haben Beschwerden aus der Bevölkerung darüber erreicht, dass in dem vorbezeichneten Bereich obdachlose Personen dauerhaft lagern und dort nächtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1585 Aktenzeichen: 51
Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 288/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen! Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10659, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten). Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr, gemäß der Zwangsvollstreckung vom Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai, zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Bauvorhaben am Sommerhoffpark handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1525 Aktenzeichen: 23 20
Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 27.03.2017 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der DB AG - DB Immobilien - darauf hinzuwirken, dass der überflüssige Zu- und Abgang von und zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof 6/Ecke Münchener Straße geschlossen wird, da diese Fläche zurzeit nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen in der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den diversen Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell an einem Zugang der B-Ebene der Fall, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt und nach einer Zwischenebene von vier mal vier Metern im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tages- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege, die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; ein Treppenaufgang an der Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße auf der rechten Seite und eine feste Treppe, die in der Höhe des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 19.02.2017 Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebauten Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung des Gutleutviertels entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2497 Aktenzeichen: 67 2
Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Rätsel um die Standorte der Altglascontainer
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 216/1 vom 26.01.2017 Betreff: Rätsel um die Standorte der Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenwirken mit der FES und der Fa. REMONDIS SE & Co KG . zu klären, nach welchen Kriterien Altglascontainer im Stadtgebiet aufgestellt bzw. ersatzlos wieder eingezogen werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort "Glassammlung" auf Plänen der Stadtteile die Standorte dieser Container zu markieren und laufend zu aktualisieren. Begründung: Wiederholt lässt sich feststellen, dass im Bahnhofsviertel langjährige Standorte für die Altglassammlung aufgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die verantwortungsvoll ihren Müll trennen und auch die Altglascontainer benutzen, sollten sich darauf verlassen können, dass in erreichbarer Nähe ein Container zur Verfügung steht. Auch wenn in einem Stadtteil mehrere Container aufgestellt sind, möchte man im Voraus wissen, wie weit das Altglas zu transportieren ist, um es entsorgen zu können. Aktueller Anlass: Um die Jahreswende 2016/2017 war festzustellen, dass in der Gutleutstraße (in Höhe der Hausnummern 21 und 23) ein Container, der lange dort gestanden hatte, kurzzeitig verschwand und dann wieder aufgestellt wurde, nur um erneut entfernt zu werden (Stand: Ende Januar 2017). Besonders für die Bewohner des südlichen Bahnhofsviertels ist dieses Vorgehen sehr ärgerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2346 Aktenzeichen: 66 0
Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilbüro Bahnhofsviertel
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 210/1 vom 01.01.2017 Betreff: Stadtteilbüro Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, mit eigenen Mitteln und unter Zuhilfenahme von Drittmitteln die Finanzierung der Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel über das Jahr 2017 hinaus sicherzustellen. Begründung: Das jetzt in der Gutleutstraße 16 a angesiedelte Stadtteilbüro ist nicht nur eine Kontaktstelle zwischen den Bürgern bzw. Grundstückseigentümern des Bahnhofsviertels und der Verwaltung, sondern auch ein Ort der kulturellen Arbeit, die weit über den Stadtteil hinaus Beachtung gefunden hat. Einige herausragende Beispiele der letzten drei Jahre sind folgende Projekte: - 100 Einwegkameras wurden im Viertel verteilt, um mit den Fotos die Wände des Stadtteilbüros zu schmücken (2013); - Das Bahnhofsviertel aus der Perspektive von Kindern: Es gab unter anderem eine Straßenkreideaktion mit den Kindereinrichtungen, an denen 60 Kinder beteiligt waren (2014/2015); - "Viertelstimmen": Zwölf alte und neue Bewohnerinnen und Bewohner gestalteten Hörstationen (2014); - "Notation": Straßen des Bahnhofsviertels wurden musikalisch interpretiert (2015); - Advents-Kunstmärkte (seit 2014). Die Finanzierung der für das Viertel überaus wichtigen Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel läuft mit Ablauf des Jahres 2017 aus. Das Viertel befindet sich weiterhin im Wandel und die angestammte Bewohnerschaft sowie alteingesessene Betriebe spüren den Druck. Das Stadtteilbüro hat alle Beteiligten bislang über Planungsziele und Vorhaben des Magistrats informiert und Anregungen aufgenommen. Die identitätsstiftende Arbeit des Stadtteilbüros war stets ein wichtiger Motor im Wandel des Viertels und hat dazu beigetragen, dass mancher Investorenwunsch abgemildert werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0
Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1
Radspur Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 entstanden aus Vorlage: OF 145/1 vom 15.10.2016 Betreff: Radspur Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung - analog der Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen anzubringen und die Benutzungspflicht des Radweges auf dem Gehweg - wo vorhanden - aufzuheben. Begründung: Die Gutleutstraße ist breit genug für einen Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege der Gutleutstraße sehr schmal und könnten nach Wegfall des kombinierten Rad- und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 101 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1077 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 641 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 02.10.2016 Betreff: Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse Der Magistrat wird aufgefordert, mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße durchzuführen. Begründung: In den letzten Monaten sind die verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße im Abschnitt Wurzelsiedlung und Erntestraße verstärkt aufgefallen. Diese Parkzone ist dem Anwohnerparken der Hirtensiedlung vorbehalten, wobei ausschließlich Pkws dort parken dürfen. Verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in diesem Straßenabschnitt sind angemessen und notwendig. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich vermehrt, dass ihre Anwohnerparkplätze durch Fernbusse blockiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1770 Aktenzeichen: 32 4
Ideen
Keine Ideen gefunden.