Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM
2521 entstanden aus Vorlage:
OF 456/1 vom
11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der
Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der
Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern.
Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die
Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch
eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf
diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze
der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu
finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild
schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine
Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr
sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen
Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der
Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig
besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel
befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten
des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der
Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 512
Aktenzeichen: 32 1