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Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1