Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1136 entstanden aus
Vorlage: OF 212/1 vom
03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige
Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM
769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer
Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen
für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder
Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr
gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich
verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad
ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu
verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in
der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769),
bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem
Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen,
die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem
Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an
welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer
Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und
Wiesenhüttenstraße, -
Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen
Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der
Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der
Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald
umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 406
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 769
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 830
Antrag vom
08.08.2017, OF
359/1
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551
Aktenzeichen: 32 1