Stadtteilbüro Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1135 entstanden aus Vorlage:
OF 210/1 vom
01.01.2017 Betreff: Stadtteilbüro Bahnhofsviertel
Der Magistrat wird
aufgefordert, mit eigenen Mitteln und unter Zuhilfenahme von Drittmitteln die
Finanzierung der Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel über das Jahr 2017 hinaus sicherzustellen. Begründung: Das jetzt in der Gutleutstraße 16 a angesiedelte
Stadtteilbüro ist nicht nur eine Kontaktstelle zwischen den Bürgern bzw.
Grundstückseigentümern des Bahnhofsviertels und der Verwaltung, sondern auch
ein Ort der kulturellen Arbeit, die weit über den Stadtteil hinaus Beachtung
gefunden hat. Einige herausragende Beispiele der
letzten drei Jahre sind folgende Projekte: - 100 Einwegkameras wurden im Viertel verteilt, um
mit den Fotos die Wände des Stadtteilbüros zu schmücken (2013); - Das Bahnhofsviertel aus der Perspektive von
Kindern: Es gab unter anderem eine Straßenkreideaktion mit den
Kindereinrichtungen, an denen 60 Kinder beteiligt waren (2014/2015); - "Viertelstimmen": Zwölf alte und neue Bewohnerinnen
und Bewohner gestalteten Hörstationen (2014); - "Notation": Straßen des Bahnhofsviertels wurden
musikalisch interpretiert (2015); - Advents-Kunstmärkte (seit 2014). Die Finanzierung der für das Viertel überaus
wichtigen Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel läuft mit Ablauf des Jahres
2017 aus. Das Viertel befindet sich weiterhin im Wandel und die angestammte
Bewohnerschaft sowie alteingesessene Betriebe spüren den Druck. Das
Stadtteilbüro hat alle Beteiligten bislang über Planungsziele und Vorhaben des
Magistrats informiert und Anregungen aufgenommen. Die identitätsstiftende
Arbeit des Stadtteilbüros war stets ein wichtiger Motor im Wandel des Viertels
und hat dazu beigetragen, dass mancher Investorenwunsch abgemildert werden
konnte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2017, ST 956
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.11.2017, ST 2121
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0