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Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

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