Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM
2659 entstanden aus
Vorlage: OF 477/1 vom
03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im
Gutleutviertel Vorgang:
OM 2702/13 OBR
1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1;
ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt
einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte
angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende
Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen
Spielplatzes, 2. das
Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut.
Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen
und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten,
seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem
Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks
Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und
Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver
Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von
den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus
unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg
wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung
mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit
dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros
und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch
nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei
weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung:
Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten,
ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei
Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen,
auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch
für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen
attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private)
Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als
Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten
Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche
gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit
her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben,
ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu
behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre
freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches
Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen
anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den
bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.02.2014, ST 300
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2015, ST 213
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 532
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2018, ST 767
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.05.2018, ST 982
Antrag vom
28.07.2018, OF
664/1
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535
Aktenzeichen: 90 1