Meine Nachbarschaft: Ulmenstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 09.07.2019 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: "Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere ‚Die Kunst des Liebens' aus dem Jahre 1956 sowie ‚Haben oder Sein' von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Antrag vom 17.08.2020, OF 1146/2 Aktenzeichen: 41
Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?
Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.
Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule
Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten
Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren
Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32
Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018
Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße
Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Geschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3956 entstanden aus Vorlage: OF 696/2 vom 08.11.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße Niedenau unterwegs sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 317 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1417 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 649/2 vom 08.10.2018 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstraße (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrerinnen und Autofahrer, die diesen Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag OM 3857) sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Aktenzeichen: 32 1
Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen
Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 634/2 vom 23.08.2018 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung; 2. Herstellung eines verkehrssicheren Übergangs insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönlichen Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Leider hatten die in der Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 32 1
Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens „The Flag“ in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3338 entstanden aus Vorlage: OF 576/2 vom 24.05.2018 Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" mit Blick auf die weiteren Gebäude in der Bockenheimer Landstraße bewertet; 2. ob und in welchem Umfang ästhetische Kriterien bei Bauvorhaben auch Gegenstand des städtischen Genehmigungsprozesses sind; 3. ob aus Sicht des Magistrats eine stärkere Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien bei der Genehmigung von Bauvorhaben sinnvoll ist und was gegebenenfalls dafür an rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Begründung: Bei der Vorstellung des oben genannten Bauvorhabens "The Flag" wurde die geplante Fassadengestaltung vom Publikum nahezu einstimmig als sehr hässlich beurteilt, sodass sich die Frage nach der Genehmigung beziehungsweise den städtischen Einflussmöglichkeiten stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1971 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 686 Aktenzeichen: 63 0
Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7
Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1
Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3174 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 25.04.2018 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation von ein bis zwei rot-weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstraße auf die städtis che Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche geparkt werden. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an der sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt von Autofahrern genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot-weiße Poller, die die Fahrradfahrer nicht behindern, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1672 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 31.03.2018 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfernen. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15 bis 20 Zentimeter Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1348 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 23.03.2018 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Vorgang: OM 823/16 OBR 2; ST 1863/16 I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit Langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung laut Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (siehe ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Verkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 500/2 vom 01.02.2018 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 922 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 01.02.2018 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Straße Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz, insbesondere auch mittels gelegentlichen Fußstreifen, erhöht wird. Begründung: Bitte der Bewohner! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 987 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1
Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 400/2 vom 22.09.2017 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße/Rüsterstraße/Niedenau/Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Absatz 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es besser, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 109 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 03.08.2017, OF 322/2 Betreff: Verkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts staut sich der Verkehr in der Bockenheimer Landstraße. Diese Situation ließe sich im vorhandenen Straßenraum entspannen, wenn die mittlere der drei grundsätzlich verfügbaren Fahrspuren vor- und nachmittags der Fahrtrichtung mit dem jeweils überwiegenden Verkehrsaufkommen zugeschlagen würde. Auf diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche alternativen Regelungen stehen für eine solche tageszeitlich wechselnde Verkehrsführung zur Verfügung? 2. Ist dem Magistrat die in der tahitianischen Hauptstadt Papeete realisierte Lösung bekannt, wo ebenfalls tageszeitlich die mittlere Fahrspur in die nützlichste Richtung eingestellt wird? Kurzinformation: die beiden Ausfallstraßen von Papeete nach Osten und Westen sind in zwei Fahrtrichtungen geteilt, wobei die Richtung mit dem geringeren Verkehrsaufkommen eine Fahrspur, die mit dem größeren zwei Spuren erhält. Die Trennung zwischen beiden Richtungen wird durch pollerähnliche Kunststoffelemente hergestellt, die miteinander verkettet sind. Zur Umstellung von 1:2 auf 2:1 Fahrspuren fährt ein besonderes Fahrzeug an der Pollerkette entlang, das sie aufnimmt und fahrzeugintern um eine Fahrspurbreite verschiebt, so daß sie hinter dem Fahrzeug auf der gewünschten anderen Trennlinie herauskommt. Diese Umspurung dauert nur Minuten, sie erfolgt in verkehrsarmen Stunden. Während dieses Vorgangs ist immer je eine Spur in jeder Richtung frei befahrbar. 3. Welches sind die Vor- und Nachteile der möglichen Lösungen? Begründung: Es schadet keiner Stadt, auch Frankfurt nicht, von anderen Städten zu lernen, wenn diese interessante Lösungen gefunden haben. Ob diese Lösungen dann im Einzelfall auch bei uns tragfähig sind, kann erst eine sachgerechte, ideologiefreie Prüfung erweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 322/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 306/2 vom 31.05.2017 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI ) bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? 2. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? 3. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? 4. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden beziehungsweise werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? 5. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht es der Magistrat als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Aktenzeichen: 63 0
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 276/2 vom 05.05.2017 Betreff: Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" berücksichtigen Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, die Nahmobilität in Bockenheim, im Westend oder auch im Kuhwald zu verbessern. Der Magistrat wird daher gebeten, den Ortsbezirk 2 in das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufzunehmen. Entsprechend der von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Vorgehensweise (gemeinsame Pressemitteilung vom 22.03.2017 "Verweilen-Ausruhen-Kraft tanken") wird der Magistrat aufgefordert, "bei der Erarbeitung der Routen und Standorte, Seniorinnen und Senioren und ihre Interessenvertretungen, Seniorinnen- und Senioren(wohn)einrichtungen, Quartiersmanagement, Jugendeinrichtungen und Kinderbeauftragte sowie den Einzelhandel einzubeziehen. Der Magistrat wird zudem beauftragt, den Ortsbeirat zwecks endgültiger Entscheidung über die jeweiligen Standorte zu beteiligen. Begründung: "Für ältere Menschen und Gehbehinderte sind Sitzbänke eine notwendige Ergänzung, um Wege leichter zurücklegen zu können. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind sie ein wunderbares Angebot, im Frühjahr und im Sommer Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Wir wollen in Frankfurt deutlich mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum" (Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen vom 22.03.2017). Mit diesem Ziel bringt die Koalition der Stadtverordnetenversammlung aktuell ein Programm für mehr Fußgängerfreundlichkeit auf den Weg. Es sieht vorrangig streckenbezogen entlang von Hauptwegeverbindungen und Freizeitrouten Standorte für Bänke vor. Alle Bevölkerungsgruppen, aber vorrangig Seniorinnen und Senioren, sollen davon profitieren, dass künftig der örtliche Einzelhandel, die Haltestellen des ÖPNV, öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen besser erreicht werden können. Auf den auch im Ortsbezirk 2 bestehenden Bedarf für mehr Sitzgelegenheiten, etwa entlang der Bockenheimer Landstraße, haben Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1603 Aktenzeichen: 67 0
Frankfurter Vorgartensatzung
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“) durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend
Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsführung Altkönigstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer im südlichen Westend
Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurter Immobilienmarkt
Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 998 entstanden aus Vorlage: OF 166/2 vom 10.11.2016 Betreff: Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen bzw. mehrere Zebrastreifen an der Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße/Schwindstraße einzurichten. Begründung: Mehrfache Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ergaben folgende Situation: Viele Fahrzeuge fahren mit erhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Für die ortskundigen Fahrer liegt diese Kreuzung mitten auf einem "Schleichweg". Kommend von der Bockenheimer Landstraße, nehmen sie die Abkürzung Schumannstraße und fahren den Beethovenplatz runter. Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Kreuzung zu überqueren. Die Autos fahren ungebremst in den Kreuzungsbereich ein. Sie achten nur auf den Verkehr der von links kommenden Straßen (Beethovenstraße/Schwindstraße; in der Folge Schubertstraße/Corneliusstraße), wobei die Fahrer häufig nur darauf achten, dass ihnen nicht die Vorfahrt (rechts vor links) genommen wird. Die Fußgänger, die von rechts die Straße überqueren wollen, werden, wenn überhaupt, als Letztes wahrgenommen. Ein Zebrastreifen würde dazu führen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und ein sicherer Überweg auch für langsame Fußgänger (Mutter mit Kind, alte Bürger mit Rollator, Behinderte) gefahrlos möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 511 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
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