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Meine Nachbarschaft: Ulmenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend

19.02.2021 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1304/2 vom 18.01.2021 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1035 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

18.01.2021 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 1280/2 vom 30.11.2020 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 36 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7081 entstanden aus Vorlage: OF 1303/2 vom 18.01.2021 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Straße auf die Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße zu verschieben. Dadurch könnten mindestens vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zebrastreifen dient der Schulwegsicherung für Schülerinnen bzw. Schüler der Bettinaschule sowie der Elsa-Brändström-Schule. Aufgrund erheblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße (Foto 2) fallen für mindestens ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurden auf der Kronberger Straße zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Foto 1: Ecke Kronberger Straße/Freiherr- vom-Stein-Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronberger Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstraße, auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Begründung: Anregung von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 955 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße im südlichen Westend

30.11.2020 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6970 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 10.11.2020 Betreff: Spielstraße im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine (temporäre) Spielstraße eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten; 2. weiterhin zu prüfen und zu berichten, welche Straße im südlichen Westend ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als Spielstraße eingerichtet werden könnte. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um eine Straße in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Außerdem sollte eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden, damit die Spielstraße auch von den Anwohnern gut angenommen wird. Begründung: Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder enorm wichtig. Speziell 2020 während der coronabedingten Schließung von Spielplätzen hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für die Kinder sind. Eine Elterninitiative im südlichen Westend und die Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt für das Westend unterstützen die Idee einer Spielstraße ausdrücklich. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner zu einer Spielstraße in einem Abschnitt der Beethovenstraße ist mit einer Flyeraktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner waren überwiegend positiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 108 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand ehemaliges „IvI“

12.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1240/2 Betreff: Planungsstand ehemaliges "IvI" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für das Gebäude des ehemaligen "IVI" im Kettenhofweg 130 gemeinsam mit dem Bauherren im OBR 2 vorzustellen und dabei insbesondere auch die Genehmigungslage mit Blick auf die bestehenden Auflagen des Denkmalschutzes zu erläutern. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1876 2020 Die Vorlage OF 1240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“

12.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1234/2 Betreff: Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der S-Bahnstation "Taunusanlage" Fahrradstellplätze auf der Fläche links (Blickrichtung von der Bockenheimer Landstraße kommend; siehe auch Anlage) neben dem Aufgang (Ecke Guiollettstraße) eingerichtet werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Fußgänger in der Regel rechts am Aufgang vorbeigehen, so dass deren Barrierefreiheit nicht berührt wird. Begründung: Bedarf an Fahrradstellplätzen. Anlage 1 (ca. 646 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1870 2020 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 1194/2 vom 05.10.2020 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des unten stehenden Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens, insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15), soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (ein bis zwei Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, Lkw und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 349 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umbau der Bockenheimer Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 07.10.2020 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2. im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z. B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 217 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 176 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7048, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7243, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 1193/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage/Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage/Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22, um das "Auf-die-Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern, sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 597 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6754 entstanden aus Vorlage: OF 1191/2 vom 09.10.2020 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Konzept inklusive bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten würden; 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen, über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der Magistratsvorlage M 123, Seite 5, selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten, diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über die Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbenennung nach Bernhard Sekles

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 05.08.2020 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstraße, Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z. B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z. B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch'schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem Ortsbeirat 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch'schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrerseminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Mátyás Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 06.08.2020 Betreff: Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Untersuchung zu starten, welche Stadtregionen oder Orte die autofahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Bockenheimer Landstraße gehäuft als Ziel haben. Dies kann z. B. mit Hilfe einer anonymen Umfrage erfolgen. Das Ergebnis soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden, das Resultat dieser Untersuchung soll dann mit dem aktuellen ÖPNV-Angebot abgeglichen werden, um feststellen zu können, ob durch Schließen von eventuellen Lücken im ÖPNV-Netz diesen Personen ein Anreiz gegeben werden kann, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Begründung: Der geplante Umbau der Bockenheimer Landstraße für eine bessere Verkehrssituation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist zu begrüßen, dass dies bei den vorliegenden Gegebenheiten nur zulasten des Platzes für den Autoverkehr zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Bei der Vorstellung der Pläne in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 24.06.2020 wurde erwähnt, dass nach dem Umbau nur noch etwa 65 Prozent bis 70 Prozent des heutigen Verkehrs in Spitzenzeiten zufriedenstellend abgewickelt werden kann. Auf Rückfrage, was über die aktuellen Pendlerströme bekannt ist, um hier eventuell Alternativen anbieten zu können, wurde entgegnet, dass keine Informationen vorlägen und dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schon mit der Zeit darauf einstellen würden, wie es auch bei der Sperrung der Hauptwache für den Autoverkehr war. Im Gegensatz zur Hauptwache, wo es naheliegende Umgehungsmöglichkeiten ohne erheblichen Umweg gibt, besteht bei der Bockenheimer Landstraße die Situation, dass eine Umfahrung nur mit erheblichen Umwegen oder durch kleine Nebenstraßen möglich ist. Es ist zu befürchten, dass zu Spitzenzeiten vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner in den Nebenstraßen leiden werden. Daher sollte versucht werden, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Dass dies nicht bei allen gelingen wird, egal wie gut das Angebot ist, ist bekannt, das ist aber auch nicht notwendig. Um zu sehen, ob es Lücken in den Angeboten gibt, die einem Umstieg hinderlich sind, ist es notwendig, Informationen über die Pendlerwege zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Pfeile für Radfahrer

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 07.08.2020 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an den folgenden Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll: - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z. B. aus der Siesmayerstraße), - Rödelheimer Straße/Schloßstraße, - Emser Straße/Voltastraße, - Einbiegen auf die Voltastraße, - Einbiegen in die Senckenberganlage, - Kreuzung an der Alten Oper, - Am Römerhof. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leben retten ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1115/2 Betreff: Leben retten ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn anzulegen, damit PKW im Notfall auf den Radweg ausweichen können, um die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durchzulassen. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden. Die neuen Radwege müssen aber im Notfall für PKW zum Ausweichen befahrbar sein, und das ohne zeitliche Verzögerung. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies zu Problemen beim Überfahren durch PKW führen kann, wie z.B. Verzögerung des Ausweichens (und damit zusätzliche Gefährdung von Menschenleben, weil die Einsatzkräfte nicht schnell genug vorankommen), oder Stocken bei zu geringer oder unkontrolliertes Vorwärtsspringen des Fahrzeugs bei zu starker Beschleunigung (mit zusätzlichem Risiko dadurch verursachter Auffahrunfälle). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1115/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1116/2 Betreff: ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße darauf zu achten, dass die Busse des ÖPNV nicht im Stau ausgebremst werden. Dazu müssen die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn angelegt werden, damit Busse den Stau unter Nutzung des Radweges umfahren können. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden, wodurch für den motorisierten Verkehr eine von bisher drei Fahrbahnen fortfällt. Da bereits heute zur Hauptverkehrszeit der Autoverkehr sich teilweise über mehr als die halbe Länge der Bockenheimer Landstraße erstreckt, wird eine Konzentration auf nur noch zwei Fahrspuren die Staulänge deutlich vergrößern und damit die Zeit, die Autofahrer - aber eben auch die Fahrgäste der Busse - im Stau gefangen sind. Diese Situatiion wird sich gegenüber heute noch zusätzlich verschlimmern, weil die Abbieger den nachfolgenden Verkehr zusätzlich aufhalten. Die Fahrgäste des ÖPNV sind aber keine Verkehrsteilnehmer dritter Klasse, die hinter den Wünschen der Radfahrer zurückstehen müssten. Die neuen Radwege werden breit genug sein, dass auch Busse sie benutzen können. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies beim Überfahren zu Bewegungen des Busses führen kann, bei denen Fahrgäste stürzen und sich verletzen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben

04.08.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130

29.07.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2 Betreff: Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130 Vorgang: V 1133/19 OBR 2, V 1319/19 OBR 2; ST 712/19; ST 1966/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durch- führung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen? 2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erf orderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen? Begründung: Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1109/2 Betreff: Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen zweistufigen Wettbewerb für den Kulturcampus durchzuführen. 1. Stufe - Ideenwettbewerb: hierbei wird die bestmögliche städtebauliche Figur gefunden. Sie weist die Qualität des öffentlichen Raums für den Kulturcampus aus, definiert die Lage und den Umfang der einzelnen Programme und erfüllt die wesentlichen funktionalen Bezüge zueinander. 2. Stufe - Realisierungswettbewerb: die Planungen für einzelne Teile werden nach Bedarf vertiefend erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der baulichen und architektonischen Qualität. Begründung: Dass die bevorstehenden Aufgaben nicht leicht zu bewältigen sind, sieht man an der Zeit, die bisher verstrichen ist. Dabei geht es nicht allein um einen realisierbaren Entwurf für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf einem vorab definierten Grundstück, sondern auch um die Konzeption zweier Gebäude für das Zentrum der Künste, verteilt auf zwei getrennte Grundstücke, sowie einer möglichst hohen Zahl von Wohnungen und einiger Gewerbeflächen. Die hierfür zur Verfügung stehenden beiden Baufelder nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße unterliegen den Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans 569. Die vordergründigen Aufgaben liegen zunächst darin die möglichen Baumassen so zu verteilen, dass auf der einen Seite alle Funktionen der Institutionen bestmöglich auf jeweils eigenständigen Grundstücken realisiert werden können und auf der anderen Seite Synergien (!) durch eine gemeinsame Nutzung einzelner Räume ermöglicht werden. Darüber hinaus sind die Außenräume, hier vor allem der öffentliche Raum als Bindeglied des gesamten Quartiers zu definieren und zu planen. Es ist daher unumgänglich, in einer ersten Stufe des Entwurfsprozesses eine überzeugende Leitidee für den gesamten Kulturcampus zu entwickeln sowie die eher städtebaulichen Zusammenhänge zu klären. Das lässt sich mit einem "Städtebaulichen Ideenwettbewerb" erreichen. Dadurch wird die beste Grundlage für anschließende "Realisierungswettbewerbe" gelegt. In dieser zweiten Stufe werden die einzelnen Bereiche wie HfMDK plus Frankfurt LAB, Probengebäude und Wohnbebauung mit jeweils eigenen Wettbewerben zu realisierbaren Entwürfen präzisiert. Diese Einzel-Wettbewerbe können gleichzeitig oder nach Bedarf und Bauherrschaft hintereinander durchgeführt werden. Da die Bauaufgabe für jeden dieser Bereiche überschaubarer und städtebaulich vorgeklärt ist, werden auch ihre Ergebnisse qualitätsvoller ausfallen. Das zweistufige Verfahren sichert auch nach Meinung des Bund deutscher Architekten (BDA) Frankfurt den legitimen Anspruch der Auslobenden für eine höchstmögliche Qualität dieses "Leuchtturmprojekts". Der notwendige Planungszeitraum werde dadurch nicht entscheidend verlängert (Pressemitteilung des BDA vom 05.02.2020). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße

24.06.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 24.06.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße Fußgängerüberwege inklusive Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1827 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

24.06.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos

22.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5798 entstanden aus Vorlage: OF 1026/2 vom 21.01.2020 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation eines rot-weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an der sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 952 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten

11.02.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

20.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen!

02.12.2019 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5524 entstanden aus Vorlage: OF 968/2 vom 14.11.2019 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndtstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 561 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1760 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Bahn-Station „Westend“: Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte

10.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 938/2 Betreff: U-Bahn-Station "Westend": Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte Der Magistrat wird dringend gebeten, seine Entscheidung, den Aufzug für die U-Bahn-Station Westend inmitten der Fahrbahnen der Bockenheimer Landstraße zu bauen, zu überdenken. Die vorgesehene Bauweise wird unzumutbare Probleme bereiten: - Da das Aufzugsbauwerk den Autofahrern die Sicht auf die Verkehrsinsel versperrt, auf der die Aufzugsbenutzer an die Oberfläche kommen, wird es mit Sicherheit in absehbarer Zeit zu Todesfällen kommen, wenn Menschen nur ein wenig unachtsam auf die Straße treten. Wer den Senkrechtaufzug befürwortet, befürwortet eine Todesfalle. - Durch die Verschwenkung der nördlichen Fahrbahn wird auch der Fahrradweg verschwenkt, wodurch er geradewegs in den Gehweg unter den Arkaden führt. Dadurch wird es praktisch unmöglich, den - auf der Bockenheimer Landstraße sehr dichten und schnellen - Radverkehr von den Fußgängern fernzuhalten. Der im Ortsbeirat 2 erarbeitete Alternativvorschlag eines Stufenaufzugs mit Linearmotortechnik ist serienreif und kann sofort beauftragt werden. Gerade Deutschland hat die Linearmotortechnik als erste Nation der Erde zur Einsatzreife entwickelt. In China fahren mit deutscher Technik Schnellzüge und haben bereits Millionen von Fahrgästen befördert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP und Piraten

Partei: BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

16.09.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

19.08.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 09.07.2019 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: "Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere ‚Die Kunst des Liebens' aus dem Jahre 1956 sowie ‚Haben oder Sein' von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Antrag vom 17.08.2020, OF 1146/2 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?

31.07.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

03.07.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

29.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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