Meine Nachbarschaft: Ulmenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 17/2 Betreff: Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirf aufgefordert. 1. Für das Gelände des Hochhaus am Park ( Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt 2.Für das Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 3.Es werden das derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben. 4.Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und 2. Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand, wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt zu diesem Thema einen Vertreter des Magistrats und den Investor einzuladen, die über geplante Maßnahmen berichten sollen. 2. Die Vorlage OF 17/2 wird bis auf bis zur Vorstellung der Pläne zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur Sitzung am 28.11.2016 beziehungsweise bis zu einer Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 17/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 17/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 3 SPD und 1 GRÜNE Ziffer 4.: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 706 entstanden aus Vorlage: OF 827/2 vom 19.12.2015 Betreff: Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Verhandlungen mit dem Land darauf hingewirkt werden kann, wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a-142 nicht mehr für den Bau der Studiobühne der Musikhochschule benötigt wird, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor, bis zum Abriss der Gebäude im Jahr 1988, als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenapartments. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken, die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Beratung der Vorlage) Aktenzeichen: 64 0
Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das „Institut zur Erforschung der Judenfrage“ während der NS-Zeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2015, OF 831/2 Betreff: Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" während der NS-Zeit Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten : 1. Im kleinen Grünstreifen vor dem Haus eine Schrifttafel zu installieren, die folgende Inschrift haben soll: An dieser Stelle, der Bockenheimer Landstr. 68-70, befand sich von 1941- 1944 das "Institut zur Erforschung der Judenfrage". Die antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten wurde hier unter pseudo-wissenschaftlichen Bedingungen weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, die die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Und unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt. 1944 wurde das ursprüngliche Gebäude bei einem Bombenangriff zerstört. 2. der Ortsbeirat 2 wird gebeten für dieses Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 Euro bereitzustellen. Begründung: Das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" gehört zu den unrühmlichsten Kapiteln der Geschichte der Stadt Frankfurt. Mit Unterstützung der damaligen Verwaltung wurde besagte Einrichtung extra nach Frankfurt geholt und mehrere städtische Beamte unterstützen die Arbeit der NS- "Forscher" tatkräftig. Im Rahmen der historischen Wahrnehmung ist eine Schrifttafel an der Stelle an der sich einst dieses "Institut" befand, notwendig und angebracht. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt mit dem wir in dieser Angelegenheit im Kontakt stehen, hat den Textvorschlag gebilligt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 407 2016 Die Vorlage OF 831/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Landstr." durch das Wort "Landstraße" ersetzt wird und der vierte und fünfte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, welche die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger.Straße.32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBauvorhaben Staufenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4642 entstanden aus Vorlage: OF 802/2 vom 09.10.2015 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Baustelleneinrichtung in der Staufenstraße 42/44 dahin gehend zu überprüfen, ob der Wegfall von Parkplätzen (inkl. Anwohnerparkplätzen) auf ein Mindestmaß reduziert werden kann; 2. zu prüfen und berichten, welche Informationen über anstehende Baumaßnahmen am Eckhaus Staufenstraße/Liebigstraße (Eingang: Liebigstraße 11) bekannt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 287 Aktenzeichen: 64 0
Eckhaus Liebigstraße/Wöhlerstraße - ehemaliges Haus der Landkaufleute
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 806/2 Betreff: Eckhaus Liebigstraße/Wöhlerstraße - ehemaliges Haus der Landkaufleute Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Welche Informationen liegen dem Magistrat über die weitere Nutzung der o.g. Immobilie bzw. über mögliche Umbaumaßnahmen vor? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1476 2015 Die Vorlage OF 806/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsführung Siesmayerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 761/2 vom 10.09.2015 Betreff: Verkehrsführung Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. mit welchen Maßnahmen dem Autorückstau in der Siesmayerstraße an der Kreuzung zur Bockenheimer Landstraße entgegengewirkt werden kann, insbesondere hinsichtlich der Länge der Rechtsabbiegerspur und der Dauer der Grünphasen (für Rechtsabbieger); 2. inwieweit die von Norden kommende Einfädelung von der Siesmayerstraße in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße verlegt werden kann, um Radfahrern ein Passieren der rückgestauten Autos (ohne auf den Gehweg auszuweichen) zu ermöglichen - ohne jedoch hierdurch die Hauptproblematik des Autorückstaus weiter zu verschärfen. Begründung: Aufgrund der derzeitigen kurzen Rechtsabbiegerspur und sehr kurzer Grünphasen kommt es insbesondere während der Stoßzeiten zu einem langen Autorückstau in die Siesmayerstraße, der sich stark beeinträchtigend auf Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 108 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 2
Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4530 entstanden aus Vorlage: OF 759/2 vom 10.09.2015 Betreff: Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC die Bockenheimer Landstraße als Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr zu entwickeln und dabei insbesondere auch den Schutz der Fußgänger vor aggressiven Fahrradfahrern zu gewährleisten. Bestandteile eines solchen Modellvorhabens sollen u. a. sein: 1. Einrichtung regelmäßiger Streifen, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, die auch ausdrücklich angewiesen sind, Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen und ggf. deren Personalien aufzunehmen; 2. Prüfung, ob eine deutliche und spürbare Erhöhung der Sanktionsmöglichkeiten (derzeit 10 Euro) bei wiederholten Verstößen möglich ist; 3. Erarbeiten und Vorstellen eines Konzepts, wie der Fahrradweg und der Straßenquerschnitt auf der Bockenheimer Landstraße effizienter gestaltet werden können, um den heutigen Standards gerecht zu werden; 4. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge der Bockenheimer Landstraße. Begründung: Anwohner der Bockenheimer Landstraße erleben, dass die Aggressivität im Straßenverkehr deutlich zugenommen hat. Einmalige Kontrollen im November 2014 auf der Bockenheimer Landstraße haben aber zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Im Vergleich mit anderen fahrradfreundlichen Städten, wie z. B. Münster, sind die Zustände in Frankfurt verbesserungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 993 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 760/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Dem Ortsbeirat Planungen vorzulegen, wie der Fahrradweg auf der Bockenheimer Landstraße verbessert werden kann und den heutigen Mindeststandards gerecht wird. 2. Die Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge aufzuheben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße ist eine viel benutzte Fahrradverbindung zwischen dem Bockenheimer Einzugsgebiet und der Innenstadt. Leider entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen an Fahrbahnbreite und ist dem steigenden Radverkehr, auch in Puncto Sicherheit, nicht mehr gewachsen. Wir fordern deshalb den beidseitigen Radweg neu zu planen und entsprechend baulich zu verändern. Die Radwegbenutzungspflicht verhindert gerade zu Stoßzeiten das überholen langsamerer Fahrradfahrer und sollte als Zwischenlösung, aufgehoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 760/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 759/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 700/2 vom 09.06.2015 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Verhandlungen mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden kann, dass das seit Jahren leer stehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der fußläufigen Entfernung zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1425 Aktenzeichen: 63 0
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenÜberprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenMehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2014, OF 499/2 Betreff: Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee Vorgang: OI 43/14 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der Ausgestaltung der kürzlich benannten Gabriel-Riesser-Allee beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welcher Pflanzplan bzw. Freiflächengestaltungsplan hierzu Realisierung finden wird (halbschattiger Standort, Wärmeverträglichkeit, Baumband vs. alternierende Bepflanzung, säulenförmige Wuchsform/Kugelkrone, Abschattung, Rasengittersteinanlage, Baumschutz, Sitzbänke, Ausweichbuchten/Feuerwehr-Aufstellungsplätze, Ver- & Entsorgung); wie die bestehenden Überlegungen zum Abbau des Depot-Containers - der z. Z. als Kassenhäuschen, Büro und Restauration genutzt wird - aus Gründen von Alter und Zustand (mittelfristig?) als Möglichkeit der Flächenerweiterung umzusetzen sind. Ein revitalisiertes Kassenhäuschen, welches dann noch mehr an einen Straßenbahnwaggon als bislang erinnert, könnte dabei zweckmäßig weiter vorgelagert die Gabriel-Riesser-Allee vom Carlo-Schmid-Platz abgrenzen. Die Vermittlung zum altehrwürdigen Depot zum Kulturcampus - hier insbesondere optisch zum anrainenden Neubau sowie der zukünftigen Studiobühne wird eine Ausgestaltung im Steampunk-Design vermitteln (passend zum schon vorhandenen, dann diametral positionierten 'einfahrenden' U-Bahn-Abteil an der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die angrenzende Neubauanlage wirkt trotz großzügiger Freifläche optisch massiv, so dass städtebaulich der Grüngestaltung hier eine besondere Bedeutung zukommen muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.03.2014, OI 43 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 499/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 47 2014 Die Vorlage OF 499/2 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 17.03.2014, OI 43, bezüglich der Benennung der unbenannten Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" wird aufgehoben und die Neubenennung in "Gabriel-Riesser-Weg" beschlossen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, für diesen Weg gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding ein Begrünungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 466/2 Betreff: Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, allen gewerblichen Nutzern, die mit mindestens einer wöchentlichen Belieferung rechnen müssen, die Ausweisung von Andienungsflächen zur Bedingung zu machen. Bei sämtlichen Neugenehmigungen und Genehmigungsänderungen zu prüfen, dass die gewerblichen Nutzer ihrem Zulieferverkehr auf eigene Kosten geeignete Andienungsflächen bereit stellen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die Verkehrskontrollen zu verschärfen, um das missbräuchliche Parken auf der Fahrbahn zu verhindern. Begründung: Im Westend und in Bockenheim werden täglich viele Geschäfte, Büros und Restaurants mit Kfz beliefert. Die meisten gewerblichen Nutzer haben keine Andienungsflächen und finden für ihren Zulieferverkehr in den Straßen, die zum Teil auch überörtliche Verbindungsstraßen wie die Bockenheimer Landstraße, die Mainzer Landstraße, der Reuterweg und die Eschersheimer Landstraße sind, keine geeigneten Parkflächen und blockieren eine Fahrspur. In den schmalen Erschließungsstraßen hinwiederum führen derart verkehrswidrig auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge durch ihre mehrminütige Entladung auf der Straße zur sofortigen Staus mit viel Lärm und Emissionsbelastungen. Was für die Anwohner auf Dauer unzumutbar ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen fraktionslos (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenSchulwegplan Elsa-Brändström-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 03.01.2014 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 468 Aktenzeichen: 40 31
Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenErscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 447 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 22.11.2013 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, was der Grund dafür ist, dass entlang der Bockenheimer Landstraße oberirdisch schon wieder blaue Abwasserleitungen verlegt werden und wann mit der Entfernung dieser Leitungen gerechnet werden kann; 2. falls die blauen Abwasserleitungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich sind, weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die blauen Abwasserleitungen im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt bis zu dessen Fertigstellung zu einer dauerhaften Einrichtung werden; 3. die Frage zu beantworten, ob der Magistrat die blauen Abwasserleitungen vielleicht als Kunst im öffentlichen Raum und Bestandteil des Kulturcampus Frankfurt ansieht. Wenn der Magistrat dies so sieht, wird er um Kenntnisnahme gebeten, dass die Bürger des Westends die blauen Abwasserleitungen nicht als Kunstwerk ansehen bzw. solche Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht wünschen; 4. zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass der Abraum von dem Hotelbau an der Alten Oper nicht den anliegenden öffentlichen Raum (Reuterweg, Opernplatz, aber auch die Bockenheimer Landstraße) verdreckt; 5. zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums, welche auf bestimmte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, von den Bauherren der verursachenden Baumaßnahmen entschädigt werden. Begründung: Der Zustand der Bockenheimer Landstraße ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 447 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4081, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 60 10
Neuer Altglascontainer, Bockenheimer Landstraße (REWE-Markt)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 28.10.2013 Betreff: Neuer Altglascontainer, Bockenheimer Landstraße (REWE-Markt) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor dem REWE -Markt an der Bockenheimer Landstraße ein neuer Altglascontainer aufgestellt wird. Begründung: Vor der Sanierung des Bürohauses, in dem der Rewe-Markt ansässig ist, stand vor dem Haus ein Altglascontainer. Dieser wurde nach der Sanierung nicht wieder aufgestellt und fehlt. Viele Bürger möchten auf dem Weg zum Einkauf ihre Einwegflaschen entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 81 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2458 entstanden aus Vorlage: OF 368/2 vom 16.08.2013 Betreff: Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße und insbesondere die Nutzung der Gehwege durch Fahrradfahrer regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu sanktionieren. Begründung: Bürger haben sich wiederholt beschwert, dass der Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße zunehmend die Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 367/2 Betreff: Gestaltung Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. durch welche Maßnahmen eine optische Aufwertung der Bockenheimer Landstraße erzielt werden kann; 2. welche Haushaltsmittel dazu erforderlich sind; 3. wann aus Sicht des Magistrats eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen realisierbar erscheint. Begründung: An der Bockenheimer Landstraße haben viele Unternehmen ihren Sitz, die mit ihren Gewerbesteuern in nicht unerheblichem Maße zur Finanzierung der Stadt beitragen. Seitens dieser Unternehmen wurde wiederholt das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße beklagt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 367/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBaumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenBefreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEntwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31
Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 25.04.2013 Betreff: Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wie die Andienung bestehender Geschäfte und Läden auf der Bockenheimer Landstraße durch Lkw geregelt werden kann, ohne dass es zu Verkehrsstörungen in den Hauptverkehrszeiten kommt . Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Verkehrsknoten morgens regelmäßig angefahren und kontrolliert wird. Begründung: Wiederholt haben sich Bürger beschwert, dass morgens zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr auf der Bockenheimer Landstraße, auf dem Abschnitt zwischen Oberlindau und Opernplatz, Lkw mitten auf den Fahrspuren (manchmal auch auf dem Radweg) halten und die dort ansässigen Geschäfte und Büros beliefern. Diese Verengung des Berufsverkehrs führt zu einem massiven Rückstau, teilweise bis hoch zur Senckenberganlage. Der Bereich ist übrigens als absolute Halteverbotszone ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenNeue Lösung für Universitätsbibliothek und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2013, OF 297/2 Betreff: Neue Lösung für Universitätsbibliothek und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Realisierungschancen für den Umzug der Universitätsbibliothek an einen neuen Standort und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst zum Kulturcampus Bockenheim/Westend durch folgende Planänderungen verbessert werden können: 1. Die Universitätsbibliothek wird in zwei Teile getrennt; der naturwissenschaftliche Teil wird zum Riedberg, der geisteswissenschaftliche zum Campus Westend verlegt. Dabei werden nach Möglichkeit Kosteneinsparungen durch Einplanung der Bibliotheksräumlichkeiten in bereits geplante oder als Anbau an bestehende Gebäude erzielt. Zudem wird durch die getrennte Aufstellung der Bibliotheksbereiche der Zugang für die Nutzer entscheidend verbessert, insbesondere für die des Campus Riedberg. 2. Das bisher für den Neubau der Universitätsbibliothek vorgesehene Gelände zwischen Hansaallee, Miquelallee und Eschersheimer Landstraße wird für Gewerbe- und Mischbebauung umgeplant. Dadurch lassen sich zusätzlich zu den beim Grundstücksverkauf auf dem Areal des alten Campus Bockenheim eingeplanten Erträgen zusätzliche Einnahmen erwirtschaften. 3. Durch die genannten höheren Einnahmen des Landes Hessen und die beim veränderten Umzug der Universitätsbibliothek einzusparenden Kosten kann die Realisierung der beiden genannten Umzüge beschleunigt werden. Begründung: Aus Kostengründen ist derzeit mit einem Umzug der Universitätsbibliothek nach bisheriger Planung in absehberer Zeit nicht zu rechnen; es wurden bereits die Jahre 2022-25 genannt. Solange aber die Bibliothek nicht umgezogen ist, kann die HfMDK ihrerseits nicht auf das Gelände nördlich der Bockenheimer Landstraße ziehen. Damit besteht Gefahr, daß beide Vorhaben auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden und zusätzlich kostspielige Notlösungen gefunden werden müssen. Wie z.B. eine Verteilung der HfMDK auf unterschiedliche Standorte, was die Arbeit der Hochschule unangenehm erschweren würde. Wie z.B. ein täglicher Bibliothekstransportverkehr zwischen den Standorten, der nicht nur Geld kostet und die Verfügbarkeit der benötigten Literatur für die Nutzer verzögert, sondern auch zusätzlich Lärm und Abgase durch die verwendeten KfZ produziert. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird zurückgestellt, bis eine Informationsveranstaltung zu dem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKulturcampus Bockenheim ausbauen hier: Hochschule für Musik teilweise südlich der Bockenheimer Landstraße ansiedeln und Universitätsbibliothek als Magazinbibliothek am heutigen Standort erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2012, OF 253/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim ausbauen hier: Hochschule für Musik teilweise südlich der Bockenheimer Landstraße ansiedeln und Universitätsbibliothek als Magazinbibliothek am heutigen Standort erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Universitätsbibliothek bleibt als denkmalgeschützte Kulturgebäude am alten Standort erhalten und wird in Zukunft als Magazinbibliothek genutzt. 2. Die Verwaltung, die Buchausgabe, die Lesesäle sowie die Magazine für besonders wertvolle Bestände werden als kostengünstige Variante für eine Universitätsbibliothek auf dem Areal des Campus Westend gebaut. 3. Die Hochschule für Musik erhält auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße zusammen mit den anderen Kulturinstituten wie Ensemble Modern, Forsight Company, Frankfurt Lab die von ihr benötigten Räumlichkeiten. Begründung: Die Universitätsbibliothek wurde von Ferdinand Kramer geplant und ist als wichtiges denkmalgeschütztes Gebäude charakteristisch für den Ausbau der Universität nach dem 2. Weltkrieg. Sie wurde mit den Steuergeldern der Stadt Frankfurt - damaliger Betreiber der Universität bis 1967 - errichtet und mit Beteiligung der Stadt Frankfurt bei der Finanzierung bis zur Übergabe an das Land Hessen mehrfach saniert: Unter anderem beim Bau der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße in den 80er Jahren und beim Bau der U-Bahn von der Bockenheimer Warte zum Hauptbahnhof, ebenso beim Ausbau der Untergeschosse für die weit angelegten Magazine. In Zeiten der "Schuldenbremse" und der damit einhergehenden Einsparungen, z. B. im Bereich sozialer Sektor ist nicht nachvollziehbar und auch nicht zu erwarten, wenn in nur 2,5 Kilometer Entfernung einer voll funktionsfähigen Bibliothek eine neue, inklusive neuer Magazine Universitätsbibliothek für 130 Millionen Euro gebaut werden soll. Laut Aussagen von Kulturdezernent Semmelroth und von Bürgermeister Curnitz ist die Ansiedlung der Kulturinstitute wie Frankfurt Lab und Ensemble Modern unmittelbar mit der Ansiedlung der Musikhochschule auf dem Kulturcampus Frankfurt verbunden. Das bedeutet, dass die Musikhochschule aufgrund des nicht zu erwartenden Umzugs der Universitätsbibliothek nicht an den geplanten Standort umziehen kann und der Bau weiterer Kultureinrichtungen damit hinfällig würde. Um einen "KULTURCAMPUS BOCKENHEIM OHNE KULTUR" zu verhindern, ist es dringend erforderlich 30% der für die Musikhochschule vorgesehenen Bauflächen südlich der Bockenheimer Landstraße zu reservieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD und FDP
Partei: LINKE.
Weiter lesenBockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 239/2 vom 24.09.2012 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Was ist der Grund für die bereits seit Längerem in der Bockenheimer Landstraße liegenden oberirdischen (Abwasser-) Leitungen? 2. Wann ist wieder mit der Entfernung dieser Leitungen zu rechnen? Begründung: Das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße ist aus Sicht des Ortsbeirates 2 nicht befriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1904 Aktenzeichen: 66 0
Liegenschaft Kettenhofweg 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 235/2 Betreff: Liegenschaft Kettenhofweg 130 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden den Schutz der Bewohner des Kettenhofwegs sowie der umliegenden Straßen gegen nächtliche Ruhestörungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" sicherzustellen; 2. gegenüber den zuständigen Rechtsorganen darauf hinzuwirken, dass die rechtswidrige Besetzung des Gebäudes zeitnah beendet wird. Begründung: Die Bewohner des Kettenhofwegs haben wiederholt deutlich gemacht, dass das sogenannte "Institut für vergleichende Irrelevanz" das Zusammenleben im Quartier negativ belastet. Die Rechtslage ist zudem klar: Das Gebäude befindet sich im Eigentum eines privaten Unternehmens. Da kein Mietvertrag mit den derzeitigen Nutzern existiert und diese auch nicht bereit sind, in einen solchen Mietvertrag einzutreten, hat der Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Betreiber des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" das Haus verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 235/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 205/2 Betreff: Aufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von 2 Pollern zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2012 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200,-Euro. Begründung: Die oben genannte Straßenecke wird immer wieder so zugeparkt, dass es Fußgängern, Müttern/Vätern mit Kinderwagen; Rollstuhlfahrern, Menschen mit Rollatoren etc. nicht möglich ist, die Straße an dieser Ecke zu überqueren. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 103 2012 Die Vorlage OF 205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErsatzpflanzung für gefällte Platanen in der Liebigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1187 entstanden aus Vorlage: OF 178/2 vom 14.05.2012 Betreff: Ersatzpflanzung für gefällte Platanen in der Liebigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Liebigstraße durch die Pflanzung von weiteren Lindenbäumen in den Grünstreifen am Straßenrand neben dem Westend Duo wieder als Allee zu komplettieren. Begründung: Die Liebigstraße ist als Lindenallee angelegt. Den Abschluss dieser Allee zur Einmündung in die Bockenheimer Landstraße bildeten früher zwei große Platanen. Die zwei Platanen wurden in den Jahren 2004 und 2005 gefällt, um eine Baustellenzufahrt für das Westend Duo einzurichten. Die Fällgenehmigung war mit der Auflage der Wiederbepflanzung erteilt worden. Nach Fertigstellung des Westend Duo im Jahre 2006 wurde jedoch nur ein Lindenbaum nachgepflanzt, obwohl in dem Randstreifen noch genügend Patz für eine gleichmäßige Baumpflanzung bis zur Einmündung in die Bockenheimer Landstraße vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1114 Aktenzeichen: 67 0
Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2012, OM 857 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 20.01.2012 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat wird gebeten, am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel anzubringen. Begründung: Erich Fromms Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn zu einem weltweit beachteten Denker des 20. Jahrhunderts gemacht. Im Jahr 1900 im Frankfurter Westend geboren, verbrachte er dort seine Jugend und machte 1918 am Wöhler-Realgymnasium sein Abitur. Dem Ortsbeirat ist es ein Anliegen, die Erinnerung an Erich Fromm und seine Wurzeln im Westend lebendig zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 576 Aktenzeichen: 41
Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2012, OF 135/2 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: einen Öffentlichen Bücherschrank aus dem Budget des Ortsbeirats im Westend aufzustellen. Begründung: Das Interesse an einem Öffentlichen Bücherschrank ist groß. Der Bücherschrank ist eine Bereicherung für den Stadtteil, führt die Bewohner zusammen und fördert auch die Interaktion. Es würden sich mehrere Standorte dazu eignen: z.B. der Odina-Bott-Platz und ein kleiner Platz Ecke Kettenhofweg / Corneliusstraße. Es hat sich auch eine Patin bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 135/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 75 2012 Die Vorlage OF 135/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Odina-Bott-Platz in Abstimmung mit der Sanierung des Odina-Bott-Platzes aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7000 Euro." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenParkbänke im Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 127/2 Betreff: Parkbänke im Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Rothschildparks zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße drei Parkbänke aufstellen zu lassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des OBR zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße wird von Fußgängern stark frequentiert. Viele ältere Mitbürger gehen zu Fuß in die City, und würden am Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße eine Parkbank zum verschnaufen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 127/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenBockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMietwohnungen erhalten - Vertreibung stoppen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2011, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 09.11.2011 Betreff: Mietwohnungen erhalten - Vertreibung stoppen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Vertreibung von Mietern und eine Vernichtung von günstigen Mietwohnungen durch Luxussanierung, Abriss oder Umbau in Eigentumswohnungen im Westend stattfindet. Begründung: Im Westend ist das soziale Klima gefährdet. Immer mehr Bürger beklagen, dass sie aus ihren Wohnungen durch Umbau oder Abriss vertrieben werden. Sie finden aber auch keine vergleichbaren Mietwohnungen in ihrer Umgebung, weil das Angebot durch Luxussanierung und Umbau in Eigentumswohnungen immer knapper wird, so geschehen zum Beispiel in der Eppsteiner Straße, der Palmengartenstraße und in der Bockenheimer Landstraße bei über 50 Mietwohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 346 Aktenzeichen: 64 0
Sitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2011, OF 98/2 Betreff: Sitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Bockenheimer Landstraße alle 150-200 m eine Sitzbank in den Grünstreifen zwischen Bürgersteig und Radfahrweg aufstellen zu lassen. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße wird von älteren Fußgängern stark frequentiert. Die älteren Mitbürger gehen die 800 m lange Bockenheimer Fuß in die City, weil sie mit ihrem Rollator weder die Rolltreppen noch die Treppen zu den U-Bahnen herunter kommen. Auf dem Fußweg zum Opernplatz fehlen jedoch die Sitzbänke zum Verschnaufen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 98/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenPilotprojekt Tempo 30 auf der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 52/2 Betreff: Pilotprojekt Tempo 30 auf der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung zu finden, dass der Verkehrslärm und Verkehrsstau auf der Bockenheimer Landstraße vermindert werden kann und ggf. über ein Pilotprojekt testen, ob bei Tempo 30 der Verkehr flüssiger fließen kann. Begründung: Täglich fahren tausende Pendler mit dem Auto über die Bockenheimer Landstraße zur Arbeit und Uni ins Westend. Der Verkehrsstau wird immer größer. Neue Wohnungen entstehen an der Bockenheimer Landstraße und die Immissionen werden größer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 52/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.