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Vorlagen
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen
Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 09.07.2019 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: "Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere ‚Die Kunst des Liebens' aus dem Jahre 1956 sowie ‚Haben oder Sein' von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2338 Antrag vom 17.08.2020, OF 1146/2 Aktenzeichen: 41
Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?
Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren
Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 811/2 vom 06.05.2019 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstraße bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1657 Aktenzeichen: 66 0
Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend
Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Schließfächer für Obdachlose
Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße
Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 649/2 vom 08.10.2018 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstraße (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrerinnen und Autofahrer, die diesen Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag OM 3857) sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Aktenzeichen: 32 1
Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen
Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Baustelle „Onyx“ in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 23.08.2018 Betreff: Baustelle "Onyx" in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals von Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2354 Aktenzeichen: 66 5
Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7
Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 497/2 vom 05.02.2018 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel, zur Vorbereitung der Maßnahme gemäß Ziffer 1., im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr circa 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich fünf Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist gegebenenfalls die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 374 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20
Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen.
Antrag vom 02.02.2018, OF 494/2 Betreff: Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Für das Gebäude Unterlindau 18 soll der Magistrat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrnehmen, da für das Gebäude Unterlindau 18 nach einem Verkauf eine Luxussanierung zu erwarten ist. Begründung: Die Immobilie Unterlindau18, Baujahr ca. 1885 befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Es wurden bereits Interessenten, und deren Architekten durch das Gebäude geführt. Bei diesen Besichtigungen fielen die Worte Sanierung und Modernisierung. für das Gebäude. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und eine Vertreibung der Mieter durch starke Steigerung der Mieten, oder gar eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 bereits 90 % der Mieter ausgezogen sind, ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 494/2 wurde zurückgezogen.
Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2504 entstanden aus Vorlage: OF 455/2 vom 14.11.2017 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden festen Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch umklappbare Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 414
Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen
Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau
Antrag vom 03.08.2017, OF 323/2 Betreff: Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Hintergrund der Planung des Bürgerinstituts in der Oberlindau, sich zu erweitern, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sehen die konkreten Pläne des Bürgerinstituts bisher aus? 2. Ist dabei geplant, die Fläche des Rothschildparks zu beschneiden? 3. Welche alternativen Standorte für das Bürgerinstitut wären in der Umgebung des bisherigen Standortes denkbar? 4. Ist der Magistrat bereit, dem Bürgerinstitut bei der Entwicklung eines neuen Standortes zu helfen und die bisher blockierte Fläche dem Rothschildpark wieder anzugliedern? Begründung: Einerseits ist es wünschenswert, das Bürgerinstitut zu erhalten und zu fördern. Dabei wäre eine Neuansiedlung in größerer Nähe zu Bus und Bahnhaltestellen besonders zu bevorzugen, da die "Kunden" des Instituts häufig gehbehindert sind. Andererseits wäre es auch für alle Bürger (einschließlich der "Kunden" des Instituts) sehr angenehm, wenn die Fläche des Rothschildparks erweitert werden könnte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu Vertreter des Magistrats bzw. des Bürgerinstitutes einzuladen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird bis zur Vorstellung im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Frankfurter Vorgartensatzung
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig
Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Verkehrsführung Altkönigstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Vorgarten als SUV-Parkplatz
Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Fahrradbügel für das Westend
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 21.09.2016 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Freiherr-vom-Stein-Straße/ Ecke Kronberger Straße, Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) sowie Kronberger Straße/Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Die unbeeinträchtigte Querung muss dabei für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für Kfz gesperrt. Beispiel: Freiherr-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2
Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11
Bauvorhaben Kronberger Straße 20
Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten
Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen
Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0
Bauaufsicht Immobilienprojekt „Onyx“
Antrag vom 30.12.2015, OF 830/2 Betreff: Bauaufsicht Immobilienprojekt "Onyx" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; 2. ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; 3. wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; 4. wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten des Bauherren zu bewerten ist, solche angabegemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Siehe Presseberichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 830/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei
Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
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