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Meine Nachbarschaft: Staufenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 14.06.2022 Betreff: Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Belag auf der Fahrbahn der Friedrichstraße - im Abschnitt zwischen der Liebigstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße, - im Abschnitt der Hausnummern 38 bis 42, - sowie im Abschnitt der Hausnummern 57 bis 61 zu sanieren und die Schlaglöcher zu schließen. Begründung: Die Schlaglöcher sind offensichtlich an Stellen früherer, evtl. nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen entstanden und verschlimmern sich durch die Witterung (Hitze und starker Regen) zunehmend. Da sich die schadhaften Stellen im Bereich neben den Parkplätzen befinden, wird es v. a. für Personen mit dem Rad oder E-Roller zunehmend gefährlicher, an diesen Stellen auszurutschen oder sich die Reifen zu beschädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2422 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rutsche für den Spielplatz Eppsteiner Straße/Wiesenau

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2444 entstanden aus Vorlage: OF 405/2 vom 13.06.2022 Betreff: Rutsche für den Spielplatz Eppsteiner Straße/Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, die entfernte Rutsche auf dem Spielplatz an der Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau bestenfalls bis zum Start der Sommerferien zu ersetzen. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Bitte von Familien vor Ort. Die kleine Rutsche, die auf dem Spielplatz vorhanden war, wurde von den Kindern sehr geliebt, allerdings vor über einem Jahr entfernt. Nachfragen beim Grünflächenamt, ob und bis wann die Rutsche ersetzt werden kann, brachten bislang keine Auskunft. Die Aufnahmen anbei zeigen, dass der Spielplatz über ausreichend Raum für eine Rutsche verfügt und eine solche das vorhandene Spielangebot sehr gut ergänzen würde. Es dient zur Kenntnis, dass die Rutsche ursprünglich unweit des Klettergerüstes platziert war (zweite Aufnahme anbei). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2293 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen

04.07.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 16.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gibt, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2535 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 11.05.2022 Betreff: Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau hergestellt wird. Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Außenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verpflichtet, den Außengastronomiebereich vom Fußgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fußgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fußgängerdurchgang von der Böhmerstraße genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2). Auf dem Eckbereich Böhmerstraße/Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Straßenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante beträgt lediglich 0,67 Meter (Foto 3). Laut Hessischer Bauordnung/DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50 Meter erforderlich. Für z. B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich. Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Straßenschild Böhmerstraße/Oberlindau entsprechend bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren. Begründung: Akuter Handlungsbedarf bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern. Bilder (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): < img border=0 width=171 height=246 id="Grafik 3" src="/parlisobj/OM_2259_2022_image002.jpg" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_386-2_2022_image002.jpg"> Fotos 1 und 2: Aufgenommen aus der Oberlindau (alle Fotos von einem Mitglied des Ortsbeirates) Foto 3: Abstandssituation zwischen Straßenschild und Bordsteinkante (0,67 Meter) Foto 4: Gesamtsituation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1725 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 340/2 vom 10.04.2022 Betreff: Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, welches die sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße (Höhe Wiesenau/Stauffenstraß e) sicherstellt. Begründung: Bitte von Anwohnern. Die Straßenführung auf der Freiherr-vom-Stein-Straße/Höhe Wiesenau/Stauffenstraße ist sehr unübersichtlich und die Querung für bspw. Behinderte, Senioren oder Mütter mit Kleinkindern schwierig. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen

21.03.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 07.03.2022 Betreff: Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Verbindungsfrequenz der Buslinie M 64 zu erhöhen, insbesondere nach 18:00 Uhr durch einen Viertelstundentakt. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft. Die Buslinie M64 verbindet den Hauptbahnhof mit dem südlichen Westend um den Reuterweg (eine andere Buslinie verkehrt hier nicht), dem Uni-Campus Westend, dem Polizeipräsidium auf der Miquelallee und den Stadtteilen Dornbusch und Ginnheim. Gerade in den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die Buslinie M64 nur im Halbstundentakt - zu selten. Um die angestrebte Verkehrswende voranzutreiben, müssen Busse und Bahnen attraktiver werden. Dazu gehört eine angemessene Verbindungsfrequenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1597 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg sanieren

17.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1689 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 27.01.2022 Betreff: Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg an einen attraktiveren Platz in der näheren Umgebung (z. B. näher an den Spielplatz oder in Richtung der Wiese am U-Bahnhof "Wiesenau") verlegt werden kann. Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg an diesem neuen oder - falls eine Verlegung nicht möglich ist - an seinem bisherigen Standort zu sanieren. Der Bodenbelag muss so ausgestaltet sein, dass ein Versickern unter dem Platz bei allen Wetterverhältnissen gewährleistet und für Fußball und Basketball nutzbar und bespielbar ist. Darüber sollte der Bolzplatz mit neuen Toren, einem zweiten Basketballkorb und ggf. mit geeigneten Banden ausgestattet werden. Begründung: Der Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg (mit Basketballkorb) ist in einem desolaten und bemitleidenswerten Zustand. Der Bodenbelag ist ein Sand-Erde-Stein-Gemisch, das weder für Fußball noch Basketball geeignet ist. Die angedeuteten Tore bestehen in Rohrstangen. Das Unkraut wuchert am Rand der Spielfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1136 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1632 entstanden aus Vorlage: OF 273/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradständer auf der nördlichen Seite Eppsteiner der Straße/Ecke Unterlindau (siehe nachfolgendes Foto) durch das Aufstellen von zwei bis drei Sperrpfosten wie auf der südlichen Straßenseite abzusichern (siehe nachfolgendes Foto). Es wird darum gebeten, die Sperrpfosten so aufzustellen, dass der Übergang für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren weiterhin gut nutzbar ist. Begründung: Bitte von Bewohnern mit Verweis auf wiederholte Beschädigungen von dort abgestellten Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1306 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 262/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/die Eigentümerin der Liegenschaft Kronberger Straße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen. Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens, Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken. Begründung: Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 gerade erst fertiggestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung noch der Hessischen Bauordnung geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit circa 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1286 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen

21.01.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 159/12 vom 04.01.2022 Betreff: Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen Vorgang: OM 979/21 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für Packstationen der Deutschen Post AG in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zu genehmigen, damit die von den Bürgern gewünschten Paketstationen endlich eingerichtet werden können: - Nelly-Sachs-Platz oder - U-Bahn-Haltestelle "Riedberg" und - U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Die Standorte wurden bereits von Mitarbeitern der Deutschen Post DHL geprüft und sind logistisch umsetzbar. Auf den Fotos im Anhang wurden diese Packstationen bereits visualisiert. Begründung: Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat Packstationen gefordert, diese wurden bisher immer abgelehnt. Inzwischen gibt es Kooperationen der Deutschen Post mit der VGF, um geeignete Flächen künftig für Paketstationen nutzbar zu machen. Als Erstes wurde die Station in Heddernheim mit einer Paketstation ausgestattet. Hier befindet sich der 4,20 Quadratmeter große Standort auf dem stadtauswärtigen Bahnsteig. Als weitere Standorte werden die Stationen "Niederursel", "Wiesenau" sowie die Stationen "Oberursel Bahnhof" genannt. Warum dann nicht auch die Stationen auf dem Riedberg? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 964 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1117 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern

02.12.2021 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1049 entstanden aus Vorlage: OF 183/2 vom 17.10.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 609 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße!

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage im Grüneburgweg

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Böhmerstraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 468 entstanden aus Vorlage: OF 92/2 vom 19.05.2021 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße/Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügeln parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg

05.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 47/2 vom 21.05.2021 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann; 2. an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben; 3. auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in der Anregung an den Magistrat OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohnerinnen bzw. Anwohner auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIV zurück. Da, wie in Stellungnahme ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bittet der Ortsbeirat, die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO (Rn. 13, Ziff. XI, zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit"): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2281 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2055) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Bäume für die Unterlindau

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 213 entstanden aus Vorlage: OF 9/2 vom 23.04.2021 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von Pkw genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre, falls möglich, zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Kartenausschnitt. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürgerinnen bzw. Bürgern dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend-Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Foto). Hier bietet sich die Möglichkeit, eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de. Foto: Tim Hoppe, momentaner Zustand der Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1547 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend II

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 129 entstanden aus Vorlage: OF 8/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf den Fotos dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kundinnen bzw. Kunden, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 128 entstanden aus Vorlage: OF 7/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf dem Foto dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/ Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürgerinnen bzw. Bürgern bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. Foto: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7081 entstanden aus Vorlage: OF 1303/2 vom 18.01.2021 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Straße auf die Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße zu verschieben. Dadurch könnten mindestens vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zebrastreifen dient der Schulwegsicherung für Schülerinnen bzw. Schüler der Bettinaschule sowie der Elsa-Brändström-Schule. Aufgrund erheblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße (Foto 2) fallen für mindestens ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurden auf der Kronberger Straße zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Foto 1: Ecke Kronberger Straße/Freiherr- vom-Stein-Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronberger Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstraße, auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Begründung: Anregung von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 955 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht!

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 1192/2 vom 07.10.2020 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort circa zwei bis drei Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg

26.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg/Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 456 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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