Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751 entstanden aus Vorlage:
OF 497/2 vom
05.02.2018 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
Der Magistrat
wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der
Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in
Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem
Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel, zur Vorbereitung der Maßnahme gemäß
Ziffer 1., im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des
Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr circa 1885,
befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden
bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In
dem Gebäude befinden sich fünf Mietparteien, darunter Familien mit
schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als
20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr
als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und
einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des
Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der
Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten
Mieter ausgezogen sind, ist gegebenenfalls die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts
durch die Stadt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1417
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 374
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 23 20