Meine Nachbarschaft: Staufenstraße
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Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsführung Altkönigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Vorgarten als SUV-Parkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenEinhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSperrung des Spielplatzes Eppsteiner Straße Ecke Wiesenau
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 181/2 Betreff: Sperrung des Spielplatzes Eppsteiner Straße Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was ist der Grund für die Sperrung? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen? 3. Wann ist der Spielplatz wieder für die Öffentlichkeit zugänglich? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 284 2016 Die Vorlage OF 181/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlanungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 31.10.2016 Betreff: Planungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gartengrundstück Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 ist, und den Bauherren zu bitten, eventuelle Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027
Fahrradbügel für das Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 21.09.2016 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Freiherr-vom-Stein-Straße/ Ecke Kronberger Straße, Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) sowie Kronberger Straße/Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Die unbeeinträchtigte Querung muss dabei für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für Kfz gesperrt. Beispiel: Freiherr-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2
Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11
Baumfällungen im Westend in der Wiesenau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 55/2 vom 08.06.2016 Betreff: Baumfällungen im Westend in der Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche einzelnen Baumfällungen mit jeweils welcher Begründung in der Wiesenau (rückwärtige Grundstücke zu den Häusern Myliusstraße 32 und 34) genehmigt wurden; 2. welche Ausgleichsmaßnahmen ggf. für die genannten Baumfällungen vorgesehen sind; 3. ob Ausgleichsmaßnahmen auf dem betroffenen Areal selbst durchgeführt werden und wenn nein, warum nicht; 4. welcher Planungsstand für die vorgenannte und derzeit unbebaute Grünfläche dem Magistrat bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1413 Aktenzeichen: 79 2
Bauvorhaben Kronberger Straße 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrbahndecke in der Unterlindau glätten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenFreizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenSchlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0
Bauaufsicht Immobilienprojekt „Onyx“
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 830/2 Betreff: Bauaufsicht Immobilienprojekt "Onyx" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; 2. ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; 3. wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; 4. wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten des Bauherren zu bewerten ist, solche angabegemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Siehe Presseberichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 830/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDirekter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBauvorhaben Staufenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4642 entstanden aus Vorlage: OF 802/2 vom 09.10.2015 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Baustelleneinrichtung in der Staufenstraße 42/44 dahin gehend zu überprüfen, ob der Wegfall von Parkplätzen (inkl. Anwohnerparkplätzen) auf ein Mindestmaß reduziert werden kann; 2. zu prüfen und berichten, welche Informationen über anstehende Baumaßnahmen am Eckhaus Staufenstraße/Liebigstraße (Eingang: Liebigstraße 11) bekannt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 287 Aktenzeichen: 64 0
Eckhaus Liebigstraße/Wöhlerstraße - ehemaliges Haus der Landkaufleute
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 806/2 Betreff: Eckhaus Liebigstraße/Wöhlerstraße - ehemaliges Haus der Landkaufleute Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Welche Informationen liegen dem Magistrat über die weitere Nutzung der o.g. Immobilie bzw. über mögliche Umbaumaßnahmen vor? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1476 2015 Die Vorlage OF 806/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusfahrt Kronberger Straße 45 gegen Zuparken sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4404 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 14.08.2015 Betreff: Ausfahrt Kronberger Straße 45 gegen Zuparken sichern Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von den Parkplätzen im Hinterhof der Kronberger Straße 45 gegen Zuparken zu sichern, z. B. durch Erneuerung der Bodenmarkierung und Setzen eines Sperrpfostens. Begründung: Die Ausfahrt wurde wiederholt zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1645 Aktenzeichen: 32 1
Außenbereich des geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4399 entstanden aus Vorlage: OF 752/2 vom 14.08.2015 Betreff: Außenbereich des geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74 Der Magistrat wird gebeten 1. mitzuteilen, welche Schank- und Bewirtungszeiten für den Außenbereich genehmigt wurden; 2. sicherzustellen, dass die genehmigten Schank- und Bewirtungszeiten im Außenbereich dann auch tatsächlich eingehalten werden, um die nächtliche Ruhe der Anwohner zu gewährleisten; 3. mitzuteilen, wie in diesem Zusammenhang die geltende Vorgartensatzung berücksichtigt wurde. Begründung: Informations- und Abstimmungsbedürfnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1680 Aktenzeichen: 63 0
Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1
Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 30.03.2015 Betreff: Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen Anwohner der Niederurseler Landstraße (Sackgasse Hausnummer 1-121) beklagen zunehmenden Parkdruck u. a. durch Fahrzeuge, die von kommerziellen Unternehmen abgestellt werden, die Pkw von Flugpassagieren für die Dauer der Reise im Stadtgebiet "zwischenparken". Die Niederurseler Landstraße ist seit Eröffnung der Ortsumfahrung Niederursel 1994 Sackgasse. Da die Straßen der Siedlung Wiesenau bereits "Anlieger frei" sind, spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts gegen eine Sperrung der Hauptstraße. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aus seiner Sicht in der Niederurseler Landstraße zwischen Kreuzung Roßkopfstraße/Heidetränkstraße und Haus-Nr. 1 "Anlieger frei" (Zeichen 250 StVO mit Zusatzzeichen) ausgewiesen und diese Sackgasse damit für unberechtigte Kraftfahrzeuge gesperrt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1041 Aktenzeichen: 32 1
Büroleerstand in dem Gebäude in der Straße Kleine Wiesenau 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 626/2 vom 20.01.2015 Betreff: Büroleerstand in dem Gebäude in der Straße Kleine Wiesenau 1 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum das Bürohaus in der Straße Kleine Wiesenau 1/Ecke Wiesenau mit Parkplätzen seit über zehn Jahren leer steht. Begründung: Seit über zehn Jahren steht das Bürohaus leer, rottet vor sich hin und ist mittlerweile zu einem Schandfleck und Sicherheitsproblem geworden, weil die Deckenverkleidungen oberhalb der ehemaligen Stellplätze durch einen Wasserschaden herunterhängen und das Gelände nur notdürftig abgesichert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1033 Aktenzeichen: 63 0
Taxiparken an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Staufenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4013 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 15.02.2015 Betreff: Taxiparken an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Staufenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Kontrollen der Stadtpolizei sicherzuste llen, dass die Taxis im Kreuzungsbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/Staufenstraße nur in der freigegebenen Taxizone halten. Begründung: Durch das Halten der Taxis auf den Sperrflächen ist der Einblick in den Kreuzungsbereich teils sehr behindert. Durch regelmäßige Kontrollen könnte hier ein wenig mehr Sicherheit erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 895 Aktenzeichen: 32 1
Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 22.01.2015 Betreff: Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Taxiparkplätze im Reuterweg 73-75 in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: Am Taxistand gibt es Plätze für circa fünf bis sechs Taxis. Jedoch stehen dort zu keiner Tages- oder Nachtzeit mehr als zwei Taxis, meistens sogar nur ein Taxi oder gar kein Taxi. Wenn überhaupt Taxis in der Gegend warten, dann sind sie in der Regel vor dem in der Nähe gelegenen Restaurant "Vai Vai" zu finden. Die Umwandlung eines Teils der Taxiparkplätze in reguläre Parkplätze böte neben offensichtlichen Vorteilen, wie der dringend benötigten Linderung des Parkplatzdruckes für Anwohner, auch tagsüber Besuchern und Kunden der Einzelhändler und des Supermarkts die Möglichkeit, sich in Ruhe dem Sortiment zu widmen, statt gehetzt durch das Geschäft zu laufen oder ganz auf das Einkaufen in den örtlichen Geschäften zu verzichten. Darüber hinaus würden weniger Besucher der örtlichen Bäckereien, Geschäfte und der Sparkasse gezwungen, ordnungswidrig im Halteverbot zu parken, wenn die wenigen verfügbaren Parkplätze in diesem Abschnitt des Grüneburgweges und Reuterweges einmal wieder komplett besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 613 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 646/2 Betreff: Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Parksituation in Bezug auf das Bewohnerparken im Bezirk 16 des Westends derzeit gestaltet. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: - Wie viele Parkplätze stehen für das Anwohnerparken im Bezirk 16 im Allgemeinen zur Verfügung? - Wie viele davon sind wann aus welchen Gründen weggefallen bzw. fallen aus welchen Gründen derzeit weg? - Gibt es eine Art Höchstmaß, das wegfallen darf bzw. ein Mindestmaß an zur Verfügung stehenden Anwohner-Parkplätzen? Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner aus der Oberlindau und dem Grüneburgweg, die einen Anwohner-Parkausweis für den Bezirk 16 des Westends besitzen, beklagen, dass es zunehmend schwieriger wird, einen ausgewiesenen Parkplatz in ihrem Bezirk zu finden. Dies führen sie auf diverse Gründe zurück, u. a. auf temporäre und auch länger andauernde Bauarbeiten (bspw. am ONYX-Turm). Aus diesem Grund ist es wichtig, die Parksituation im Bezirk 16 zu analysieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat 2 über die tatsächliche derzeitige Situation zu unterrichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 646/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas „Parken“ auf dem Bürgersteig an der Freiherr-vom-Stein-Straße gegenüber des Odina-Bott-Platzes verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 602/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf dem Bürgersteig an der Freiherr-vom-Stein-Straße gegenüber des Odina-Bott-Platzes verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Poller oder Fahrradständer das Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Abschnitt der Freiherr-vom-Stein-Straße gegenüber des Odina-Bott-Platzes wird, wie auf den Bildern zu sehen ist, regelmäßig durch Fahrzeuge "beparkt" und das absolute Halteverbot bewusst ignoriert. Der Gehweg ist dadurch als solcher kaum mehr zu nutzen und ein Durchkommen mit einem Kinderwagen ist gar unmöglich. Auch die mit Absicht schmal gehaltene Fahrspur in diesem Bereich wird dadurch noch mehr geschmälert und breite Fahrzeuge, wie beispielsweise Lkws oder SUVs, müssten auf den Fahrradstreifen ausweichen, was wiederum entgegenkommende Fahrradfahrer gefährden würde. Anlage 1 (ca. 80 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 521 Aktenzeichen: 32 4
Nachrüstung von Schmiermittelanlagen und deren Überprüfung bei der VGF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 518/8 vom 24.09.2014 Betreff: Nachrüstung von Schmiermittelanlagen und deren Überprüfung bei der VGF Bei der Ortsbesichtigung am 3. Juli 2014 mit Vertretern des Kompetenz-Centers Technik der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt wurde unter anderem die Schmiermittelanlage (NT 31.4) im Krautgartenweg zwischen den Haltestellen "Niederursel" und "Wiesenau" besichtigt. Nach Angaben der Vertreter der VGF wird regelmäßig überprüft, ob die Schmiermittelanlage funktioniert und noch genügend Schmiermittel vorhanden ist. In dem Gespräch, an dem auch Anwohner teilnahmen, wurde vorgeschlagen, die Schmiermittelanlage mit Leuchtanzeige für "genügend Schmiermittel (Grün)" und "Schmiermittel geht zur Neige (Rot)" auszustatten. Gleichzeitig sollte auch eine Rufnummer der VFG angegeben werden, damit Anwohner diese informieren können, falls die Schmiermittel zur Neige gehen. Die Mitarbeiter der VGF hielten das für eine gute Idee, die sich realisieren ließe. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, bei der VGF zu veranlassen, dass 1. die Schmiermittelanlage im Krautgartenweg (NT 31.4) zwischen Haltestelle "Niederursel" und "Wiesenau" mit Leuchtanzeigen in Grün für "genügend Schmiermittel" und in Rot für "Schmiermittel geht zur Neige" nachgerüstet und einer Rufnummer der VGF für Hinweise der Anwohner auf den Betrieb der Schmiermittelanlage versehen wird; 2. geprüft wird, ob solche Umrüstungen auch an anderen Schmiermittelanlagen im Ortsbezirk 8 möglich und sinnvoll sind; 3. dem Ortsbeirat mitgeteilt wird, in welchen Abständen die Schmiermittelanlagen überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 12 Aktenzeichen: 92 14
Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 06.07.2014 Betreff: Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei auch auf die ausreichende Gehwegbreite von Bürgersteigen geachtet wird, wenn diese von Motorrädern oder Motorrollern versperrt wird; 2. dauerhafte Abhilfe durch die Anlage von Zweirad-Parkplätzen am Straßenrand geschaffen wird. Begründung: Seit einiger Zeit nimmt die Zahl der motorisierten Zweiräder immer mehr zu, die auf Bürgersteigen an der Hauswand oder am Vorgartenzaun abgestellt werden. Als Beispiele mögen hier die Emil-Claar-Straße vor den Hausnummern 24-28 und der Reuterweg vor den Hausnummern 60-64 dienen. Dadurch bleibt häufig weniger Gehwegbreite übrig, als für Kinderwagen und Rollstühle benötigt wird. Auch Fußgänger mit gut gefüllten Einkaufstaschen müssen aufpassen, um nicht versehentlich eines dieser Fahrzeuge umzureißen. Verläuft neben dem Gehweg ein Radweg, dann werden die Fußgänger teilweise gezwungen, auf diesen auszuweichen, was zur Gefährdung durch schnelle Radfahrer führt. Ein Beispiel ist die genannte Problemstelle im Reuterweg, wo ein Motorrad täglich den größten Teil der Gehwegbreite blockiert. Das fleißig Verwarnungszettel für falsch parkende Autos verteilende Personal lehnt es trotz Hinweis ab, sich des Problems anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1484 Aktenzeichen: 32 1
Lärm vermindern und Betriebssicherheit erhöhen? Flügelung von U3 und U8 überprüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 505/8 Betreff: Lärm vermindern und Betriebssicherheit erhöhen? Flügelung von U3 und U8 überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit VGF und traffiQ zu prüfen und berichten, welche Voraussetzungen nötig wären und welche Auswirkungen es hätte, die Züge der Linien U3 und U8 in Niederursel außerhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeit auswärts auseinanderzukoppeln und einwärts zusammenzuführen ("flügeln"), sodass es auf dem Abschnitt Niederursel - Südbahnhof statt acht Zwei-Wagen-Zügen pro Stunde und Richtung nur noch vier Vier-Wagen-Züge gäbe. Insbesondere sollen folgende Aspekte untersucht werden: 1. Wie würde sich die Reduzierung der Fahrtenanzahl (unter Beibehaltung der Kapazität) auf die Fahrplanstabilität der A-Strecke auswirken? a) Gäbe es Einsparpotentiale, weil zum Beispiel der vor einem Jahr eingeführte 11. Zug auf der Linie U2 im Berufsverkehr nicht mehr benötigt würde? b) Würde die Kapazität des Gleisdreieckes Nordwest dann zwei weitere Züge pro Stunde auf der Relation Wiesenau - Heddernheimer Landstraße, etwa die der RTW, zulassen? 2. Wie lange wäre die nötige Wartezeit der Züge in einwärtiger Richtung in Niederursel, um eine planmäßige Flügelung zu gewährleisten? Wie groß wären dadurch die Fahrzeitverlängerungen von Oberusel / Riedberg in die Frankfurter Innenstadt? 3. Welche technischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um ein Flügeln zu ermöglichen? a) Kann die vorhandene Signalanlage in Niederursel angepasst werden oder muss sie komplett erneuert werden? b) Müssen Pausenräume etc. für wartendes Personal geschaffen werden; bedarf es dafür eines neuen Gebäudes oder können die vorhandenen Einrichtungen wie das Ortsstellwerk genutzt werden? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass auch im Verspätungsfall das zusätzliche Personal für die Fahrt nach Norden schon an der Haltestelle angekommen ist? Welche Ausweichpläne könnte es geben, um allen Eventualitäten vorzubeugen (Vier-Wagen-Zug nach Riedberg/ nach Oberursel (hier wohl nur mit verschlossenem 4. Wagen, aufgrund der Bahnsteigslängen), warten auf verspätetes Personal)? 5. Wären akkustische Signale zur Kommunikation zwischen den Personalen bei Zusammenführen und Auseinandernehmen der Züge nötig, die die Anwohner belasten könnten oder ist eine technische Signalisierung von "Zug erfolgreich an/abgekoppelt" möglich? Begründung: Die Geräuschentwicklung der Stadtbahnzüge zwischen Niederursel und Zeilweg ist immer wieder Grund zur Klage im Ortsbeirat 8. Eine Reduzierung der Fahrtenzahl verspricht hier Hilfe. Gleichzeitig könnte es möglich sein - siehe Frage 1 -, dass eine reduzierte Fahrtenzahl den Fahrplan auf der A-Strecke verlässlicher macht. Da eine solche Maßnahme in Frankfurt einzigartig wäre, sollte sie vorher zunächst umfassend geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 505/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung des Fußgängerüberweges in der Staufenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 17.04.2014 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges in der Staufenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Staufenstraße an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße zu erneuern. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist bis auf die Schilder faktisch nicht mehr vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 977 Aktenzeichen: 66 5
Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 466/2 Betreff: Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, allen gewerblichen Nutzern, die mit mindestens einer wöchentlichen Belieferung rechnen müssen, die Ausweisung von Andienungsflächen zur Bedingung zu machen. Bei sämtlichen Neugenehmigungen und Genehmigungsänderungen zu prüfen, dass die gewerblichen Nutzer ihrem Zulieferverkehr auf eigene Kosten geeignete Andienungsflächen bereit stellen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die Verkehrskontrollen zu verschärfen, um das missbräuchliche Parken auf der Fahrbahn zu verhindern. Begründung: Im Westend und in Bockenheim werden täglich viele Geschäfte, Büros und Restaurants mit Kfz beliefert. Die meisten gewerblichen Nutzer haben keine Andienungsflächen und finden für ihren Zulieferverkehr in den Straßen, die zum Teil auch überörtliche Verbindungsstraßen wie die Bockenheimer Landstraße, die Mainzer Landstraße, der Reuterweg und die Eschersheimer Landstraße sind, keine geeigneten Parkflächen und blockieren eine Fahrspur. In den schmalen Erschließungsstraßen hinwiederum führen derart verkehrswidrig auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge durch ihre mehrminütige Entladung auf der Straße zur sofortigen Staus mit viel Lärm und Emissionsbelastungen. Was für die Anwohner auf Dauer unzumutbar ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen fraktionslos (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenSchulwegplan Heinrich-Kromer-Schule im Bereich Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 407/8 vom 03.02.2014 Betreff: Schulwegplan Heinrich-Kromer-Schule im Bereich Mertonviertel Der Schulwegplan (digitale Ausgabe - Aufruf über: frankfurt.de/sixcms/media.php/738/SWP-Heinrich-Kromer_200p_2012.pdf) zeigt im Bereich Mertonviertel zwischen Urselbach und U-Bahn-Station Wiesenau einige Fehler und Ungereimtheiten auf, aus der sich für die Kinder Gefahrenpotenziale ergeben. Der Magistrat wird gebeten, folgenden Anregungen umzusetzen: 1. Der eingezeichnete Weg als direkte Verbindung zwischen Zeilweg nördlich entlang der U-Bahn-Strecke U 3, U 8 und U 9 zum Bahnübergang Neumühlenweg/Verlängerung Emil-von-Behring-Straße gibt es in der Wirklichkeit nicht. Der Weg über die Brücke beim Hundertwasserkindergarten und weiter über die Sebastian-Kneipp-Straße, Louis-Pasteur-Straße ist entsprechend einzuzeichnen. 2. Der Weg nach dem Urselbach (beginnend bei Louis-Pasteur-Straße 20) entlang der U-Bahn-Strecke zum Bahnübergang Neumühlenweg ist oftmals matschig und völlig unbeleuchtet. Ferner gibt es offene Durchschlupfstellen zwischen den Büschen zu den U-Bahn-Gleisen. Daher sollte dieser Teil des Schulwegs beleuchtet und gesichert sowie so befestigt werden, dass die Kinder diesen Weg gefahrlos und ohne Verunreinigung des Schuhwerkes und der Kleidung benutzen können. 3. Der im Schulwegplan nördlich der U-Bahn-Strecke U 3, U 8 und U 9 zwischen dem U-Bahn-Übergang Neumühlenweg und der U-Bahn-Station Wiesenau dargestellte Weg verläuft in der Wirklichkeit südlich der U-Bahn-Strecke. 4. Im Schulwegplan sind zwei Wege (ein Weg davon unter Punkt 3. beschreiben und der andere Weg vom Spielplatz in Verlängerung der Emil-von-Behring-Straße) eingezeichnet, die beide unter der Rosa-Luxemburg-Straße zum Bahnübergang bei der U-Bahn-Station Wiesenau durch freies Feld bzw. eine unbewohnte Gegend führen. Diese Wege sind teilweise unbeleuchtet. Der eine Weg verläuft direkt an der U-Bahn-Strecke entlang und ist nicht durch einen Zaun gesichert. Diese beiden Schulwege sollten wegen fehlender sozialer Kontrolle, Beleuchtung und Absperrung aus dem Schulwegeplan genommen werden. Es sollte nur der eine Schulweg vom M ertonviertel über den Neumühlenweg zur Niederurseler Landstraße bleiben, wie bereits dargestellt. Begründung: Von Eltern aus dem Bereich Mertonviertel (Blauwiesenweg usw.) wurde bemängelt, dass der Schulwegplan zwischen ihren Wohnungen und der Heinrich-Kromer-Schule einige Fehler und Gefahrenquellen aufweist. Neben den aufgezeigten Darstellungsfehlern ist den Eltern die Beseitigung der benannten Sicherheitsprobleme (unbeleuchtete Strecken, nahe an der U-Bahn-Strecke ohne Absicherung durch einen Zaun) sehr wichtig. Ausschnitt aus dem Schulwegplan der Heinrich-Kromer-Schule Quelle ist der Aufruf: frankfurt.de/sixcms/media.php/738/SWP-Heinrich-Kromer_200p_2012.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 626 Aktenzeichen: 40 31
Rothschildpark - Wasserpfützen von Spielplatz und Wegen nachhaltig fernhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2014, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 443/2 vom 24.01.2014 Betreff: Rothschildpark - Wasserpfützen von Spielplatz und Wegen nachhaltig fernhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz und die Wege im Rot hschildpark so verbessert werden, dass es bei Regen nicht mehr zu großen Wasserpfützen kommt, sondern das Wasser besser abfließt, sodass größere Schäden verhindert werden. Begründung: Zwar wurde der Rothschildpark in den Jahren 2009 und 2010 saniert, doch der viel besuchte Spielplatz am Rand der Kita 111 in der Staufenstraße wurde nicht so verbessert, dass es an den Spielgeräten bei Regenfällen nicht mehr zu großen Wasseransammlungen kommt. Hier ist eine Drainage und ein Abfluss dringend erforderlich (Foto 1). Die Oberfläche der sanierten Wege zeigt an zahlreichen Stellen Vertiefungen für Wasseransammlungen, so zum Beispiel vor Bänken und an den Wegerändern. Das Wasser versickert nicht genügend bzw. fließt wegen des zu hohen Wegerandes nicht in die Wiesen ab (Foto 2). Bevor die Schäden im Wegesystem und auf dem Spielplatz größer werden, sollte die fortlaufende Instandhaltung und Verbesserung erfolgen, damit der Park auch bei bzw. nach Regen für Kinder und Erwachsene jederzeit gut nutzbar ist. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 473 Aktenzeichen: 67 0
Abfallkorb für die Bank am Krautgartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2814 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 07.01.2014 Betreff: Abfallkorb für die Bank am Krautgartenweg Vor einigen Jahren wurde am Krautgartenweg, in Höhe der Haltestelle "Wiesenau", eine von Bürgern gestiftete Bank installiert. Da der Krautgartenweg von Spaziergängern und Radfahrern viel genutzt wird, ist auch die Bank gut angenommen worden. Leider "vermüllt" der Bereich um die Bank (sogar im Winter) immer mehr und auch Privatinitiativen - einmal im Monat entsorgt eine Pfadfindergruppe den Müll - konnten keine Abhilfe schaffen, da ein Abfall-/Papierkorb fehlt. Bisherige Vorstöße vonseiten des Ortsbeirates wurden abgelehnt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass dort ein Abfall-/Papierkorb angebracht wird, um die Möglichkeit der Abfallentsorgung zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 606 Aktenzeichen: 67 0
Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenGrundstück gegenüber Hohemarkstraße 21 sinnvoll nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2013, OM 2721 entstanden aus Vorlage: OF 393/8 vom 11.11.2013 Betreff: Grundstück gegenüber Hohemarkstraße 21 sinnvoll nutzen Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das derzeit ungenutzte und verwucherte Grundstück gegenüber der Hohemarkstraße 21/Ecke Herzbergstraße, an dem der Weg zur U-Bahn-Station Wiesenau entlangläuft, neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Spielgeräte auf dem Grundstück wurden vor mehreren Jahren abgebaut. Seitdem wurde hier vonseiten der Stadt jedoch nichts unternommen, um das Gelände anderweitig zu nutzen. Dem jetzigen Zustand soll mit diesem Antrag entgegengewirkt werden, um eine mögliche Verschandelung des Geländes zu verhindern und mittelfristig eine neue, sinnvolle Benutzung zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 310 Aktenzeichen: 67 0
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