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Meine Nachbarschaft: Sandplackenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pilotprojekt Oberleitungsbus

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II

06.08.2017 · Aktualisiert: 29.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 188/7 Betreff: Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II Die Vorstellung der Ideen/Planungen für eine Bebauung im Frankfurter Nordwesten haben folgende Fragen aufgeworfen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Plant der Magistrat, den in Aufstellung befindlichen B-Plan (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II) zu verändern? 2. Geht der Magistrat davon aus, dass möglichst kurzfristig mit einer Umwidmung (z.B. zu einem urbanen Mischgebiet) und einer dann anschließenden baldigen Bebauung begonnen werden kann? 3. Welche zeitlichen Rahmen sieht der Magistrat für die Bebauung des Gebietes südlich des Steinbachs und östlich der A5? 4. Wann kann der Ortsbeirat mit einer Vorstellung des "neuen" B-Plans (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II) und der weiteren geplanten Bebauung rechnen? Wie beabsichtigt der Magistrat, die Bürger und den Ortsbeirat einzubinden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2017 Die Vorlage OF 188/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6

06.08.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 189/7 Betreff: Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6 Wegen der gestiegenen Wachstumsprognosen für Frankfurt-Rhein-Main und der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Durch diese neuen Zahlen müssten die Chancen für die Realisierung eines P&R Platzes Taunusblick sowie der Verlängerung der U6 deutlich steigen. Wie schon in vielen Anträgen kundgetan, ist die Verlängerung der U6 und der P&R Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW und U6 ein wichtiger Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick und der Verlängerung der U6 zu beschäftigen. Des weiteren fordern wir eine erneute Machbarkeitsstudie für diese beiden Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung. Ein Verweis auf die Fernstraßenverwaltung oder die B62 kann kein ablehnender Grund sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Praunheimer Bunker an der Heerstraße

29.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 166/7 Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der ST 414/2008 hat der Magistrat auf eine Anfrage dem Ortsbeirat übrigens mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zu Ende Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichtstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langezeitlärm verbunden wäre. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt? 2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage so z.B. für das "herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich? 3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung? 4. Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 450 2017 Die Vorlage OF 166/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Satz der Begründung "der Bunker steht unter Denkmalschutz" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 148/7 vom 03.04.2017 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Mit der Vorlage OM 116 hatte der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim auszuweiten. Mit der Stellungnahme ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den drei Forderungen der Anregung OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In Alt-Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt-Praunheim ist die Fahrbahn sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo 30 unbedingt notwendig, um die Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen müssen, zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1220 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausschilderung Praunheims

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Buchbornstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 entstanden aus Vorlage: OF 146/7 vom 23.03.2017 Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Vorgang: OM 658/11 OBR 7; ST 1459/12 Die Buchbornstraße ist faktisch eine verkehrsberuhigte Zone, die sich allerdings in einem sehr schlechten Zustand befindet und in der keine Parkplätze ausgewiesen/eingezeichnet sind. Formal ist die Straße bisher nur "provisorisch ausgebaut" (ST 1459). Der Charakter als verkehrsberuhigte Zone ist insbesondere für Auswärtige schwer zu erkennen. In der oben genannten Stellungnahme wird berichtet, dass die Planungen zur endgültigen Herstellung aufgenommen wurden. Diese Maßnahmen hat aber - verständlicherweise - keine hohe Priorität. Leider wird die Buchbornstraße auch als Zufahrt zu einer größeren Kleingartenanlage genutzt. Es häufen sich die Beschwerden über den Andienungsverkehr, der im Glauben ist, dass auf der Buchbornstraße Tempo 50 gilt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Buchbornstraße am Ende und am Beginn mit je einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschrä nkung auf Tempo 30 auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 658 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1271 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsspiegel in der Heerstraße

02.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 145/7 Betreff: Verkehrsspiegel in der Heerstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verkehrsspiegel in der Heerstraße gegenüber der Ausfahrt der Liegenschaft Heerstraße 149 (Hofgut) wieder installiert wird. Begründung: Durch die Sanierungsarbeiten der Heerstraße wurde der Verkehrsspiegel beseitigt. Wegen parkender Fahrzeuge muss der Linksabbieger vom Hofgut kommend den Radweg der Heerstraße queren, um Einsicht in die Heerstraße zu bekommen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Radfahrer. Mittlerweile verlassen die Besucher der Kfz-Schule mit ihren Fahrzeugen vermehrt das Gelände über die Nebenausfahrt in die Siedlung Praunheim. Dies führt zu einer höheren Verkehrsbelastung der Wohnsiedlung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 145/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 145/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 für die Straße „Alt-Praunheim“ auf der gesamten Länge

23.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 147/7 Betreff: Tempo 30 für die Straße "Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch im restlichen Teil der Straße "Alt-Praunheim" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 147/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Glascontainers auf der Heerstraße

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1118 entstanden aus Vorlage: OF 113/7 vom 17.01.2017 Betreff: Aufstellen eines Glascontainers auf der Heerstraße Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat, dafür zu sorgen, dass auf der Heerstraße, möglichst gegenüber der Hausnummer 121, wieder ein Glascontainer aufgestellt wird. Bei der Platzwahl ist darauf zu achten, dass kein Parkplatz entfällt. Falls diese Stelle nicht geeignet ist, wird einer Aufstellung gegenüber der Hausnummer 71 zugestimmt. Begründung: Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Heerstraße wurde der Glascontainer an oben genannter Stelle entfernt. Nach Abschluss der Arbeiten soll der Glascontainer wieder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße

17.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz

01.11.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 77 entstanden aus Vorlage: OF 84/7 vom 13.10.2016 Betreff: Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen bzw. südöstlichen Seite zu errichten. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 865, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand

04.10.2016 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 entstanden aus Vorlage: OF 60/7 vom 19.09.2016 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand Vorgang: OA 476/14 OBR 7; B 75/15 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim zu geben. Dieser Bericht sollte so rechtzeitig vorliegen, dass der Ortsbeirat ggf. Etatanträge für den Haushalt 2017 einbringen kann. Die letzte Möglichkeit dafür ist gemäß Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers am 07.04.2017. Begründung: Der Rahmenplan Ortsmitte Praunheim wurde unter großer Bürgerbeteiligung zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 erarbeitet. Der Ortsbeirat hat am 25.02.2014 in der Anregung OA 476 den vorgelegten Rahmenplan grundsätzlich bestätigt und weitere Anregungen formuliert. In der Folge hat der Magistrat am 20.02.2015 die Vorlage B 75 vorgelegt. In diesem Bericht wird dargelegt, dass der Magistrat aktiv an der Umsetzung des Projekts arbeitet. So wird beispielsweise berichtet, dass eine gestalterische Konkretisierung der Entwurfsvorschläge aus dem Rahmenplan für die Umgestaltung der Graebestraße vorbereitet wird und die verkehrlichen Auswirkungen sowie die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim und des "Dalles" geprüft werden. Seither hat es leider keinen neuen Sachstandsbericht gegeben, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich die berechtigte Frage stellen, ob die Planungswerkstatt eine reine Showveranstaltung gewesen ist. Der Ortsbeirat hat ein großes Interesse, dass mit der Umsetzung des Rahmenplans schrittweise begonnen wird und beabsichtigt ggf. entsprechende Etatanträge für den Haushalt 2017 einzubringen. Dafür ist ein aktueller Sachstand unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II

30.08.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 51/7 vom 16.08.2016 Betreff: Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2) hat der Ortsbeirat mehrfach statt einem reinen Gewerbegebiet ein Mischgebiet und/oder Wohngebiet gefordert, um dort Wohnungsbau sowie die Ansiedlung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist seither weiter gewachsen und es werden viele mehr oder minder geeignete Areale in Erwägung gezogen. Teilweise wird dafür sogar die Verlagerung von Gewerbebetrieben geprüft, während im genannten Gebiet Flächen zur Verfügung stehen, für die es bislang kein nachgewiesenes Nutzungsinteresse gibt. Zudem werden durch den geplanten Erdwall an der Bundesautobahn 5 die Schallemissionen reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, ob das gesamte o. g. Areal oder mindestens Teilbereiche davon für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die für die Regionaltangente West erforderliche Trasse ist planerisch zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 642, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 01.07.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7, OM 227/16 OBR 10 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an den Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und 10 Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen, davon insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (u. a. mindestens 8 Kinder aus Kalbach und 20 Kinder vom Riedberg). Das Gymnasium ist zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1283 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord

28.06.2016 · Aktualisiert: 21.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 68/10 vom 12.06.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Ortsbezirk 10 ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Français Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler und Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1284 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 07.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 178/16 OBR 13 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (Französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1316 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui?

07.06.2016 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2016, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 9/7 vom 10.05.2016 Betreff: Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Liegenschaft Heerstraße 155 bis 157 - Hintergrundstück (Zugang von der Eberstadtstraße) so zu gestalten, dass sie nicht mehr überörtlich zur Müllentsorgung einlädt. Begründung: Während die Heerstraße hervorragend saniert wurde, sammeln sich hinter der ersten Häuserreihe auf einer städtischen Liegenschaft Sperrmüll, Hausrat und Gartenabfälle. Auch wenn von Zeit zu Zeit der gröbste Dreck beseitigt wird, lockt die Gestaltung der Fläche auch Ortsfremde an, hier ihren Müll zu deponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 332, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.07.2016 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 21/13 vom 06.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Dieser Antrag wird parallel auch im Ortsbeirat 10 eingebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweglücke schließen

19.01.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 615/7 vom 02.01.2016 Betreff: Gehweglücke schließen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die unbefestigte Lücke im Gehweg zwischen dem Brennerblock in der Straße Am Ebelfeld und dem kleinen Einkaufszentrum geschlossen wird. Begründung: In dem Verbindungsweg zwischen Am Ebelfeld und dem kleinen Einkaufszentrum zur Heinrich-Lübke-Siedlung ist eine unbefestigte Lücke von ca. zwei Metern. Schon bei geringem Niederschlag verwandelt sich diese in ein reines Schlammloch. Diese Pfütze ist nicht nur unangenehm wegen der Verschmutzung, sondern auch eine Gefahrenquelle, da besonders ältere Personen leicht ausgleiten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 565 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

04.01.2016 · Aktualisiert: 05.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 614/7 Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße wurde im Ortsbeirat 7 mit Änderungswünschen bzgl. der Emissionsobergrenzen beschlossen, da der Ortsbeirat die umliegenden Bewohner schützen möchte. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche gewerblichen Betriebe können sich trotz der geplanten Beschränkung nördlich der Heerstraße ansiedeln? Bzw. wird die beschlossene Emissionsgrenze zwangsläufig zu mehr Einzelhandel oder Büroraum führen? Inwieweit sieht der Magistrat die Möglichkeit produzierendes Gewerbe im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße anzusiedeln, da laut des Masterplans "Industrie" vor allem Industrieflächen benötigt werden? Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der gut angebundene Fläche (U6/RTW) für Wohnbebauung und Schulbauten bzw. was spricht aus Sicht des Magistrat gegen diese Nutzung? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan für den Teilbereich II rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Fragen der Vorlage getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1560 2016 1. Die Fragen 1 und 2 der Vorlage OF 614/7 werden abgelehnt. 2. Die Fragen 3 und 4 der Vorlage OF 614/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Frage 3: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, Frage 4: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 595/7 Betreff: REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten die Zufahrt auf das Gelände des REWE-Centers von der Heerstraße wirkungsvoll zu verhindern, die bereits gebaute Einfahrt zu sperren und vom Bauträger zeitnah zurückbauen zu lassen. Begründung: Die Zufahrt zum REWE-Center war immer und ausschließlich über die Eugen-Hartmann-Straße geplant. Eine direkte Anbindung mit Abbiegeverkehr von der Heerstraße sollte dauerhaft ausgeschlossen werden. Der erfolgte Bau einer Einfahrt von der Heerstraße lässt nur den Schluss zu, dass bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zufahrt über die Heerstraße erfolgen soll. Dieses Ansinnen ist wirkungsvoll zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2

26.08.2015 · Aktualisiert: 15.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 631/8 Betreff: RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2 Vorgang: ST 885/15 Viele Jahre gab es die unveränderte Planung, die Linie 2 der Regionaltangente West bis zur Station Nordwestzentrum zu führen. Vor kurzem war dann eine Variante entlang der BAB5 und die Anbindung an die U3 bei Niederursel im Gespräch. Doch nun endet Linie 2 der RTW -weit entfernt- in Praunheim Nord. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Durch welche konkreten Gründe kam es zu der vorläufigen Entscheidung, die Linie 2 in Praunheim Nord enden zu lassen? Warum ist dies nicht frühzeitig dem zuständigen Ortsbeirat 8 mitgeteilt worden? 2. 52,9 % der Planungskosten der RTW werden durch den Gesellschafter Stadt Frankfurt geleistet. Wie steht die Stadt Frankfurt zum Nutzwert der Weiterführung der Strecke von Praunheim/Nord Richtung NWZ ? 3. Wann fällt eine Entscheidung in der Planungsgesellschaft, ob und wann die Linie 2 bis zum NWZ gebaut wird? Begründung: Die RTW ist unzweifelhaft ein zukunftsweisendes Projekt im ÖPNV-Bereich. Umso mehr ist es wirklich bedauerlich, dass die RTW im Frankfurter Nordwesten anscheinend nicht näher an die Wohnbebauung und deren wichtige ÖPNV-Verkehrsknoten geführt wird. Der Straßenneubau Gewerbegebietserschließung Heerstraße ("Praunheimer Umfahrung") soll weiterhin gebaut werden. Und die neue ÖPNV-Verbindung RTW wird eingekürzt. Dies ist ein fatales Signal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2015 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

30.07.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ansiedlung Europäische Schule prüfen

19.05.2015 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 04.05.2015 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Vorgang: ST 363/15 In der Stellungnahme ST 363 berichtet der Magistrat, dass eine Umwidmung des Gewerbegebiets Heerstraße in ein Mischgebiet keine Voraussetzung für die Ansiedlung einer Schule ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Ansiedlung "ausnahmsweise" zulässig wäre und einer "genaueren Prüfung" bedarf. Zudem muss auch die Abbildung des Platzbedarfs der Schule im Gebiet genau geprüft werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 363 genannten Prüfungen ohne weitere Aufforderung durchzuführen, sobald feststeht, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule am bisherigen Standort nicht abgedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Aktenzeichen: 40 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden

21.04.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050 entstanden aus Vorlage: OF 512/7 vom 07.04.2015 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Vorgang: ST 73/15 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme ST 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellengestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches der Ortsbeirat nicht akzeptieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen

30.03.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung

10.03.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage: OF 397/7 vom 03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt, um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden. Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten, sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

04.01.2015 · Aktualisiert: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden

02.12.2014 · Aktualisiert: 31.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 466/7 vom 15.11.2014 Betreff: Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Rasen in der Sandplackenstraße wirkungsvoll zu unterbinden. Begründung: In der Sandplackenstraße klagen Anwohner seit vielen Jahren über zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer. Die Kölner Teller in Höhe der Einmündung der Straße Am Ebelfeld haben zumindest in diesem Bereich zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit geführt. Mit der Entfernung der letzten Reste dieses ungeliebten Hindernisses ist nun offensichtlich das Signal für ungenierte Geschwindigkeitsübertretungen gegeben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 528

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 467/7 vom 17.11.2014 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: - Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde; - Gebühren werden für den Fall zurückerstattet, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit Recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür monatelang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße (FNP vom 30.10.2014). Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 309

OF (Antrag Ortsbeirat)

Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert?

17.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 468/7 Betreff: Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert? Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob der Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert wurde. Begründung: Am Praunheimer Kreisel kommt es gehäuft vor, dass größere Lastkraftwagen sich dort festfahren. In der FNP vom 13.11.2014 wurde über den jüngsten Vorfall dieser Art berichtet. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Praunheimer Kreisel dauerhaft den verkehrstechnischen Anforderungen gewachsen ist. Auch nach Abschluss der Sanierung der Heerstraße wird man an dieser Straßenverbindung mit großen Fahrzeugen (z.B. Baufahrzeugen) rechnen müssen. Die Situation scheint sehr bedenklich zu sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Möglicher Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim/Praunheimer Weg in Richtung Ohlengarten

17.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 469/7 Betreff: Möglicher Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim/Praunheimer Weg in Richtung Ohlengarten Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob es in diesem Straßenbereich vermehrt zu Unfällen oder auch Beinahe-Unfällen kommt. Begründung: Anwohner berichten glaubwürdig darüber, dass es in diesem Bereich häufig zu Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen kommt. Auslöser hierfür seien besonders Fahrzeuge aus Richtung Heddernheim. Offensichtlich konzentrieren sich die Fahrzeugführer zu sehr in Richtung Ohlengarten und vernachlässigen so den Blick nach links in die Straße Alt Praunheim. Es sei ein Wunder, dass bisher keine schweren Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Der Ortsbeirat hält es daher für notwendig, dass der Magistrat sich mit diesem Sachverhalt näher beschäftigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2014 Die Vorlage OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt)

06.11.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2014, OF 541/8 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dafür vorgesehenen Mittel werden gestrichen. Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich bis zu 65 Millionen Euro. Die Sinnhaftigkeit dieses Straßen- und Brückenneubaus ist äußerst fraglich, da mit diesem "vergifteten Geschenk" der zukünftig ansteigende, motorisierte Verkehr aus Praunheim und dem neuen Gewerbegebiet nunmehr auch auf angrenzende Stadtteile (Nordweststadt, Heddernheim) verteilt werden soll. Die angestrebte Baumaßnahme zementiert somit die Verkehrsproblematik im Frankfurter Nordwesten dauerhaft. Gerne kann dieses Geld beispielsweise für die Instandsetzung von zahlreich vorhandenen, maroden Ingenieurbauwerken im Ortsbezirk 8 verwendet werden -oder für den gesamtstädtischen Schuldenabbau. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2014 Die Vorlage OF 541/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

04.11.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2014, OF 460/7 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung so zu konkretisieren, dass es nicht zu Gebührenbescheide kommt, für die keine Gegenleistungen erbracht wurden. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

04.11.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2014, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 453/7 vom 17.10.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 696 erneut durchzuführen mit dem Ziel, das reine Gewerbegebiet in seinem östlichen Teil als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 571 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER und Piraten (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5415, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten

18.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten

07.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 446/7 vom 04.10.2014 Betreff: Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten Der Magistrat wird beauftragt, einen möglichen Neubau der Europäischen Schule im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie - eine Studie zum zukünftigen Flächenbedarf der Schule für 2.500 Schüler (derzeit ca. 1.500) - wird voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist ideal für einen Neubau der Schule. Es garantiert eine bestmögliche Verkehrsanbindung und ausbaufähige Flächen und bietet Gewähr, Verkehrskonflikte zu vermeiden. Begründung: Ein Gespräch mit der Leitung der Europäischen Schule lieferte die Information, dass es spätestens Anfang 2015 feststehen wird, ob die Europäische Schule einen neuen Standort benötigt, da der jetzige nur begrenzt erweiterungsfähig ist. Das Ziel muss es sein, die Schule im Frankfurter Nordwesten zu halten. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist hierfür ideal, da es nicht nur genügend Platz für eine ausreichend konzipierte Schule bietet, sondern zudem Raum lässt für ein künftiges Wachstum der Schule und für Schülerinnen und Schüler eine optimale Verkehrsanbindung bietet. Eine eventuelle Verlagerung wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Lösung des bestehenden Verkehrsproblems auf dem Praunheimer Weg. Mit dem neuen Standort könnte man somit eine Win-win-Situation für die Schule einerseits und die Bürgerinnen und Bürger anderseits erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 99 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979

04.10.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 445/7 Betreff: Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7 allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der Mülltonnen besteht. 2. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr 1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 445/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Haingrabenstraße?

22.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 442/7 Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Einführung einer Geschwindigkeits-begrenzung von 30 Kmh auf der gesamten Länge der Haingrabenstraße zu prüfen. Begründung: Die Anwohner der Haingrabenstraße werden vom Durchgangsverkehr stark belastet. Die Situation ist mir der in der Straße "Alt-Praunheim" vergleichbar, in der bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2014 Die Vorlage OF 442/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen REP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellen-Schleichweg unterbinden

15.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 422/7 vom 15.07.2014 Betreff: Baustellen-Schleichweg unterbinden Vorgang: ST 750/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den Schleichverkehr durch den Damaschkeanger (von der Heerstraße, den "Garagenberg" gegen die Einbahnstraße kommend) und Am Ebelfeld unterbinden und 2. eine Geschwindigkeitskontrolle im Damaschkeanger ab dem Kreisel durchzuführen. Begründung: Trotz Zusage des Magistrats in der Stellungnahme ST 750, dass es keine Baustellenumleitung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld geben wird, und der bereits eingeleiteten zusätzlichen Maßnahmen etabliert sich zusehends ein Schleichverkehr durch die Siedlung. Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist für die Anwohner eine Belastung, sondern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, welche die vorgeschriebenen 30 km/h bei Weitem überschreiten. Dabei ist festzustellen, dass gerade die Anlieger durch überhöhtes Tempo auffallen. Dies führt besonders für Kinder zu einer eklatanten Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 750 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Papierkorbs auf dem Platz zwischen Alt-Praunheim und In der Römerstadt

17.06.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 398/7 vom 03.06.2014 Betreff: Aufstellung eines Papierkorbs auf dem Platz zwischen Alt-Praunheim und In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, auf dem Dreiecksplatz zwischen den im Betreff genannten Straßen einen Papierkorb aufzustellen. Begründung: Der genannte Platz wird gerne von Passanten zum Verweilen genutzt. Leider landen die Abfälle mangels eines Papierkorbs dann in den Grünflächen. Das Entsorgen übernimmt zwar dankenswerterweise der dort ansässige Geschäftsinhaber. Das darf aber nicht zur Dauerlösung werden. Deshalb wird an dieser Stelle unbedingt ein Papierkorb gebraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1168 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen

13.05.2014 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3137 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 28.04.2014 Betreff: Informationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel in unmittelbarer Nähe des Praunheimer Kreisels nach dessen Fertigstellung aufzustellen. Die Informationen sollten die dargestellten Motive des Praunheimer Kreisels (Heerstraße und Ziegelei-Industrie) beinhalten. Begründung: Der Praunheimer Kreisel wird nach seiner Fertigstellung sowohl an die Geschichte der römischen Straßen als auch an die Ziegelei-Industrie erinnern. Eine Informationstafel könnte den interessierten Bürgern hierbei eine Hilfe sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 223 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rahmenplan Ortsmitte Praunheim

25.02.2014 · Aktualisiert: 08.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.02.2014, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 11.02.2014 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorschläge und Anregungen des Ortsbeirats zum Rahmenplan Ortsmitte Praunheim bei der Erstellung des angekündigten Magistratsberichts zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. 1. Handlungsbaustein 1 - Umgestaltung Graebestraße und Platzgestaltung a) Durch die baldige Fertigstellung des neuen Gemeindezentrums und der anstehenden Neubebauung im Bereich des alten Gemeindezentrums kommt dem Handlungsbaustein 1 eine hohe Priorität zu. Der Ortsbeirat begrüßt die Zielsetzung, einen attraktiven Platzraum mit "Dorfplatz-Charakter" zu schaffen. b) Es sollten zeitnah konkrete Planungen für die Umgestaltung erarbeitet und entsprechende Haushaltsmittel für deren Umsetzung eingestellt werden. Dies schließt den Ankauf und anschließenden Abriss des alten straßenseitigen Baus auf dem Grundstück Graebestraße 9 ein, um eine echte Platzsituation zu schaffen. Bei der Detailplanung ist insbesondere auch auf die Parkplatzsituation einzugehen. c) Der langfristige Vorschlag einer neuen Randbebauung im Bereich Graebestraße 9 bis 11 wird nicht weiterverfolgt. 2. Handlungsbaustein 2 - Bebauung des Grundstücks südlich des ehemaligen Pfarrhauses/neuen Gemeindehauses Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, sollte der Magistrat darauf achten, dass die Planungen den Ergebnissen der Planungswerkstatt weitestgehend entsprechen. 3. Handlungsbaustein 3 - Anbindung der südlichen Graebestraße an die Nidda und Steg über den Nidda-Altarm a) Im Zuge der Arbeiten zum Handlungsbaustein 1 sollten auch diese Vorschläge umgesetzt werden. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die Zielsetzung, neue Sichtachsen zum Praunheimer Ortskern sowie eine bessere Erreichbarkeit von den Rad- und Fußwegen an der Nidda hin zum Ortskern zu schaffen. b) Sofern ein Steg naturschutzrechtlich zulässig ist, bittet der Ortsbeirat um den raschen Bau dieses Stegs. 4. Handlungsbaustein 4 - Umnutzung der Praunheimer Werkstätten a) Der Ortsbeirat unterstützt die Bestrebungen, das denkmalgeschützte Ensemble zu erhalten und einer neuen kulturellen/künstlerischen Nutzung zuzuführen. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Waisenhausstiftung für eine angemessene Miete bzw. Pacht zu sorgen. b) Das Umnutzungskonzept sollte Räume für den Jugendclub Praunheim sowie ein gastronomisches Angebot (privater Pächter oder Gesamtpächter) beinhalten. c) Der Saal muss zu angemessenen Konditionen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, auch ohne Nutzung des gastronomischen Angebots, angemietet werden können. d) Der Hof sollte sich zur Nidda öffnen und - ggf. im Rahmen des gastronomischen Angebots - frei zugänglich sein. 5. Handlungsbaustein 5 - Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der Praunheimer Werkstätten Die Pläne finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sollten nach Beendigung der Baumaßnahmen aus Handlungsbaustein 2 zeitnah umgesetzt werden. Entsprechende Planungen sind zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt einzustellen. 6. Handlungsbaustein 6 - Umgestaltung des Platzes im Bereich des Senioren- und des Ladenzentrums Die Vorschläge finden die Zustimmung des Ortsbeirats. Die Planungen sollten zeitnah konkretisiert und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt eingestellt werden. 7. Handlungsbaustein 7 - Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim a) Der Ortsbeirat begrüßt die Vorschläge, die unabhängig vom Bau der Ortsumfahrung zügig umgesetzt werden sollten. Spätestens nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Heerstraße sollte mit der Umsetzung begonnen werden. Die Planungen sind entsprechend zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung einzustellen. b) Die verkehrsmäßigen Auswirkungen sind dabei zuvor gesondert zu überprüfen. Dies gilt auch für die in den Plänen enthaltene Verlegung der Ampel in Richtung des Ladenzentrums. Insbesondere ist unverändert eine eigene Haltebucht für den Bus vorzusehen. 8. Handlungsbaustein 8 - Umgestaltung des Dalles a) Bezüglich des Handlungsbausteins 8 erfolgt mittelfristig eine ergebnisoffene Prüfung, insbesondere hinsichtlich der verkehrsmäßigen Auswirkungen und der Schaffung eines Mehr an öffentlicher Fläche für Fußgänger und ortskernbelebende Nutzungen. b) Die Variante "Umleitung Bus und Einbahnstraße in der Römerstadt" wird nicht weiterverfolgt. 9. Handlungsbausteine 9/10 a + b - Fritz-Lennig-Anlage/Hermann-Luppe-Schule Die Maßnahmen finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sind zu konkretisieren. Denkbar wären zur besseren Ausstattung und Gestaltung des Spielplatzes beispielsweise mehr Schatten spendende Bäume, ein Holzspielhaus, eine weitere Schaukel, ein Wasserspielplatz. 10. Handlungsbaustein 11 - Perspektive Praunheimer Mühle Der Handlungsbaustein hat keine Priorität und kann nur im Einvernehmen mit den bisherigen Nutzern angegangen werden. Es ist nicht im Interesse des Ortsbeirats, dass die Wohnanlage für behinderte Menschen aufgegeben wird. 11. Handlungsbaustein 12 - Gestaltung des Randbereichs der Fritz-Lennig-Anlage Die Variante "Randbebauung der Fritz-Lennig-Anlage" wird nicht weiterverfolgt, da die Maßnahmen im rechtlichen Konflikt mit der Grüngürtel-Satzung stehen. 12. Handlungsbausteine 13 bis 16 Die Handlungsbausteine finden die Zustimmung des Ortsbeirats. 13. Handlungsbaustein 17 - Gründung einer Standortgemeinschaft Der Ortsbeirat begrüßt die Idee der Gründung einer Praunheimer Standortgemeinschaft. Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, die entsprechenden Firmen und Betriebe mit dieser Zielsetzung anzusprechen und die Gründung eines Gewerbevereins zu koordinieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Antrag vom 19.09.2016, OF 60/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Antrag vom 23.04.2018, OF 279/7 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.03.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 476 wird zurückgestellt. 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 476 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 476 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4802, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.07.2014 § 5252, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 0

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