Praunheimer Bunker an der Heerstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Heerstraße Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der ST 414/2008 hat der Magistrat auf eine Anfrage dem Ortsbeirat übrigens mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zu Ende Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichtstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langezeitlärm verbunden wäre.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 166/7
Betreff: Praunheimer Bunker an der
Heerstraße Der Praunheimer Bunker befindet
sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
verkauft. In der ST 414/2008 hat der Magistrat auf eine Anfrage dem Ortsbeirat
übrigens mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zu Ende Juli
gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichtstraße gelegenen
Bunkerseite wurden aufgefordert die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den
gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr
1927. Bei den Anwohnern herrscht eine
große Unsicherheit was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der
großen Bunkeranlage mit Langezeitlärm verbunden wäre. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den
Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es für den Bunker bereits eine
Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt? 2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in
die Bunkeranlage so z.B. für das "herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre
eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich? 3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt
(Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung? 4. Welche Art von Bebauung wäre auf
dem Gelände möglich? Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7
am 16.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 450 2017
Die Vorlage OF
166/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Satz der Begründung
"der Bunker steht unter Denkmalschutz" ergänzt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme