Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM
1418 entstanden aus
Vorlage: OF 148/7 vom
03.04.2017 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim
verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von
Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu
verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung
Augustenburgstraße. Begründung: Mit der Vorlage OM 116 hatte der Ortsbeirat den
Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim
auszuweiten. Mit der Stellungnahme ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die
Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den
drei Forderungen der Anregung OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In
Alt-Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem
Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt-Praunheim ist die Fahrbahn
sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo
30 unbedingt notwendig, um die Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Fahrbahn
benutzen müssen, zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2011, OM 116
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2011, ST 963
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1220
Aktenzeichen: 32 1