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Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 148/7 vom 03.04.2017 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Mit der Vorlage OM 116 hatte der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim auszuweiten. Mit der Stellungnahme ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den drei Forderungen der Anregung OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In Alt-Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt-Praunheim ist die Fahrbahn sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo 30 unbedingt notwendig, um die Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen müssen, zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1220 Aktenzeichen: 32 1