Tempo 30 für die Straße „Alt-Praunheim“ auf der gesamten Länge
Begründung
"Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird.
Inhalt
Antrag vom 23.03.2017, OF 147/7
Betreff: Tempo 30 für die Straße "Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch im restlichen Teil der Straße "Alt-Praunheim" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.Beratung im Ortsbeirat: 7