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Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 09.01.2019 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 Euro je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 671 Aktenzeichen: 60 10
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2
Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAltgerätehandel im Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMaßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3178 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 26.04.2018 Betreff: Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, um die Zufahrt zur Tiefgarage 20 und zum Müllkäfig der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9 sowie die Feuerwehrzufahrt sicherzustellen. Insbesondere sollen im Wendehammer - auch in den Abendstunden und nachts - verstärkt Kontrollen der Verkehrspolizei stattfinden und zusätzlich kennzeichnende Markierungen oder Poller auf der Fahrbahn des Wendehammers in Höhe des Müllkäfigs und der Tiefgaragenzufahrten geprüft und geeignetenfalls aufgebracht werden. Begründung: Wie in so vielen Wendehämmern der Nordweststadt werden die Kreisel verbotswidrig und gewohnheitsmäßig ganztägig beparkt. In dieser Stichstraße kommt es sehr häufig vor, dass die FES die Tonnen aus dem Müllkäfig der Häuser 7-9 nicht entsorgen kann, weil der Fußweg davor zugeparkt ist. Die Tiefgaragenaus- und -zufahrten sind häufig sehr knapp beparkt. Im Interesse der Bürger, die sich an die Regeln halten, ersucht der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1475 Aktenzeichen: 32 4
Personennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 03.04.2018 Betreff: Personennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71 Vorgang: M 96/13 2013 wurde mit dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96, die Taktung der Buslinie 71 geändert. Dabei wurde die Taktung montags bis freitags in der Nebenverkehrszeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 20 Minuten auf 30 Minuten geändert. Abends verkehren die Busse der Buslinie 71 montags bis freitags ab 20:30 Uhr nicht mehr. Sonntags fahren die Busse überhaupt nicht. Nach Feststellung von Ortsbeiratsmitgliedern ist das Fahrgastaufkommen derzeit bei den Buslinien 71, 72 und 73 werktags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr wegen der Nutzung durch gehbehinderte Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie Fahrgästen mit Kinderwagen sehr groß, sodass die Busse häufig überfüllt sind. Es kommt auch vor, dass dann nicht alle Fahrgäste mitfahren können. Derzeit verkehren die Busse der Buslinie 71 in dieser Zeit alle 30 Minuten. Zukünftig sollten die Busse in dieser Zeit alle 20 Minuten verkehren. Hinzukommt, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Ortsbeiratsmitgliedern bemängeln, dass die Busse der Buslinie 71 abends nur bis 20:00 Uhr und sonntags überhaupt nicht verkehren. Das hat zur Folge, dass vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchener Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings dann am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass die Busse der Buslinie 71 1. an Werktagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt bisher alle 30 Minuten zukünftig alle 20 Minuten verkehren, damit vor allem für Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie für Fahrgäste mit Kinderwagen die Mitfahrmöglichkeiten verbessert werden; 2. Montag bis Freitagabend wie Samstagabend bis 22:30 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 22:30 Uhr verkehren, damit vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchner Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings in dieser Zeit nicht am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen und damit auch eine verkürzte Fahrtzeit haben, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1477 Aktenzeichen: 92 11
Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3054 entstanden aus Vorlage: OF 273/8 vom 02.04.2018 Betreff: Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern Der Magistrat wird gebeten, noch in diesem Jahr die Straßenschilder, Verkehrsspiegel und Lichtzeichenanlagen im Ortsbezirk 8 systematisch zu kontrollieren und ggf. zu entmoosen/säubern zu lassen, und zwar die Verkehrszeichen an Grundnetzstraßen zuerst. Begründung: Zahlreiche Verkehrszeichen, bspw. entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings oder im Umfeld des Martin-Luther-King-Parks, sind kaum noch erkennbar, da sie von Moos oder Schmutz, zum Teil durch Wettereinflüsse, überzogen sind. Der Ortsbeirat würde eine systematische Reinigung der betroffenen Schilder begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1350 Aktenzeichen: 66 7
Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2018, OA 220 entstanden aus Vorlage: OF 228/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und dem anschließenden Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie durch den Bau der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231 Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnbringung von umlegbaren Parkpfosten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1941 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 01.08.2017 Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2106
Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1942 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 01.08.2017 Betreff: Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Im Gerhart-Hauptmann-Ring 240a, Mosaikschule, wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Dies hat zur Folge, dass An- und Abfahrt der Schulbusse der behinderten Kinder teilweise in massivem Maß gestört ist. Viele Kinder werden auch von ihren Eltern gebracht und haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, mit einem Rollstuhl die vorgesehenen Wege zu benutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation an dieser Stelle entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2107
Bessere Wegeverbindung von der Adolf-Miersch-Siedlung zur SBahnStation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1885 entstanden aus Vorlage: OF 481/5 vom 06.06.2017 Betreff: Bessere Wegeverbindung von der Adolf-Miersch-Siedlung zur S-Bahn-Station Der Magistrat wird gebeten, auf die Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken, damit der Verbindungsweg von der südlichen Heinrich-Seliger-Straße zwischen den Häusern und dem Bahndamm für Fußgänger geöffnet wird. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken in der Heinrich-Seliger-Straße und dem Bahndamm gibt es eine mit Rasensteinen befestigte Feuerwehrzufahrt, die von Süden frei zugänglich ist. Leider wird der Durchgang für Fußgänger durch ein Tor an der Adolf-Miersch-Straße kurz vor der S-Bahn-Station verhindert. Die Öffnung des Tors oder zumindest ein Durchlass für Fußgänger würde den Weg zum Bahnhof für die Bewohner der südlichen Häuser in der Heinrich-Seliger-Straße, aber auch aus dem Paul-Kornfeld-Weg deutlich verkürzen. Ein Verlust an Sicherheit ist wegen der sonst offenen Gestaltung der Siedlung nicht zu erkennen. Lage des Tors: Quelle: stadtplan.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2019 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2287 Aktenzeichen: 66 0
Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 170/8 vom 27.05.2017 Betreff: Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Vorgang: OM 843/16 OBR 8; ST 357/17 In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843, wurde die Situation verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge im Paul-Kornfeld-Weg dargelegt und die Anbringung von Pollern zur Behebung vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357, wurde mitgeteilt, dass die die Anbringung von Pollern nicht möglich ist. Da sich die Situation trotz Überwachungsmaßnahmen nicht wesentlich geändert hat, wäre es sinnvoll, auf dem Bürgersteig Bordsteinaufsätze wie im Bereich der Niederurseler Landstraße anzubringen. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Paul-Kornfeld-Weg im Bereich der Hausnummer 7 bis 11 Bordsteinaufsätze wie in der Niederurseler Landstraße angebracht werden, um das verkehrswidrige Parken dort zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1901 Aktenzeichen: 66 3
Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 147/8 vom 05.04.2017 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird beauftragt, 1. am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z. B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten; 4. die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z. B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1197 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 783 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTeilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 20.02.2017 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit der Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090, hat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gebeten. Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000, zugesagt. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1000 zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind, wird die Begründung zur OM 4090 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine ehemalige Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1060
Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 16.11.2016 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Probleme, diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist, zu begehen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Unerlaubtes Parken im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843 entstanden aus Vorlage: OF 66/8 vom 18.10.2016 Betreff: Unerlaubtes Parken im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden Von Anwohnern des Paul-Kornfeld-Wegs wird bemängelt, dass die gegenüberliegende Seite der Straße bei den Hausnummern 7 bis 11 trotz des absoluten Halteverbots häufig so zugeparkt ist, dass Einsatzfahrzeuge und die Müllabfuhr Probleme bei der Durchfahrt haben und der Gehweg für Fußgänger nicht mehr nutzbar ist, wie auf den Bildern unten zu sehen ist. Dies ist insbesondere für Menschen mit Mobilitätsproblemen und Fußgänger mit Kinderwagen sehr problematisch. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig im Paul-Kornfeld-Weg gegenüber den Hausnummern 7 bis 11 in geeigneter Weise, z. B. durch Poller, verhindert wird. (Fotos von Werner Hau) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760
„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 17.10.2016 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor circa zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 261
Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 21/8 Betreff: Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Beim Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 kommt es immer wieder zu Sperrmüllablagerungen, die teileweise auch nicht von den Bewohnern stammen - siehe das Bild unten. Bei anderen Gebäuden in der Nordweststadt mit ähnlichen Problemen konnten durch Bau einer eingezäunten Abfallanlage Abhilfe geschaffen werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass die Stabstelle sauberes Frankfurt in Zusammenarbeit mit der FES den Hauseigentümer vom Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 veranlass t, eine eingezäunte Abfallanlage zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 655/8 vom 18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 278, mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Aktenzeichen: 63 0
Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 643/8 vom 21.10.2015 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 ab der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo 30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen Tempo-30-Zone (Einfahrt in die Tempo-30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der Tempo-30-Zone verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 212 Aktenzeichen: 32 1
Plan Nordweststadt mit Hausnummern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 25.08.2015 Betreff: Plan Nordweststadt mit Hausnummern Von Bewohnern der Nordweststadt wurde bemängelt, dass den Haushalten kein Plan der Nordweststadt mit Hausnummern vorliegt, damit man sich besser zurechtfinden kann. Es ist ja bekannt, dass die Nummerierung vor allem im Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring unübersichtlich ist. Daher haben Bewohner der Nordweststadt den Ortsbeirat gebeten, dass die Stadt allen Haushalten einen Plan der Nordweststadt mit Hausnummern zur Verfügung stell. Falls es einen solchen Plan gibt oder ein solcher Plan erstellt wird, ist es sinnvoll, dass dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausliegt. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass alle Haushalte in der Nordweststadt einen Plan von der Nordweststadt mit den Hausnummern erh alten und Exemplare dieses Planes auch in den Dienststellen der Stadt ausgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1713 Aktenzeichen: 61 0
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 08.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) statt. Im Wesentlichen ging es dabei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule und den Ernst-Reuter-Schulen sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch dem Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schulwegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Der Magistrat wird gebeten, eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken, den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 30.03.2015 Betreff: Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Seit geraumer Zeit kann der Müll (Restmüll, Altpapier, Grüner Punkt und Bio) der Liegenschaften Weißkirchener Weg 45 - 47 nicht mehr regelmäßig abgefahren werden, weil sich Verkehrsteilnehmer nicht an das absolute Halteverbot vor dem Müllstandplatz halten. Das Halteverbot gilt werktags von 7 - 16 Uhr. So ist es schon des Öfteren vorgekommen, dass die Mülltonnen von der FES nicht geleert wurden, weil der Transport der Tonnen zum Müllfahrzeug für die FES nicht mehr möglich war, je nach Anzahl oder Stellung der Falschparker. Eine vergleichbare Problemlage besteht vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Benehmen mit der FES und dem Eigentümer der Liegenschaft am Weißkirchener Weg 45 - 47, der Nassauischen Heimstätte GmbH, durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Abmarkierungen auf der Straßenfläche, Absenkung des Bordsteines und eine neue Einhausung für den Müllstandplatz eine nachhaltige Problemlösung herbeizuführen; 2. bezüglich der Liegenschaften Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198, die sich im Eigemtum der Deutschen Annington GmbH befinden, ebenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1324 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Sozialwohnungen in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchließung einer Tiefgarage im Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 568/8 Betreff: Schließung einer Tiefgarage im Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit einiger Zeit ist die Tiefgarage im Bereich der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 109/111 nicht mehr in Betrieb. Bekanntermaßen ist der Parkdruck in der NWST hoch, da Parkplätze, besonders im G.-Hauptmann-Ring rar sind. Dies voraus geschickt, fragt der OBR den Magistrat: 1. welche Gründe führten dazu, dass diese Tiefgarage nicht mehr in Betrieb ist? 2. Wie wurde mit den Stellplatz-Mietern verfahren? 3. Ist zukünftig mit weiteren Schließungen von Tiefgaragen in der Nordweststadt zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRadfahren gegen die Einbahnstraße im Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2015, OF 557/8 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße im Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gerhart-Hauptmann-Ring wieder für die Befahrung mit Fahrrädern entgegen der Einbahnstraßenrichtung freizugeben. An den verengten Stellen im Bereich der Bushaltestellen kann ein Konfliktpotential durch Anbringen des Verkehrszeichens "208 Vorrang des Gegenverkehrs" vermieden werden. Begründung: Der Gerhart-Hauptmann-Ring erfüllt alle Bedingungen für Einbahnstraßen, in denen die Benutzung entgegen der Fahrtrichtung für den Fahrradverkehr möglich ist. Die aktuelle Verkehrsführung bedeutet für Radfahrer teils erhebliche Umwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 557/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 535/8 Betreff: Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug, Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 - kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instandgesetzt. Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen sind derzeit vom Eigentümer bewohnt, wieviele vermietet bzw. untervermietet? 2. Gibt es Erkenntnisse über Wohnungen, die überbelegt sind (etwa durch Großfamilien)? 3. Wie viele Eigentümer der Wohnungen sind bereit, anteilig "Hausgeld" für die Sanierung der Immobilie und für weitere Instandhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz, der Haustechnik usw. aufzubringen? 4. Wann werden die Seitenfassaden des Hauses instandgesetzt? 5. Welche Auskünfte kann zu 1-4 die gegenwärtige Hausverwaltung erteilen? 6. Ist das Volumen der Mülltonnen auf dem hauseigenen Müllstandplatz für die 48 Parteien im Haus auskömmlich? 7. Kann der Magistrat gegenüber dem Eigentümerbeirat anregen, die Mülltonnen in einen geschlossenen, nur für die Bewohner zugänglichen Käfig zu stellen? 8. Kann der Magistrat die oben in der Einleitung genannte Fläche (siehe Foto) durch Bepflanzung / Blumenkübel oder anderweitig gestalten oder auf eine solche Gestaltung hinwirken, um das illegale Abstellen von Sperrmüll an dieser Stelle zu unterbinden? 9. Gibt es eine Möglichkeit, einen eigenen Sperrmüllstandplatz auf der zum Haus gehörigen Fläche darzustellen und kann der Magistrat ggf. auf die Anlage eines solchen Platzes hinwirken? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1166 2014 Die Vorlage OF 535/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. die Worte "sind bereit, anteilig Hausgeld" durch das Wort "zahlen" ersetzt und das Wort "aufzubringen" gestrichen werden. Abstimmung: zu Ziffern 1, 2 und 5: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. zu Ziffern 3, 4, 6, 7, 8 und 9: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAktueller Sachstand zum Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring 398
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2014, OF 515/8 Betreff: Aktueller Sachstand zum Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen aktuellen Sachstand (u.a. zu Baufortschritt, Ablaufplan für die fertigzustellenden Gewerke pp.) zum Bauprojekt "Gerhart-Hauptmann-Ring 398" zu geben. Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 75, wurde letztmalig mitgeteilt, dass die notwendigen Schritte eingeleitet wurden, um das betreffende Projekt alsbald verwirklichen zu können. Da inzwischen die ersten Gebäude entstehen, ist der Ortsbeirat und auch die Anwohnerschaft sehr daran interessiert, welche Fortschritte an diesen und auch im entstehenden Gemeindezentrum gemacht werden und wie der weitere geplante Ablauf vonstattengehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1131 2014 Die Vorlage OF 515/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Antragstext angehängt wird: "Ebenso wird um Auskunft darüber gebeten, welche geplante Belegung des Bauprojektes ‚Wohnheim' vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation vorgesehen wird." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenBenutzungspflicht am Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 508/8 Betreff: Benutzungspflicht am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben. Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 508/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden - Temporäre Ansprechpartner vor Ort
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 453/8 Betreff: Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden - Temporäre Ansprechpartner vor Ort Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Trotz eines ablehnenden Votums des Ortsbeirat 8 wurde die Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordwestzentrum und Am Bügel mit der Magistratsvorlage B 84 vom 17. Mai 2013 beschlossen Dort heißt es unter anderem: "Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsens vor Ort unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur sozialer Einrichtungen (wie z.B. Kinder- und Jugendhaus, Quartiersbüro, Seniorenbegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden." Im Magistratsbericht B 252/2013 wird in diesem Zusammenhang folgendes zugesagt: "Durch das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue Zugangswege zu den Leistungen der Jugend- und Sozialamtes angenommen werden." Durch die Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Mertonviertel werden sich die Zugangsmöglichkeiten insbesondere der Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Nordweststadt (Gerhart-Hauptmann-Ring) wesentlich verschlechtern. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft 1. wo der neue Standort des Sozialrathauses im Mertonviertel sein wird und wie dieser Standort mit Öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Nordweststadt und Niederursel zu erreichen ist? 2. ob das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" im Bereich der Nordweststadt und Niederursel angesiedelt werden soll? 3. falls das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" nicht im Bereich der Nordweststadt/Niederursel angesiedelt wird, wie die Erreichbarkeit des Sozialrathauses im Mertonviertel verbessert werden kann? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1016 2014 Die Vorlage OF 453/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz unter Ziffer 3. "wie eine gute Erreichbarkeit des Sozialrathauses dann erreicht werden kann?" lautet. Abstimmung: zu Ziffer 1. der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffer 2. und 3. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 419/8 vom 11.03.2014 Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Der Magistrat wird gebeten zu klären, welche Fläche von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 zukünftig als Abstellfläche für Sperrmüll und andere Sonderabfuhren genutzt werden kann. Begründung: Der bislang als Sperrmüllfläche mitbenutzte Standplatz am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 314 steht als nunmehr eingezäunte und richtigerweise zur alleinigen Mieterbenutzung versperrte Fläche nicht mehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 863 Aktenzeichen: 79 4
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2014, OF 414/8 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M 18 solange zurückzustellen, bis die nachfolgenden Fragen durch den Magistrat beantwortet sind: 1. Mit dem Neubaugebiet rückt die Nordweststadt noch ein Stück näher an die A5. Gibt es für ein so nahes Wohnen an der Autobahn überhaupt genügend Interessenten? Wie wird ein adäquater Lärmschutz garantiert? Wann wird der geplante Wall mit dem Erdaushub des Riederwaldtunnels errichtet? Wie und wann könnte ein Wall auch ohne den Bau des Riederwaldtunnels errichtet werden? 2. Mit dem Neubaugebiet verliert die Nordweststadt ein großes Stück Naherholungsgebiet. Welche Freizeit-/Sportflächen sind in dem Gebiet geplant? Beeinträchtigt das Baugebiet bestehende Frischluftschneisen? 3. Mit dem Neubaugebiet verliert die Stadt Frankfurt weitere landwirtschaftliche Fläche. Ist das grundsätzlich klug? Wie wird das ausgeglichen? 4. Mit dem Neubaugebiet wächst die Verkehrsbelastung der Straßen in der Nordweststadt. Wie sieht das Verkehrskonzept aus? Über welche Straßen soll die Anbindung laufen und wie ist sichergestellt, das diese den Verkehr auch wirklich aufnehmen können; der Gerhart-Hauptmann-Ring z.B. könnte sich als Nadelöhr erweisen. Wie kann eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) vermieden werden? 5. Mit dem Neubaugebiet wachsen die Anforderungen an den ÖPNV. Können die Buslinien 72 und 73 die zu erwartenden Fahrgäste bewältigen? 6. Mit dem Neubaugebiet könnten auch soziale Probleme der Nordweststadt zunehmen. Wie wird durch die Art der Bebauung auf eine ausgewogene Sozialstruktur geachtet? In welchem Verhältnis zueinander soll Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung geplant werden? Wie hoch wird der Anteil geförderter Wohnungen nach dem 1. Förderweg sein? Sind innovative Wohnprojekte, Projekte des gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnens geplant? 7. Die westliche Nordweststadt ist bereits heute an der Peripherie zu den Zentren des Ortsbezirks, insbesondere zum Nordwestzentrum. Auch die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind entweder im Kleinen Zentrum Thomas-Mann-Straße oder in Alt-Niederursel. In welchem Umfang ist Infrastruktur für das neue Wohngebiet vorgesehen, die auch fußläufig bequem erreicht werden kann (Läden, Kindergarten etc.)? 8. Ein kleiner Teil des Gebietes soll im Bestand entwickelt werden. Warum ist dort eine Nachverdichtung nötig, und was genau ist dort geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2014 1. a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 412/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 414/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. das Wort "geplante" durch das Wort "zugesagte" ersetzt und die Frage "Welche Auswirkungen sind mit dem Ausbau der A5 auf das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 906 verbunden?" als neue Ziffer 2. eingefügt wird und der erste Satz der Ziffer 6.(alt) entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnkauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z.B. GWH), Genossenschaften (z.B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z.B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013 1. Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenBrückensanierung im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1567 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 09.09.2012 Betreff: Brückensanierung im Ortsbezirk Vorgang: B 356/12 Ein großer Teil der Brücken, deren Sanierung ursprünglich im Rahmen des ÖPP-Projektes vorgesehen war und die jetzt auf konventionelle Weise instand gesetzt werden sollen, liegt im Ortsbezirk 8. Im Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356, nimmt der Magistrat allgemein zu den aktuellen Planungen diesbezüglich Stellung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies für den Ortsbezirk 8 zu konkretisieren und ihm die Ergebnisse der in dem Bericht erwähnten, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durchgeführten ergänzenden Bauwerksuntersuchungen zur Verfügung zu stellen sowie die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Gehören Bauwerke im Ortsbezirk 8 zu den dringlichsten Vorhaben, deren Sanierung jetzt vorbereitet bzw. begonnen wird? 2. Wenn ja, welche? Wann ist mit deren Sanierung zu rechnen? Wie ist die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu beurteilen? Kann es bei ihnen zu einer vorübergehenden Nutzungseinschränkung bis zur Sanierung kommen? 3. Wie sehen die Priorisierung und die Zeitplanung für die übrigen Bauwerke im Ortsbezirk 8 aus? 4. In welcher Relation stehen die im Vorfeld des ÖPP-Projektes vergebenen Zustands-"Noten" zu den aktuellen Planungen? 5. Welche der Fußgängerbrücken im Ortsbezirk 8 können im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen auch barrierefrei umgebaut werden? 6. Im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Wettbewerb zur Weiterentwicklung der Nordweststadt wird über die Fußgängerbrücken im Gerhart-Hauptmann-Ring diskutiert. Wie sind speziell deren Zustand und ein möglicher barrierefreier Umbau zu beurteilen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 967 Aktenzeichen: 66 6
Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2012, OA 213 entstanden aus Vorlage: OF 198/8 vom 29.05.2012 Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der VGF darauf hinzuwirken, dass die Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Damit soll erreicht werden, dass Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring ohne umständliches Umsteigen an der Haltestelle Schulzentrum im Praunheimer Weg auch an Sonn- und Feiertagen die Linie U 1 bzw. U 9 im Nordwestzentrum erreichen können. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 573, wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 8 in Ziffer 2. gebeten, den Fahrplan für die Linie 71 auf Sonn- und Feiertrage zu erweitern. Dies wurde wie folgt begründet: "An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring, die ins Nordwestzentrum und vor allen zur Linie U 1 bzw. U 9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen." Dazu wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 304, lediglich darauf hingewiesen, dass die Linie 71 auch an verkaufsoffenen Sonntagen betrieben wird. Im Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128, wird eine höhere Belastung der Buslinien 72 und 73 in der Hauptverkehrszeit festgestellt. Ob auch an normalen Sonn- und Feiertagen ein Bedarf besteht, kann nicht mit der mehrmals im Jahr erfassten Auslastung der Busse und Bahnen festgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 213 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) NPD (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Ochs (M 128 = Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 und OA 222 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222), FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Ablehnung) sowie Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 203 Beschluss: Der Vorlage OA 213 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1877, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 11
Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 194/8 vom 23.05.2012 Betreff: Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main (ERV) will zusammen mit der Gustav-Adolf-Gemeinde und der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde auf dem Gelände des Gemeindezentrums der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde eine zusätzliche Kindertagesstätte als Ersatz für den Evangelischen Kindergarten in Niederursel für ca. 100 Kinder über und unter drei Jahren bauen. Für die dafür erforderliche Freifläche hatte der ERV zunächst die Zusage von der Stadt, die Grünfläche hinter dem derzeitigen Gemeindezentrum auf der Tiefgarage anlegen zu dürfen. Diese Zusage wurde dann aufgrund der Einsprüche des Grünflächenamtes und des Stadtplanungsamtes zurückgenommen. Die für die Kindertagesstätte erforderliche Freifläche wurde daraufhin auf den derzeitigen Kirchplatz verlegt. Dieser Platz wird auch von den im Kleinen Zentrum betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen des Kinder- und Familienzentrums und der Arche mit ca. 200 Kindern genutzt. Für diese Einrichtungen wurde bei deren Genehmigung seitens des Stadtschulamtes die Nutzung des Kirchplatzes als Freifläche akzeptiert. Durch die geänderte Planung der Freiflächen der Erweiterung des Evangelischen Kindergartens auf den Kirchplatz wird für die anderen Betreuungseinrichtungen im Kleinen Zentrum keine Freifläche in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat 1. zu veranlassen, dass der Spielplatz in der Grünanlage (Flurstück 40/167) hinter der derzeitigen Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche erneuert wird, sodass er als Freifläche für Kinderbetreuungseinrichtungen im Kleinen Zentrum sowie auch als Treffpunkt für ältere Bewohner genutzt werden kann. Entsprechende Konzepte sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. 2. um Prüfung folgender Planungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche im Kleinen Zentrum, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem ERV: a) Bau eines Spielplatzes auf dem neuen Kirchplatz neben dem Neubau des Kindergartens der Evangelischen Kirche, eventuell unter Einbeziehung eines Teils der angrenzenden Grünfläche. b) Anlegung eines Fußwegs vom neuen Kirchplatz zu dem Spielplatz hinter der derzeitigen Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche (Flurstück 40/168). c) Umgestaltung der städtischen Fläche zwischen den Geschäften und den Einrichtungen im Kleinen Zentrum, sodass sie u. a. auch zum Spielen genutzt werden kann, in Absprache mit dem Planungsbüro des ERV. d) Erarbeitung eines Parkraumkonzepts für den Bring- und Holverkehr der Kindertagesstätte. Insbesondere sollen hierbei auch die berechtigten Interessen der Anwohner der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. e) Bau eines barrierefreien Abgangs zur unteren Ladenzeile des Kleinen Zentrums vom derzeitigen Kirchplatz aus. Begründung: Der derzeit vorhandene Spielplatz kann als solcher nicht mehr bezeichnet werden. Abgesehen von einem Sandkasten und zwei Tischtennisplatten sind auf dem weiträumigen und durch Bewuchs eingeengten Gelände keine Spielmöglichkeiten vorhanden. Eine Attraktivität für Kinder (insb. bis 10 Jahren) ist nicht zu erkennen und auch nicht wahrscheinlich. Ohnehin bedarf es einer deutlichen Aufbesserung dieses Areals, da dieses in den späten Abend- und Nachtstunden - aufgrund der aktuell bestehenden Struktur mit hohen Hecken und Betonmauern - als Angstraum wahrgenommen und gemieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1622 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 40 4
Können weitere Sportstätten in Niederursel-Süd-West gebaut werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2012, OF 180/8 Betreff: Können weitere Sportstätten in Niederursel-Süd-West gebaut werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um folgende Antworten gebeten: Zwischen dem Gerhart-Hauptmann-Ring im Norden und dem Steinbach im Süden ist gen Westen eine noch landwirtschaftlich genutzte Freifläche von ca. 500 x 1.000 m. Auf diesem Areal befinden sich seit Jahrzehnten die Tennisplätze der TSG 1898. Laut aktueller Planung werden in absehbarer Zeit die Regionaltangente West und die Ortsumgehung Praunheim dieses Areal durchkreuzen. Beide Verkehrstrassen, Schiene und Straße, würden eine ausgezeichnete Erreichbarkeit für weitere Sportstätten bieten. 1. Ist es denkbar, dass dieses Areal noch zwei Drei-Felder-Sporthallen mit ausreichend Kfz-Stellplätzen nahe zum Praunheimer Weg hin aufnimmt? 2. Wie viele gedeckte Sporthallen fehlen im Ortsbezirk 8 neben den schuleigenen? 2.1 Welchen Maßstab legt der Magistrat üblicherweise an, den Bedarf zu ermitteln 2.2 Hat der Magistrat hierzu bereits Liegenschaften im Auge? Begründung: Wenn die Verkehrsobjekte Regionaltangente West und Praunheimer Umfahrung realisiert sind, wird sich Landwirtschaft im angesprochenen Areal nicht mehr recht lohnen. Also könnten die dann kleinen Parzarzellen anders genutzt werden, z. B, für Freizeitaktivitäten im Besonderen. Wenn die Schienen- und Straßentrasse endgültig geplant werden sollte, sollte auch Klarheit bestehen, wie die angrenzenden, heute noch unbebauten Flächen sinnvoll künftig genutzt werden können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenLinienführung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 155/8 Betreff: Linienführung der Buslinie 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine alternative Linienführung der Busline 71 zu prüfen, bei der die U-Bahn-Haltestelle Niederursel eingebunden werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu untersuchen (siehe auch Skizze): 1. Einbindung in die bestehende Rundlinie der Linie 71. 2. Einbindung in die bestehende Rundlinie für jeden zweiten Bus 3. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum (wie gehabt) b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel 4. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel und b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum. Schematische Darstellungen der Linienvarianten 1-4. Dünne Linien: 20-Minuten-Takt, dicke Linien: 10-Minuten-Takt. Durchgezogene/Punktierte Linien zur besseren Unterscheidung. Begründung: Durch den stark gestiegenen U-Bahn-Verkehr zur U-Bahn-Haltestelle Niederursel ist für die Fahrt aus der Stadtmitte in die Nordweststadt eine Route über Niederursel für viele Anwohner zu einer attraktiven Alternative zu den überfüllten Bussen aus dem Nordwestzentrum geworden. Ein Umsteigen von dort auf die Busse im Gerhart-Haupt-mann-Ring ist jedoch mit ca. 500 m Fußweg (Niederursel→Weißkirchener Weg, Wiesenau→Heinrich-Kromer-Schule) unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.01.2012, OF 127/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 127/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 155/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusruhmöglichkeiten im Naherholungsgebiet schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 111/8 vom 08.01.2012 Betreff: Ausruhmöglichkeiten im Naherholungsgebiet schaffen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. wo im Grüngürtel entlang der Autobahn A 5 zwischen Niederurseler Friedhof und Paul-Kornfeld-Weg (siehe Kartenausschnitt) Bänke aufgestellt werden können. Auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung soll hierbei geachtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die bereits vorhandene, aber inzwischen komplett verfallene Bank hinter dem Rasenplatz des SV Niederursel (Blickrichtung zur Autobahnbrücke) wieder instand zu setzen. Begründung: Der genannte Grüngürtel wird von Anwohnern und Ausflüglern für Spaziergänge mit und ohne Haustier sehr stark frequentiert. Insbesondere ältere Spaziergänger können längere Strecken nicht am Stück bewältigen und wünschen sich Möglichkeiten, auf dem Spazierweg zu rasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 486 Aktenzeichen: 67 0
Linienführung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2012, OF 127/8 Betreff: Linienführung der Buslinie 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine alternative Linienführung der Busline 71 zu prüfen, bei der die U-Bahn-Haltestelle Niederursel über die Niederurseler Landstraße, Seibertsgasse, Krautgartenweg, Spielsgasse und Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße in den Linienweg eingebunden werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Kosten, Fahrzeitbilanzen und einsetzbaren Fahrzeuge (große/kleine Busse) zu untersuchen (siehe auch Skizze): 1. Einbindung in die bestehende Rundlinie der Linie 71. 2. Einbindung in die bestehende Rundlinie für jeden zweiten Bus 3. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum (wie gehabt) b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel 4. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring→Niederursel und b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel. Varianten 2, 3 und 4 würden einen 10-Minuten-Takt der Linie 71 im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes erfordern, damit die Anbindung an Niederursel mindestens im 20-Minuten-Takt erfolgen kann. Sollte eine Linienführung durch Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, die oben genannten Varianten mit einer Linienführung von Niederursel über die Straße Alt-Niederursel zum Weißkirchener Weg zu prüfen. Begründung: Durch den stark gestiegenen U-Bahn-Verkehr zur U-Bahn-Haltestelle Niederursel ist für die Fahrt aus der Stadtmitte in die Nordweststadt eine Route über Niederursel für viele Anwohner zu einer attraktiven Alternative zu den überfüllten Bussen aus dem Nordwestzentrum geworden. Ein Bus ab Niederursel böte neben dem Anschluss an diese Fahrtmöglichkeit auch eine attraktive Anbindung von der Universität am Riedberg zur Nordweststadt und, mit einmal Umsteigen, nach Praunheim, Hausen, Bockenheim und Rödelheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.03.2012, OF 155/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 127/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 155/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
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