Sozialwohnungen in der Nordweststadt
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten.
- Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen?
- Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)?
- Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden?
- Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern?
- Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)?
- Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)?
- Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können?
- Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8
Betreff: Sozialwohnungen in der
Nordweststadt Vorgang:
V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine
Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die
Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2
und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt
auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der
Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen?
2. Wie hoch ist speziell in der
Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im
Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung
Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen
Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2,
gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen),
sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den
Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in
Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington
Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch
Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften
(z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja,
wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei
Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien
und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf
einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch
die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung
etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden
bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung
entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen
plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf,
Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um
auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv
steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges
Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der
Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile
Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch
dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des
Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 11.04.2013, V 707
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8
am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015
Die
Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme