Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage:
OF 417/8 vom
05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St.
Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine
mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias,
Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu
bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort
bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der
planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke
für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v.
26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an
dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau
und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu
Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so
sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob
sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte
(z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das
gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in
raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus
erstreckt; 4. gegenüber dem
Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise
unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße,
stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise
durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige
Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im
Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten
ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter
Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche
Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei
St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die
nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind
verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006
um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem
tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt.
St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige
Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen
Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der
Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit
bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude,
auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt
zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren
Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im
Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen
offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial-
und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt
diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der
Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete
Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der
damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige
Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der
Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten
Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag
zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten.
Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen
Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa
bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der
Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig
einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2020, ST 26
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 415
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3984, 30. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20