Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage:
OF 205/8 vom
12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine
vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt
werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.
Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht
ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine
Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie
eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und
Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das
bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll
festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese
Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen
nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel
einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim
andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt.
Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die
politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können,
da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur
schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre.
Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in
Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber
das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen
hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und
Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden
und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den
Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen
nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw.
die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten.
Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst
hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle
Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs",
vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und
im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere
Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem
"Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und
freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das
bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller
Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein
verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur
Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen.
Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem
Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage
unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern
aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen
Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet
eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis
sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit
Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten
Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen,
Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den
Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in
diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden
kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im
Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man
auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an
der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln
und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen
Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem
Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen
Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu
Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur
Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich
gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher
halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum,
Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum
Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer
Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter
Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung
am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen.
Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst
die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung
des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht
ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren
Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie
der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und
ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der
Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist
unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der
Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt
und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen
wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße
und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom
Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten
Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu
erwarten. Eine komplette Bebauung der
großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein
Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr
fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der
Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um
genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu
halten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)
16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD
und BFF (= Annahme)
zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung,
OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz,
NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Der Vorlage
NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß
§ 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.
5. Die Vorlage
NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463
abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 =
Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne
Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage
NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die
Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur
Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD
und BFF (= Annahme)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne
Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0