Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM
4806 entstanden aus
Vorlage: OF 655/8 vom
18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener
Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des
Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein
Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune
ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt
sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt
benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34
(Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a.
als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das
Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die
zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel
im Bereich der Kreuzung
Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt,
anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es
ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben,
die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und
Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den
Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die
städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
1. dem Ortsbeirat
mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg
30 geplant sind; 2. dem
Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015,
ST 278, mitzuteilen; 3.
dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener
Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er
das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine
Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen
kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
1161
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 433
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037
Aktenzeichen: 63 0