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Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 655/8 vom 18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 278, mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Aktenzeichen: 63 0

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