Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM
3453 entstanden aus
Vorlage: OF 312/8 vom
24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST
1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen,
dass 1. die Sperrmüllablagerungen der
Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der
Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal
Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten
Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu
ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen
Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die
Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der
Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem
Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen.
Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen
betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der
Römerstadtschule, b)
Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14,
d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und
g) Gerhart-Hauptmann-Ring
314. In der Nähe der Ablagerungen zu a),
b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um
Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen.
Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass
es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres
Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf
hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten
Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017,
ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden
Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin
disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen.
Bei den Beobachtungen wurde immer wieder
festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt
wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht
abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte,
dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer)
mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten
Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in
der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch
denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe
wohnen. Auch aus diesem Grund und
entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung
der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 461
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068
Aktenzeichen: 91 2