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Meine Nachbarschaft: Osloer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Niddastraße

01.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

01.06.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 11.05.2021 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. w elche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 235 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Niddastraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 45 entstanden aus Vorlage: OF 9/1 vom 15.04.2021 Betreff: Begrünung Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Abschnitt der Niddastraße, zwischen Hafenstraße und Ottostraße, zu begrünen. Dazu sollen vor allem zahlreiche Bäume in der Straße gepflanzt werden. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, befinden sich in dem genannten Abschnitt der Niddastraße keine Bäume und keinerlei Bepflanzung. Gerade in einem dichten Wohngebiet sind Pflanzen für das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität extrem wichtig. Die Straße ist insbesondere zwischen Hafenstraße und Ludwigstraße sehr breit. Hier wäre es möglich, die auf der südlichen Seite befindlichen Parkplätze vom Bürgersteig auf die Fahrbahn zu verlagern, sodass Platz für Baumpflanzungen geschaffen werden kann. Die dann enger werdende Straße wäre immer noch ausreichend breit für einen Zweirichtungsverkehr. Eine Verengung der Fahrbahn würde auch dazu führen, dass das zu schnelle Fahren eingedämmt werden würde. Gleichzeitig müssten in der Niddastraße keine Parkplätze wegfallen. Somit würde man den Parkdruck nicht unnötig erhöhen. Im Abschnitt zwischen Ludwigstraße und Ottostraße wäre zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Bäume auf der Fläche einiger Parkplätze gepflanzt werden könnten. Wegen der Straßenbahnschienen scheint dies die einzige Möglichkeit in diesem Bereich für Baumpflanzungen zu sein. Blick nach Osten Blick nach Westen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz der Einheit (sauber und ordentlich, aber tröge) in einen Platz mit Aufenthaltsqualität umgestalten

24.11.2020 · Aktualisiert: 19.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6918 entstanden aus Vorlage: OF 1496/1 vom 28.10.2020 Betreff: Platz der Einheit (sauber und ordentlich, aber tröge) in einen Platz mit Aufenthaltsqualität umgestalten Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde zu beauftragen, den Platz der Einheit lebendiger zu gestalten, für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen, indem wesentlich mehr Sitzgelegenheiten für die Besucher, insbesondere der umliegenden Büros, aufgestellt und bereitgestellt werden. Begründung: Der Platz der Einheit sieht sauber und ordentlich aus, strahlt aber nichts Lebendiges aus. Dieser Platz wird, wie Erhebungen durch ein Mitglied des Ortsbeirates ergaben, in der Mittagszeit von bis zu 200 Menschen als Aufenthaltsfläche genutzt. Es stehen dort jedoch nur drei Sitzbänke zur Verfügung. Fast alle Personen, die diesen Platz in ihrer Freizeit nutzen, müssen sich dort notgedrungen auf Steinblöcke setzen, die keine Rückenlehne haben. Die große Wasserfläche wird von den Besuchern als angenehm und beruhigend empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1890

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 03.10.2020 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Magistrat wird gebeten, den Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grünampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße sowie die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert, durchzuziehen. Die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 126 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Hohenstaufenstraße

18.08.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6332 entstanden aus Vorlage: OF 1368/1 vom 21.07.2020 Betreff: Umgestaltung der Hohenstaufenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen; 2. bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen; 3. Verbreiterung der Gehwege; 4. Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße. Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist. Begründung: Das Gelände um das alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie denen der Anwohnerinnen und Anwohner, der Schülerinnen und Schüler sowie der Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen, ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug, und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen und Nutzern gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bieten die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2122 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden

11.02.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Osloer Straße

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5143 entstanden aus Vorlage: OF 1040/1 vom 27.08.2019 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Osloer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Osloer Straße auf Höhe der Hausnummer 2 die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen, zum Beispiel durch Installation von sog. Klemmfixen. Begründung: Die Osloer Straße verläuft vor der Hausnummer 2 in einer langgezogenen Rechtskurve. Dort existiert - wie entlang der gesamten Osloer Straße - zwar ein Radschutzstreifen (gestrichelte Linie, Befahren durch Kraftfahrzeuge laut StVO "bei Bedarf"), doch viele Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer schneiden diese Kurve, sodass der notwendige Seitenabstand zu Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern regelmäßig unterschritten wird und damit gefährliche Situationen entstehen. Eine komplette bauliche Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr an dieser Stelle wäre ebenfalls möglich, da es entlang dieser Strecke keine seitlichen Parkplätze oder Einfahrten gibt, die davon negativ betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke instand setzen und instand halten Platz an der Niddastraße/Ludwigstraße (Saar-Karree)

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4392 entstanden aus Vorlage: OF 869/1 vom 02.03.2019 Betreff: Sitzbänke instand setzen und instand halten Platz an der Niddastraße/Ludwigstraße (Saar-Karree) Vor Jahren wurde dem Ortsbeirat das Bauvorhaben auf dem ehemaligen Postgelände als Wohngebäude (Saar-Karree) mit kleinem Platz und Gastronomie im Erdgeschoss vorgestellt. Die Bebauung wurde umgesetzt und in der Niddastraße als auch in der Poststraße befinden sich zahlreiche Dienstleister, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABG, der Commerzbank, des Regionalverbandes und vieler mehr zur Mittagspause versorgen. Ideal ist dann tatsächlich ein kleiner Platz, wo bei schönem Wetter das Mitgebrachte in der Sonne verzehrt werden kann. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Daran wurde bei der Platzgestaltung wohl auch gedacht, denn der Platz ist sowohl zur Niddastraße als auch zur Ludwigstraße von Bänken gesäumt. Insgesamt laden sechs Bänke zum Verweilen ein, oder sollten einladen - denn diese Bänke befinden sich in einem Zustand des mehr oder weniger fortgeschrittenen Verfalls. Die Gegend rund um den Hauptbahnhof ist nicht wirklich gut mit Plätzen mit Aufenthaltsqualität und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Die wenigen Orte, die zudem nicht als unsichere Orte erlebt werden, sollten und müssen gepflegt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. diese sechs Bänke umgehend zu ersetzen (eine Reparatur erscheint in diesem fortgeschrittenen Zustand des u. a. witterungsbedingten Verfalls wenig wirtschaftlich); 2. ein Material zu wählen, das witterungsbeständig ist und das bei kleinen Schäden nicht sofort Verletzungsgefahr in sich birgt; 3. regelmäßig zu prüfen, ob die Bänke noch in nutzungsfähigem Zustand sind; 4. dem Ortsbeirat zu erläutern, wie es geschehen kann, dass in einem so stark frequentierten Bereich sechs von sechs Sitzbänken dem Verfall überlassen werden. Sollte es sich hier um einen Platz handeln, der sich nicht im Eigentum der Stadt befindet, sondern für den der Eigentümer der Liegenschaft Saar-Karree verantwortlich ist, wird der Magistrat aufgefordert zu erklären, warum er hier nicht dafür sorgt, dass der Eigentümer seiner Verpflichtung nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1227 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bussen die Durchfahrt am Kreisel der Brüsseler Straße ermöglichen

22.01.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4168 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 02.01.2019 Betreff: Bussen die Durchfahrt am Kreisel der Brüsseler Straße ermöglichen Vorgang: OM 2876/18 OBR 1; ST 1438/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die Durchfahrt der Busse am Kreisel der Brüsseler Straße und der Den Haager Straße zu gewährleisten. Dazu sollen direkt neben den Taxiständen in der Den Haager Straße zwei Radständer oder alternativ reflektierende Poller aufgestellt werden. Diese sollen so zwischen dem dortigen Radweg und den Taxiständen stehen, dass kein rechtswidriges Parken auf dem Radw eg möglich ist und der Kreisel nicht versperrt werden kann. Begründung: Regelmäßig staut es sich an dem Kreisel in der Den Haager Straße. Taxen und Reisebusse stehen oft sehr dicht an bzw. teilweise in der Ausfahrt des Kreisels der Brüsseler Straße in Richtung der Den Haager Straße. Dadurch kommen Busse nicht oder nur sehr schwer vorbei, sodass diese Probleme haben, ihre planmäßigen Zeiten einzuhalten. Fahrgäste haben dadurch mit einer höheren Wartezeit und Fahrtdauer zu rechnen. Würde die Möglichkeit des unrechtmäßigen Parkens entfallen, wäre die Durchfahrt von Bussen am Kreisel gewährleistet. Die zugesagte Maßnahme des Magistrats aus der Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1438, hat zu keiner wahrnehmbaren Verbesserung der Situation geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2876 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1438 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 834 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle „Platz der Einheit“ in der Nähe der Station „Festhalle/Messe“

22.01.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 02.01.2019 Betreff: Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" in der Nähe der Station "Festhalle/Messe" Der Magistrat wird aufgefordert, das Schild, welches Parken in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" in der Nähe der Station "Festhalle/Messe erlaubt, zeitnah entfernen zu lassen. Begründung: In der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" ist Parken werktags zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr mit Parkschein erlaubt. Dadurch können jedoch die Busse die Bushaltebucht nicht nutzen und blockieren während des Haltens einen Fahrstreifen, wodurch sich Rückstau bildet und vermehrt Abgase entstehen. Das Parken sollte daher dort nicht erlaubt sein. Abbildung 1: Parkender Pkw in der Haltebucht Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 840 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten für das Europaviertel

30.10.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3896 entstanden aus Vorlage: OF 755/1 vom 14.10.2018 Betreff: Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten für das Europaviertel Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltestellen der Buslinien 46 und 64 im Europaviertel so auszustatten, dass die Wartenden vor Sonne, Wind und Regen geschützt sind. Konkret handelt es sich um die folgenden Haltestellen: - stadteinwärts: "Dubliner Straße", "Den Haager Straße", "Platz der Einheit" (aktuell Ersatzhaltestelle wegen Baustelle), "Güterplatz"; - stadtauswärts: "Güterplatz", "Platz der Einheit", "Den Haager Straße", "Dubliner Straße", "Stephensonstraße", "Europagarten/Messe West", "Römischer Ring" . Begründung: Das Europaviertel ist aktuell nur suboptimal an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Verlängerung der U 5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel-West wird voraussichtlich erst 2022 abgeschlossen sein. Solange ist das neue Quartier nur durch die Buslinien 46 und 64 angebunden. Einige der Haltestellen dieser Linien sind nicht witterungsgeschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 185 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 724/1 vom 02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 634/1 vom 17.05.2018 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen Seit einiger Zeit ist die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als zwei Meter hohen, blickdichten Bretterzaun gesichert. Die Baustellenausfahrt befindet sich zur Mainzer Landstraße hin etwa gegenüber der Straßenbahnhaltestelle. Bis zum Güterplatz/Hafenstraße verläuft die Mainzer Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser Kreuzung links in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus abbiegen. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und der Einmündung des Verbindungswegs zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für Fahrzeuge nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den nördlichen Gehweg der Mainzer Landstraße kommen, müssen an der Ampel an der Kreuzung Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im nordöstlichen Gallus bzw. der Europa-Allee, die normalerweise den bequemen Fuß- und Radweg entlang des Wohngebäudes Europark nutzen, stehen plötzlich auf der Mainzer Landstraße. Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen (Heinrichstraße). Vor allem für zu Fuß Gehende verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen, Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße abzubiegen, um dort die Mainzer Landstraße zu queren; Menschen, die aus dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen. Radfahrer sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln müssen. Unglücklich ist hier, dass für die Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend Möglichkeiten gesucht werden, um die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß Gehende und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur Mainzer Landstraße hin um ein bis zwei Meter zurückzunehmen; 2. eine Möglichkeit gibt, den Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrer weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger Konfliktsituationen mit Autofahrern entstehen; 3. möglich ist (unter Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Radfahrer an dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen/abzusichern (Tunnel), wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht; 4. sinnvoll und machbar ist, für zu Fuß Gehende und Radfahrer bereits auf der Frankenallee und am Anfang der Europa-Allee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle sind ständig gefährliche Situationen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1720 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 586/1 vom 20.04.2018 Betreff: Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern Der Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz (Westseite) und Galluswarte ist für zu Fuß Gehende aus folgenden Gründen an vielen Stellen nicht problemlos zu nutzen: - In den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg geparkt; häufig ist zu beobachten, dass eine (Längs-) Parkbucht von zwei Fahrzeugen durch Schrägparken genutzt wird; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Gehwege) möglich, fahren Pkw-Fahrer auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - den deutlich verschmälerten Gehweg, der es oft nicht zulässt, dass zwei zu Fuß Gehende problemlos aneinander vorbeigehen können, müssen sich zu Fuß Gehende zudem mit Radfahrern teilen. Diese Schilderung trifft insbesondere für den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen der Einmündung des von der Frankenallee kommenden Fußwegs und der Kreuzung zur Speyerer Straße zu. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet. In diesem Bereich sind in der Regel keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen den Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen zwei Pollern durchfahren können. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Grundsätzlich ist der Bereich zwischen den Grundstücken, die entweder mit Mauern oder durch ausgewiesene private Stellplätze gegenüber dem öffentlichen Raum abgegrenzt sind, breit genug, um Parkplätze einzurichten. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, dann klappt auch auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte

08.05.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 593/1 vom 20.04.2018 Betreff: Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte Aufgrund der vielen Firmen, die sich entlang der Mainzer Landstraße bis zur Galluswarte reihen, gibt es eine große Zahl von Berufstätigen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommen. Die Zeiten der Belegung der legalen und illegalen Parkplätze zeigt deutlich, dass Pendler die Parkplätze belegen. Da die Büros fußläufig zum Hauptbahnhof liegen und durch Straßenbahnen und S-Bahnen optimal an den ÖPNV angebunden sind, könnte und sollte das kostenlose Parkplatzangebot für Einpendler verringert werden. Durch Parkraumbewirtschaftung stünden Parkplätze für Menschen zur Verfügung, die eine Arztpraxis aufsuchen oder einkaufen (auch kleine Einzelhändler gibt es!). Auch für Gewerbetreibende würde sich die Situation verbessern, wenn Kundinnen und Kunden bei Bedarf mit dem Auto dort halten könnten. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet. In diesem Bereich sind in der Regel keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten und der Gehweg ist für zu Fuß Gehende problemlos zu nutzen. Es hat den Anschein, als würden Flächen, die als freie Parkplätze ausgewiesen sind, Autofahrer dazu einladen, diese Straßenabschnitte gezielt anzufahren, und wenn die legalen Parkplätze belegt sind, dann in diesen Bereichen (illegale) Abstellmöglichkeiten zu suchen (und zu finden!). Straßenabschnitte mit Parkraumbewirtschaftung scheinen dagegen Parkplatzsuchende eher abzuschrecken. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. zu prüfen, ob die Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße ausgeweitet werden kann; 2. bei positivem Ergebnis dieser Prüfung ohne erneutes Tätigwerden des Ortsbeirats weitere Parkplätze in Zonen mit Parkscheinautomaten einzubeziehen. Begründung: Das Gallus ist hervorragend an den ÖPNV angeschlossen und Einpendler könnten meist problemlos das Auto stehen lassen. Solange aber immer noch viele einen Parkplatz finden und selten ein Bußgeld zahlen müssen, werden die Stadt - und insbesondere die innenstadtnahen Bereiche - belastet. Ziel muss es sein, die Stadt für die hier lebenden Menschen und die Gewerbetreibenden attraktiv und lebenswert zu machen. Menschen, die im Gallus oder im östlichen Europaviertel arbeiten, berichten, dass sie selbst oder Kolleginnen und Kollegen aus dem Umland mit dem Pkw zur Arbeit pendeln. Wenn man früh genug kommt, würde man immer einen Parkplatz finden, auch wenn dieser häufig nicht legal sei. Durchschnittlich würden zwischen drei und fünf Knöllchen im Monat kassiert, die in der Summe billiger als eine Fahrkarte des ÖPNV seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer aufstellen Europaviertel östlich Emser Brücke (Gallus-Ost)

10.04.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2986 entstanden aus Vorlage: OF 580/1 vom 07.04.2018 Betreff: Altglascontainer aufstellen Europaviertel östlich Emser Brücke (Gallus-Ost) Vorgang: OM 350/16 OBR 1; ST 764/17; OM 1792/17 OBR 1; ST 1987/17; ST 640/18 Das Wohngebiet südliche der Europa-Allee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza ist der Bereich des Europaviertels, der zuerst fertig gestellt und seit etwa zehn Jahren bezogen ist. Das Quartier grenzt an das als Gallus-Ost bezeichnete Wohnquartier mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Von der Europa-Allee aus führen für die Menschen der dortigen Geschossbauten genau zwei Fußwege nach Süden ins Gallus: Ganz im Osten die Warschauer Straße (fast auf Höhe Skyline Plaza) auf die Kölner Straße und ganz im Westen der Fußweg entlang des Brückenbauwerks der Emser Brücke auf die Kreuzung Idsteiner Straße/Kölner Straße. Für das gesamte Wohngebiet zwischen Europa-Allee (Norden) - Mainzer Landstraße (Süden) - Güterplatz (Osten) - Emser Brücke (Westen) gibt es tatsächlich zwei Altglassammelbehälter. Die Karte verdeutlicht die Situation: Ausgangsbasis für die Karte: google maps Die beiden Pfeile geben an, auf welchem Weg die an der Europa-Allee und ihrer Stichstraßen wohnenden Menschen ihr Altglas entsorgen könnten, die beiden sechseckigen Markierungen bezeichnen die Standorte der Altglascontainer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640, wird darauf hingewiesen, dass Parkplätze als Stellplätze für Container umgewidmet werden könnten (Wegfall von Parkplätzen). Zur Parksituation im Gebiet ist folgendes festzustellen: - Alle Wohngebäude und Hotels im Europaviertel verfügen über private Tiefgaragen, sodass für die Halterinnen und Halter von Pkws Parkflächen zur Verfügung stehen. - Für Menschen, die zum Einkaufen kommen, steht die Tiefgarage im Skyline Plaza zur Verfügung, die auch von Kunden, die in Geschäften an der Europa-Allee einkaufen wollen, genutzt werden kann (eine Stunde kostenfrei). - Die Parkplätze im Gebiet und im östlichen Gallus werden überwiegend von Einpendlern genutzt, die in den Büros an der Europa-Allee arbeiten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf die Prüfung, ob es angemessen ist, dass ca. 40.000 Menschen, die im Europaviertel wohnen und arbeiten, ihr Altglas in den Nachbarstadtteilen entsorgen, zu verzichten, da sich bereits ein Bedarf aus der großen Anzahl der im Quartier lebenden Menschen ergibt und dafür möglichst bald zu handeln; 2. ausreichend Altglascontainer aufstellen zu lassen - entweder Standardbehälter oder (wo baulich und finanziell möglich) unterirdische Container; 3. auch Parkplätze zu Stellplätzen für Glascontainer umzuwidmen, wenn nur so eine Aufstellfläche geschaffen werden kann; 4. in Stichstraßen der Europa-Allee sowie im Bereich Kölner Straße/Koblenzer Straße/Frankenallee weitere Altglascontainer aufstellen zu lassen und dazu folgende Standorte zu prüfen: a) Warschauer Straße einen Parkpla tz zu einem Standort für Altglascontainer umwidmen; b) Warschauer Straße vor dem Haus Nr. 4, zwischen Tiefgarageneinfahrt und Bauminsel; c) am Ende der Europa-Allee/Kreuzung Lissabonner Straße, an der Fußgängerunterführung; d) im Seitenbereich der als Plätze angelegte und für den Autoverkehr nicht geöffneten Madrider Straße und Dubliner Straße (Stichstraßen der Europa-Allee). Begründung: Die ST 640 befasst sich in Punkt 1 ausschließlich mit der Beschreibung der Problematik unterirdischer Glascontainer. Der Ortsbeirat hat nie darauf bestanden, dass die Glascontainer unterirdisch errichtet werden müssen, sondern dies lediglich vorgeschlagen. In der ST 640 wird als Hinderungsgrund die Baumaßnahmen entlang der Europa-Allee genannt. Da der Ortsbeirat das Aufstellen der Container entlang dieser Hauptverkehrsachse nicht gefordert hat, ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Die Anlage der Stichstraßen (Nebenflächen) mit Bäumen u. ä. sowie deren Ausschilderung und aktuelle Nutzung gibt deutliche Hinweise, dass hier nur Teilflächen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr frei gehalten werden müssen und Platz für Glascontainer ist. Die Situation ist eine Zumutung für die vielen Menschen im Europaviertel und dem östlichen Gallus, die ihren Glasabfall ordentlich entsorgen wollen. Einblicke in die Stichstraße der Europa-Allee mit Hinweisen auf mögliche Aufstellorte für Altglascontainer: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1280 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3

21.03.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bussen die Durchfahrt am Skyline Plaza ermöglichen

13.03.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 520/1 vom 25.02.2018 Betreff: Bussen die Durchfahrt am Skyline Plaza ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die Taxistandplätze in der Den Haager Straße gegenüber des Skyline Plaza um eine Autolänge/einen Stellplatz zu verkürzen und so die Durchfahrt am Kreisel Brüsseler Straße zu gewährleisten. Begründung: Regelmäßig staut es sich an dem Kreisel des Skyline Plaza. Taxen stehen nämlich oft sehr dicht an der Ausfahrt des Kreisels. Dadurch kommen Busse nicht oder nur sehr schwer vorbei, sodass diese Probleme haben, ihre planmäßigen Zeiten einzuhalten. Fahrgäste haben dadurch mit einer höheren Wartezeit und Fahrtdauer zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1438 Antrag vom 02.01.2019, OF 812/1 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4168 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen

13.03.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2896 entstanden aus Vorlage: OF 549/1 vom 13.03.2018 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Magistrat wird in Anbetracht der stetig wachsenden Bevölkerung im Gallus unverzüglich aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik in beiden Fahrtrichtungen eine wohl bereits geplante barrierefreie Lösung, für die Stationen "Wickerer Straße", "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße" sowie "Speyerer Straße" und "Güterplatz" der dort verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 21 baldmöglichst zu realisieren. Begründung: Dies ist auf lange Sicht eine im Interesse der Sicherheit der Seniorinnen und Senioren, der behinderten Mitbürger - ob mit Rollstuhl oder Rollator - sowie der Mütter mit Kinderwagen unverzichtbare Investition. Insbesondere der Haltestelle "Rebstöcker Straße", und zwar in beiden Fahrtrichtungen, kommt dabei wegen der großen Zahl von ein- und aussteigenden Fahrgästen besondere Bedeutung zu. In Fahrtrichtung Innenstadt bietet sich für diese Station auch eine Verlegung an - vor den Gustavsburgerplatz zwischen Rebstöcker Straße und Gustavsburgerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

EuropaAllee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert?

24.02.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 24.02.2018, OF 522/1 Betreff: Europa-Allee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert? Im Gallus aktive Menschen, die sich Ende der 90er / Anfang er 00er Jahre mit den Planungen zum Europaviertel unter dem Motto "Chancen und Risiken für das Gallus" beschäftigt haben, berichten davon, dass insbesondere die Verkehrserschließung und das prognostizierte Verkehrsaufkommen damals im Gallus für viel Aufregung gesorgt haben. Partei- und vereinsübergreifend wurde gefordert, die straßenverkehrliche Anbindung der neuen Wohngebiete so zu gestalten, dass die Europaallee nicht zu einer Verbindung zwischen Autobahn und Bankenviertel mit der dann zu erwartenden hohen Verkehrsbelastung ausgebaut wird. Ebenso sollten die Nord-Süd-Verbindungen zum Gallus hin so beschränkt werden, dass hier kein Schleichverkehr in dieses dicht besiedelte Wohngebiet umgeleitet wird. Ehemalige Mitglieder dieser Bürgerinitiative berichten, dass aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Luft-Schadstoffbelastung eine geplante KiTa mit Außengelände an der Europaallee zwischen Emser Brücke und Güterplatz nicht genehmigungsfähig war. Vor diesem Hintergrund und um hier Gerüchten mit fundierten Zahlen entgegen treten zu können, wird er Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Verkehrsaufkommen auf der Europaallee - nach Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Durchfahrt von der Straße "Am Römerhof" bis zum "Güterplatz" bzw. "Platz der Republik" - wurde von den Fachbüros, die an der Verkehrserschließung des Europaviertels beteiligt waren, errechnet? 2. Haben sich aus dem Verkehrsaufkommen Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung entlang der Europaallee ergeben und wenn ja, welche? 3. Ist es dem Magistrat möglich, dem Ortsbeirat die Fachgutachten oder Teile daraus mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens (Zahlen!) sowie dessen Zusammensetzung zukommen zu lassen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 787 2018 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wegeverbindung Skyline Plaza

06.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 06.08.2017, OF 370/1 Betreff: Wegeverbindung Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten sich mit den Betreibern des Skyline Plaza-Einkaufszentrums in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, die Einhaltung der Zusage zu erreichen, dass die Wegeverbindungen durch das Einkaufszentrum auch nach Ladenschluss geöffnet bleiben. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen für das Einkaufszentrum im Ortsbeirat 1 sagten die Projektverantwortlichen des Skyline Plaza den Mitgliedern des Ortsbeirates zu, dass die Durchwegungen durch das Einkaufszentrum auch nach dem Ladenschluss zugänglich bleiben. Tatsächlich sind aber bereits ab 22 Uhr alle Zugänge verschlossen. Dadurch ist die direkte Wegeverbindung von der U-Bahnhaltestelle Festhalle/Messe zur Frankenallee und zur Europaallee durch das Skyline Plaza versperrt. Durch die Baustelle für die künftige U-Bahnhaltestelle Güterplatz verlängert sich die Wegstrecke zusätzlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 370/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung

17.01.2017 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung vom 17.01.2017, OA 113 entstanden aus Vorlage: OF 194/1 vom 28.12.2016 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept vorzustellen, wie nachhaltig dafür gesorgt werden kann, dass der ruhende Verkehr Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u. Ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, der Frankenallee und deren Querstraßen; 2. eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell in der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1 so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei den Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer oder Einsatzkräfte behindert werden; 3. eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee und Idsteiner Straße) auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise beschlossen, im Haushalt 2017 520 neue Stellen zu schaffen. Laut Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichtung von Bewohnerparkzonen oder bei Forderungen nach einer Bestreifung von durch den Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u. Ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Anlage 1 (ca. 45 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1145 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 113 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1017, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen

29.11.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1012 entstanden aus Vorlage: OF 167/1 vom 12.11.2016 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der VGF dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenbahnhaltestellen entlang der Mainzer Landstraße (Straßenbahnlinien 11 und 21) zeitnah uneingeschränkt barrierefrei umgebaut werden. Das meint konkret die nachfo lgenden Haltestellen: - Platz der Republik (derzeit eingeschränkt barrierefrei), - Güterplatz (derzeit nicht barrierefrei), - Speyerer Straße (derzeit nicht barrierefrei), - Galluswarte (derzeit eingeschränkt barrierefrei), - Schwalbacher Straße (derzeit nicht barrierefrei), - Rebstöcker Straße (derzeit nicht barrierefrei), - Wickerer Straße (derzeit nicht barrierefrei). Begründung: Entsprechend dem Personenbeförderungsgesetz soll bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Straßenbahnlinien 11 und 21 sind im Gallus stark frequentiert, jedoch zu großen Teilen nicht barrierefrei. Für bewegungseingeschränkte Personen (z. B. Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen) sowie Familien mit Kinderwagen ist das Ein- und Aussteigen an den genannten Haltestellen außerordentlich schwierig bis unmöglich. Es müssen dann Umwege in Kauf genommen werden, die zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand und einer großen Anstrengung führen. Manche Bewohnerinnen und Bewohner meiden daher sogar das Straßenbahnfahren in Gänze. Es muss folglich zeitnah möglich sein, dass die Straßenbahnen von allen uneingeschränkt genutzt werden können. Der ÖPNV soll attraktiver werden und muss für jeden zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 502 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter an der Bushaltestelle „Platz der Einheit“

29.11.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1018 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 13.11.2016 Betreff: Abfallbehälter an der Bushaltestelle "Platz der Einheit" Der Magistrat wird gebeten, den seit einiger Zeit an der Bushaltestelle "Platz der Einheit" (Linie 46) in der Haltebucht aufgestellten Abfallbehälter zu entfernen und auf dem Bürgersteig zu montieren, wie dies auch an allen anderen Bushaltestellen üblich ist. Begründung: Der in der Haltebucht aufgestellte Abfallbehälter behindert den Linienbus 46 bei der Anfahrt der Haltestelle. Der Bus kann dadurch nicht bis an den Straßenrand fahren und die Fahrgäste mit Rollstuhl und Rollator sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen können durch diese große Lücke nicht ohne Probleme aussteigen. Bild 1 Bild 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 504 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Straßenbahn barrierefrei?

14.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

Antrag vom 14.11.2016, OF 168/1 Betreff: Straßenbahn barrierefrei? "Bei der VGF heißt es auf Nachfrage, die Umrüstung von Straßenbahnhaltestellen sei im Gange. Allerdings seien die auf der Mainzer Landstraße nicht vor Ende 2017 an der Reihe, so die Sprecherin Karola Brack." Frankfurter Rundschau, Freitag den 28.10.2016" Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: Wann ist mit einem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen Güterplatz, Speyerer Straße, Galluswarte, Schwalbacher Straße, Rebstöcker Straße, Wickerer Straße und Mönchhofstraße zu rechnen? Wann und ggf. wie werden die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat in die Planungen miteinbezogen? Wann werden die Pläne zum barrierefreien Ausbau dem Ortsbeirat vorgestellt? Führen die geplanten Maßnahmen auch zu einer Entschleunigung des motorisierter Individualverkehr auf der Mainzer Landstraße? Begründung: Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen erhöht die Attraktivität des ÖPNV. Für viele Menschen werden Busse und Bahnen so überhaupt erst nutzbar. Ein entsprechender Ausbau ist also dringend geboten. Dabei bietet sich die Chance die Haltestellen so zu gestalten, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen ohne Konflikte mit PKW für alle Fahrgäste erleichtert wird. Es könnte auch ein Beitrag zur Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs geleistet werden. Gleichzeitig bestehen Befürchtungen, es könnten auch entlang der Mainzer Landstraße Hochbahnsteige mit all ihren negativen Konsequenzen entstehen. Nur unter der Voraussetzung einer frühzeitigen Beteiligung könnte die Planung auch auf große Akzeptanz bei allen Betroffenen treffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 285 2016 Die Vorlage OF 168/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 05.02.2018

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 144/1 vom 17.10.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Poststraße/Niddastraße/L udwigstraße/Rudolfstraße eine Bewohnerparkzone mit der längstmöglichen Schutzzeit für die Bewohner einzurichten. Begründung: Durch die Nähe zum Hauptbahnhof parken in diesem Bereich vermehrt Langzeitparker. Dadurch wird die Parkplatzsuche für die Bewohner deutlich erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, in diesem Bereich eine Bewohnerparkzone einzurichten, wie es in den meisten anderen Stadtteilen schon üblich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Endlich saubere Luft in Frankfurt

17.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

Antrag vom 17.06.2016, OF 43/1 Betreff: Endlich saubere Luft in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Luftqualität einen CityTree (übersetzt: Stadtbaum; siehe Begründung Punkt 1) im Gallus aufzustellen. Als Standort soll insbesondere die Fläche vor dem Skyline Plaza Frankfurt, Ecke Osloer Straße/Güterplatz, in Betracht kommen. Diese Maßnahme ist mit einem Höchstbetrag von 7.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget mitzufinanzieren. Zur Finanzierung des restliches Betrags soll geprüft werden, ob ein privater Träger oder die Stadt in Betracht kommen. Begründung: 1) Was ist ein CityTree? Ein CityTree ist eine mit Moospflanzen bewachsene Wand, welche verschiedene Schadstoffe (u. a. Feinstaub, Kohlendioxide und Stickoxide) aus der Luft filtert. Er steht auf einer Grundfläche von 3 m2 und bietet auf beiden Seiten Sitzflächen. 2) Was ist der Nutzen? Ein CityTree hat u. a. aufgrund der großen Oberfläche der Moosblättchen eine Filterleistung der Luft von bis zu 275 Bäumen. Jährlich sterben laut WHO etwa 8 Mrd. Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung. Der CityTree dient der Verbesserung der Luftqualität und somit der Erhaltung der Gesundheit von Frankfurterinnen und Frankfurtern. Der CityTree kann zudem die Temperatur der unmittelbaren Umgebung verringern, was für versiegelte Plätze von besonderem Wert ist, um die Hitzebelastung zu reduzieren. Durch den Klimawandel nehmen die Wetterextreme zu, Moospflanzen sind sehr gute Wasserspeicher. Sie fangen große Mengen Regen auf und bedürfen daher nur im Hochsommer eine Bewässerung. Die Moospflanzen bieten zudem einen Lebensraum für Insekten und reduzieren den Lärm. Zur Umweltbildung besitzt der CityTree eine Beschreibung der Funktion und Problematik an der Seitenfläche. Alt und Jung können sich dort informieren und ein Bewusstsein für die Luftqualität entwickeln. Außerdem verfügt der CityTree über eine Sitzbank auf beiden Seiten und kann wahlweise um einen Hotspot ergänzt werden. Damit kann folglich die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Gallus verbessert werden. 3) Wie hoch sind die Kosten? Die Anschaffungskosten betragen, je nach Auswahl des Modells, einmalig rund 19.500 € (inkl. Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme), dazu kommen jährliche Kosten für die Bewässerung im Hochsommer sowie die Wartung des CityTrees. Im Verhältnis zur Pflanzung von 275 neuen Bäumen und Kosten für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität handelt es sich um eine geringfügige Ausgabe. 4) Welche Standorte eignen sich? Besonderen Nutzen bringt ein CityTree in der Nähe von stark befahrenen Straßen und versiegelten Plätzen. Hilfreich ist er insbesondere für die Anwohner, welche regelmäßig die dortige Luft einatmen. Daher würde sich der Platz vor dem Skyline Plaza Frankfurt, Ecke Osloer Straße/Güterplatz, anbieten. Zum einen könnte der CityTree die Schadstoffe der Pkws von der Mainzer Landstraße filtern und zum anderen die Temperatur des versiegelten Platzes reduzieren. Im Übrigen würde so das Gallus für Touristen attraktiver werden und einen neuen Platz zum Verweilen hinzugewinnen. In Ballungsgebieten und Großstädten wie Frankfurt ist die Belastung der Luft besonders groß, regelmäßig werden die EU-Grenzwerte überschritten. Städte wie Norwegen, Jena und Hongkong setzen schon auf CityTrees, um die Luftqualität zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 19 2016 Die Vorlage OF 43/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und LINKE. Herr Korte und Frau Lübke haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Altglascontainer in der Hohenstaufenstraße/Ecke Ludwigstraße an einen anderen Standort versetzen

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 652/1 vom 24.08.2015 Betreff: Die Altglascontainer in der Hohenstaufenstraße/Ecke Ludwigstraße an einen anderen Standort versetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Altglascontainer in der Hohenstaufenstraße/Ecke Ludwigstraße an einen anderen Standort zu versetzen. Begründung: Um diese Altglascontainer werden immer wieder erhebliche Mengen von Sperrmüll illegal abgelegt (siehe Foto). Wenn die Container auf die andere Straßenseite vor das Verwaltungsgebäude gestellt werden würden, könnte die Hausverwaltung evtl. diese Ablagerung verhindern und auf dieser Fläche ein weiterer Parkplatz entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1763 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Macht euren Dreck selbst weg!“

17.03.2015 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 01.03.2015 Betreff: "Macht euren Dreck selbst weg!" Im gesamten Bereich der Europa-Allee, vom Güterplatz bis zur Straße Am Römerhof, ziehen sich diverse Baustellen. Anlieferungsverkehr zu den Baustellen, Baustellenverkehr, der die Europaallee und die Pariser Straße immer wieder kreuzt, hinterlassen entsprechende Spuren auf den Straßen im Europaviertel: Dreck, Steine, Erde, Lehm; bei Regen nass, bei schönem Wetter schmutziger Staub. Insbesondere in Bereichen, in denen aufgrund der Baustellen die Wegeführungen nur provisorisch angelegt oder grundsätzlich Wege und Straßen nicht sehr breit sind, ist die Situation zeitweise unzumutbar. Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Menschen mit Kinderwagen werden in vielen Bereichen nicht nur Schmutz ausgesetzt, Steine und Bauschutt führen auch immer wieder zu Schäden an Reifen oder beim "Hochspritzen" zu Schäden an den Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen. Die Bevölkerung im Neubaugebiet erträgt den Baulärm und Schmutz und wird noch über Jahre hin mit ihm leben müssen. Die Stadt muss daher dafür Sorge tragen, dass die Belastungen so weit wie möglich gemindert, reduziert werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Firmen, die als Generalunternehmer die Bauten im Europaviertel hochziehen, dazu zu verpflichten, die Straßen sauber zu halten. Die Kosten für die Straßenreinigung dürfen nicht auf die Bevölkerung umgelegt werden. Da der Nachweis, welches Unternehmen bzw. welcher Subunternehmer konkret in welchem Umfang an der Verschmutzung beteiligt ist, bei der Vielzahl der Beteiligten kaum zu führen ist, wird die Stadt aufgefordert, mit den Bauträgern in ihrer Gesamtheit eine Lösung zu finden, bei der auch die FES mit einbezogen ist. Vordringlich ist hier eine auch kurzfristig umzusetzende Lösung für den Bereich Pariser Straße/Europa-Allee/Römischer Ring/Maastricher Ring anzustreben. Hier herrscht rege Bautätigkeit, während gleichzeitig große Liegenschaften bereits bezogen sind. Weiterhin befinden sich hier das kleine Ladenzentrum sowie Übergänge ins Gallus/Kuhwald/Rebstockgelände und zu den Park- und Spielanlagen. Begründung: Den jetzigen Bewohnerinnen und Bewohnern des sogenannten Europaviertels ist bewusst, dass sie quasi für einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle leben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alles hinzunehmen ist. Insbesondere kann die Verschmutzung der Straßen und Gehwege in den Baustellenbereichen durch häufigere Reinigung durch die Bauträger reduziert werden. Diese Mehrkosten sind den Bauträgern zuzumuten. Von Bauträgern wurde in der Vergangenheit häufiger vorgetragen, dass die Verschmutzungen durch einzelne am Bau beteiligte Unternehmen verursacht werden, und dass diese von der Stadt dafür zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Verantwortlich für eine Baumaßnahme ist der Bauträger als Generalunternehmer, der für Auswirkungen auf die Nachbarschaft damit auch haftbar zu machen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 883 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen für die Poststraße

17.03.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 01.03.2015 Betreff: Zebrastreifen für die Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaften Poststraße Nr. 5 beziehungsweise Nr. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußg ängerüberweg (allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) im Rahmen der Umbaumaßnahmen einzuplanen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße, um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Aufgrund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 893 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übersichtliche Verkehrsführung am Güterplatz schaffen

18.03.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2976 entstanden aus Vorlage: OF 433/1 vom 01.03.2014 Betreff: Übersichtliche Verkehrsführung am Güterplatz schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, am Güterplatz endlich für eine übersichtliche Verkehrsführung zu sorgen. Begründung: Seitdem der Tunnelbau (Herbst 2015) am Güterplatz durch das Verlegen von Leitungen vorbereitet wird, hat sich an mehreren Stellen eine chaotische Verkehrsführung entwickelt. Die Umleitung von der Europa-Allee auf die Frankenallee ist unübersichtlich. Auch für Radfahrer und Fußgänger gleicht der Güterplatz einem wahren Hindernisparcour (die Frankfurter Rundschau berichtete darüber am 18. Februar 2014). Diese Zustände sind schnellstmöglich zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 781 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen

18.02.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2901 entstanden aus Vorlage: OF 423/1 vom 18.02.2014 Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für Pkws zur Verfügung steht. Dazu sind für die Dauer der Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich sind auf der Ostseite, ebenfalls längs zur Fahrbahn, Anwohnerparkplätze einzurichten. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, beispielsweise auf dem ehemaligen Telenorma- Areal, zur Verfügung gestellt. Begründung: Die bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der Anwohnerzone das Nachsehen, da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger mit einem "Knöllchen" bedacht werden. . Durch die Baustelle rund um den Güterplatz, sind die Bewohner ohnehin stark belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck entsteht, durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bußgelder zumindest einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen, ist nicht hinnehmbar. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs

29.12.2013 · Aktualisiert: 12.02.2014

Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße)

29.10.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 357/1 vom 10.10.2013 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus (Regelungsbereich 37) für die Anwohner zeitlich zu erweitern, und zwar auf morgens von 7:00 bis 12:00 Uhr und in den Nachmittags- und Abendstunden von 15:00 bis 24:00 Uhr an allen Werktagen und auch an den Sonntagen. Begründung: Das derzeitige zeitliche Bewohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Das dortige Parkhaus des neuen Einkaufszentrums am Güterplatz (auch bekannt unter dem umständlichen Namen Skyline Plaza) wird durch die erstmalige Preispolitik nur beschränkt benutzt. Den Anwohnern im obigen Bereich werden ständig die Parkplätze weggenommen, um einige Euros zu sparen. Dies gilt auch für die Besucher der Messe, die von weit her kommen, ein saftiges Eintrittsgeld bezahlen und dann einige Euros für ein Parkhaus scheuen und bedenkenlos den Anwohnern die schon raren Parkplätze wegnehmen und sich in der Frankfurter Tagespresse (siehe FNP vom 21.09.2013) damit noch großtun. Das kann im Interesse der Anwohner so nicht hingenommen werden. Deshalb ist dringlichst Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 139 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fahrradabstellmöglichkeiten am Einkaufszentrum am Güterplatz

08.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2013

Antrag vom 08.09.2013, OF 350/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten am Einkaufszentrum am Güterplatz Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des neuen Einkaufzentrums am Güterplatz, Osloer Straße, Europaallee ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern schaffen zu las- sen. Begründung: Zur Zeit sind dort überhaupt keine Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 350/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten

27.08.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 331/1 vom 01.07.2013 Betreff: Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten Der Hauptgüterbahnhof Frankfurts, der das Gallus von der Kuhwaldsiedlung trennte und dessen Gleisanlagen vom Rebstockpark bis zum Güterplatz reichten, prägte das Leben vieler Menschen, insbesondere im Gallus. Nach dem Ende des Rangierbetriebes im Jahre 1996 und dem Entfernen der Gleisanlagen ab 1998 entstand auf dem rund 70 Hektar großen Areal das Europaviertel. Wer heute durch das im Entstehen begriffene Neubaugebiet im nördlichen Gallus läuft, findet bis auf den Turm des ehemaligen Stellwerkes an der Emser Brücke keinen Hinweis mehr auf die Geschichte des Gebietes. Während im Gebiet des Westhafens im Gutleut, das eine ähnliche Wandlung durchlaufen hat wie das Areal des Hauptgüterbahnhofs, Schilder über dessen vormalige Nutzung erinnern, sucht man Ähnliches im Europaviertel vergeblich. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, in angemessener Weise an die Geschichte des Hauptgüterbahnhofs zu erinnern. Dies kann zum Beispiel - wie im Westhafen geschehen - mittels Informationsschilder erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob die Eigentümer Vivico und Aurelis sich an den Kosten der Realisierung beteiligen wollen. Auch die Stadtteilhistoriker des Gallus, die über viele Informationen und Fotomaterial zum Hauptgüterbahnhof verfügen, sind auf Wunsch in das Projekt mit einzubinden. Informationsschilder zur Erinnerung an den ehemaligen Westhafen im Gutleut Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1628 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wann wird die Ödnis am Güterplatz endlich beseitigt?

01.09.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

Antrag vom 01.09.2012, OF 213/1 Betreff: Wann wird die Ödnis am Güterplatz endlich beseitigt? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Welche Gründe führten zu einer solch massiven zeitlichen Verzögerung der Neugestaltung des Güterplatzes? - Wann beginnen nun definitiv die Arbeiten zur Neugestaltung des Güterplatzes - Falls für die Zeit bis zum Beginn der Arbeiten länger als 6 Monate veranschlagt werden, gibt es seitens des Magistrats Pläne für eine Zwischennutzung? Begründung: Im Sommer 2009 wurde von der Stadtverwaltung verkündet, dass mit den Arbeiten zur Umgestaltung am Güterplatz "Ende des Jahres" begonnen wird. Bis heute - zwei Jahre später - hat sich immer noch nichts getan. Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie lange das Eingangstor ins östliche Gallus und in das Europaviertel noch wie eine Einöde aussehen wird. Es sieht fast so aus, als werde das hochkomplexe neue Einkaufszentrum noch vor dem Güterplatz fertig gestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 213/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Lärmreduktion durch Bereichsleitungswache II (Feuerwache Gallus)

17.05.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

Antrag vom 17.05.2012, OF 190/1 Betreff: Lärmreduktion durch Bereichsleitungswache II (Feuerwache Gallus) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat anerkennt die Arbeitsleistung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr für die öffentliche Sicherheit im Einsatzgebiet. Der Ortsbeirat gibt zu bedenken, dass zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nicht nur ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit gehört, sondern auch das Recht auf angemessene Ruhe und Lärmvermeidung. Der Ortsbeirat gibt der Lärmreduktion eine hohe Priorität, so dass der Ortsbeirat befürwortet, finanzielle Mittel aufzuwenden, um die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Dies vorangestellt möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße umgekehrt werden kann, so dass die Fahrtrichtung von der Frankenallee zur Mainzer Landstraße verläuft. Dadurch würde es kleineren Einsatzfahrzeugen der Bereichsleitungswache II ermöglicht, für Einsätze in den westlichen Gebieten des Einsatzbereiches auch die Fahrt durch die Heinrichstraße zu erwägen. Dadurch würden die Anwohner der Frankenallee und der Straßenzüge um den Güterplatz entlastet und die Lärmbelastung besser verteilt. ob die Ampelanlagen an der Ecke Frankenallee/Europaallee, Europaallee/Güterplatz, Güterplatz/Mainzer Landstraße so modifiziert und aufgerüstet werden können, dass die Einsatzfahrzeuge möglichst schnell und ungestört ausrücken können. Dies würde die Lärmbelästigung durch das Martinshorn der Einsatzfahrzeuge vermindern oder gar gänzlich vermeiden. Darüber hinaus könnten die Einsatzfahrzeuge ihre Einsatzorte schneller erreichen. Begründung: 1. Um die westlichen Einsatzgebiete der Bereichsleitungswache II zu erreichen, müssen die Einsatzfahrzeuge häufig durch die engen Straßen des Gallus oder einen Umweg über den Güterplatz fahren. Dabei muss häufig das Martinshorn eingesetzt werden, da die Verkehrssituation oft unübersichtlich ist. Die Erlaubnis, durch die Heinrichstraße auf die Mainzer Landstraße zu fahren, würde die Fahrten durch die Wohngegenden des Gallus bzw. den stark belasteten Bereich des Güterplatzes reduzieren, die Geschwindigkeit der Einsatzfahrt erhöhen und aufgrund der übersichtlicheren Verkehrssituation auf der Mainzer Landstraße auch die Notwendigkeit reduzieren, das Martinshorn einzusetzen. 2. Die Ampelanlagen in der Nähe der Feuerwache sind häufig Anlass dafür, dass sich durch Rot-Phasen der Verkehr staut und die herannahenden Einsatzfahrzeuge sich durch das Martinshorn bemerkbar machen müssen, damit der Weg frei gemacht wird. Würden die jeweiligen Ampelanlagen kontrolliert auf grün geschaltet, wäre der Verkehr für die Einsatzfahrzeuge frei und der Einsatz des Martinshorns wäre nicht mehr nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 190/1 wird bis zur nächsten Sitzung im Gallus am 18.09.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 190/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 3 CDU und FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP
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