Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM
2901 entstanden aus Vorlage:
OF 423/1 vom
18.02.2014 Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während
Baumaßnahmen sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu
tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für Pkws zur
Verfügung steht.
Dazu sind für die Dauer der
Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt
quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich sind auf der Ostseite, ebenfalls
längs zur Fahrbahn, Anwohnerparkplätze einzurichten. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot
zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird
Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße
kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, beispielsweise auf dem
ehemaligen Telenorma- Areal, zur Verfügung gestellt.
Begründung: Die
bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in
beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem
vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der
Anwohnerzone das Nachsehen, da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger mit
einem "Knöllchen" bedacht werden. .
Durch die Baustelle rund um den Güterplatz, sind die
Bewohner ohnehin stark belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck
entsteht, durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bußgelder zumindest
einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen, ist
nicht hinnehmbar.
. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 849
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1
am 17.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1