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Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2901 entstanden aus Vorlage: OF 423/1 vom 18.02.2014 Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für Pkws zur Verfügung steht. Dazu sind für die Dauer der Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich sind auf der Ostseite, ebenfalls längs zur Fahrbahn, Anwohnerparkplätze einzurichten. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, beispielsweise auf dem ehemaligen Telenorma- Areal, zur Verfügung gestellt. Begründung: Die bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der Anwohnerzone das Nachsehen, da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger mit einem "Knöllchen" bedacht werden. . Durch die Baustelle rund um den Güterplatz, sind die Bewohner ohnehin stark belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck entsteht, durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bußgelder zumindest einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen, ist nicht hinnehmbar. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1