Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.01.2017, OA 113 entstanden aus Vorlage:
OF 194/1 vom
28.12.2016 Betreff: Mehr Personal für die
Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept vorzustellen, wie nachhaltig dafür
gesorgt werden kann, dass der ruhende Verkehr Fußgängerinnen und Fußgänger
sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den fließenden Verkehr (insbesondere
auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u. Ä.) nicht behindert. Auch
die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen
kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt
insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, der Frankenallee und deren
Querstraßen; 2.
eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen
(Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell in der
Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es
erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1 so zu überwachen, dass durch
häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei den Fahrzeughaltern
eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger
sowie Radfahrerinnen und Radfahrer oder Einsatzkräfte behindert werden;
3. eine regelmäßige und
häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker
Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee und Idsteiner
Straße) auch in den Abend- und Nachtstunden
durchzuführen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise
beschlossen, im Haushalt 2017 520 neue Stellen zu schaffen. Laut Meldung
der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung
vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichtung
von Bewohnerparkzonen oder bei Forderungen nach einer Bestreifung von durch den
Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu
wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit
Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in
innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich
um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler).
Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer
Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum:
Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u. Ä. Wichtig ist, sich frei
bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen
Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Anlage 1 (ca.
45 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2017, ST 1145
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 26
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 113 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 1
am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Beschlussausfertigung(en): § 1017, 8. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 32 4