Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM
3115 entstanden aus Vorlage:
OF 586/1 vom
20.04.2018 Betreff: Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der
Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern
Der Gehweg entlang der
Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz (Westseite) und Galluswarte ist für zu
Fuß Gehende aus folgenden Gründen an vielen Stellen nicht problemlos zu
nutzen: - In den entlang der Fahrbahn
angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem
Gehweg geparkt; häufig ist zu beobachten, dass eine (Längs-) Parkbucht von zwei
Fahrzeugen durch Schrägparken genutzt wird; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch
Kreuzungen (abgesenkte Gehwege) möglich, fahren Pkw-Fahrer auf und nutzen den
Gehweg als Parkplatz; -
den deutlich verschmälerten Gehweg, der es oft nicht zulässt, dass zwei zu Fuß
Gehende problemlos aneinander vorbeigehen können, müssen sich zu Fuß Gehende
zudem mit Radfahrern teilen. Diese Schilderung trifft insbesondere für den
Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen der Einmündung des von der
Frankenallee kommenden Fußwegs und der Kreuzung zur Speyerer Straße zu.
Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet. In diesem Bereich
sind in der Regel keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn
und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum
Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren
können; 3. wo noch nicht erfolgt,
Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den
Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu
korrigieren, dass die Abstände zwischen den Pollern nicht so groß sind, dass
Pkw zwischen zwei Pollern durchfahren können. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der
Situation auf dem Gehweg:
Begründung: Grundsätzlich ist der Bereich zwischen den
Grundstücken, die entweder mit Mauern oder durch ausgewiesene private
Stellplätze gegenüber dem öffentlichen Raum abgegrenzt sind, breit genug, um
Parkplätze einzurichten. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen
und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal
parkende Pkw behindert werden, dann klappt auch auf diesem Gehweg das
Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1431
Aktenzeichen: 32 1