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Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 586/1 vom 20.04.2018 Betreff: Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern Der Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz (Westseite) und Galluswarte ist für zu Fuß Gehende aus folgenden Gründen an vielen Stellen nicht problemlos zu nutzen: - In den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg geparkt; häufig ist zu beobachten, dass eine (Längs-) Parkbucht von zwei Fahrzeugen durch Schrägparken genutzt wird; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Gehwege) möglich, fahren Pkw-Fahrer auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - den deutlich verschmälerten Gehweg, der es oft nicht zulässt, dass zwei zu Fuß Gehende problemlos aneinander vorbeigehen können, müssen sich zu Fuß Gehende zudem mit Radfahrern teilen. Diese Schilderung trifft insbesondere für den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen der Einmündung des von der Frankenallee kommenden Fußwegs und der Kreuzung zur Speyerer Straße zu. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet. In diesem Bereich sind in der Regel keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen den Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen zwei Pollern durchfahren können. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Grundsätzlich ist der Bereich zwischen den Grundstücken, die entweder mit Mauern oder durch ausgewiesene private Stellplätze gegenüber dem öffentlichen Raum abgegrenzt sind, breit genug, um Parkplätze einzurichten. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, dann klappt auch auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1