Meine Nachbarschaft: Nußgartenstraße
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPassivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2
Linie 83 als Ringlinie
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 442 entstanden aus Vorlage: OF 587/11 vom 30.07.2019 Betreff: Linie 83 als Ringlinie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringlinie einzusetzen. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, und versuchte, mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potenzial. Sie wird aber aus den folgenden Gründen kaum genutzt: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch Pkws hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet. Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 442 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 442 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4566, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 92 11
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 09.01.2019 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A 661 nach Bad Homburg/Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof "Bad Vilbel Südbahnhof" erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-ride-Parkfläche für P endler beinhalten. Diese könnte sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A 661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1688 Aktenzeichen: 92 11
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 575/10 vom 22.07.2018 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, 2. wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-) Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen. 3. wo Park-and-ride-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenChaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3164 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 29.04.2018 Betreff: Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen! Vorgang: OM 320/16 OBR 11; ST 771/17 Der Magistrat wird gebeten, das Chaos auf dem Lohrberg zu beenden und die Frankfurter Grünanlagensatzung vor Ort durchzusetzen. Hierbei sind an den Samstagen sowie den Sonn- und Feiertagen - im Zeitraum April bis Oktober - insbesondere folgende Schwerpunkte umzusetzen: 1. Die Zufahrtswege zum Lohrberg sind für den Lohrbergbus sowie für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Illegales Parken darf nicht toleriert werden, sondern ist zu ahnden. Verkehrsbehindernd abgestellte Kfz sind unverzüglich abzuschleppen. 2. Solange die Einfahrt in den Park nicht mit mechanischen Absperrvorrichtungen verhindert werden kann, ist mittels Sicherheitspersonal die Einfahrt zu überwachen, und nur Personen mit Genehmigung ist die Einfahrt zu gewähren. 3. Im Park ist das illegale Grillen auf nicht dafür vorgesehenen Flächen konsequent zu unterbinden. 4. Auf den Liegewiesen ist das nicht angeleinte Laufenlassen von Hunden zu verfolgen. Der Hundekot ist von den Hundebesitzern sofort und gründlich zu entfernen. Nichtbefolgung ist zu ahnden. 5. Die Müllentsorgung ist effektiver zu organisieren. 6. Generell sind Ordnungswidrigkeiten entsprechend der Grünanlagensatzung zu sanktionieren. 7. Für die Umsetzung der in den Ziffern 1. bis 6. genannten Maßnahmen ist Personal in ausreichender Zahl einzusetzen. Die Anwesenheit von Stadtpolizei und Parkwächtern ist auch für die späten Abendstunden sicherzustellen. 8. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, in Frankfurt neue Grillplätze anzulegen, die abseits der Erholungsparks liegen. Begründung: Bereits an den ersten sonnigen Wochenenden dieses Jahres ist die Kapazität auf dem Lohrberg an ihre Grenzen gestoßen. Es trat ein unglaubliches Chaos ein. Links und rechts des Berger Weges wird verkehrswidrig in den Feldern geparkt. In den Park wird illegal mit Pkws eingefahren, Fußwege befahren und wild geparkt. Vielfach wird auf nicht dafür vorgesehenen Flächen gegrillt. Hunde laufen unangeleint über die Liegewiesen und hinterlassen dort ihren Kot, den wiederum die Hundebesitzer nicht beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 320 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 771 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 146 Aktenzeichen: 67 0
Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2018, OF 369/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg Vor dem aktuellen Hintergrund des Verkehrschaos auf dem Lohrberg, insbesondere an den Wochenenden, und des fehlenden Konzeptes, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung der Straßen auf dem Lohrberg wie folgt zu ändern: - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Berger Weg in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg - Einrichten der Einbahnstraße auf der Nußgartenstraße in dem Abschnitt Berger Weg bis zum Seckbacher Kreuzweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Seckbacher Kreuzweg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Seckbacher Kreuzweg in dem Abschnitt Auf dem Lohr und Berger Weg. Mit der Fahrtrichtung Berger Weg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Klingenweg in dem Abschnitt Berger Weg und Einmündung Klingenweg Nr. 102. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg 102. - Einrichten eines absoluten Halteverbots entlang des Berger Weg durch Z. 267 in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg ggf. unter Aufstellen von Baumstümpfen und/ oder Findlingen Begründung: Durch die beantragte Änderung der Verkehrsführung entsteht ein gleichmäßig volatiler und sich nicht gegenseitig behindernder Verkehrsfluss. Also ganz das Gegenteil von der momentanen Situation. Ein absolutes Halteverbot einzurichten, ist gefahrenabwehrtechnisch sinnvoll, denn bislang parkten PKW den Berger Weg so dermaßen zu, dass die extra eingerichtete Buslinie am Wochenende zum Lohrberg ihren Sinn verfehlte, weil die Busse stecken blieben und nicht weiterkamen, obwohl die Idee grundsätzlich gut war, die Linie einzurichten. Ganz zu schweigen von Rettungswagen, die in einem etwaigen Notfalle zu den hilfebedürftigen Menschen auf dem Lohrberg dringend eilen müssen. Glücklicherweise kam es noch nicht zu Engpässen, was allerdings nur dem Zufall überlassen blieb. Weiterhin muss bedacht werden, dass die auch heute schon widerrechtlich parkenden PKW Teile der hiesigen Felder derart beschädigen, dass Pächtern hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Hier muss dringend gehandelt werden, denn so wie es ist, darf es nicht weitergehen. Nicht nur im Sinne von erfolgreichen und hoffentlich nicht notwendigen Rettungseinsätzen, sondern auch für ein geordnetes Miteinander der Menschen, die ihre kostbare Freizeit auf dem schönen Lohrberg verbringen wollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 369/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAusstehende Abbiegespur auf der B 521
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProblemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 197/11 vom 01.04.2017 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiterinnen und FES-Mitarbeiter an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14 zur Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1413 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRegelmäßiges Reinigen und pflegen des Straßengrabens in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 196/11 Betreff: Regelmäßiges Reinigen und pflegen des Straßengrabens in der Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: den Straßengraben (rechts) in der Nußgartenstraße Tal a bwärts in Richtung Seckbach wieder im unteren Teil neu herzustellen, zu reinigen und regelmäßig zu pflegen. Begründung: Der Straßengraben im unteren Teil der Nußgartenstraße in Richtung Seckbach ist auf der rechten Fahrbahnseite nicht mehr vorhanden. Dies hat zur Folge, dass das sich sammelnde Wasser nicht mehr über den Graben ablaufen kann und sich somit den Weg über die Straße sucht. Jetzt, gerade in den Wintermonaten, wird diese Auswucherung zur Gefahr! -siehe Bilder im Anhang-. Das Wasser sucht sich seinen Weg und der untere Teil der Straße ist dann mit einer etwa 8-10 cm dicken Eisfläche versehen. Diese Fläche wird zur gefährlichen Rutschpartie und ist in der Dunkelheit überhaupt nicht zu erkennen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. . . . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBeendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 816 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenWiedereinführung der Buslinie 30 zum Lohrbergparkplatz
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 39 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 01.06.2016 Betreff: Wiedereinführung der Buslinie 30 zum Lohrbergparkplatz Vorgang: OA 419/13 OBR 11; ST 44/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Frühjahr 2013 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellte Buslinie 30, ab der Friedberger Warte bis zum Lohrbergparkplatz, wieder in Betrieb zu nehmen und entsprechend intensiv zu bewerben, sodass die Buslinie besser genutzt wird als im Jahr 2012. Begründung: Gerade im Sommer 2015 zeigte sich ein sehr hohes Verkehrsaufkommen rund um den Lohrbergparkplatz. Der Lohrbergparkplatz bietet nur begrenzte Parkmöglichkeiten für Pkws, sodass die Fahrzeuge auf dem Berger Weg abgestellt werden. Die daraus entstehenden Engpässe auf dem Berger Weg von ankommenden und abfahrenden Fahrzeugen führen zu Problemen und Konflikten mit Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass der Lohrberg ein beliebtes Ausflugsziel in Frankfurt am Main ist. Dieses Ausflugsziel bleibt allerdings für Menschen mit Gehbehinderung unerreichbar, da diese zurzeit einen sehr langen Fußweg von der Bushaltestelle "Heiligenstock" bis zum Lohrberg in Kauf nehmen müssen. Aufgrund des o. g. erhöhten Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden Umweltverschmutzung durch Abgase und Lärm sowie der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an einem der beliebtesten Ausflugsorte in Frankfurt, ist es notwendig, diese Buslinie zum Lohrbergparkplatz wieder in Betrieb zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2013, OA 419 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 44 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1722 Antrag vom 25.02.2017, OF 147/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 81 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 991 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 39 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 463, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 92 11
Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 03.11.2015 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase; 2. mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen; 3. mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer; 4. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße Am Kalten Berg 4.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 4.2 während des Versuches; 4.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches; 5. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Hofhausstraße im Frankfurter Bogen 5.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 5.2 während des Versuches; 5.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 215 Antrag vom 16.04.2016, OF 3/10 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4722 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 23.09.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach Vorgang: V 1018/14 OBR 11; ST 1069/14; V 1216/15 OBR 11; ST 910/15 Durch zahlreiche Anfragen und Anregungen fordert der Ortsbeirat seit mehreren Jahren, die Verkehrssituation in der Nußgartenstraße in Seckbach zu verbessern. Kein Vorschlag des Ortsbeirats wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder zusätzliche Fahrbahnmarkierungen wurde aufgegriffen oder realisiert. Die zugesagte Langzeitmessung der Durchfahrgeschwindigkeit wurde zwar im Jahr 2014 angekündigt, aber bis heute nicht durchgeführt. Der Magistrat wird aufgefordert, - die zugesagte Langzeitmessung - außerhalb von Schulferien - endlich durchzuführen; - nach deren Auswertung ein Konzept zu erarbeiten, das die Sicherheit von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Spaziergängerinnen und Spaziergängern verbessert; - daraus resultierende Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Probleme durch Schleichverkehr, Raserinnen sowie Raser in der Nußgartenstraße entwickeln sich zur unendlichen Geschichte. Bereits in der Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, hat der Magistrat die Probleme eingeräumt und eine Langzeitmessung angekündigt. Auf weitere Nachfragen durch den Ortsbeirat wurde mit der Stellungnahme vom 19.06.2015, ST 910, mitgeteilt, dass durch technische Probleme die Messungen nicht abgeschlossen werden konnten. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass solche Schwierigkeiten behebbar sein müssten und bittet erneut um die Bearbeitung des Anliegens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.05.2014, V 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Auskunftsersuchen vom 12.01.2015, V 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 910 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 276 Aktenzeichen: 66 0
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 966 Aktenzeichen: 32 4
Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 310/11 vom 12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 26.01.2015 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße/die Goldpeppingstraße/die Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrerinnen und Schleichfahrern, insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend, bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, beispielsweise auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Aktenzeichen: 61 1
Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.01.2015 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen Am Dachsberg, Heiligenstockweg, Hofhausstraße (in Richtung Preungesheim) sowie Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2014, OF 303/11 Betreff: Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße? Vorgang: ST 1069/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wurde die Langzeitmessung in der Nußgartenstraße bereits durchgeführt? 2. Falls nicht, wann wird die Langzeitmessung durchgeführt? 3. Wann ist voraussichtlich mit der Auswertung der Langzeitmessung zu rechnen? 4. Wann wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu berichten und gleichzeitig Vorschläge für eine nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung unterbreiten? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, kündigt der Magistrat eine Langzeitmessung in der Nußgartenstraße an. Mittels dieser Langzeitmessung soll(te) die Verkehrsmenge und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten festgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1216 2015 Die Vorlage OF 303/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2014, OF 242/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren versucht der Ortsbeirat 11 einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße zu leisten. Dort gibt es permanent Gefährdungen von Anwohnern und Spaziergängern, durch Raser, die mit ihren PKWs die Nußgartenstraße in eine Rennbahn verwandeln. Der Ortsbeirat 11 hat mit drei Anträgen (OF 80/11, OF127/11 und OF 177/) darum gebeten, dass im Bereich der Wohnhäuser Blumenkübel aufgestellt werden, um die Fahrbahn zu verengen, bzw. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, um Fußgängerwege zu markieren. Alle Ortsbeiratsanträge wurden vom Magistrat abgelehnt, ohne Alternativvorschläge aufzuzeigen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung der Anwohner und Spaziergänger in der Nußgartenstraße durch Raser? 2. Welche eigenen Vorstellungen hat der Magistrat alternativ zu den Vorschlägen des Ortsbeirats entwickelt? 3. Wann werden diese Maßnahmen des Magistrats umgesetzt? Begründung: Gerade im Berufsverkehr wird die Nußgartenstraße als Schleichweg sehr stark befahren. Auch wenn es nur wenige Anwohner gibt, sind deren Sicherheit sowie die Sicherheit zahlreicher Spaziergänger ein ernstzunehmendes Anliegen. Es besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2014 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkverbot Hofhausstraße, Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 29.01.2014 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 720 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Wilder Müll in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 469/10 vom 08.06.2013 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie auf dem Feldweg oberhalb der Autobahn östlich vom Frankfurter Bogen zwischen Preungesheimer Dreieck und Hofhausstraße, der zum großen Teil zum GrünGürtel-Radweg gehört, das Abladen riesiger Müllmengen unterbunden werden kann. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise: 1. Sperrung des Weges an allen Einfahrten für unbefugten Fahrzeugverkehr; 2. Ermittlung der Müllsünder durch 2.1 Untersuchung des Mülls auf Hinweise durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt; 2.2 Überwachung des Weges durch Polizei/Ordnungsamt; 2.3 Ermittlung durch Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei; 3. Erhöhung der Bußgelder für ermittelte Müllsünderinnen und Müllsünder zur Steigerung des Risikos. Begründung: Anfang der Woche vor Pfingsten wurden durch die FES diverse große Müllhaufen an diesem Weg beseitigt. Schon im Laufe der Woche entstanden neue Müllhaufen, sowohl an den vorherigen als auch an anderen Stellen. Vorbeikommende Spaziergängerinnen und Spaziergänger wie auch Radfahrerinnen und Radfahrer waren schockiert. Hier müsste dringend dieser Form von Vandalismus Einhalt geboten werden, sei es durch Sperrung des Weges für den Autoverkehr, wobei eine Lösung für die Landwirte und Kleingärtner gefunden werden müsste, aber vor allem durch Ermittlung und empfindlichere Bestrafung der Müllsünderinnen und Müllsünder oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte sich das Problem dann an andere Stellen verlagern, müsste dort entsprechend verfahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1399 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2120 entstanden aus Vorlage: OF 177/11 vom 02.04.2013 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße Vorgang: OIB 88/12 OBR 11; ST 1663/12 Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße in Seckbach Fahrbahnmarkierungen anbringen zu lassen. Mit der Anbringung von Randstreifen soll die Fahrbahn optisch eingeengt werden. Vor der beginnenden Wohnbebauung sollen Tempo 30-Piktogramme auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden. Begründung: Seit Jahren beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner der Nußgartenstraße über Raserinnen und Raser. Da dort keine Bürgersteige vorhanden sind, werden immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet. Der Ortsbeirat hat im vergangenen Jahr beantragt, Blumenkübel aufzustellen (OIB 88). Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663, abgelehnt, obwohl der Ortsbeirat bereit war, die Blumenkübel aus eigenen Mitteln zu finanzieren und die Anwohnerinnen und Anwohner die Pflege und das Gießen der Pflanzen zugesichert hatten. Durch diese Ablehnung wurde das Problem nicht gelöst. Es geht nicht nur um den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Zahlreiche Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Familien mit Kindern, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und so weiter werden gefährdet. Daher erfolgt mit dieser Antragstellung ein weiterer Versuch, die Raserei in der Nußgartenstraße einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.05.2012, OIB 88 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1253 Aktenzeichen: 32 1
Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4
Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 346/10 Betreff: Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts an der Hofhausstraße und an der Überquerung der A 661 so zu optimieren, dass die gegenwärtigen Rückstaus reduziert werden. Außerdem möge der Magistrat berichten, wann die zugesagte Verlängerung der Einfädelspur auf die A 661 von der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg nun endlich realisiert wird. Begründung: Die Stausituation auf der Friedberger Landstraße hat sich auch nach Beendigung der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 keinesfalls gebessert, was zu einem massiven Schleichverkehr durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim führt. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, um den morgendlichen Rückstau an der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße, der dazu führt, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens lieber durch Preungesheim fahren, statt auf der gut ausgebauten Friedberger Landstraße an der Wohnbebauung vorbeizufahren, zurückzuführen. Durch eine sinnvolle Einfädelspur hier wäre sicherlich eine Besserung zu erzielen. Sodann ist die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg immer noch nicht verlängert, so dass auch der Verkehr, der eigentlich gar nicht in die Stadt will, die Friedberger Landstraße mit verstopft. Ferner sind die Einfädelung des Verkehrs der von der A 661 aus Richtung Offenbach Richtung Innenstadt kommt und dem, der Richtung Offenbach auf die A 661 will, so unglücklich miteinander verschränkt, dass hier durch eine Optimierung der Einfädelungsregelungen der Verkehrsfluss auch zu bessern sein sollte. Um den Schleichverkehr zu reduzieren, muss eine solche Optimierung dringend geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2012 Die Vorlage OF 346/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKünftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 190/11; § 10484/05; M 205/05 Der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011 (ST 190) zu vorstehendem Thema ist zu entnehmen dass "entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 (...) derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet" wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung an den Ortsbeirat 11 zu leiten: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der aktuelle Sachstand für die notwendige Abbiegespur aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist, 2. wie die Realisierung der Abbiegespur beschleunigt werden kann und bis wann mit einer solchen zu rechnen ist. Begründung: Auf die entsprechenden diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2013 Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlbert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A.661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA 223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0
Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 127/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs, mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 88 2012 Die Vorlage OF 127/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße bis zu einem Betrag von 2.500 Euro netto." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenAlbert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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